Hallo,
gestern Abend um ca halb 12 wurde ich mit drei anderen Freunden (ein Mädchen (17J.), zwei Jungs (17&16J.), ich selber bin auch 17) in München auf dem Parkplatz eines McDonalds von zwei Zivilpolizisten aufgehalten. Wir haben nichts auffälliges gemacht und waren zu Fuß unterwegs. Erst wollten sie von uns die Ausweise sehen (einer von uns hatte zwei BtMG). Danach sollte einer nach dem anderen seine Sachen ausleeren. Ich war zuerst dran. Ich hatte nichts weiter schlimmes dabei außer Longpapes (genauso wie die Person mit den 2 BtMG's). Dann begann der Polizist mich nach anderen Sachen abzusuchen (d.h. abtasten, in alle Taschen fassen). Auf einmal wollte er mir mitten auf dem Parkplatz den Bund meiner Hose vorziehen (ungefragt). Ich meinte das er das nicht machen könne, da ich weder was dabei hätte noch irgendetwas angestellt hätte, woraufhin er erwiderte, dass der angebliche starke Cannabisgeruch an mir und die Longpapes ausreichen würden, um mich komplett zu durchsuchen. Er meinte ich könne dies entweder auf diesem Parkplatz machen oder auf dem McDonalds Klo oder im Polizeirevier. Nach langen Diskussionen bin ich dann mit ihm auf die McDonalds Toilette gegangen und hab mich der Prozedur unterzogen. Meine zwei weiteren männlichen Freunde mussten das gleiche machen, obwohl einer von ihnen keinen BtMG (wie ich auch) hatte und auch keine Longpapes bei sich hatte. (Das Mädchen wurde nicht kontrolliert, nicht mal die Taschen)
Und deswegen jetzt meine Frage: So eine Aktion kann doch nicht legal sein? Und was kann man im Nachhinein dagegen machen? Und wie kann man eine solche Situation beim nächsten mal vermeiden?
LG
Intimkontolle bei Minderjährigen ohne Vorstrafen
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Florian Rister
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Re: Intimkontolle bei Minderjährigen ohne Vorstrafen
Also du bist männlich und der Beamte war männlich?
Wenn ein Verdacht bestand (den der Beamte ja durch den angeblichen Geruch erfolgreich festgestellt bzw. konstruiert hat), kannst du da wohl wenig gegen machen.
Es ist aber trotzdem skandalös. Wärst du für öffentliche Auftritte bereit um über die Geschichte zu sprechen? Falls ja, melde dich mal per Email bei uns.
Wenn ein Verdacht bestand (den der Beamte ja durch den angeblichen Geruch erfolgreich festgestellt bzw. konstruiert hat), kannst du da wohl wenig gegen machen.
Es ist aber trotzdem skandalös. Wärst du für öffentliche Auftritte bereit um über die Geschichte zu sprechen? Falls ja, melde dich mal per Email bei uns.
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- bushdoctor
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Re: Intimkontolle bei Minderjährigen ohne Vorstrafen
Ich sehe das ganze ein wenig "härter" als z.B. Florian:
Du hast Dich FREIWILLIG dieser Untersuchung unterzogen, deshalb kannst Du jetzt auch schlecht sagen, dass das "illegal" war. Solltest Du den Beamten belangen wollen, dann wird er genau dies sagen:
"Er kam freiwillig mit auf die Toilette und ließ sich durchsuchen."
Die einzige Chache, aus so einer "Nummer" - wenigstens erhobenen Hauptes und ohne sich selber hinterher etwas vorwerfen zu können - herauszukommen ist:
Du musst Dich festnehmen lassen! Sollte der Polizist genügend protokollfeste Verdachtsmomente konstruieren können, dann wird es so oder so tun.
Folgendes hätte den "Ernst" des Polizisten testen können:
Polizist: "Ausziehen!"
Du: "Nein, das mache ich nicht freiwillig!"
Polizist "Jetzt stellen Sie sich mal nicht so an! Wir können auch in die Toilette dieses Fastfood-Restaurants gehen!"
Du: "Nein! Ich habe Angst! Ich wurde schonmal von einem Polizisten auf einer Toilette vergewaltigt!"
Polizist "??? !?!?!?!?"
Du: "Ich verlasse diesen Ort nicht freiwillig! Sie müssen mich erst festnehmen! Ich werden keinen Widerstand leisten!" - Danach setzt Du Dich auf den Boden.
Wenn er dann bereit ist, Dich festzunehmen, kannst Du Dich auch auf die Wache tragen lassen. Du bist nicht verpflichtet selber zu laufen.
...selbstverständlich ist immer mit grundloser Polizeigewalt zu rechnen, aber was erträgt man nicht alles als guter Christ (Mensch)...
Du hast Dich FREIWILLIG dieser Untersuchung unterzogen, deshalb kannst Du jetzt auch schlecht sagen, dass das "illegal" war. Solltest Du den Beamten belangen wollen, dann wird er genau dies sagen:
"Er kam freiwillig mit auf die Toilette und ließ sich durchsuchen."
Die einzige Chache, aus so einer "Nummer" - wenigstens erhobenen Hauptes und ohne sich selber hinterher etwas vorwerfen zu können - herauszukommen ist:
Du musst Dich festnehmen lassen! Sollte der Polizist genügend protokollfeste Verdachtsmomente konstruieren können, dann wird es so oder so tun.
Folgendes hätte den "Ernst" des Polizisten testen können:
Polizist: "Ausziehen!"
Du: "Nein, das mache ich nicht freiwillig!"
Polizist "Jetzt stellen Sie sich mal nicht so an! Wir können auch in die Toilette dieses Fastfood-Restaurants gehen!"
Du: "Nein! Ich habe Angst! Ich wurde schonmal von einem Polizisten auf einer Toilette vergewaltigt!"
Polizist "??? !?!?!?!?"
Du: "Ich verlasse diesen Ort nicht freiwillig! Sie müssen mich erst festnehmen! Ich werden keinen Widerstand leisten!" - Danach setzt Du Dich auf den Boden.
Wenn er dann bereit ist, Dich festzunehmen, kannst Du Dich auch auf die Wache tragen lassen. Du bist nicht verpflichtet selber zu laufen.
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- Ganjadream
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Re: Intimkontolle bei Minderjährigen ohne Vorstrafen
Man spricht von "der richtigen Signalwirkung": Das soll abschreckend wirken, ist allerdings in der Cannabisszene völlig Sinnlos zum Finden von etwas: Wer nicht davon ausgeht, dass es gefunden wird, schiebt es da nicht hin. Bei Grenzübergängen usw. soll es das auch bei Cannabis geben können.
Reine Schikane. Wissen die auch selber, ist Polizeitaktik. Die wissen auch, wofür viele sie ein Leben lang nicht mögen.
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„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein hat die Arroganz vergessen.
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Florian Rister
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Re: Intimkontolle bei Minderjährigen ohne Vorstrafen
Schade, dass sich der oder diejenige nicht mehr gemeldet hat.
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