ich beschäftige mich eigentlich sehr viel mit dem Thema Cannabis. Nur rechtlich war meine Devise
bisher immer: "Lass dich einfach nicht, mit Unkraut auf Tasch, erwischen, dann musst du dich darum auch
nicht kümmern", aber nun wurde ich letztens von einer Freundin gefragt, wie es mit der geringen Menge
bei uns in Schleswig-Holstein aussieht und ehrlich gesagt, hat es mich schon irgendwie gewurmt ihr keine Antwort geben zu können. Da der Forumbereich "SH", meiner Meinung nach, aber sowieso ein wenig tod ist hab ich mich
dann dafür entschieden hier nachzufragen.
Jetzt ist aber mal genug mit meinem Prolog. Kommen wir zu meiner Frage. Wie sieht es denn genau bei uns in Schleswig-Holstein mit der geringen Menge aus und warum gibt es da kein einheitliches System für die klomplette BRD? Ich finde das so eigentlich viel verwirrender. Zwischendurch hörte ich ja sogar Gerüchte darüber, dass die Exekutive sogar selbst entscheiden darf, wann, wo und wie sie eine geringe Menge einstuft.
Ich muss zugeben, dass ich diesen ganzen Bereich der geringen Menge nicht so ganz raffe, aber vielleicht ist hier ja
jemand, der mir das mal auf Deutsch (und damit mein ich kein Juristendeutsch) erklären kann.
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Grüne Grüße