Hallo,
ich leide zurzeit unter starken Schmerzen aufgrund von Morbus Crohn und habe deswegen vor einem Monat angefangen gelegentlich zu kiffen (max. 3 mal die Woche), da ich im Internet gelesen hab, dass es bei der Krankheit sehr gut helfen soll.
Nun hatte ich das Glück in eine Verkehrskontrolle zu geraten und da ich leider keine Ahnung hatte wie man sich dabei am besten Verhält wurde mir letzendlich Blut abgenommen und es wird höchstwahrscheinlich schlecht für mich aussehen.
Jetzt wollte ich mal Fragen, ob eventuell die Möglichkeit besteht nachzuweisen, dass ich es wirklich aus medizinischen Gründen konsumiert habe und dadurch in irgendeiner Weise die Strafe zu mildern?
Med. THC und Führerschein
-
Don Quischotte
- Beiträge: 244
- Registriert: Fr 19. Sep 2014, 00:13
Re: Med. THC und Führerschein
Ich würde mir jetzt nen Arzt suchen ( am besten mit deiner erkrankung wär ein Rheumatologe), der attestiert, dass mit cannabis eine erheblich Linderung deiner Leiden eingetreten ist.
Wenn du so ein Arzt findest, und du das Atest in den Händen hast, kannst du eigentlich nur bei den Kollegen mit der Uniform bitten, den Atest zu deiner Akte zu legen, bevor sie an den Staatsanwalt/ Führerscheinstelle geht.
Vielleicht lässt sich das auch irgendwie rauszögern.??
Worauf du dich verlassen kannst, ist allerdings eine Einladung zur MPU, auch wenn die Strafe etwas geringer werden könnte.
Halt uns mal auf dem Laufenden wie´s ausgeht
Wenn du so ein Arzt findest, und du das Atest in den Händen hast, kannst du eigentlich nur bei den Kollegen mit der Uniform bitten, den Atest zu deiner Akte zu legen, bevor sie an den Staatsanwalt/ Führerscheinstelle geht.
Vielleicht lässt sich das auch irgendwie rauszögern.??
Worauf du dich verlassen kannst, ist allerdings eine Einladung zur MPU, auch wenn die Strafe etwas geringer werden könnte.
Halt uns mal auf dem Laufenden wie´s ausgeht
If you see the Cops, warn a brother
-
GrüneHilfe@BW
- Beiträge: 85
- Registriert: Do 16. Feb 2012, 01:27
Re: Med. THC und Führerschein
Was Don sagt. Versuch deinen Antrag durchzubekommen. Sollte es vorher zu einer Kontrolle kommen, mach KEINE Angaben. Sag ja nicht, dass du es wegen deiner Krankheit konsumierst. Bringt dir vielleicht beim Polizisten pluspunkte - aber für die Führerscheinstelle heißt das: Konsum wegen chronischer Krankheit = regelmäßiger Konsum. Ein Attest hast du nicht - sofortiger Entzug. Solange du keine Erlaubnis hast, hilft dir die Krankeheit nicht - im Gegenteil. Gar nichts dazu sagen.
- bushdoctor
- Beiträge: 2359
- Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
- Wohnort: Region Ulm
Re: Med. THC und Führerschein
100% Zustimmung zu den Vor-Postern.
Merke: Die aktuelle BRD-Gesetzgebung gestattet es z.Z. leider nicht, dass man nach Konsum von Medizinalhanfblüten ohne Weiteres am Straßenverkehr teilnehmen darf, da Cannabis in Naturform NICHT VERSCHREIBUNGSFÄHIG ist.
§24a StVG gilt nur für Dronabinol und Sativex aber NICHT für Hanfblüten.
Es gibt aber die Möglichkeit, mit einem Einzelgutachten + MPU die zuständige Führerscheinstelle zu überzeugen, dass man Cannabis zu medizinischen Zwecken nutzt und trotzdem seine Fahreignung behalten kann...
Merke: Die aktuelle BRD-Gesetzgebung gestattet es z.Z. leider nicht, dass man nach Konsum von Medizinalhanfblüten ohne Weiteres am Straßenverkehr teilnehmen darf, da Cannabis in Naturform NICHT VERSCHREIBUNGSFÄHIG ist.
§24a StVG gilt nur für Dronabinol und Sativex aber NICHT für Hanfblüten.
Es gibt aber die Möglichkeit, mit einem Einzelgutachten + MPU die zuständige Führerscheinstelle zu überzeugen, dass man Cannabis zu medizinischen Zwecken nutzt und trotzdem seine Fahreignung behalten kann...
Re: Med. THC und Führerschein
Hallo,
es ist jetzt fast 6 Monate her und ich habe immer noch keine Post bekommen... Wie lange ist die Verjährungsfrist ?
es ist jetzt fast 6 Monate her und ich habe immer noch keine Post bekommen... Wie lange ist die Verjährungsfrist ?
- bushdoctor
- Beiträge: 2359
- Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
- Wohnort: Region Ulm
Re: Med. THC und Führerschein
Eine "Verjährungsfrist" gibt es meines Wissens nicht, denn die Führerscheinstelle kann jederzeit "berechtigte Zweifel an der Fahreignung" äußern... Sollte es aber bis Mitte nächsten Jahres in Deinem Fall nicht mehr geschehen, dann wird wohl auch nichts mehr kommen.Flodosi hat geschrieben: es ist jetzt fast 6 Monate her und ich habe immer noch keine Post bekommen... Wie lange ist die Verjährungsfrist ?
KEINE PANIK!