Die Löschungsfristen in den polizeilichen Kriminalakten unterscheiden sich ggf. auch von Bundesland zu Bundesland. Gerne wird die Löschung auch mal vergessen, irgendwie hat die Polizei meist nur Personal zum Daten sammeln und nicht zum Löschen (außer im Fall der NSU), der Datenschutzbeauftragte von Bayern hat dies schon mehrfach geprüft und das Ergebnis in einem Jahresbericht kritisiert.chiliheadz hat geschrieben:Die Fristen bei einer "Nicht-Verurteilung" liegen meines Wiss3ens nach bei max 2 Jahren (Löschungspflicht). Das kann man aber leicht googlen! Auch bei Wiki steht einiges über "Löschungspflicht persönlicher Daten". Wer es noch genauer wissen will, der schaue einmal bei "Dejure" nach. Also, keine Panik!
Kontrolle mit allem drum und dran! Was kann ich tun?
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MaximilianPlenert
- Beiträge: 472
- Registriert: Mi 8. Feb 2012, 15:26
Re: Kontrolle mit allem drum und dran! Was kann ich tun?
Re: Kontrolle mit allem drum und dran! Was kann ich tun?
Hallo Max,MaximilianPlenert hat geschrieben:Die Löschungsfristen in den polizeilichen Kriminalakten unterscheiden sich ggf. auch von Bundesland zu Bundesland. Gerne wird die Löschung auch mal vergessen, irgendwie hat die Polizei meist nur Personal zum Daten sammeln und nicht zum Löschen (außer im Fall der NSU), der Datenschutzbeauftragte von Bayern hat dies schon mehrfach geprüft und das Ergebnis in einem Jahresbericht kritisiert.chiliheadz hat geschrieben:Die Fristen bei einer "Nicht-Verurteilung" liegen meines Wiss3ens nach bei max 2 Jahren (Löschungspflicht). Das kann man aber leicht googlen! Auch bei Wiki steht einiges über "Löschungspflicht persönlicher Daten". Wer es noch genauer wissen will, der schaue einmal bei "Dejure" nach. Also, keine Panik!
ich kann nur sagen,dass ein Freund mal erwischt wurde mit geringen Mengen Gras+Pilzen und das Verfahren wurde eingestellt,1 Jahr später an der holländischen Grenze Daten abgefragt,der andere Beamt fragt den:BTM?Nein,nichts.
Also es stand nirgendwo drinnen.
Re: Kontrolle mit allem drum und dran! Was kann ich tun?
in bayern bleibt das mindestens 10 jahre in der polizeiakte. kann man auch einsicht verlangen. und es ist so dass jedes vergehen die frist mit allem inhalt um 10 jahre verlängert.
z.b.
2000 war was
2009 wieder btm
die akte bleibt ungelöscht bis 2020
z.b.
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D O P E W O R L D
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Ernst Berlin
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Re: Kontrolle mit allem drum und dran! Was kann ich tun?
Wenn das reicht, ich war über 15 Jahre nicht in Erscheinung getreten und bei einer Kontrolle, auf ner Busfahrt nach München von Berlin kommend, haben mich die Polizisten durchsucht, nach dem sie meinen Personalausweis durchgegeben hatten. So wie die sich wichtig gemacht haben und plötzlich meinten mich duzen zu müssen, kannst du zwei und zwei zusammenzählen um zu erkennen was da im Computer steht.Dopeworld hat geschrieben:in bayern bleibt das mindestens 10 jahre in der polizeiakte. kann man auch einsicht verlangen. und es ist so dass jedes vergehen die frist mit allem inhalt um 10 jahre verlängert.
z.b.
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Re: Kontrolle mit allem drum und dran! Was kann ich tun?
Hallo liebe Hanfgenossen !
Ich las vor kurzem, dass die Polizei bei einer Verkehrskontrolle nur die Verkehrstüchtigkeit und nicht die Fahrtüchtigkeit überprüfen darf.
Nun frage ich mich, wie ein Polizist meine Verkehrstüchtigkeit bei einer Kontrolle kontrollieren kann. Nicht dass er der Meinung ist mit einer Lampe mir in die Augen leuchten zu müssen um meine Verkehrstüchtugkeit zu überprüfen.
Könnt ihr mir mal bitte ein konkretes Beispiel nennen, wie er meine Verkehrstüchtigkeit prüfen kann ?
Ich las vor kurzem, dass die Polizei bei einer Verkehrskontrolle nur die Verkehrstüchtigkeit und nicht die Fahrtüchtigkeit überprüfen darf.
Nun frage ich mich, wie ein Polizist meine Verkehrstüchtigkeit bei einer Kontrolle kontrollieren kann. Nicht dass er der Meinung ist mit einer Lampe mir in die Augen leuchten zu müssen um meine Verkehrstüchtugkeit zu überprüfen.
Könnt ihr mir mal bitte ein konkretes Beispiel nennen, wie er meine Verkehrstüchtigkeit prüfen kann ?
- bushdoctor
- Beiträge: 2359
- Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
- Wohnort: Region Ulm
Re: Kontrolle mit allem drum und dran! Was kann ich tun?
Grundsätzlich kann/darf die Polizei nur die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs und die Fahrtüchtigkeit des Fahrers überprüfen:Mörko hat geschrieben: Ich las vor kurzem, dass die Polizei bei einer Verkehrskontrolle nur die Verkehrstüchtigkeit und nicht die Fahrtüchtigkeit überprüfen darf.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrskontrolle
Ein Polizist ist (normalerweise) kein Arzt und kann keine qualifierte Aussage darüber treffen, ob man "fit für den Straßenverkehr" ist. Man kann sich bei geäußerten Zweifeln der Polizei auf freiwillige Tests (Finger zur Nase, auf einer Linie gehen, Drogentests) einlassen oder auf das Hinzuziehen eines Arztes bestehen. Eine Verweigerung freiwilliger Test kann aber von der Polizei durch entsprechende "Maßnahmen" gekontert werden:
Richter/Staatsanwalt anrufen und Beschluss zur Blutabnahme erbitten und anschließende vorläufige Festnahme zur Durchführung der Blutabnahme.
Danach wird man einem Arzt vorgeführt, der dann auch qualifizierte Aussagen zur Fahrtüchtigkeit machen kann.
Normalerweise würde ich so verfahren:
KEINE freiwilligen Tests:
"Ich mache keine freiwilligen Tests! Ich fühle mich absolut fahrtüchtig!"
Auf einen Arzt bestehen, freiwillig:
"Sie haben mir doch gerade gesagt, dass Sie keine medizinische Ausbildung haben. Wenn sie Zweifel an meiner Fahrtüchtigkeit haben, dann bin ich bereit mit ihnen zu einem staatlich zugelassenen Arzt Ihrer Wahl zu gehen."
Sollte "Zwang" hinzukommen, auf Richterlichen Beschluss bestehen:
"Okay... ich gehe hier aber nicht freiwillig weg! Bitte legen Sie mir einen richterlichen Beschluss vor und verhaften mich dann! Ich werde keinen Widerstand leisten!"