Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)
Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)
Was heißt denn hier "nicht wirklich Tatsache" ? Und ein "mangelndes Trennungsvermögen" ist von den Blutkonzentrationen völlig unabhängig, weil das "mangelnde Trennungsvermögen" besagt, daß es dem Probanden - salopp formuliert - völlig egal ist, ob er durch psychoaktive Substanzen beeinträchtigt fährt, oder nicht. Das ist keine Frage von Blutkonzentrationen, sondern eine Frage des "Charakters", der Persönlichkeitsstruktur oder wie man das auch nennen will.
Nochmals: die Feststellung eines THC-Gehaltes im Blut war - meinem Judiz nach ! - nur der Anlass der MPU, deren Ergebnis die tatsächliche Grundlage für den Entzug der Fahrerlaubnis war.
Wenn nunmehr die Gesetzeslage sich dahingehend ändert, daß solche Begutachtungen nur noch ab einem bestimmten Grenzwert eingeholt werden dürfen, werden zuvor eingeholte Gutachten mit ihrem für den Betroffenen negativen Ergebnis nicht entwertet.
Es ist m.E. keineswegs "unmöglich", die Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu verweigern - aber auch nicht völlig ausgeschlossen. Cannabis-freundliche Führerscheinstellen können durchaus jene Wertung teilen: wenn die Grenzwerte abgesenkt werden, ist das alte Gutachten hinfällig geworden. Neutrale oder Cannabis-feindliche Behörden jedoch die dargestellte Wertung übernehmen. Wenn der Betroffene nicht einverstanden ist, "dann kann er ja klagen !" Es dauert einige Jahre, bis es überhaupt von der Klageerhebung beim Verwaltungsgericht zur mündlichen Verhandlung kommt und dann womöglich nochmals Jahre bis zum Urteil - die Verwaltungsgerichte sind hoffnungslos überlastet.
Zu übertriebenem Optimismus sehe ich durchaus keine Veranlassung.
Nochmals: die Feststellung eines THC-Gehaltes im Blut war - meinem Judiz nach ! - nur der Anlass der MPU, deren Ergebnis die tatsächliche Grundlage für den Entzug der Fahrerlaubnis war.
Wenn nunmehr die Gesetzeslage sich dahingehend ändert, daß solche Begutachtungen nur noch ab einem bestimmten Grenzwert eingeholt werden dürfen, werden zuvor eingeholte Gutachten mit ihrem für den Betroffenen negativen Ergebnis nicht entwertet.
Es ist m.E. keineswegs "unmöglich", die Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu verweigern - aber auch nicht völlig ausgeschlossen. Cannabis-freundliche Führerscheinstellen können durchaus jene Wertung teilen: wenn die Grenzwerte abgesenkt werden, ist das alte Gutachten hinfällig geworden. Neutrale oder Cannabis-feindliche Behörden jedoch die dargestellte Wertung übernehmen. Wenn der Betroffene nicht einverstanden ist, "dann kann er ja klagen !" Es dauert einige Jahre, bis es überhaupt von der Klageerhebung beim Verwaltungsgericht zur mündlichen Verhandlung kommt und dann womöglich nochmals Jahre bis zum Urteil - die Verwaltungsgerichte sind hoffnungslos überlastet.
Zu übertriebenem Optimismus sehe ich durchaus keine Veranlassung.
Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)
Guten morgen zusammen,
ich glaube ich habe durch meine Konjuntive zuviel Verwirrung geschafft.Ich habe zwar mein Führerschein abgegeben, aber bis dato noch keine Mpu gemacht.
Momentan ist es ja so, das mit der Blutkonzentration ab 1ng/thc erst die Füherscheinstelle benachrichtigt wird, und das ganze Prozedere erst los geht.
Meine Prämisse war ja ( 3ng/thc neuer Grenzwert).
Erst ab diesem neuen hypothetischen Wert würde ja das Prozedere los gehen.Da fall ich ja dann drunter.Der Anlass der Mpu würde dann wegfallen.
Ich hoffe das war verständlicher.
ich glaube ich habe durch meine Konjuntive zuviel Verwirrung geschafft.Ich habe zwar mein Führerschein abgegeben, aber bis dato noch keine Mpu gemacht.
Momentan ist es ja so, das mit der Blutkonzentration ab 1ng/thc erst die Füherscheinstelle benachrichtigt wird, und das ganze Prozedere erst los geht.
Meine Prämisse war ja ( 3ng/thc neuer Grenzwert).
Erst ab diesem neuen hypothetischen Wert würde ja das Prozedere los gehen.Da fall ich ja dann drunter.Der Anlass der Mpu würde dann wegfallen.
Ich hoffe das war verständlicher.
Respekt ist zumutbar, immer.
Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)
Mich fuchst diese Thema sehr, deswegen recherchiere ich die ganze Zeit. Ich bin dann im Gesetzesentwurf, noch auf den Begriff Lex specialis gestoßen.
Der Paragraph 14 FeV , in Bezug auf Cannabis, wird ja dann zu Paragraph 13 a FEV.
Dieser ist laut Gesetzesentwurf dann Lex Specialis, was im Zusammenhang mit der geänderten Risikobewertung zu Cannabis steht.
“Kommen mehrere Rechtsnormen in Betracht ist, ist nun jeweils die speziellere anzuwenden“, so seht es in Wikipedia.
Klingt für mich so,das die neuen Gesetzesnormen (wenn sie die denn kommen), zur Anwendung kommen müssten.
Der Paragraph 14 FeV , in Bezug auf Cannabis, wird ja dann zu Paragraph 13 a FEV.
Dieser ist laut Gesetzesentwurf dann Lex Specialis, was im Zusammenhang mit der geänderten Risikobewertung zu Cannabis steht.
“Kommen mehrere Rechtsnormen in Betracht ist, ist nun jeweils die speziellere anzuwenden“, so seht es in Wikipedia.
Klingt für mich so,das die neuen Gesetzesnormen (wenn sie die denn kommen), zur Anwendung kommen müssten.
Respekt ist zumutbar, immer.
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grüner wal
- Beiträge: 1
- Registriert: Sa 12. Mär 2022, 20:21
Führerschein zurück
Hallo, weiß jemand wie das mit dem Führerschein abläuft wenn die Grenze nach oben gesetzt wird.
also was muß ich machen wenn der Tag gekommen ist.
also was muß ich machen wenn der Tag gekommen ist.
Re: Führerschein zurück
Vergiss es !grüner wal hat geschrieben: Mi 24. Jan 2024, 22:16 Hallo, weiß jemand wie das mit dem Führerschein abläuft wenn die Grenze nach oben gesetzt wird.
also was muß ich machen wenn der Tag gekommen ist.
Weder wird irgendetwas entkriminalisiert noch wird ein vernünftiger Grenzwert eingeführt!!
Die spd ist eingeknickt und bleibt bei der Prohibition!
Religion beruht auf Autorität, Wissenschaft auf Beobachtung und Vernunft." Stephen Hawking, Physiker, Astrophysiker
Re: Führerschein zurück
Sagt wer?insomnia hat geschrieben: So 28. Jan 2024, 10:09 Vergiss es !
Weder wird irgendetwas entkriminalisiert noch wird ein vernünftiger Grenzwert eingeführt!!
Die spd ist eingeknickt und bleibt bei der Prohibition!
Über die Entscheidung der SPD kann zum Zeitpunkt nur spekuliert werden.
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Re: Führerschein zurück
Ich habe unmittelbar nach der Wahl schon gesagt dass das alles eher Wahlkampfgesxhnatter war .M. Nice hat geschrieben: So 28. Jan 2024, 12:05Sagt wer?insomnia hat geschrieben: So 28. Jan 2024, 10:09 Vergiss es !
Weder wird irgendetwas entkriminalisiert noch wird ein vernünftiger Grenzwert eingeführt!!
Die spd ist eingeknickt und bleibt bei der Prohibition!
Über die Entscheidung der SPD kann zum Zeitpunkt nur spekuliert werden.
Das haben mir auch Leute bestätigt die schon ewig mit der Sache zu tun und sich wirklich mit der Materie auskennen!
Ich weiß, dass hört sich jetzt nicht grad fundiert an , ich hab zwischenzeitlich daran geglaubt , meine Bekannten die sehr nahe an der Politik dran sind waren aber immer überzeugt dass nix kommen wird , es wird verzögert und in den Ausschüssen tot diskutiert, so wie jetzt gerade , ich denke die Entscheidung ist gefallen , die Mitteilung kommt so nach und nach , die Wegge wird immer leiser ,und der Fiedler immer lauter !
Religion beruht auf Autorität, Wissenschaft auf Beobachtung und Vernunft." Stephen Hawking, Physiker, Astrophysiker
Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)
Der gesunde Menscheverstand(wenn es den wirklich gibt) sagt mir, es wird und muß sich was in der Drogenpolitik ändern.
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)
Ja es muss sich was ändern!
Meine Vermutung ist , es wird so lange gewartet bis die eu was vorgibt , etwa in 10 Jahren
Meine Vermutung ist , es wird so lange gewartet bis die eu was vorgibt , etwa in 10 Jahren
Religion beruht auf Autorität, Wissenschaft auf Beobachtung und Vernunft." Stephen Hawking, Physiker, Astrophysiker
Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)
Was mich am meisten ärgert ist dass einfach viele Menschen vor allem junge ,jetzt schon der Meinung sind dass da was kommt! D. h die „ Legalisierung „wird jetzt schon gelebt im Glauben dass alles mehr oder weniger Save ist!
Das ist der unsäglichen Kommunikation der SPD geschuldet, wie oft wurde von Wegge u.a erzählt dass alles Save ist , dass es kommt , alles in trockenen Tüchern usw.
Das Ergebnis sind unzählige Verfahren,
unzählige Führerschein Einzüge unzählige Existenzen die vernichtet werden , täglich !!

Das ist der unsäglichen Kommunikation der SPD geschuldet, wie oft wurde von Wegge u.a erzählt dass alles Save ist , dass es kommt , alles in trockenen Tüchern usw.
Das Ergebnis sind unzählige Verfahren,
unzählige Führerschein Einzüge unzählige Existenzen die vernichtet werden , täglich !!
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)
Der Bäcker verkauft sein Brot auch erst wenn es gebacken ist !!
Religion beruht auf Autorität, Wissenschaft auf Beobachtung und Vernunft." Stephen Hawking, Physiker, Astrophysiker
Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)
https://www.tuev-verband.de/fileadmin/u ... _final.pdf
Was der Tüvverband zum letzten Entwurf sagt. Stand Dezember 2023.
Was der Tüvverband zum letzten Entwurf sagt. Stand Dezember 2023.
Diesen Passus finde ich da interessant. Steht auch so in den Änderungen des Gesetzentwurfes, aber hier klarer rausgearbeitet bzw. dargestellt.Ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) soll nach vorliegenden Informationen aus Sicht der Bundestagsfraktionen der Ampel-Koalition zukünftig nicht mehr bei Cannabis-Besitz und bei gelegentlichem Konsum, sondern nur bei Hinweisen auf Abhängigkeit oder missbräuchlichem Gebrauch, allerdings erst bei einer wiederholten Verkehrsauffälligkeit angeordnet werden können.
Respekt ist zumutbar, immer.
Ärztliches Gutachten THC-COOH Werte
Hallo liebe Leute,
Ich muss bald ( in grob 2-3 Wochen ) zum ärztlichen gutachten bei der pima MPU wegen Besitzes von BTM.
Ich hab die letzten 3-4 Monate regelmäßig HHC und dann auch Cannabis konsumiert, als ich den Brief von der Fahrerlaubnisbehörde bekommen habe vor 3 Wochen hab ich den Konsum eingestellt.
Nun zu meiner Frage, ab welchem THC- COOH Wert gilt man beim URIN Screening als Gelegenheits Konsument, hab mal bisschen geschaut und gesehen ab einem Wert von 10-75ng/l ist das soweit zutreffend?
Hab gestern ein Schnelltest von der Apotheke gemacht mit einem cut off Wert von 50ng/l was leider noch positiv angeschlagen ist.
Hab da jetzt ein bisschen Sorge dass beim ärztliches Gutachten die Werte zu hoch sein werden und ich eine MPU machen muss.
Vielleicht könnt ihr auch mal eure Erfahrungen hier teilen bezüglich des ärztlichen Gutachtens und den Werten beim Urin Screening. Vielen lieben Dank !
Ich muss bald ( in grob 2-3 Wochen ) zum ärztlichen gutachten bei der pima MPU wegen Besitzes von BTM.
Ich hab die letzten 3-4 Monate regelmäßig HHC und dann auch Cannabis konsumiert, als ich den Brief von der Fahrerlaubnisbehörde bekommen habe vor 3 Wochen hab ich den Konsum eingestellt.
Nun zu meiner Frage, ab welchem THC- COOH Wert gilt man beim URIN Screening als Gelegenheits Konsument, hab mal bisschen geschaut und gesehen ab einem Wert von 10-75ng/l ist das soweit zutreffend?
Hab gestern ein Schnelltest von der Apotheke gemacht mit einem cut off Wert von 50ng/l was leider noch positiv angeschlagen ist.
Hab da jetzt ein bisschen Sorge dass beim ärztliches Gutachten die Werte zu hoch sein werden und ich eine MPU machen muss.
Vielleicht könnt ihr auch mal eure Erfahrungen hier teilen bezüglich des ärztlichen Gutachtens und den Werten beim Urin Screening. Vielen lieben Dank !
Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)
Fahrerlaubnis ist seit Anfang 2023 entzogen.
Habe jetzt 2 negative MPU Gutachten weil die Vorbereitung bei der Caritas "nicht gut" ist.
Meine Aussagen waeren nicht nachvollziehbar...
Welche Auswirkung koennte ein (privat)-Rezept fuer Cannbis jetzt noch haben?
Habe jetzt 2 negative MPU Gutachten weil die Vorbereitung bei der Caritas "nicht gut" ist.
Meine Aussagen waeren nicht nachvollziehbar...
Welche Auswirkung koennte ein (privat)-Rezept fuer Cannbis jetzt noch haben?
Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)
Nun ist der neue Grenzwert da.Wie erwartet die konservativste Variante.In meinem Fall bei 2,1 ng aktiv. Also liege ich darunter und laut den Berechnungen des BMVD entsprechen die 3,5 ng 0,2 Promille Alkohol.
Das bedeutet, in meinem Falle umgerechnet ca. 0,13 Promille.Wie ist denn da eine Mpu zu rechtfertigen !? Geht so garnicht in meinen Kopf wie das jetzt noch begründet werden soll. Dazu bin ich ich noch Ersttäter und bei 30 Jahren Führerschein 0 Punkte und unfallfrei.
Das bedeutet, in meinem Falle umgerechnet ca. 0,13 Promille.Wie ist denn da eine Mpu zu rechtfertigen !? Geht so garnicht in meinen Kopf wie das jetzt noch begründet werden soll. Dazu bin ich ich noch Ersttäter und bei 30 Jahren Führerschein 0 Punkte und unfallfrei.
Respekt ist zumutbar, immer.
Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)
Es kommt Bewegung in diese Art von laufenden Fällen.Im folgenden Video wurde die Owi mit 2,9ng Thc eingestellt.
https://www.youtube.com/watch?v=UtRPiDCQox0&t=14s
https://www.youtube.com/watch?v=UtRPiDCQox0&t=14s
Respekt ist zumutbar, immer.
Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)
Gilt man nach dem 01.04. immer noch als regelmäßiger Konsument wenn man mehr als 2x mit THC im Blut angehalten wird, auch wenn man die 3.5ng unterschreitet und muss eine MPU machen? Oder könnte ich jetzt theoretisch jeden Tag mit 3.4ng angehalten werden ohne Konsequenzen für den Lappen?
Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)
Mein Freund wurde vor Jahren der Führerschein entzogen weil er im jugendlichen leichtsinn in einer Polizeikontrolle regelmäßigen Cannabiskonsum zugegeben hatte und bei ihm Blutwerte von einem Kunsum vom Vortag nachgewiesen wurde. Mit dem inkraftreten des neuen CanG sind wir aber nun zuversichtlich in seinem Fall den Führerschein wieder zu bekommen und haben die Verkehrsbehörde mit diesem Schreiben angeschrieben.
)
Bitte Daumen DrückenSehr geehrte Damen und Herren,
ich, XXX, geboren am XXX in XXX, wende mich heute an Sie aufgrund der jüngsten gesetzlichen Änderungen im Hinblick auf die Fahrerlaubnis durch die Einführung des Cannabisgesetzes (CanG).
Im Zeitraum zwischen 2007 und 2009 wurde mir meine Fahrerlaubnis entzogen, da ich damals lediglich einen gelegentlichen Cannabiskonsum angegeben hatte. Ich möchte darauf hinweisen, dass zum Zeitpunkt meiner Fahrzeugkontrolle kein Cannabis konsumiert wurde. Die festgestellten Werte können lediglich auf einen Konsum am Vortag zurückgeführt werden.
Aktuell plant das Verkehrsministerium, die THC-Grenzwerte im Straßenverkehr neu zu regeln, wobei ein Wert von 3,5 im Gespräch ist. Mit dem Inkrafttreten des CanG am 01.04.2024 wurden jedoch bereits wesentliche Änderungen im Umgang mit Cannabiskonsum und der Fahrerlaubnis eingeführt. Insbesondere wurde die Möglichkeit für ärztliche und medizinisch-psychologische Gutachten neu geregelt.
Gemäß den neuen Bestimmungen des CanG wird die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens künftig nur noch dann angeordnet, wenn konkrete Tatsachen die Annahme von Cannabisabhängigkeit begründen. Ebenso kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten nur noch unter strengen Voraussetzungen verlangt werden, wie etwa bei wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss oder zur Klärung, ob eine vorherige Cannabisabhängigkeit nicht mehr besteht.
Ich bitte Sie daher höflichst, die neuen gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit meinem Fall zu prüfen und entsprechend zu berücksichtigen. Es ist möglich, dass die Voraussetzungen für eine Verjährung meines früheren Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorliegen könnten. Ich ersuche Sie daher, auch diesen Umstand in Ihrer Überprüfung zu berücksichtigen.
Zudem habe ich meinen Führerschein bisher aufgrund einer Verjährung noch nicht neu beantragt, da ich davon ausgegangen bin, dass diese nur bei einem Verstoß wegen Alkohol möglich ist und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) nicht davon profitieren könnten.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit und verbleibe
mit friedlichem Gruß
Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)
Ja, das klappt ganz sicher. Da können die gar nicht anders, als sich bei dir zu entschuldigen und den Führerschein zurüczugeben.
Aus welchem Bundesland kommst du?
Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)
https://www.tagesschau.de/inland/innenp ... r-100.html
Cannabis-Verbot für Fahranfänger im Gespräch
Das Bundesverkehrsministerium hat den Ampelfraktionen eine sogenannte Formulierungshilfe zukommen lassen: ... in Zukunft soll neben einem bestehenden Grenzwert für Alkohol auch ein Grenzwert für den Cannabis-Wirkstoff THC im Gesetz stehen. Dabei hat sich das Ministerium an die Empfehlung der Expertenkommission gehalten. Die hatte Ende März einen Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum empfohlen.
...
Neu in der Formulierungshilfe ist nach einigen Diskussionen ein absolutes Cannabis-Verbot für Fahranfängerinnen und Fahranfänger. Wie beim Alkohol soll für sie ein Grenzwert von 0,0 gelten. ... Weil der Cannabis-Wirkstoff im Blut deutlich länger nachgewiesen werden kann [als Alkohol], würde diese Regel wohl zu einem kompletten Cannabis-Konsum-Verbot für alle Fahranfänger und Menschen unter 21 Jahren führen.
...
Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)
Das würde wahrscheinlich dazu führen, dass junge Erwachsene sich nicht mehr um Grenzwerte scheren und trotzdem fahren.pepre hat geschrieben: Mi 24. Apr 2024, 17:07 https://www.tagesschau.de/inland/innenp ... r-100.html
Cannabis-Verbot für Fahranfänger im Gespräch
Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)
So wie es eben bisher war.
Warum vor dem fahren keinen rauchen, wenn dir sowieso der Schein genommen wird, auf Grund des zu niedrig angesetzten Grenzwert.
Warum vor dem fahren keinen rauchen, wenn dir sowieso der Schein genommen wird, auf Grund des zu niedrig angesetzten Grenzwert.
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)
NRW. Führerscheinstelle hat sich auch schon gemeldet. MPU muss nicht mehr gemacht werden. Dafür muss ich aber die theoretische und praktische Fahrprüfung wiederholen.
Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)
Wenn ich den Anwalt im FAQ auf Youtube richtig verstehe, kann ich meinen Führerschein einfach neu beantragen:
Vor ca. 15 Jahren abgenommen bekommen ("Ersttäter") aber MPU nicht bestanden und seitdem kein Führerschein.
Georg fragt ihn ja explizit, ob sich das auch auf Altfälle bezieht in denen die MPU "verbockt" wurde, von daher fühle ich mich da mitgemeint. Der Anwalt geht da leider nicht näher drauf ein, auf die verschiedenen Konstellationen, sondern sagt pauschal, dass der Neuantrag möglich sei.
Kann das wirklich so einfach sein?
Vor ca. 15 Jahren abgenommen bekommen ("Ersttäter") aber MPU nicht bestanden und seitdem kein Führerschein.
Georg fragt ihn ja explizit, ob sich das auch auf Altfälle bezieht in denen die MPU "verbockt" wurde, von daher fühle ich mich da mitgemeint. Der Anwalt geht da leider nicht näher drauf ein, auf die verschiedenen Konstellationen, sondern sagt pauschal, dass der Neuantrag möglich sei.
Kann das wirklich so einfach sein?
Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)
Ein Neuantrag sollte kein Problem sein, aber vermutlich wirst Du eine erneute Führerscheinprüfung absolvieren müssen.
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