Gleich noch ne Frage zu den Aufklebern? Ist das in irgendeiner Weise strafbewährt Aufkleber irgendwo hin zu kleben? Bsp. Neben die Eingangstür vom Rathaus oder vom Polizeirevier? Bushaltestelle oder Straßenlaterne wäre auch eine Option. Bekommt dann der DHV paar auf den Deckel?
Noch ein Vorschlag zu den Werbetafeln. In jeder Stadt gibt es unsanierte und leerstehende Häuser in teilweise sehr werbewirksamer Lage. Wenn man den Eigentümer kontaktiert und einen Bereich an der Fassade für paar Euro im Monat mietet und da ein Plakat anbringt ist das sicher legal.
Die wetterfeste Werbemaßnahme Plane aus strapazierfähigem PVC, 4-farbig bedruckt, 100x150cm kostet um die 19€ netto. 10 Stk gibt es schon für 13€ /Stk
Edit: Google hilft weiter
Das Aufkleben von Aufklebern jedweder Art auf Privateigentum sowie auch öffentlichem Eigentum wird im ungünstigsten Fall als Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB betrachtet:
StGB § 303 Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Daher sollten sich Unternehmen grundsätzlich Gedanken darüber machen, wie eine Werbung durch Werbeaufkleber sinnvoll umgesetzt werden kann. Denn letztendlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei vorliegender Strafanzeige auch das eigene Unternehmen belangt werden kann, ohne dass es selbst diese Aufkleber angebracht hat. So kann man beispielsweise bei der Verteilung auf Festen und in Fußgängerzonen insbesondere davon ausgehen, dass die Aufkleber einen Weg an Orte finden, an denen sie keinesfalls kleben sollten - und das kann teuer werden.
http://www.anwaltinfos.de/ratgeber-rech ... en-18.html