Legaler Anbau mit dem CanG
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foreveryoung
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Samen oder Stecklinge online bestellen
Ich habe noch nicht verstanden ob es nach der Teillegalisierung vom 01.04.2024 legal ist Samen oder Stecklinge in Deutschland oder im EU Ausland online zu bestellen.
Gibt es andere legale Wege um an Samen oder Stecklinge zu gelangen?
Gibt es andere legale Wege um an Samen oder Stecklinge zu gelangen?
Re: Samen oder Stecklinge online bestellen
Samen aus dem EU Ausland: ja, Stecklinge: nein
In Deutschland darf man Samen und Stecklinge von Anbauvereinigungen beziehen.
In Deutschland darf man Samen und Stecklinge von Anbauvereinigungen beziehen.
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
Ex Drogenbeauftragte
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
Ex Drogenbeauftragte
Re: Legaler Anbau mit dem CanG
Also ich hab mir das nochmal durchgelesen bzgl. Stecklinge und laut Kapitel 1 Paragraph 1 Begriffsbestimmungen ist Vermehrungsmaterial, also Samen und Stecklinge, kein Cannabis. Demnach nicht verboten.
Dann in Paragraph 4 ist von Cannabissamen die Rede, was ich wie schon vorher geschrieben etwas verwirrend finde.
ausser hier, Absatz 3:
(3) Die Bestimmungen zum Umgang mit Vermehrungsmaterial nach § 10 sowie Kapitel 4 bleiben von Absatz 1 (Der Umgang mit Cannabissamen ist erlaubt, sofern die Cannabissamen nicht zum unerlaubten Anbau
bestimmt sind.)
unberührt.
->
§ 10
Schutzmaßnahmen im privaten Raum
Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete
Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.
Ok.
Kapitel 4
Gemeinschaftlicher Eigenanbau und kontrollierte Weitergabe von Cannabis
und Vermehrungsmaterial in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum
->
Hat nix mit dem privaten Anbau zu tun sondern ausschließlich mit Anbauvereinigungen.
Ich bin kein Jurist aber ich kann mir nur schwer vorstellen dass man keine Stecklinge aus dem EU Ausland beziehen darf...
Die Sache mit den Maximal 7 Samen und 5 Stecklingen hat meiner Meinung nach absolut garnichts mit dem privaten Anbau zu tun und ist nur Teil der (Über)regulierung der Anbau Vereinigungen.
Was meint ihr?
Dann in Paragraph 4 ist von Cannabissamen die Rede, was ich wie schon vorher geschrieben etwas verwirrend finde.
ausser hier, Absatz 3:
(3) Die Bestimmungen zum Umgang mit Vermehrungsmaterial nach § 10 sowie Kapitel 4 bleiben von Absatz 1 (Der Umgang mit Cannabissamen ist erlaubt, sofern die Cannabissamen nicht zum unerlaubten Anbau
bestimmt sind.)
unberührt.
->
§ 10
Schutzmaßnahmen im privaten Raum
Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete
Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.
Ok.
Kapitel 4
Gemeinschaftlicher Eigenanbau und kontrollierte Weitergabe von Cannabis
und Vermehrungsmaterial in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum
->
Hat nix mit dem privaten Anbau zu tun sondern ausschließlich mit Anbauvereinigungen.
Ich bin kein Jurist aber ich kann mir nur schwer vorstellen dass man keine Stecklinge aus dem EU Ausland beziehen darf...
Die Sache mit den Maximal 7 Samen und 5 Stecklingen hat meiner Meinung nach absolut garnichts mit dem privaten Anbau zu tun und ist nur Teil der (Über)regulierung der Anbau Vereinigungen.
Was meint ihr?
Re: Legaler Anbau mit dem CanG
https://www.fr.de/panorama/cannabis-leg ... 10808.html
„All You Can Eat“: So hoch sind die Preise schätzungsweise in Cannabis-Clubs
...
Nach dem Cannabis-Gesetz (CanG) darf zudem kein Entgelt für Cannabis erhoben werden. Stattdessen soll es in Anbauvereinigungen „gestaffelte Pauschalen“ geben. Unterschiedliche Sorten mit verschiedenen Preisen anzubieten, könnte demnach nicht möglich sein. „Noch niemand hat ein Konzept, wie das funktionieren soll – ohne eine Art ‚All You Can Eat-Abo‘ anzubieten“, kritisiert der Club-Vorsitzende. Der CSC Hamburg prüfe derzeit rechtliche Schritte.
...
Nach dem Cannabis-Preis-Index 2024 kostet ein Gramm Cannabis in Clubs in Zukunft im Schnitt sieben Euro. Die Preise variieren jedoch je nach Bundesland und Anbauvereinigung. Beim CSC Lübeck kostet ein Gramm auf Nachfrage von BuzzFeed News Deutschland beispielsweise voraussichtlich zwischen vier und sechs Euro. Der CSC Niedersachsen schätzt den Preis pro Gramm zwischen sieben und zwölf Euro, der CSC Freiburg auf etwa fünf Euro pro Gramm.
...
Re: Legaler Anbau mit dem CanG
Ja, das merkt man.Freno hat geschrieben: So 25. Feb 2024, 20:24 Für mich fängt die Unsicherheit schon damit an, daß ich niemals Cannabis angebaut und mich damit auch nie befasst habe.
Argumentationshilfen für eine Legalisierung von Cannabis
viewtopic.php?f=11&t=113&p=95634#p95634
viewtopic.php?f=11&t=113&p=95634#p95634
- Martin Mainz
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- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Legaler Anbau mit dem CanG
Cannabis Eigenanbau - lasst euch nicht Ver*rschen
https://www.youtube.com/watch?v=5ojLn81wHm0
https://www.youtube.com/watch?v=5ojLn81wHm0
-
Vapelife13
- Beiträge: 443
- Registriert: Sa 9. Sep 2017, 11:18
-
Grüner Daumen
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- Registriert: Di 29. Aug 2023, 14:49
Re: Legaler Anbau mit dem CanG
Ja da hat der Guerilla Grower schon recht. Alle die ein Haus besitzen mit Grundstück zur privaten Nutzung sind natürlich im Vorteil. Was macht aber der Grower in der Mietwohnung und im schlimmsten Fall noch mit zig Nachbarn die wegen jeder Kleinigkeit zum Vermieter rennen oder sich sonst durch jeden Pups gestört fühlen? Indoor im Zelt anbauen und hierfür braucht es nur 3 Dinge die wirklich wichtig sind. Vernünftiges Zelt, Gute und günstige Lampen, und am wichtigsten eine gute Abluftanlage mit AKF. Am Zelt und an der Lampe kann man sparen. Bei der Lüftung würde ich aber eher tiefer in die Tasche gfreifen. Ist wie beim PC, leise(silent) und schnell kann recht teuer werden. Lohnt sich aber wenn das Zelt im Schlafzimmer steht. In einer separaten Abstellkammer ist die Lautstärke ja wurscht.Martin Mainz hat geschrieben: Mo 6. Mai 2024, 15:27 Cannabis Eigenanbau - lasst euch nicht Ver*rschen
https://www.youtube.com/watch?v=5ojLn81wHm0
Baumarkt Erde und stinknormaler Pflanzendünger wenn man nicht umtopfen will reichen hier komplett aus. Alles andere ist nur Geldmacherei.
Martin darf man hier eigentlich Bilder von Eigengrows hochladen?
- Martin Mainz
- Board-Administration
- Beiträge: 4667
- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Legaler Anbau mit dem CanG
Lieber nicht, soll ja kein Grower Forum werden.Grüner Daumen hat geschrieben: Mo 6. Mai 2024, 19:40 Martin darf man hier eigentlich Bilder von Eigengrows hochladen?
Ehrenamtlicher Foren-Putzer
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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Cannabis samen
Wieviele Samen darf ich denn nun aus der EU bestellen?
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
Re: Cannabis samen
So viele, wie Du Dir finanziell leisten kannst 
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Wie viele PFlanzen darf man jetzt anbauen ?
Ahoi
ich hab jetzt schon öfters gelesen das man bis zu 3 Pflanzen in der Blüte haben darf !
aber junge Pflanzen als Vermehrungsmaterial gelten und man so in der Theorie also 4 haben könnte wenn von den 4 nur 3 am Blühen sind !
ich hab jetzt schon öfters gelesen das man bis zu 3 Pflanzen in der Blüte haben darf !
aber junge Pflanzen als Vermehrungsmaterial gelten und man so in der Theorie also 4 haben könnte wenn von den 4 nur 3 am Blühen sind !
Re: Legaler Anbau mit dem CanG
Es werden wohl erst Gerichte entscheiden müssen, ab wann genau Anzuchtmaterial zur Pflanze wird.
Jedenfalls ist die Bezeichnung "blühende Pflanze" komplett aus dem CanG gestrichen worden. Von daher ist alles höchst ungewiss. Selbst mit dieser Definition könnte man ja die Blüte ja schon unter dem Mikroskop erkennen (in Bayern zB).
Jedenfalls ist die Bezeichnung "blühende Pflanze" komplett aus dem CanG gestrichen worden. Von daher ist alles höchst ungewiss. Selbst mit dieser Definition könnte man ja die Blüte ja schon unter dem Mikroskop erkennen (in Bayern zB).
Re: Legaler Anbau mit dem CanG
https://www.faz.net/agenturmeldungen/dp ... 98335.html
Brandenburg schafft Regelung für Cannabis-Anbauvereinigungen
Wer eine Cannabis-Anbauvereinigung in Brandenburg gründen will, kann ab 1. Juli einen Antrag beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) stellen. Das Kabinett beschloss am Dienstag in Potsdam, dass diese Behörde für die Umsetzung des Cannabisgesetzes zuständig ist. Das LAVG wird diese Anbauvereinigungen künftig auch überwachen.
...
Re: Legaler Anbau mit dem CanG
pepre hat geschrieben: Mo 17. Jun 2024, 10:10 Es werden wohl erst Gerichte entscheiden müssen, ab wann genau Anzuchtmaterial zur Pflanze wird.
Jedenfalls ist die Bezeichnung "blühende Pflanze" komplett aus dem CanG gestrichen worden. Von daher ist alles höchst ungewiss. Selbst mit dieser Definition könnte man ja die Blüte ja schon unter dem Mikroskop erkennen (in Bayern zB).![]()
Das heißt jetzt genau?
-
glaubschned
- Beiträge: 2
- Registriert: Mi 26. Jun 2024, 20:28
Wann sind Pflanzen "Cannabis" (betr. 50g Eigenbesitz)
Der Titel klingt vielleicht blöd, weis aber nicht wie anders formulieren.
Seit 1.4 darf ja jeder 50g zu Hause haben. Angenommen ich baue eine Pflanze an, die feucht 250g hat und trockne die.
Ab wann begehe ich nun eine Straftat? Angenommen die Pflanze wird getrocknet mit allem drum und dran (wegen der Luftfeuchte), dann fallen Stiele und alles mit darunter bei einer Beschlagnahme, oder?
D.h. ich müsste am besten alles entfernen, ausser die Blüten, oder? Dann ist halt vorbei mit "schonend" trocknen.
Das bedeutet auch, wenn ich 60g Blätter hab und 1g Blüten, begehe ich eine Straftat, obwohl die THC-Menge lächerlich ist?
Und was, wenn ich alles entfernt habe, 250g feucht habe, die Polizei mich besucht, das Weed beschlagnahmt und die das trocknen und auf 61g kommen? Wie soll ich das denn riechen was am Ende raus kommt?
Oder gilt das erst, wenn das Material getrocknet wurde? Das Gesetz ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung, aber anbauen... unter solch einem dehnbaren Gesetz, ... weis nicht. Oder mach ich mir zuviel Gedanken?
Seit 1.4 darf ja jeder 50g zu Hause haben. Angenommen ich baue eine Pflanze an, die feucht 250g hat und trockne die.
Ab wann begehe ich nun eine Straftat? Angenommen die Pflanze wird getrocknet mit allem drum und dran (wegen der Luftfeuchte), dann fallen Stiele und alles mit darunter bei einer Beschlagnahme, oder?
D.h. ich müsste am besten alles entfernen, ausser die Blüten, oder? Dann ist halt vorbei mit "schonend" trocknen.
Das bedeutet auch, wenn ich 60g Blätter hab und 1g Blüten, begehe ich eine Straftat, obwohl die THC-Menge lächerlich ist?
Und was, wenn ich alles entfernt habe, 250g feucht habe, die Polizei mich besucht, das Weed beschlagnahmt und die das trocknen und auf 61g kommen? Wie soll ich das denn riechen was am Ende raus kommt?
Oder gilt das erst, wenn das Material getrocknet wurde? Das Gesetz ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung, aber anbauen... unter solch einem dehnbaren Gesetz, ... weis nicht. Oder mach ich mir zuviel Gedanken?
Re: Wann sind Pflanzen "Cannabis" (betr. 50g Eigenbesitz)
Nein. Schlicht und ergreifend: wir wissen es nicht. Das müssen Gerichte erst festlegen, und das bis in die höchsten Instanzen. Das wird noch Jahre dauern, bis eine halbwegs verläßliche Aussage dazu möglich ist. Sorry.
PS: in Bayern würde ich davon ausgehen, dass die sogar den Biomüll mitwiegen, sofern da irgendwas Hanfiges drinliegt.
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glaubschned
- Beiträge: 2
- Registriert: Mi 26. Jun 2024, 20:28
Re: Legaler Anbau mit dem CanG
Ok, danke für die Info und die des-illusionierung, dass ich nur zu blöde war das Gesetz richtig zu verstehen
In dem Fall wird es auch zu folgender Problematik wohl keine klare Antwort geben vermute ich?
Wenn ich 2 Pflanzen habe, und die eine ernte - angenommen die Polizei kommt (z.B. aufgrund Geruch oder weil ich falsch parke) - werden dann beide Pflanzen von der Polizei mitgenommen und getrocknet oder nur die, die ich gerade geerntet habe?
In dem Fall wird es auch zu folgender Problematik wohl keine klare Antwort geben vermute ich?
Wenn ich 2 Pflanzen habe, und die eine ernte - angenommen die Polizei kommt (z.B. aufgrund Geruch oder weil ich falsch parke) - werden dann beide Pflanzen von der Polizei mitgenommen und getrocknet oder nur die, die ich gerade geerntet habe?
Re: Legaler Anbau mit dem CanG
Erlaubt sind 3 lebende Pflanzen. Die Trockenmasse bezieht sich also immer auf "tote Pflanzen", bzw Teile davon.glaubschned hat geschrieben: Do 27. Jun 2024, 10:32 Ok, danke für die Info und die des-illusionierung, dass ich nur zu blöde war das Gesetz richtig zu verstehen![]()
In dem Fall wird es auch zu folgender Problematik wohl keine klare Antwort geben vermute ich?
Wenn ich 2 Pflanzen habe, und die eine ernte - angenommen die Polizei kommt (z.B. aufgrund Geruch oder weil ich falsch parke) - werden dann beide Pflanzen von der Polizei mitgenommen und getrocknet oder nur die, die ich gerade geerntet habe?
Das ist noch nicht alles: die Bezeichnung "blühende Pflanzen" wurde im CanG gestrichen. - Daher stellt sich die Frage: ab wann wird "Anzuchtmaterial" (Stecklinge zB) zur "Pflanze"?
Gartenananbau Mehrfamilienhaus
Weis jemand wie die Gesetzeslage im Mehrfamilienhaus aussieht mit einem gemeinschaftsgarten. Es sind 4 Parteien in dem Haus und es geht drum ob jeder sein eigenes Gewächshaus aufstellen müsste oder ob man eins zusammen stellen könnte und alles beschriften wem was gehört ?
Liebe Grüße
Liebe Grüße
Re: Gartenananbau Mehrfamilienhaus
Herr Grubwinkler meint, dass man die Grows strikt trennen sollte.Ochner hat geschrieben: Fr 28. Jun 2024, 16:10 Weis jemand wie die Gesetzeslage im Mehrfamilienhaus aussieht mit einem gemeinschaftsgarten. Es sind 4 Parteien in dem Haus und es geht drum ob jeder sein eigenes Gewächshaus aufstellen müsste oder ob man eins zusammen stellen könnte und alles beschriften wem was gehört ?
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=2fdwCTnGIiQ
Übrigens spricht er sich auch für einen Grow in "Rotation" aus.
Re: Legaler Anbau mit dem CanG
https://www.lgl.bayern.de/downloads/pro ... _kcang.pdf

Unter Hygiene-Aspekten und insbesondere dem Einschleppen von Schimmelsporen in den Growroom bleibt wohl nur "Putzen und Waschen" für das Gros der Mitglieder.Mitwirkungskonzept (vgl. § 17 Abs. 2 KCanG)
... Eine Mitwirkung der Mitglieder kann insbesondere darin bestehen, dass sie sich eigenhändig bei der Pflanzung, der Pflege, der Schädlingsbekämpfung oder der Ernte der Cannabispflanze etc. betätigen. ...
Re: Legaler Anbau mit dem CanG
Viel lustiger finde ich folgende Punkte:
"Die Schulungen für den Präventionsbeauftragten werden in Bayern zentral vom LGL organisiert. Die
Schulungen selbst werden voraussichtlich im September beginnen. Das Jugend- und
Gesundheitsschutzkonzept wird Teil der Schulung sein.
Nachweise von qualifizierten öffentlichen Einrichtungen anderer Bundesländer sind ebenfalls
möglich. Die Nachweise dieser Schulungen werden im Rahmen des Erlaubnisverfahrens durch das
LGL geprüft
Für die Schulungsteilnahme als Präventionsbeauftragte Person in Anbauvereinigungen wird eine
gesonderte Gebühr i. H. v. 600,00 € erhoben."
und der Genickschuss für jeden CSC in Bayern:
"Ferner sind durch die Anbauvereinigung stichprobenartige Prüfungen auf Rückstände und
Kontaminanten durchzuführen. Solange das BMEL noch keine Festlegungen getroffen hat, gelten in
Anlehnung an Medizinalcannabis die Vorgaben der Arzneibücher"
Also soll der Hobbyverein mindestens die Qualität von Medizinalcannabis einhalten bis das nette Landesamt es für nötig hält was zu tun. Damit ist 100% sicher das die nächsten 1-2 Jahre keinerlei Gras in CSC's in Bayern produziert werden kann.
Selbst wenn man es schafft sein Konzept genehmigt bekommen zu haben und sich in einem anderem Bundesland die Schulung anerkannt zu haben kommt nach der Ernte das LGL und moniert das die Verunreinigungen zu hoch sind und somit die komplette "Charge" nicht zum Konsum freigegeben wird.
"Die Schulungen für den Präventionsbeauftragten werden in Bayern zentral vom LGL organisiert. Die
Schulungen selbst werden voraussichtlich im September beginnen. Das Jugend- und
Gesundheitsschutzkonzept wird Teil der Schulung sein.
Nachweise von qualifizierten öffentlichen Einrichtungen anderer Bundesländer sind ebenfalls
möglich. Die Nachweise dieser Schulungen werden im Rahmen des Erlaubnisverfahrens durch das
LGL geprüft
Für die Schulungsteilnahme als Präventionsbeauftragte Person in Anbauvereinigungen wird eine
gesonderte Gebühr i. H. v. 600,00 € erhoben."
und der Genickschuss für jeden CSC in Bayern:
"Ferner sind durch die Anbauvereinigung stichprobenartige Prüfungen auf Rückstände und
Kontaminanten durchzuführen. Solange das BMEL noch keine Festlegungen getroffen hat, gelten in
Anlehnung an Medizinalcannabis die Vorgaben der Arzneibücher"
Also soll der Hobbyverein mindestens die Qualität von Medizinalcannabis einhalten bis das nette Landesamt es für nötig hält was zu tun. Damit ist 100% sicher das die nächsten 1-2 Jahre keinerlei Gras in CSC's in Bayern produziert werden kann.
Selbst wenn man es schafft sein Konzept genehmigt bekommen zu haben und sich in einem anderem Bundesland die Schulung anerkannt zu haben kommt nach der Ernte das LGL und moniert das die Verunreinigungen zu hoch sind und somit die komplette "Charge" nicht zum Konsum freigegeben wird.
Re: Legaler Anbau mit dem CanG
Ach komm, - kann doch nicht so schwer sein einen Reinraum mit Schleuse, Überdrucksystem und Pollenfilter anzumieten!Jahkob hat geschrieben: Mi 3. Jul 2024, 11:13 ... Also soll der Hobbyverein mindestens die Qualität von Medizinalcannabis einhalten bis das nette Landesamt es für nötig hält was zu tun. ...
Scnr...