"Der Transport von eigentlich erlaubtem Garten-/Growzubehör kann schon Beihilfe zum Cannabisanbau sein
Es kommt in der Praxis immer wieder vor, dass jemand von seinen Freunden gefragt wird, mit seinem eigenen Pkw oder mit einem Mietwagen beim Einkauf in einem Garten-/Growzubehörladen und beim Transport zu helfen. Alle Artikel (z. B. Dünger, Pflanzenbeleuchtung oder Bewässerungsanlagen), die in solchen Läden verkauft werden, sind in der Regel allesamt zunächst frei erhältlich. Insofern denken sich Betroffene häufig, dass sie ihren Freunden ohne rechtliche Folgen beim Einkauf und Transport helfen können.
Es kommt jedoch immer wieder vor, dass solche Einkaufs-/Transporthelfer später von der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Beihilfe zum Cannabisanbau angeklagt werden. Die Staatsanwaltschaften argumentieren hierbei nahezu immer, dass allen am Einkauf beteiligten Personen – auch dann, wenn über die Verwendung der Artikel nicht gesprochen wurde – klar sein musste, dass diese für den Cannabisanbau bestimmt waren."
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