Auch wenn ich "die Palz" schon lange nicht mehr besucht habe - ich kann mich des Eindrucks auch nicht erwehren, daß man heißgeliebte Feindbilder pflegt.
"Provo-Aktionen" wurden auch hier in Leipzig, wo die Behörden sehr Cannabis-freundlich sind, m.E. völlig zu recht, streng geahndet, weil diese Aktionen das stillschweigende Einverständnis zwischen Kiffern und Behörden öffentlich machen würden, würde man nicht "mit aller Strenge" einschreiten. Man kann es doch nicht in die Medien kommen lassen, daß man hier behördlicherseits das Cannabis-Verbot schon seit Jahren weitgehend ignoriert.
So manche werden wahrscheinlich auch das CanG nicht genau gelesen haben und sich von der m.E. fehlerhaften Berichterstattung der Medien unterstützt gefühlt haben: "kiffen ist jetzt legal!" Das stimmt einfach nicht "so einfach".
Jeder Erwerb von Cannabis bleibt verboten, illegal - mit 2 Ausnahmen: dem Erwerb von Cannabis aus CSC und dem Erwerb von Samen für die "3 Balkonpflanzen". Die CSC werden wohl kaum am Tage des Inkrafttretens schon Cannabis an Mitglieder abgegeben haben können, ebenso wenig wie die "Balkonpflanzen" schon am 1. Tag erntereif geworden sein können. Bestraft werden sollen aber nur diejenigen Erwerber, die mehr als die notorischen 25/50 g erworben haben - soweit es um den Erwerb und Besitz geht. Bestraft wird aber jeder, der genußfertiges Cannabis an andere abgibt, ohne "ein CSC zu sein" und zwar ohne "Freimengen" !
Die im Startpost erwähnten Kiffer aus Andernach könnten noch ganz anderen Problemen entgegensehen müssen, ausser dem beschlagnahmten Cannabis, nämlich eines Strafverfahrens wegen Beihilfe zum Handeltreiben, weil jede Weitergabe auch von legal erworbenem Cannabis strafbar bleibt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_(Strafrecht)
Es wird m.E. eine ziemliche Menge von derartigen Fällen geben, in denen Konsumenten Beihilfe zur strafbaren Weitergabe von Cannabis oder der ebenfalls (mit o.g. Ausnahmen) strafbare Erwerb von Cannabis vorgeworfen werden wird, auch wenn sie unterhalb der Freigrenzen für den Besitz nach dem CanG bleiben - aber den legalen Erwerb von "Balkonpflanzen" oder einem CSC nicht nachweisen können. Klarheit hierzu wird erst eine "gefestigte höchstrichterliche Rechtssprechung" der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs bringen und das dauert Jahre und Jahrzehnte.
Wie ich schon öfters sagte: das CanG ist einfach nur Kacke ! Es ist offensichtlich das Ergebnis eines Gezerres und von "Kuhhändeln" von Gegnern und Befürwortern der Legalisierung innerhalb der "Ampel", die in "dilatorischen Formelkompromissen" (Carl Schmitt ("dilatorisch" heißt im Juristendeutsch: "aufschiebend")) geendet und damit auf die Justiz abgewälzt worden sind.
Dieser "dilatorische Formelkompromiss" sieht hier so aus, daß man zwar den Besitz und Erwerb von 25/50 g Cannabis zwar für straffrei erklärt, aber gleichwohl für illegal und ebenso die Verschaffung dieses Besitzes für strafbar - verkaufen, schenken. Selbst das übliche gemeinsame Rauchen eines joints bleibt strafbar, sogar unter Eheleuten ! Wer einen joint mit weniger als 25 g Cannabis-Inhalt entgegennimmt, handelt illegal, aber nicht strafbar - wer einen joint dagegen weiterreicht, handelt illegal und strafbar, egal wieviel Cannabis er enthält.
Rein aus der juristischer Perspektive ist das CanG ein Monster aus dem Horrorfilm. Es wirft Rechtsfragen und Rechtsunsicherheiten ohne Ende auf, welche die Staatsanwaltschaften und Gerichte noch weit mehr belasten werden, als die "Amnestie-Regelungen" - von den Betroffenen, die sich auf vordergründige Wahrnehmungen und Darstellungen durch die Medien verlassen, ganz zu schweigen !
Der erste Sinn eines jeden Gesetzes ist es, Rechtssicherheit zu schaffen: es dem Untertan zu ermöglichen, die Entscheidung eines Gerichtes oder einer sonstigen staatlichen Autorität zu prognostizieren und sein Verhalten danach einzurichten. Und genau diesen Sinn eines jeden Gesetzes hat das CanG "total verfehlt".