Sammlung: Prohibitionisten (nach dem 1.4.2024)

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moepens
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Re: Sammlung: Prohibitionisten (nach dem 1.4.2024)

Beitrag von moepens »

pepre hat geschrieben: So 14. Dez 2025, 16:04
„Durch Untersuchungen von Abwässern konnte zweifelsfrei festgestellt werden, dass die Legalisierung von Cannabis und anderen Drogen zu einem sprunghaften Anstieg der Nutzung der Drogen geführt hat“, berichtet Heiser. Die Quote liege bei einer etwa 50 Prozent höheren Einnahme.
Diese Ergebnisse sind mir neu, leider gibt es dazu keine öffentlichen Daten für Nordhausen. Bisher aus Stuttgart bekannt ist ein Anstieg um 13%.
pepre
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Re: Sammlung: Prohibitionisten (nach dem 1.4.2024)

Beitrag von pepre »

moepens hat geschrieben: Mo 15. Dez 2025, 08:41 Diese Ergebnisse sind mir neu, leider gibt es dazu keine öffentlichen Daten für Nordhausen. Bisher aus Stuttgart bekannt ist ein Anstieg um 13%.
Ich würde nicht darauf setzen, dass der Herr Doktor sinnige Zahlen benutzt. Evtl vergleicht er aktuelle Zahlen (wo auch immer er die her hat) gegen weit zurückliegende Jahre. Wir wissen es nicht. Mit Erfurt hat er ja sowieso einen eklatanten Hotspot in direkter Nachbarschaft.
moepens
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Re: Sammlung: Prohibitionisten (nach dem 1.4.2024)

Beitrag von moepens »

pepre hat geschrieben: Mo 15. Dez 2025, 12:49 Ich würde nicht darauf setzen, dass der Herr Doktor sinnige Zahlen benutzt. Evtl vergleicht er aktuelle Zahlen (wo auch immer er die her hat) gegen weit zurückliegende Jahre. Wir wissen es nicht. Mit Erfurt hat er ja sowieso einen eklatanten Hotspot in direkter Nachbarschaft.
Von der EUDA können die Zahlen nicht stammen, die haben Cannabis in den letzten Jahren in Deutschland nicht im Abwasser untersucht. Und in Stuttgart hatte es das Zentrallabor der Stadtentwässerung Stuttgart untersucht.

Wäre sicherlich nicht das erste Mal, dass eine öffentliche Person mit intransparenten oder schwer nachvollziehbaren Daten um sich wirft. Es gibt wohl sonst kaum ein Tätigkeitsfeld, in dem das so einfach akzeptiert wird.
moepens
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Re: Sammlung: Prohibitionisten (nach dem 1.4.2024)

Beitrag von moepens »

Follow-Up zur MoCro-Ente:
Fünf Festnahmen: Raub von 350 kg Cannabis löste Kölner Drogenkonflikt aus
Stand: 17.12.2025, 16:40 Uhr

Durchbruch im Kölner Drogenkonflikt - Monate nach dem spektakulären Cannabis-Raub in Hürth sind die mutmaßlichen Täter ermittelt.

Diese Mitteilung hat viele überrascht. Nach monatelangen Ermittlungen haben die Kölner Staatsanwaltschaft und Polizei die Festnahme von fünf Männern bekannt gegeben. Diese sollen für den Raub von 350 Kilogramm Cannabis in einer Lagerhalle in Hürth verantwortlich sein.

Sprengungen und Geiselnahmen
Am Mittwoch, dem 17.12.2025, durchsuchten Spezialkräfte mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei und Diensthunden mehrere Wohnungen und eine Gewerbehalle in Köln, Bonn und Brühl. Dabei nahmen die Beamten fünf Männer fest, die per Haftbefehl gesucht wurden. Die Männer sind zwischen 35 und 47 Jahre alt. Ihre Nationalitäten sind deutsch, polnisch und türkisch.

Raub mit Maschinenpistolen
Laut Angaben der Kölner Staatsanwaltschaft sollen die Männer am 22. Juni 2024 in Hürth den Bewacher einer Lieferung von mehr als 700 Kilogramm Cannabis überfallen haben. Die Angreifer waren demnach mit Maschinenpistolen bewaffnet. Sie sollen arbeitsteilig vorgegangen sein.

Vier von ihnen waren demnach für den Überfall zuständig. Ein weiterer Verdächtiger habe einen Transporter gefahren, um die Drogen, die für den Weiterverkauf bestimmt gewesen sein sollen, wegzubringen.

Auf Raub folgte Welle der Gewalt
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte sich das Cannabis damals ein Kölner Drogenboss liefern lassen, der sich seit dem 8. Dezember 2025 vor dem Kölner Landgericht verantworten muss. Nach dem Raub versuchte er alles, um sich die Drogen im Wert von etwa 1,5 Millionen Euro wiederzubekommen.

Dazu soll er Geiselnahmen und Sprengungen in Auftrag gegeben haben. Laut WDR-Informationen sollen an Gebäuden von zwei der jetzt festgenommenen Männer tatsächlich Sprengsätze explodiert sein.
Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinla ... n-100.html
pepre
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Re: Sammlung: Prohibitionisten (nach dem 1.4.2024)

Beitrag von pepre »

Mal wieder ein Propaganda-Artikel der Rheinischen Post:
https://rp-online.de/politik/analyse-un ... -141303953
... Der Bund will Online-Plattformen stoppen, die Cannabis per Klick versenden. Ein guter Schritt. Nun sollte sie auch die Legalisierung des Konsums kassieren, die SPD sollte auf Peer Steinbrück hören. ...
Der Steinbrück mal wieder... tja, was will man da noch sagen? 🤦 Lernresistenz und Altersstarrsin sind halt keine guten Ratgeber.

PS: ich frage mich, wohin die Autorin will. Cannabis wieder kriminalisieren, klar. Und dann sind die Probleme wundersam verschwunden? - Eigentlich bleibt ja dann nur "wegsperren" und/oder "sollen sie doch dran verrecken". Und vielleicht noch für Nicht-Bio-Deutsche "abschieben". Klingt alles nicht sehr christlich.
Zuletzt geändert von pepre am Di 30. Dez 2025, 09:30, insgesamt 2-mal geändert.
pepre
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Re: Sammlung: Prohibitionisten (nach dem 1.4.2024)

Beitrag von pepre »

https://www.aerzteblatt.de/news/apothek ... 15a5edfa11
Apotheker werben für strengere Kontrollen bei Abgabe von Cannabis

Düsseldorf – Cannabis-Clubs sollten nach Ansicht der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) strenger reguliert werden. Dadurch ließen sich negative Folgen für die Gesundheit der Konsumenten reduzieren, sagte ABDA-Präsident Thomas Preis...
Der Preis mal wieder... 🤦

Falsche Überschrift: Apotheker werben für gar nix, - der Präsident einer Funktionärsgilde sagt das in Eigenregie. Der Preis steht noch dazu im Verdacht, als U-Boot der Pharmaindustrie zu agieren. - Und schon erklärt sich, warum er das sagt: die Pharmaindustrie hätte gerne die Blüten weg, damit sie ihre völlig überteuerten Extrakte und Synthesen quasi-monopolistisch verkaufen können. Hochwirksame Arznei, die wie Unkraut wächst: geht gar nicht! 🙈
pepre
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Re: Sammlung: Prohibitionisten (nach dem 1.4.2024)

Beitrag von pepre »

https://taz.de/Forderung-von-CSU-Ministerin/!6141973/ uvam...
Bayern will Cannabis-Legalisierung zurückdrehen
Motivation? Profilierungsgetöse, klar. Aber da muss doch mehr dahinter stecken...

Unterstützung für das Grundnahrungsmittel Bier? Denn wer erfahren hat, dass es auch ohne Kater geht, der überlegt sich ein Besäufnis zweimal... Hmmm... Eine geheime Einflussnahme der Lobbyisten für Rollmöpse und saure Gurken?

Oder gar die existentielle Angst der Eingeborenen auszusterben? Denn nicht abgefüllte holde Maiden sind nicht so willig ggü den Paarungswünschen der Burschen. Die bayerischen Exzesse bei Kirchweihen, zu Fasching, Silvester, u.ä. sind ja berühmtberüchtigt...
pepre
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Re: Sammlung: Prohibitionisten (nach dem 1.4.2024)

Beitrag von pepre »

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/ ... 18690.html
Cannabis-Legalisierung war so schlimm wie das Heizungsgesetz

Die Union ist sich einig: Sie will unbedingt die Cannabis-Gesetzgebung zurücknehmen. Aber der kleine sozialdemokratische Koalitionspartner blockiert wieder einmal. ...
Übelstes, faktenfreies Bashing...

Wird hier evtl schon medial der CDSU-Schwenk hin zur Afd vorbereitet und gerechtfertigt? 🤔

S.a. https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/ ... 18182.html
Schwarzmarkt blüht trotz Legalisierung weiter
Die "Konservativen" zeichnen sich echt nur noch durch Blockade von Reformen aus, - außer es nützt der Börse und der Hochfinanz.
Otto42
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Re: Sammlung: Prohibitionisten (nach dem 1.4.2024)

Beitrag von Otto42 »

Es ist offensichtlich, dass der von dir erwähnte Hysterese-Effekt in den Debatten im Bundestag völlig untergeht. Wenn logistische Kreisläufe erst einmal eingespielt sind, verschwinden sie nicht einfach, sie passen sich an – das ist reine Mikroökonomie. Übrigens wissen nur wenige, dass sinkende Preise auf dem Schwarzmarkt oft zu einem höheren Reinheitsgrad der Produkte führen, um die Kunden zu binden, was die gesundheitliche Lage für die Kommunen paradoxerweise noch schwieriger macht. Diese Kluft zwischen politischer Theorie und der Realität vor Ort zermürbt einen irgendwann.

In diesem recht belastenden Klima finde ich, dass die Konzentration auf das engste Umfeld das einzige echte Sicherheitsventil ist. Neulich, zum Geburtstag meiner Partnerin, wollte ich abseits des ganzen politischen Grauens ein Zeichen setzen. Ich habe bei Cosy Family Partnerringe und Schmuckstücke als Symbol für das Versprechen entdeckt. Es ist zu unserem kleinen Ritual geworden: Diese Ringe zu tragen, die unsere Verbundenheit und Treue jenseits des äußeren Chaos feiern. Es erinnert daran, dass wir zwar absurde Gesetze nicht ändern können, aber zumindest die Bande zu den Menschen stärken können, die wir lieben.
Zuletzt geändert von Otto42 am Mo 30. Mär 2026, 12:33, insgesamt 1-mal geändert.
moepens
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Re: Sammlung: Prohibitionisten (nach dem 1.4.2024)

Beitrag von moepens »

Otto42 hat geschrieben: Mi 25. Mär 2026, 16:19 Ehrlich gesagt ist es immer dieselbe Leier mit der Politik: Die hauen Gesetze raus und wundern sich dann, dass es in der Realität nicht läuft. Ich wohne direkt in der Nähe von einem Viertel, wo viel gedealt wurde, und seit der Legalisierung sehe ich auf der Straße null Unterschied, außer dass die Schwarzmarktpreise gefallen sind, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Ein Expertendetail, das die Politiker nicht raffen, ist der Hysterese-Effekt: Wenn kriminelle Netzwerke mit ihrer Logistik erst mal etabliert sind, verschwinden die nicht einfach, nur weil im Bundestag ein Papier unterschrieben wurde die diversifizieren sich oder drücken die Preise. Das ist wie beim Heizungsgesetz: Man wirft uns große Konzepte vor die Füße, aber die wirtschaftliche Realität der Leute ist denen völlig egal, solange es dem Wahlkampf dient.
Der Schwarzmarkt für Alkohol ist klein, weil er überall legal erhältlich ist.

Es war nie das erklärte Ziel der Ampel-Koalition den Cannabis-Schwarzmarkt auszutrocknen, aber ihn zu schwächen. Und das ist ja gelungen: wie du feststellst sinken die Einnahmen. Säule 2 wäre ein Hebel, um den Effekt zu verstärken. Bis es dazu kommt dürften aber noch einige Jahre ins Land ziehen.
pepre
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Re: Sammlung: Prohibitionisten (nach dem 1.4.2024)

Beitrag von pepre »

https://www.presseportal.de/pm/65031/6246796
TÜV-Verband e. V.
Zwei Jahre Cannabis-Legalisierung: TÜV-Verband mahnt klare Trennung im Straßenverkehr an
Mit Trennung meinen die: entweder Fahren oder Cannabis! So generell... 🤦
"In Studien zeigen Fahrerinnen und Fahrer mit 1 ng/ml kein geringeres verkehrsrelevantes Risiko als Personen mit höheren Werten." Der erhöhte Grenzwert war nicht zielführend, weil er dazu geführt hat, dass auffällige Kraftfahrer:innen, bei denen ein THC-Wert von bis zu 3,5 ng/ml Blutserum nachgewiesen wird, sich keiner Fahreignungsüberprüfung (MPU) mehr unterziehen müssen.
Aha! Daher weht der Wind! "Mimimi! Das schöne Geschäftsmodell MPU leidet!" 😭
pepre
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Re: Sammlung: Prohibitionisten (nach dem 1.4.2024)

Beitrag von pepre »

https://www.aerzteblatt.de/news/fachges ... 06f79b794f
Fachgesellschaften sehen Cannabis-Teillegalisierung weiter kritisch
Impressum - Herausgeber: Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) und Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Die Hauspostille von Klaus Reinhardt. 🙈

Schon erstaunlich, wie die konsequent ignorieren, dass nur wenige Zehntel Prozent der Konsumenten klinisch auffällig werden.¹ Es äußern sich dazu auch immer nur die Psychiater und Psychologen. — Die Todesfälle aufgrund Streckmittel sind wohl eine andere Abteilung...

---
¹ Wobei das Henne/Ei-Problem nach wie vor völlig ungeklärt ist.
pepre
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Re: Sammlung: Prohibitionisten (nach dem 1.4.2024)

Beitrag von pepre »

https://www.faz.net/aktuell/politik/inl ... 89485.html
Ärzte kritisieren Cannabis-Zwischenbericht
Akteure:
  • Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN)
  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP)
  • Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht)
Allesamt altbekannte und unbelehrbare Prohibitionisten.

Großes Mimimi, dass ja alles so schlimm ist, bzw werden wird, und generell zeichne die Evaluation "ein zu positives Bild".

Tja, wenn Realität und Weltbild nicht zusammenpassen, dann ist es eine schlechte Wahl lieber die Realität zu verdrehen anstatt das Weltbild zu korrigieren. - Das sollten doch die Psycho-Ärzte nur zu genau wissen! ;)
moepens
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Re: Sammlung: Prohibitionisten (nach dem 1.4.2024)

Beitrag von moepens »

Entwarnung im Lancet: Hanf-Freigabe macht den Straßenverkehr laut UKE-Daten nicht unsicherer

Die Sorge war groß: Würde mit der Cannabis-Teillegalisierung im April 2024 die Zahl der berauschten Autofahrer in Deutschland steigen? Eine im Januar 2026 in The Lancet Regional Health – Europe veröffentlichte Studie liefert nun erstmals belastbare Antworten. Forschende des Zentrums für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS) am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf vergleichen die Lage in Deutschland systematisch mit der in Österreich, wo Cannabis weiterhin verboten ist. Das Ergebnis fällt für die Verkehrspolitik überraschend deutlich aus.

Acht Monate nach der Legalisierung: keine Zunahme von Cannabis am Steuer
Die Hamburger Arbeitsgruppe um Erstautorin Anna Schranz nutzte ein quasi-experimentelles Difference-in-Differences-Design. Befragt wurden zwei repräsentative Querschnitte vor und nach der Reform: November bis Dezember 2023 sowie November 2024 bis Januar 2025. Insgesamt nahmen rund 16.300 Menschen teil, darunter 982 monatliche Cannabis-Konsumierende in Deutschland und 178 in Österreich. Diese Stichprobengröße macht die Untersuchung zur derzeit aussagekräftigsten Datenbasis zur Frage, wie sich die Reform auf das Fahrverhalten auswirkt.

Der Anteil derjenigen, die unter Cannabis-Einfluss am Steuer saßen, sank in Deutschland leicht von 28,5 auf 26,8 Prozent. In Österreich, das als Kontrolle diente, stieg derselbe Wert in vergleichbarer Zeit von 12,8 auf 16,3 Prozent. Im Differenz-zu-Differenz-Vergleich ergibt sich daraus kein statistisch signifikanter Effekt der Legalisierung auf das Fahren unter Cannabis-Einfluss. Auch die Konsumprävalenz in der Allgemeinbevölkerung stieg in Deutschland nur moderat von 12,1 auf 14,4 Prozent, während Österreich nahezu unverändert bei 9,4 zu 9,6 Prozent verharrte.

Mischkonsum bleibt das größte Risiko
Spannend wird die Studie dort, wo sie die Qualität der einzelnen Fahrten unter Cannabis-Einfluss untersucht. 78,5 Prozent dieser Fahrten erfolgten ausschließlich unter Cannabis-Einfluss. In den verbleibenden 21,5 Prozent kombinierten die Betroffenen Cannabis mit Alkohol oder anderen Substanzen. Genau dieser Mischkonsum gilt verkehrsmedizinisch als besonders gefährlich, weil sich die psychoaktiven Effekte überlagern und die Reaktionsfähigkeit überproportional einbricht. Die Häufigkeit des Mischkonsums veränderte sich durch die Legalisierung nicht spürbar, war aber besonders bei wöchentlichen Konsumierenden nachweisbar.

Bemerkenswert ist auch, was die Studie nicht zeigt: einen sprunghaften Effekt durch den Wegfall des Konsumverbots. Die Befürchtung, eine niedrigere Hemmschwelle könnte zu deutlich mehr Fahrten unter Cannabis-Einfluss führen, lässt sich mit den Daten aus dem ersten Reformjahr nicht belegen. Damit reiht sich die UKE-Auswertung in die internationale Forschung ein, die nach Legalisierungen in Kanada, Uruguay und einzelnen US-Bundesstaaten ähnliche Befunde gefunden hatte.

Politische Sprengkraft für die Grenzwert-Debatte
Für die laufende Debatte um den 2024 eingeführten THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum hat die Studie politische Sprengkraft. Verkehrsverbände wie die Deutsche Verkehrswacht hatten in den vergangenen Monaten wiederholt eine Verschärfung des Grenzwertes gefordert und dabei mit der Erwartung argumentiert, die Legalisierung werde mehr berauschte Fahrer auf die Straße bringen. Mehr dazu im Hintergrund zu den Forderungen der Verkehrswacht. Genau diese Erwartung wird durch die Hamburger Daten nicht gestützt.

Die Ergebnisse passen ins Bild, das auch der zweite Zwischenbericht der gesetzlich beauftragten Begleitforschung EKOCAN gezeichnet hat. Auch dort fanden sich keine Belege für einen relevanten Konsumanstieg, dafür aber Hinweise auf eine sinkende Bedeutung des Schwarzmarkts. Eine Einordnung dieser Entwicklung gibt es im Bericht zum CanG-Zwischenbericht. Wer die geltenden Grenzwerte und die rechtliche Lage rund um Cannabis am Steuer noch einmal nachlesen möchte, findet im Überblick zum THC-Grenzwert 2026 die wichtigsten Eckpunkte.

Was die Studie nicht beantworten kann
Bei aller Klarheit der Befunde markieren die Autorinnen und Autoren auch die Grenzen ihrer Untersuchung. Die Erhebung deckt nur die ersten acht Monate nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes ab. Ob sich Konsum- und Fahrverhalten mittelfristig verschieben, etwa wenn die ersten Anbauvereinigungen flächendeckend versorgen, lässt sich aus diesen Daten nicht ableiten. Auch die Selbstauskunft bei sensiblen Themen wie Drogenkonsum am Steuer ist eine bekannte Limitation. Weitere Wellen der Befragung sind im Rahmen der Begleitforschung bereits geplant.

Klar ist aber: Die Hamburger Studie liefert der politischen Diskussion eine Datengrundlage, die bisher fehlte. Sie ersetzt Spekulation durch Statistik und stellt damit jene Argumentation infrage, die sich auf einen vermuteten, nicht aber empirisch belegten Anstieg der Cannabis-Fahrten beruft. Für die anstehenden Beratungen zum Medizinal-Cannabisgesetz und zu möglichen Anpassungen im Fahrerlaubnisrecht ist das ein Signal, das sich nur schwer ignorieren lässt.
Quelle: https://www.hanf-magazin.com/wissenscha ... nsicherer/
MichaelK
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Re: Sammlung: Prohibitionisten (nach dem 1.4.2024)

Beitrag von MichaelK »

Leider schon älter, wäre interessant das nochmal neu zu bekommen.

Die Polizei führt ja auch verstärkt Kontrollen durch und wird sich auf ihre gestiegenen absoluten Zahlen berufen.
pepre
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Re: Sammlung: Prohibitionisten (nach dem 1.4.2024)

Beitrag von pepre »

https://www.zeit.de/gesundheit/2026-05/ ... lfe-erfurt
Beim Kiffen ist Deutschland jetzt alles egal

Ein 20-Millionen-Euro-Neubau zur Suchtprävention, absurde Anbauvorschriften und frei verkäufliches Gras im Netz: die Cannabis-Teillegalisierung ist echter Slapstick. ...
Mal wieder ein echter CDSU-Gefälligkeits-Artikel der Zeit.

Bildunterschrift:
Cannabis im Internet bestellen? Kein Problem, haben Sie einfach Rückenschmerzen.
Was nur auf die völlig absurde Überregulierung der Hanf-"Freigabe" zurückzuführen ist. Gäbe es offizielle Verkaufsstellen für Konsumhanf, so wäre dieses "von hinten durch die Brust ins Auge" gar nicht erst entstanden.

Dass man auch ohne Rückenschmerzen beliebig große Mengen Bier, Wein, Schnaps, etc quasi überall kaufen kann, das scheint für die Zeit überhaupt kein Problem zu sein. Trotz der hohen Zahl an Alkoholkranken. Wenn Doppelmoral weh tun würde...
moepens
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Re: Sammlung: Prohibitionisten (nach dem 1.4.2024)

Beitrag von moepens »

Der DHV hat eine Mailaktion gegen die geplante Streichung von Cannabisblüten aus der Versorgung der GKV gestartet. Bitte teilen und mitmachen!

Zur Aktion: https://hanfverband.de/gegen-streichung ... nubernahme

Zum Video: https://youtube.com/shorts/zq0QLysGsfM
moepens
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Re: Sammlung: Prohibitionisten (nach dem 1.4.2024)

Beitrag von moepens »

Cannabis: Regulierung treibt seltsame Blüten
Wer Cannabisblüten haben will, muss künftig selbst zahlen. Was nach Kostenkontrolle klingt, wird vor allem schwerkranke Patienten treffen. Dabei sind nicht die Blüten das Problem – sondern fragwürdige Verordnungswege.

Die Idee, Cannabisblüten künftig aus der Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung zu nehmen und nur noch als Selbstzahlerleistung zuzulassen, wirkt auf den ersten Blick plausibel. Blüten sind schwerer zu standardisieren als Extrakte oder Fertigarzneimittel, die Evidenzlage ist heterogen und der Markt für Medizinalcannabis hat sich seit der Teillegalisierung sichtbar verändert. Genau darin liegt aber auch das Problem: Eine pauschale Streichung würde nicht den missbräuchlichen oder freizeitnahen Konsum treffen, sondern vor allem Patienten, die bereits heute unter engen Voraussetzungen medizinisch versorgt werden.

Was steht im Referentenentwurf?
Der aktuelle Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, den Anspruch auf Cannabis in Form getrockneter Blüten aus § 31 Abs. 6 SGB V zu streichen. Erstattungsfähig bleiben sollen Cannabisextrakte in standardisierter Qualität, Fertigarzneimittel sowie Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon. Als Begründung nennt das Bundesgesundheitsministerium unter anderem das schnelle Anfluten bei inhalativer Anwendung, eine angenommene höhere Suchtgefahr und Schwankungen im Wirkstoffgehalt des Naturprodukts. Zugleich werden Einsparungen von rund 130 Millionen Euro im Jahr 2027 bis rund 180 Millionen Euro im Jahr 2030 erwartet.

Diese Argumente verdienen eine nüchterne Prüfung. Dass Cannabisblüten nicht dem klassischen Ideal eines standardisierten Arzneimittels entsprechen, ist fachlich richtig. Auch die Evidenz zu Cannabisarzneimitteln ist keineswegs so robust, wie es manche öffentlichen Debatten nahelegen. Eine Metaanalyse fand bei nicht inhalativen Cannabisarzneimitteln gegen chronische Schmerzen nur kleine bis sehr kleine Verbesserungen. Eine aktualisierte Cochrane-Bewertung zu chronischem neuropathischem Schmerz kam zu dem Schluss, dass es keine klare Evidenz für eine relevante Schmerzlinderung durch cannabisbasierte Arzneimittel gibt. Hinzu kommt, dass Placeboeffekte in Cannabinoid-Schmerzstudien erheblich sein können, wie eine weitere Metaanalyse zeigte.

Cannabisblüten nur bei schweren Erkrankungen
Gerade daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass Cannabisblüten aus der GKV-Versorgung gestrichen werden sollten. Denn der derzeitige Leistungsanspruch ist bereits kein beliebiger Komfortzugang. Nach den Regelungen des G-BA kommt medizinisches Cannabis nur bei schwerwiegender Erkrankung infrage, wenn andere geeignete Leistungen nicht zur Verfügung stehen oder nicht angewendet werden können und wenn Aussicht auf einen positiven Effekt auf Krankheitsverlauf oder schwerwiegende Symptome besteht. Zudem ist bei der ersten Verordnung grundsätzlich eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Der Therapieerfolg soll gerade zu Beginn engmaschiger dokumentiert werden.

Der eigentliche Missbrauchsverdacht betrifft dagegen vor allem einen anderen Bereich. Das BMG beschreibt eine deutliche Fehlentwicklung seit Inkrafttreten des Medizinal-Cannabisgesetzes: Im ersten Halbjahr 2025 seien die Importe von Cannabisblüten gegenüber dem Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent gestiegen, während die GKV-Verordnungen nur im einstelligen Prozentbereich zunahmen. Daraus leitet das Ministerium ab, dass die Zunahme vor allem durch Selbstzahler mit Privatrezepten außerhalb der GKV-Versorgung sowie durch Online-Plattformen ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt und ohne persönliche Apothekenberatung getrieben werde.

Privatkonsum läuft nicht über die GKV
Damit wird der zentrale Denkfehler der pauschalen Selbstzahlerlösung sichtbar: Wer heute Blüten über private Online-Rezepte bezieht, ist von einer Streichung aus dem GKV-Leistungskatalog kaum betroffen, weil er bereits selbst zahlt. Getroffen würden vielmehr die schwerkranken Versicherten, deren Therapie nach ärztlicher Indikationsstellung und häufig nach Genehmigungsverfahren zulasten der Kasse läuft. Freizeitnahe Nutzer verlieren im Zweifel Bequemlichkeit, die medizinisch eingestellten Patienten verlieren dagegen ihre Versorgungssicherheit.

Die BfArM-Begleiterhebung liefert keine Wirksamkeitsbeweise im Sinne randomisierter Studien – das betont das BfArM ausdrücklich. Die Erhebung erfüllt nicht die Anforderungen einer klinischen Studie, sondern bildet anonymisierte Behandlungsdaten aus der Versorgung ab. Trotzdem sind diese Daten für die Versorgungsrealität relevant: In die Auswertung gingen rund 21.000 übermittelte Datensätze ein, 16.809 davon vollständig. Häufigste Einsatzgebiete waren chronische Schmerzen, Spastik, Anorexie/Wasting sowie Übelkeit und Erbrechen.

Bemerkenswert ist, dass in der Begleiterhebung bei Cannabisblüten häufiger eine Symptomverbesserung dokumentiert wurde als bei anderen Cannabisarzneimitteln. Für die Gesamtheit der Fälle lag der Anteil berichteter Besserungen bei Blüten bei 91 Prozent, bei Cannabisextrakt, Dronabinol und Sativex® bei etwa 70 Prozent. Bei Schmerzen wurde für Blüten eine Besserung in nahezu 90 Prozent der Fälle berichtet. Diese Beobachtungsdaten sind wegen Selektionsbias, fehlender Verblindung und fehlender standardisierter Messinstrumente nicht als Überlegenheitsnachweis zu werten, legen aber nahe, dass Blüten für bestimmte Patientengruppen offenbar nicht einfach austauschbar sind.

Unterschiede von Blüten und Extrakten
Auch pharmakologisch ist die Gleichsetzung von Blüten und oralen Zubereitungen zu grob. Inhalativ aufgenommenes THC erreicht den Blutkreislauf rasch. Die Bioverfügbarkeit hängt stark von Inhalationstechnik und Gerät ab. Oral angewendetes THC ist dagegen durch verzögerten Wirkungseintritt, First-Pass-Metabolismus und variable Bioverfügbarkeit geprägt. Das spricht nicht gegen Extrakte oder Dronabinol, wohl aber gegen die Annahme, ein Wechsel von Blüten auf orale Präparate sei nur eine formale Umstellung der Darreichungsform.

Gerade hier kommt der Apotheke eine fachlich wichtige Rolle zu. Bei Cannabisblüten geht es nicht nur um Abgabe, sondern um Beratung zu Sorte, Dosierung, Applikationsform, Verdampfung, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Aufbewahrung und Missbrauchsrisiken. Das BMG selbst begründet ein mögliches Versandhandelsverbot damit, dass bei Cannabisblüten umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten bestehen, die persönlich in der Apotheke erfolgen sollen. Auch Patienten mit Immobilität sollen über den Botendienst der Apotheke versorgt werden können.

Besser: Strengere Kontrollen
Die bessere gesundheitspolitische Lösung wäre daher nicht der pauschale Ausschluss, sondern eine strengere, qualitätsgesicherte Erstattung: Blüten sollten weiterhin zulasten der GKV möglich sein, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt, Standardtherapien ausgeschöpft oder nicht anwendbar sind, orale Cannabisarzneimittel nicht ausreichend wirken oder nicht vertragen werden und der Nutzen der Blütentherapie nachvollziehbar dokumentiert ist. Parallel ließen sich Plattformmedizin, Scheinindikationen und Sorten-Hopping gezielt regulieren – etwa durch persönlichen Erstkontakt, verbindliche Verlaufskontrollen und eine gestärkte pharmazeutische Beratung.

Fachlich lautet das Fazit deshalb: Cannabisblüten sind kein ideales Arzneimittel im klassischen Sinn. Aber eine pauschale Selbstzahlerlösung wäre ein grobes Instrument für ein differenziertes Versorgungsproblem. Sie würde nicht den Freizeitkonsum begrenzen, sondern den Zugang für vulnerable Patienten erschweren. Wer Missbrauch verhindern will, muss den Zugang steuern – nicht die Erstattung für jene abschneiden, die medizinisch begründet auf diese Therapieform angewiesen sind.
Quelle: https://www.doccheck.com/de/detail/arti ... me-blueten
pepre
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Re: Sammlung: Prohibitionisten (nach dem 1.4.2024)

Beitrag von pepre »

https://www.aerztezeitung.de/Medizin/Ca ... 63032.html
Cannabis-Verordnung ohne Arzt-Patienten-Kontakt? Der Ärztetag will ein Stopp-Signal

Wie häufig müssen Patienten, die Cannabis, zum Beispiel gegen Schmerzen, benötigen, in die Praxis kommen? Eine Frage, die der Deutsche Ärztetag im Rahmen der Befassung mit der Suchtmedizin ganz klar beantwortete.
...
So wurde ein Antrag des Vorstands, mit der Aufforderung an die Bundesregierung, das Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabis-Gesetzes zügig zu verabschieden und Medizinal-Cannabis wieder in den Regelungskontext des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) einzubeziehen und an die Vorgaben der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) zu binden, mit großer Mehrheit verabschiedet. ...
Jubelperser-Artikel ganz im Sinne von Reinhardts Prohibitionsträumen. Jedoch:

https://www.aerzteblatt.de/news/delegie ... 3fa6148bcc
Ohne Widerworte verlief die Debatte jedoch nicht. Schon die Prohibition von Alkohol im letzten Jahrhundert sei erfolglos gewesen, das Verbot von Cannabis sei es ebenfalls, betonte Detlef Lorenzen aus Baden-Württemberg. „Nicht Polizei und Gerichte sollten den Lebensweg unserer Kinder bestimmen, sondern Prävention und Vorsorge“, forderte er.
...
Auch Christoph Eißler, Delegierter der Ärztekammer Bayerns, wandte ein, anders als in den Anträgen behauptet, seien die tatsächlichen Auswirkungen der Teillegalisierung noch gar nicht absehbar, die ersten Zwischenergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Evaluation „EKOCAN“ würden gar darauf hindeuten, dass es keine Auswirkungen auf das Konsumverhalten von Kindern und Jugendlichen gebe.

Eine Rekriminalisierung von Cannabis würde nicht nur Gerichte und Strafverfolgungsbehörden erneut belasten, sondern vor allem Konsumenten zurück in den Schwarzmarkt drängen, wo sie erneut der Gefahr von gesundheitsschädlichen Verunreinigungen und Streckmitteln ausgesetzt seien. „Das wäre eine Gefährdung von Patienten“, kritisierte er. ...
pepre
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Re: Sammlung: Prohibitionisten (nach dem 1.4.2024)

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https://www.fuldaerzeitung.de/fulda/clu ... 11921.html

Dobrindt und Poseck bleiben stur bei ihren alternativen Fakten, aller Evidenz zum Trotz. Lest selbst, ich zitiere den Mist nicht mehr. - Bei dieser Trumpisierung ist die immense Politikverdrossenheit kein Wunder. Und die Wählerwanderung zu den extrem Rechten auch nicht.
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