Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch
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littleganja
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
@marc o Polo
Bezüglich des Widerspruch, glaube die Frist beim Widerspruch sind 3 Morgen, sollten die Verbrecher länger brauchen, einfach ein Schreiben an das Sozialgericht aufsetzen, Titel Untätigkeitsklage. Habe ich auch schon gemacht, funktioniert einwandfrei!
Bezüglich des Widerspruch, glaube die Frist beim Widerspruch sind 3 Morgen, sollten die Verbrecher länger brauchen, einfach ein Schreiben an das Sozialgericht aufsetzen, Titel Untätigkeitsklage. Habe ich auch schon gemacht, funktioniert einwandfrei!
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Latschodiewes
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Danke für Deinen Zuspruch.Marc O. Polo hat geschrieben:Morgen zusammen
@Latschodiewes
Bei mir war das auch so mein arzt hätte mir lieber alles andere verschrieben ausser cannabis.
Hab soo oft das thema angesprochen aber kein rezept bekommen.
Letzter versuch war dann das ich mit schnellhefter bewaffnetbeim termin erschienen bin und dem alles ausgedruckt habe was ich an info gefunden hatte.
Aus dem ärzteblatt ein artikel wo noch einmal deutlich stand das seit märz 2017 jeder arzt verschreiben darf bei chronischen Erkrankungen sogar theoretisch bei allen Indikationen.
Seitenweise info für den arzt usw.
Was ich damit sagen will, nachdem mein arzt gemerkt hat das es mir ernst ist und er laut Gesetz verschreiben darf ging es dann auf einmal doch.
Hatte dann 2 tage später mein rezept weil er noch genau gucken wollte wie er auf dem rezept die verordnung formulieren muss.
Und als er dann gesehen hat das es mir mit cannabis viel besser geht war auch mal andere sorten testen kein problem.
Jetzt ist mein Problem die barmer die melden sich einfach nicht seitdem ich den Widerspruch eingelegt habe und am telefon sagen die nur das liegt alles beim mdk.
Die ärzte haben glaube ich einfach angst weil das was neues ist und sind deswegen so zögerlich.
Aber bleib einfach dran und zur not gehste zu anderen ärzten aber mit info mappedamit die sich nich so schwer tun.
Schönen Sonntag noch an alle
Weißte meine Ärztin hat nicht nur ne INFOMappe von mir letztes Jahr im März als das Gesetz raus kam, sondern nen ganzen Aktenordner mit Infos von mir erhalten...es hat sie nicht interessiert...Sie wollte mir angeblich erst ein Privatrezept ausstellen, wenn meine Diagnosen noch von anderen Fachärzten zu denen sie mich selbst überwies...bestätigt würden...tja es wurden all meine Diagnosen bestätigt...Privatrezept bekam ich von ihr trotzdem keines!
Es hieß dann von ihr, nur wenn ich eine Kostenübernahme der KK habe, dann würde sie mir - man sah es ihr richtig an widerwillig - Kassenrezepte ausstellen...tja das tut sie nun das zweite Mal...und jedes Mal mit Absicht falsch...obwohl sie sogar Kopien der Rezepte vom Privatarzt zur Vorlage von mir hat...
Sie mag keine Cannabispatienten weil die sich mit der Medizin auskennen und klüger sind als der Arzt. Das ist meine persönliche Meinung mittlerweile.
Nein ich suche weiter einen anderen Arzt. Aufgeben gibt's nicht!
Schönen Sonntag auch!
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Du bist hier richtig im Thread "Einstweilige Anordnung" das kannst Du machen bzw. bei Mittellosigkeit Eilantrag...Marc O. Polo hat geschrieben: Jetzt ist mein Problem die barmer die melden sich einfach nicht seitdem ich den Widerspruch eingelegt habe und am telefon sagen die nur das liegt alles beim mdk.
Oder Du rufst nochmal bei der GKV an und sagst denen sie sollen sich nicht dauernd hinter dem MDK verstecken, sondern "gefälligst" im "Widerspruchsverfahren" selbst entscheiden... Sonst musst Du per Klage, eine "Einstweilige Anordnung" erwirken... Viel Glück
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
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Kyphoplastiker
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Nehmen wir mal an die Genehmigungsfiktion greift, und die Krankenkasse muss nun meine Medizin bezahlen. Auf dem Antrag standen zum Beispiel 30g im Monat /Täglich 2x0.5g. Was ist wenn ich aber jetzt vielleicht doch mehr im Monat benötige?
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littleganja
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Die Menge legt dein Arzt fest, die Genehmigungsfiktion/Kostenübernahme bezieht sich nur auf die Substanz an sich, nicht auf eine bestimmte Sorte oder Menge. Von daher kannst dir auch mehr verordnen lassen oder auch weniger.Kyphoplastiker hat geschrieben:Nehmen wir mal an die Genehmigungsfiktion greift, und die Krankenkasse muss nun meine Medizin bezahlen. Auf dem Antrag standen zum Beispiel 30g im Monat /Täglich 2x0.5g. Was ist wenn ich aber jetzt vielleicht doch mehr im Monat benötige?
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Kyphoplastiker
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Das sind ja mal wirklich positive Aussichten. Ich denke nächste Woche weiss ich endlich Bescheid ob die sich weiter querstellen oder meinem Anwalt nachgeben bei der erdrückenden Beweislast
Vielen vielen Dank nochmal an @ littleganja. Ohne dich wäre das Forum nur halb so informativ
Vielen vielen Dank nochmal an @ littleganja. Ohne dich wäre das Forum nur halb so informativ
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Marc O. Polo
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Nabend zusammen, bin Stinksauer
Jetzt schicken die mir allen Ernstes wieder eine Ablehnung von der Barmer weil der MDK so entschieden hat und ich soll den Widerspruch zurück ziehen oder bestehen lassen, die bitten um Antwort.
Hab jetzt wieder per Einschreiben geantwortet das mein Widerspruch bestehen bleibt und dann bei der Barmer angerufen.
Das geht jetzt an eine höhere Stelle und die Tagen nur einmal im Monat
sagte man mir.
Wie lange soll ich denn noch warten?
Hab letztens schon fast 3 Wochen nichts mehr gehabt weil ich mir das nich mehr leisten kann immer auf Privatrezept.
Wenn ich jetzt zum Sozialgericht gehe, kann ich dann einfach diesen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen?
Und welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Brauchen die auch Kontoauszüge usw?
Gruß Marc
Jetzt schicken die mir allen Ernstes wieder eine Ablehnung von der Barmer weil der MDK so entschieden hat und ich soll den Widerspruch zurück ziehen oder bestehen lassen, die bitten um Antwort.
Hab jetzt wieder per Einschreiben geantwortet das mein Widerspruch bestehen bleibt und dann bei der Barmer angerufen.
Das geht jetzt an eine höhere Stelle und die Tagen nur einmal im Monat
Wie lange soll ich denn noch warten?
Hab letztens schon fast 3 Wochen nichts mehr gehabt weil ich mir das nich mehr leisten kann immer auf Privatrezept.
Wenn ich jetzt zum Sozialgericht gehe, kann ich dann einfach diesen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen?
Und welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Brauchen die auch Kontoauszüge usw?
Gruß Marc
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littleganja
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Ja du kannst ins Einstweilige Anordnung Verfahren ab der ersten Ablehnung, welche Unterlagen du brauchst erklärt dir der Anwalt. Geh zu deinem Amtsgericht und hol dir einen Beratungshilfeschein für den Anwalt falls du kein Geld hast und/oder keine Rechtsschutzversicherung.
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Marc O. Polo
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
War schon beim Amtsgericht.
Aber hab keinen Beratungsschein bekommen.
Die meinten ich muss damit zum Sozialgericht weil ich sowieso nur die Möglichkeit habe zu klagen.
Ich Blick da echt nich durch.
Kann diesen Antrag doch selbst auch ohne Anwalt stellen oder?
Aber hab keinen Beratungsschein bekommen.
Die meinten ich muss damit zum Sozialgericht weil ich sowieso nur die Möglichkeit habe zu klagen.
Ich Blick da echt nich durch.
Kann diesen Antrag doch selbst auch ohne Anwalt stellen oder?
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Sieht nach „hinhalten“ / "abwimmeln" aus... Geh nochmal zum Amtsgericht !
1 Widerspuchsverfahren
Da bist Du zur Zeit drin. Als nächstes wird Dein“Fall“ dem Widerspruchssausschuss vorgelegt. Erst wenn die „abschlägig“ entscheiden kannst Du klagen. Das kann aber dauern.
2 Einstweilige Anordnung
Hier hat Littleganja den Weg im Detail dargestellt.
Hier besteht schon mal Aussicht, auch weil Du früher beim SG landest
Bleib dran und geh nochmal zum Amtsgericht.
Viel Erfolg
P.S. Hast Du Dir das neue MDK Gutachten schon mal schicken lassen?
1 Widerspuchsverfahren
Da bist Du zur Zeit drin. Als nächstes wird Dein“Fall“ dem Widerspruchssausschuss vorgelegt. Erst wenn die „abschlägig“ entscheiden kannst Du klagen. Das kann aber dauern.
2 Einstweilige Anordnung
Hier hat Littleganja den Weg im Detail dargestellt.
Hier besteht schon mal Aussicht, auch weil Du früher beim SG landest
Bleib dran und geh nochmal zum Amtsgericht.
Viel Erfolg
P.S. Hast Du Dir das neue MDK Gutachten schon mal schicken lassen?
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Marc O. Polo
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- Registriert: Di 12. Dez 2017, 13:25
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
So, war nochmal beim AG und diesmal beim anderen Sachbearbeiter und hab ohne Probleme den Beratungsschein bekommen!
Die arbeiten da anscheinend auch nach Lust und Laune.
Termin beim Anwalt hab ich auch schon.
Werde das jetzt doch komplett durchziehen, nach der Aussage von der Barmer das es jetzt lange dauern kann bis der Widerspruchsausschuss entscheidet können die mich mal.
Und sowas sagt mir einer am Telefon und vor allem wie der typ von der Barmer das gesagt hat!
Mdk Gutachten hab ich, aber angeblich fehlen da Unterlagen und nach dieser Sachlage können die nicht positiv entscheiden.
Die Barmer hat aber alle Unterlagen von mir und meinem Arzt bekommen.
Ich glaub die Barmer versucht das echt mit allen Mitteln zu unterbinden.
Die arbeiten da anscheinend auch nach Lust und Laune.
Termin beim Anwalt hab ich auch schon.
Werde das jetzt doch komplett durchziehen, nach der Aussage von der Barmer das es jetzt lange dauern kann bis der Widerspruchsausschuss entscheidet können die mich mal.
Und sowas sagt mir einer am Telefon und vor allem wie der typ von der Barmer das gesagt hat!
Mdk Gutachten hab ich, aber angeblich fehlen da Unterlagen und nach dieser Sachlage können die nicht positiv entscheiden.
Die Barmer hat aber alle Unterlagen von mir und meinem Arzt bekommen.
Ich glaub die Barmer versucht das echt mit allen Mitteln zu unterbinden.
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littleganja
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Marc O. Polo hat geschrieben:So, war nochmal beim AG und diesmal beim anderen Sachbearbeiter und hab ohne Probleme den Beratungsschein bekommen!
Die arbeiten da anscheinend auch nach Lust und Laune.
Termin beim Anwalt hab ich auch schon.
Werde das jetzt doch komplett durchziehen, nach der Aussage von der Barmer das es jetzt lange dauern kann bis der Widerspruchsausschuss entscheidet können die mich mal.
Und sowas sagt mir einer am Telefon und vor allem wie der typ von der Barmer das gesagt hat!
Mdk Gutachten hab ich, aber angeblich fehlen da Unterlagen und nach dieser Sachlage können die nicht positiv entscheiden.
Die Barmer hat aber alle Unterlagen von mir und meinem Arzt bekommen.
Ich glaub die Barmer versucht das echt mit allen Mitteln zu unterbinden.
Der Anwalt wird es richten! Bis jetzt 100% Positive Rückmeldungen von denen die alles so gemacht haben wie hier beschrieben.......
Ich drücke dir fest die Daumen
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Tja Hartnäckigkeit lohnt sich.Marc O. Polo hat geschrieben:So, war nochmal beim AG und diesmal beim anderen Sachbearbeiter und hab ohne Probleme den Beratungsschein bekommen!
Wünsche Dir noch viel Glück, damit jetzt alles klappt!!!
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Marc O. Polo
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Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Danke euch.
Bin mal gespannt ob das jetzt alles klappt.
Aber traurig das ohne Anwalt nix läuft!
Bin mal gespannt ob das jetzt alles klappt.
Aber traurig das ohne Anwalt nix läuft!
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Marc O. Polo
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- Registriert: Di 12. Dez 2017, 13:25
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
War heute morgen beim Anwalt, der hat mir aber leider nicht viel Mut gemacht.
Das Sozialgericht in Aachen was hier bei mir zuständig ist soll wohl so gut wie nie Eilanträge bewilligen
Kann ich mir eigentlich gar nicht vorstellen in Fällen wo es um Medikamente usw geht muss doch schnell entschieden werden!
Oder kann so eine Aussage auch anders gedeutet werden?
Antrag auf einstweilige Anordnung kann der Anwalt aber sofort stellen oder?
Das Sozialgericht in Aachen was hier bei mir zuständig ist soll wohl so gut wie nie Eilanträge bewilligen
Kann ich mir eigentlich gar nicht vorstellen in Fällen wo es um Medikamente usw geht muss doch schnell entschieden werden!
Oder kann so eine Aussage auch anders gedeutet werden?
Antrag auf einstweilige Anordnung kann der Anwalt aber sofort stellen oder?
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littleganja
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Ja kann er sofort stellen, evtl nen anderen Anwalt suchen der etwas optimistischer ist, nicht jeder Anwalt ist gut bzw motiviert. Die sehen nur die viele Arbeit und haben eigentlich keinen Bock drauf..... NICHT ALLE haben kein Bock, man muss den richtigen einfach nur finden.....
Glaube die Aussage nicht das die keiner Einstweiligen Anordnung stattgegeben am Sozialgericht in Aachen!
Glaube die Aussage nicht das die keiner Einstweiligen Anordnung stattgegeben am Sozialgericht in Aachen!
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Naja, Hier ist jedenfalls mal eine "fortschrittliches" Urteil des SG Aachen...
Allerdings keine "Einstweilige Anordnung" sondern ein "finales" Urteil
(noch nicht rechtskräftig) inzwischen ggf. schon???
viewtopic.php?f=22&t=8468&p=54829&hilit=Aachen#p54829
Allerdings keine "Einstweilige Anordnung" sondern ein "finales" Urteil
(noch nicht rechtskräftig) inzwischen ggf. schon???
viewtopic.php?f=22&t=8468&p=54829&hilit=Aachen#p54829
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
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Kyphoplastiker
- Beiträge: 18
- Registriert: Mi 3. Jan 2018, 13:32
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Bei mir scheint es wohl noch zu dauern
Nachdem ich beim Anwalt war und er die Genehmigungsfiktion festgestellt hat, und dies der Barmer mitgeteilt hat mit Fristsetzung, warte ich schon seit 4 Wochen vergebens auf Neuigkeiten. Als ich bei der Barmer vorher anrief teilte man mir mit das der Antrag wieder bei MDK zur Prüfung ist
Solangsam bekomme ich echt das kotzen. Was hat das jetzt noch mit dem MDK zu tun ? Das sollte wohl besser in der Rechtsabteilung sein. Wisst ihr wie lange die Frist den beträgt (wirklich 6 Monate )? Mein Anwalt schrieb :
c) Nach alledem bleibt festzuhalten, dass unser Mandant einen Anspruch auf entsprechende unbefristete Versorgung hat, da
2. Es wird höflichst gebeten festzuhalten, dass die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war und dass Sie die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu tragen haben (§ 63 SGB x).
weiter bitten wir höfflichst um Entscheidung über den Widerspruch binnen gesetzlicher Frist (§ 88 SGG), wobei wir die Frist mit dem heutigen Tag als laufend betrachten.
Mein Hausarzt hat heute schon extra Kontakt mit der Apotheke aufgenommen, zwecks Verfügbarkeiten zu den Sorten. Er meinte wir können loslegen sobald das OK der Kasse vorliegt.
c) Nach alledem bleibt festzuhalten, dass unser Mandant einen Anspruch auf entsprechende unbefristete Versorgung hat, da
2. Es wird höflichst gebeten festzuhalten, dass die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war und dass Sie die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu tragen haben (§ 63 SGB x).
weiter bitten wir höfflichst um Entscheidung über den Widerspruch binnen gesetzlicher Frist (§ 88 SGG), wobei wir die Frist mit dem heutigen Tag als laufend betrachten.
Mein Hausarzt hat heute schon extra Kontakt mit der Apotheke aufgenommen, zwecks Verfügbarkeiten zu den Sorten. Er meinte wir können loslegen sobald das OK der Kasse vorliegt.
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littleganja
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
@Kyphoplastiker
Danke für das Update
Es wird bald ein Ende haben, ist nur eine Frage der Zeit! Leider ist es teilweise bei manchen zumindest gefühlt eine halbe Ewigkeit, Fakt ist wärst du nicht zum Anwalt, wärst du nicht mal im Ansatz wo du jetzt bist. Du befindest dich auf der Zielgeraden und alles nur weil du am Ball geblieben bist. Also durchhalten das wird schon!
Peace
Danke für das Update
Es wird bald ein Ende haben, ist nur eine Frage der Zeit! Leider ist es teilweise bei manchen zumindest gefühlt eine halbe Ewigkeit, Fakt ist wärst du nicht zum Anwalt, wärst du nicht mal im Ansatz wo du jetzt bist. Du befindest dich auf der Zielgeraden und alles nur weil du am Ball geblieben bist. Also durchhalten das wird schon!
Peace
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vaporo redhalo
- Beiträge: 95
- Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:59
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Und das Spiel geht immer weiter. Zum Glück hast Du es "bald" geschafft.Kyphoplastiker hat geschrieben:Bei mir scheint es wohl noch zu dauern![]()
Nachdem ich beim Anwalt war und er die Genehmigungsfiktion festgestellt hat, und dies der Barmer mitgeteilt hat mit Fristsetzung, warte ich schon seit 4 Wochen vergebens auf Neuigkeiten. Als ich bei der Barmer vorher anrief teilte man mir mit das der Antrag wieder bei MDK zur Prüfung ist
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Solangsam bekomme ich echt das kotzen. Was hat das jetzt noch mit dem MDK zu tun ? Das sollte wohl besser in der Rechtsabteilung sein. Wisst ihr wie lange die Frist den beträgt (wirklich 6 Monate )? Mein Anwalt schrieb :
c) Nach alledem bleibt festzuhalten, dass unser Mandant einen Anspruch auf entsprechende unbefristete Versorgung hat, da
2. Es wird höflichst gebeten festzuhalten, dass die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war und dass Sie die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu tragen haben (§ 63 SGB x).
weiter bitten wir höfflichst um Entscheidung über den Widerspruch binnen gesetzlicher Frist (§ 88 SGG), wobei wir die Frist mit dem heutigen Tag als laufend betrachten.
Mein Hausarzt hat heute schon extra Kontakt mit der Apotheke aufgenommen, zwecks Verfügbarkeiten zu den Sorten. Er meinte wir können loslegen sobald das OK der Kasse vorliegt.
Genießt die Sonne, Vitamin D is calling me
It is no measure of health to be well adjusted to a profoundly sick society
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Kyphoplastiker
- Beiträge: 18
- Registriert: Mi 3. Jan 2018, 13:32
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Hey Leute es gibt NEWS
Nachdem mein Anwalt der Kasse eine Frist gesetzt hat, meldete sich vorherige Woche die Barmer bei meinem Anwalt.
DIE KOSTEN WERDEN VON NUN AN ÜBERNOMMMEN !!
Allerdings nur für 6 Monate und ich soll weitere Unterlagen einreichen. Von dem Vaporizer der auf dem Antrag stand verlieren sie kein Wort. Des weiteren steht auch nichts dabei, dass Sie die Kosten des verfahren tragen. Selbst hier wird noch mit allen Mitteln getrickst. Nach eine wenig Recherche bin ich auf den Entschluss des Sozialgericht Hildesheim gestoßen. Dort hat das Gericht entschieden, dass die Befristung der Kostenübernahme nicht rechtens sei.
https://hanfverband.de/nachrichten/news ... s-cannabis
Ich will das so auf keinen Fall hinnehmen. Ich denke mein Arzt hat zu entscheiden wie lange er diese Therapie für sinnvoll hält, und nicht die Kasse.
Erstmal vielen Dank an alle für eure Unterstützung !!
@ besonderen Dank an littleganja, ohne deine Hilfe und Ermutigung wäre ich bestimmt nicht so weit gekommen
Nachdem mein Anwalt der Kasse eine Frist gesetzt hat, meldete sich vorherige Woche die Barmer bei meinem Anwalt.
DIE KOSTEN WERDEN VON NUN AN ÜBERNOMMMEN !!
Allerdings nur für 6 Monate und ich soll weitere Unterlagen einreichen. Von dem Vaporizer der auf dem Antrag stand verlieren sie kein Wort. Des weiteren steht auch nichts dabei, dass Sie die Kosten des verfahren tragen. Selbst hier wird noch mit allen Mitteln getrickst. Nach eine wenig Recherche bin ich auf den Entschluss des Sozialgericht Hildesheim gestoßen. Dort hat das Gericht entschieden, dass die Befristung der Kostenübernahme nicht rechtens sei.
https://hanfverband.de/nachrichten/news ... s-cannabis
Ich will das so auf keinen Fall hinnehmen. Ich denke mein Arzt hat zu entscheiden wie lange er diese Therapie für sinnvoll hält, und nicht die Kasse.
Erstmal vielen Dank an alle für eure Unterstützung !!
@ besonderen Dank an littleganja, ohne deine Hilfe und Ermutigung wäre ich bestimmt nicht so weit gekommen
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littleganja
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Freut mich und herzlichen Glückwunsch, die Befristung ist eh nicht rechtens, dass wird auch noch!!!
Peace
Peace
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vaporo redhalo
- Beiträge: 95
- Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:59
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
@ Kyphoplastiker
Ich freue mich riesig für Dich. Bald hat dieser scheiß Psychoterror ein Ende.
Glückwunsch, bin Stolz das du die Kraft hattest es so durch zuziehen.
Ich freue mich riesig für Dich. Bald hat dieser scheiß Psychoterror ein Ende.
Glückwunsch, bin Stolz das du die Kraft hattest es so durch zuziehen.
It is no measure of health to be well adjusted to a profoundly sick society
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Hallo ich habe eine Frage bezüglich einer cannabis Therapie. Ich habe seit 15 Jahren chronische Rückenschmerzen und dürfe deswegen auch nicht mehr mein alten Beruf ausüben und musste über die Rentenkasse eine Umschulung machen. Die letzten Jahre habe ich mich immer mit ibu usw über Wasser gehalten und seit einer Weile vertrag ich die nicht mehr. Und meine Schmerzen sind ohne Tabletten nicht zu ertragen. Ich habe jetzt eine kosten übernahme für eine Cannabis Therapie ein gereicht aber wie stehen die Chancen für mich weil ohne kann ich mir das ganz sicher nicht leisten.
Re: Ablehnung Cannabis Kostenübernahme - Widerspruch (EINSTW
Die Chancen für eine Bewilligung hängen von vielen Faktoren ab.Michael84 hat geschrieben:Hallo ich habe eine Frage bezüglich einer cannabis Therapie. Ich habe seit 15 Jahren chronische Rückenschmerzen und dürfe deswegen auch nicht mehr mein alten Beruf ausüben und musste über die Rentenkasse eine Umschulung machen. Die letzten Jahre habe ich mich immer mit ibu usw über Wasser gehalten und seit einer Weile vertrag ich die nicht mehr. Und meine Schmerzen sind ohne Tabletten nicht zu ertragen. Ich habe jetzt eine kosten übernahme für eine Cannabis Therapie ein gereicht aber wie stehen die Chancen für mich weil ohne kann ich mir das ganz sicher nicht leisten.
Z.B. ob alle Standardtherapien (und vllt. auch weitere Therapien) probiert wurden und wegen Unwirksamkeit und/oder starker Nebenwirkungen nicht geeignet erscheinen. Wenn cannabinoidhaltige/Präparate zuvor schon auf Privatrezept verschrieben wurden ist die Dokumentation der Wirkung sehr wichtig. Falls generell Kontraindikationen vorhanden sind verschlechtern sich die Chancen natürlich.
Des Weiteren ob die Dokumentation ausreichend ist, z.B. Befunde oder Schmerztagebücher. Allgemein können auch eigene Einschätzungen oder die Leidensgeschichte in schriftlicher Form dazu gehören.
Wenn der Arzt aktiv mithilft verbessern sich die Chancen weiter, außerdem dürfte Fachärzten eine größere Kompetenz zugesprochen werden.
Schließlich ist es auch von Bedeutung, in welchem Bundesland man lebt. Zwischen den Bundesländern gibt es leider teils große Unterschiede bei den Bewilligungsquoten.
Insgesamt kann man die Chance natürlich schlecht in einer Zahl ausdrücken, man kann aber viel tun um sie zu verbessern.
Selbst wenn alle Stricke reißen und eine Ablehnung erfolgt, kann es sein dass diese nicht fristgerecht erfolgt und die Genehmigungsfiktion eintritt. Viel Erfolg!
P.S.: Ich muss dazu sagen, dass ich in Bezug auf Cannabis nie wirklich Probleme mit Ärzten oder dem MDK hatte, vielleicht auch weil ich versucht habe den Prozess möglichst zu meinen Gunsten zu beeinflussen. Aber Glück im Unglück war sicher auch dabei.