Eigenanbau für Patienten (bis 2017)

Wo kann Cannabis als Medizin helfen, welche Erfahrungen wurde mit spezifischen Medikamenten gemacht?
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Martin Mainz
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Freispruch für Eigenanbau!

Beitrag von Martin Mainz »

Freispruch im Cannabis-Prozess

http://www.op-marburg.de/Lokales/Suedkr ... is-Prozess

"Marburg. Die Polizei hatte in einem Gewächshaus im Garten des Mannes im August vergangenen Jahres 13 Cannabis-Pflanzen sichergestellt. Die Anklage lautete auf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Am zweiten von insgesamt zwei Verhandlungstagen erkannte das Gericht gestern die Notlage des 49-Jährigen an, der aufgrund eines lange zurückliegenden Unfalls unter schweren Schmerzen leidet. Er wies glaubhaft nach, dass seine Schmerzen lediglich durch Cannabis-Konsum gelindert würden - jede andere Therapie habe versagt.

Die Krankenkasse des Mannes hatte eine Kostenübernahme für die Cannabis-Therapie des Mannes abgelehnt. Er legte dagegen Widerspruch ein. Den Ausgang des Verfahrens wartete er nicht ab, er begann mit dem Cannabis-Anbau bei sich daheim.
...
Nach dem Freispruch hob der Richter eines explizit hervor: „Das ist keine Präzedenzentscheidung.“ Das Urteil sage nicht aus, dass sich Schmerzpatienten ohne Genehmigung generell Cannabis zur Linderung beschaffen könnten. Das Herstellen von Betäubungsmitteln sei grundsätzlich illegal, lediglich im Falle des 49-Jährigen habe der Notstand überwogen.

Der Mann darf künftig medizinisches Cannabis auf Rezept beziehen, erneut anbauen darf er die Droge nicht."
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Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
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Hanfkraut
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Freispruch bei Eigenanbau - Strafloses Handeln im Notstand

Beitrag von Hanfkraut »

In einem aktuellen Fall konnten wir für unseren Mandanten einen Freispruch vor dem Amtsgericht Grimma erreichen.

Unser Mandant baute unerlaubt Cannabis in seinem Wohnhaus an. Das Gericht sprach ihn dennoch vom Vorwurf des „unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ frei.


https://www.kujus-strafverteidigung.de/ ... -straflos/

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littleganja

Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis

Beitrag von littleganja »

Meiner Meinung nach wird das eher die Ausnahme bleiben, trotzdem super Urteil! Hat eigentlich einen eigenen Beitrag verdient!
Zuletzt geändert von littleganja am Di 19. Jun 2018, 20:06, insgesamt 1-mal geändert.
Hanfkraut
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Re: Sammlung Presseberichte/Videos/TV rund um med. Cannabis

Beitrag von Hanfkraut »

littleganja hat geschrieben:
Hanfkraut hat geschrieben:In einem aktuellen Fall konnten wir für unseren Mandanten einen Freispruch vor dem Amtsgericht Grimma erreichen.

Unser Mandant baute unerlaubt Cannabis in seinem Wohnhaus an. Das Gericht sprach ihn dennoch vom Vorwurf des „unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ frei.


https://www.kujus-strafverteidigung.de/ ... -straflos/

I
Meiner Meinung nach wird das eher die Ausnahme bleiben, trotzdem super Urteil! Hat eigentlich einen eigenen Beitrag verdient!

Stimmt!
Vielleicht macht das unser Administrator noch!

Auf jeden Fall ist das ausbaufähig! :mrgreen:
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Martin Mainz
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Re: Freispruch bei Eigenanbau - Strafloses Handeln im Notsta

Beitrag von Martin Mainz »

Thema auf Wunsch ausgelagert
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Hanfkraut
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Re: Freispruch bei Eigenanbau - Strafloses Handeln im Notsta

Beitrag von Hanfkraut »

Ich finde das Urteil extrem wichtig!
Nun haben auch andere eine Chance dort anzuknüpfen!

Und wer weiß vielleicht können andere Anwälte das noch weiter ausbauen!

Ein Freund sagte mir das das Gericht eine Bühne ist wo du ne gute show abliefern must um Beifall zu bekommen!

Alleine die Argumentation ist extrem wichtig!
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Hanfkraut
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Re: Freispruch bei Eigenanbau - Strafloses Handeln im Notsta

Beitrag von Hanfkraut »

Gem. §34 StGb müsste es möglich sein beim bfam eine anbaugenehmigung zu erstreiten mit der Begründung das ein privat Rezept finanziell nicht tragbar ist unter der Voraussetzung das die kk die Kosten nicht übernimmt!

Gibt es jemanden der gerade mit einem Anwalt eine anbaugenehmigung einklagt gem. §34 stgb?
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resin breath jeff
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Re: Freispruch bei Eigenanbau - Strafloses Handeln im Notsta

Beitrag von resin breath jeff »

Eigentlich müsste doch auch Genussanbau erlaubt sein weil Freiheit und Ehre gefährdet sind und der Eigenanbau das mildeste Mittel ist.
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Cookie
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Re: Freispruch bei Eigenanbau - Strafloses Handeln im Notsta

Beitrag von Cookie »

Meine Rede. Eigentlich widerspricht das ganze BtMG - zumindest in seiner derzeitigen Form - unserem Grundrecht auf Freiheit...

PS: Aber das mit der Ehre verstehe ich nicht so ganz... oder meinst Du Würde? Die sehe ich nämlich auch verletzt, und zwar dadurch, dass man kriminalisiert wird für freie opferlose Handlungen.
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Re: Freispruch bei Eigenanbau - Strafloses Handeln im Notsta

Beitrag von Hanfkraut »

Die Argumentation ist auch richtig!

Vielleicht sollte der dhv da im allgemeinen nachhaken!

Lasst uns mal nachhaken welche § noch zu unserem gunsten sprechen.

Ich bin mir absolut sicher dass es noch weitere gibt.
Das ggb meine ich damit nicht!
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Cookie
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Re: Freispruch bei Eigenanbau - Strafloses Handeln im Notsta

Beitrag von Cookie »

Du suchst nach Gesetzen oder Gesetzeslücken, die es Dir irgendwie erlauben könnten, Gras anzubauen, aber ich fürchte, da würde tatsächlich nur ein "rechtfertigender Notstand" funktionieren. Den aber im Falle eines "Genusskonsum-Zweckes" argumentativ zu bekräftigen, halte ich für sehr, sehr schwierig... daher behaupte ich, wird man das Problem nur los, wenn man das BtMG los wird (oder es angepasst wird). Und das geht entweder über den politischen Weg (Legislative) oder über eine Verfassungsbeschwerde. Letztere setzt aber voraus, dass man persönlich betroffen ist... und dieses Kriterium erfüllst Du entweder als Patient (dann wird sie aber aus bekannten Gründen abgewiesen) oder als "Kriminalisierter, der juristischer Verfolgung unterliegt" (also einer, der erwischt wurde, und sich nun vor Gericht verteidigt).

Ich fürchte, auf andere Weise wirst Du / werden wir letztlich nichts durchdrücken können. Aber ich sehe viel Grund für Hoffnung, dass sich in nicht allzu ferner Zukunft auf politischem Wege einiges tun wird... der Prozess ist bereits angestoßen und wird nicht mehr kleinzukriegen sein. Spätestens in der nächsten Legislatur wird es soweit sein - das passiert vermutlich schneller als ein Gerichtsverfahren dauern würde.
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Hanfkraut
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Re: Freispruch bei Eigenanbau - Strafloses Handeln im Notsta

Beitrag von Hanfkraut »

Es geht um die Möglichkeit erst einmal nicht um das durchboxen.

Ggf. Die ein angeklagter hatt
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Re: Freispruch bei Eigenanbau - Strafloses Handeln im Notsta

Beitrag von Cookie »

Hanfkraut hat geschrieben:Ggf. Die ein angeklagter hatt
Ein Angeklagter hätte die Option der Verfassungsbeschwerde.
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Hanfkraut
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Re: Freispruch bei Eigenanbau - Strafloses Handeln im Notsta

Beitrag von Hanfkraut »

Oder durch eine selbstanzeige ! Dann wird man auch angeklagt

Du kannst doch bei der Staatsanwaltschaft eine selbstanzeige abgeben und auf §34 dich berufen! Dann würdest du auch ein Urteil empfangen!
Ggf. Auch das volle Programm!

Ist auch eine Lösung!
Entsprechend sollte man dann aber mit den gesetzlichen Instrumente der § sich bestens auseinandersetzen! Und auf Spatzen mit Kanonen schießen!

Währe eine Idee


Manchmal macht es Sinn einen Umweg zu gehen!

Ich sage nur große Firmen und Steuer schlupflöcher
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Re: Freispruch bei Eigenanbau - Strafloses Handeln im Notsta

Beitrag von Cookie »

Also, ich würde das persönlich nicht unbedingt "wollen", aber im Fall der Fälle wäre das mein Weg.
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Hanfkraut
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Re: Freispruch bei Eigenanbau - Strafloses Handeln im Notsta

Beitrag von Hanfkraut »

Es geht ausschließlich um Möglichkeiten!
Wer will schon Ärger!
Paragrafen sind gefragt!

Nicht vergessen die offiziellen Erkenntnisse sprechen nicht mehr gegen Cannabis!

Das Gesetz ist nicht mehr aktuell!
Es gibt heute Lücken!
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Hanfkraut
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Re: Freispruch bei Eigenanbau - Strafloses Handeln im Notsta

Beitrag von Hanfkraut »

... Schade hatte mir hier Mitarbeit versprochen!
Das ist genau das was ich die Tage erwähnt habe!

Ein bisschen mittarbeit und alle kommen weiter!

Ich hätte da noch zwei weitere § gefunden. Allerdings sehe ich das jetzt nicht ein sie zu nännen, weil ausser Ratschläge dann wirklich nichts nennenswertes dazu getragen wird.
Dann kann ich auch alles alleine machen.
und wenn ich dann eine Strategie alleine erarbeitet habe, werde ich sie auch für mich behalten!

Kann nicht sein das hier jeder high sein will aber sich nicht beteiligt!
Kann auch nicht sein wenn es um Probleme geht das dann nach Rat gefragt wird!

Ich denke das auch ich unter solchen Umständen mich dann weniger hier zeige und meine Freizeit künftig mit meinen Musikinstrumente verbringen werde.

Ich wollte gemeinsam hier mit euch die Legalisierung vorran treiben!
Könnte das auch einer park Uhr erzählen!

Nochmals vielen Dank das ihr mich bemerkt habt
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crappy
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Re: Freispruch bei Eigenanbau - Strafloses Handeln im Notsta

Beitrag von crappy »

Hallo Hanfkraut,

wie wäre es denn wenn du einfach mal einen Antrag beim BfArM stellst? So wie ich vor ein paar Monaten. Dann werden alle deine Fragen mit einem Brief abgeschmettert. Du darfst den Ablehnungsbescheid aber auch noch bezahlen.

Hanfkraut hat geschrieben:... Schade hatte mir hier Mitarbeit versprochen!
Deine Mitarbeit lässt aber auch sehr zu wünschen übrig. Wie wäre es denn wenn du selber mal tätig wirst anstatt in einem Forum Beiträge zu schreiben?
Hanfkraut hat geschrieben: und wenn ich dann eine Strategie alleine erarbeitet habe, werde ich sie auch für mich behalten!

Wenn du irgendwas für dich behalten musst ist ein öffentliches Forum die falsche Wahl.
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M. Nice
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Re: Freispruch bei Eigenanbau - Strafloses Handeln im Notsta

Beitrag von M. Nice »

Hi Hanfkraut,

Du hast ein sehr komplexes Thema angesprochen und wir sind hier größtenteils keine Juristen. Deshalb gibt es auch nicht so viele Antworten.

Die Legalisierung muß und wird die Politik bestimmen.
Der rechtfertigende Notstand, das wird jedes Gericht anders sehen, ob gegeben oder nicht. Obiges Urteil, das rechtskräftig geworden ist, sprach ein Amtsgericht und solch ein Amtsgerichtsurteil, ist für andere Gerichte nicht bindend.
Daher nur ein Einzelfall und bei den "leichteren" Krankheitsbildern wird es sehr schwer, sich auf den Notstand zu berufen. Schlecht ist das trotzdem nicht. Je mehr "Einzelfälle", umso mehr Gerichte werden sich daran (hoffentlich) orientieren.
Hanfkraut hat geschrieben:... Schade hatte mir hier Mitarbeit versprochen!
Das ist genau das was ich die Tage erwähnt habe!

Ein bisschen mittarbeit und alle kommen weiter!

Kann nicht sein das hier jeder high sein will aber sich nicht beteiligt!
Kann auch nicht sein wenn es um Probleme geht das dann nach Rat gefragt wird!

Ich denke das auch ich unter solchen Umständen mich dann weniger hier zeige und meine Freizeit künftig mit meinen Musikinstrumente verbringen werde.

Ich bin auch der Meinung, daß sich viel zu wenige, aktiv an der Legalisierung beteiligen und hab auch schon daran gedacht mich sehr viel weniger dafür einzusetzen. Eine Legalisierung, sollte sie kommen, hat sich sicherlich nicht jeder verdient. Doch es ist wie bei vielen anderen Themen, es profitieren auch Menschen, die sich zuvor nicht dafür eingesetzt haben.
Du must Dir sagen, ich machs für mich und meine Kinder, etc. Deshalb bin ich, trotz Patientenstatus, noch immer für Cannabis aktiv. :mrgreen:

Aber ich kann Dich diesbezüglich schon gut verstehen.
Guckst Du:
https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... 208#p59698
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Hanfkraut
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Re: Freispruch bei Eigenanbau - Strafloses Handeln im Notsta

Beitrag von Hanfkraut »

Ich mache mit Sicherheit weiter nur an einer anderen Stelle.
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crappy
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Re: Freispruch bei Eigenanbau - Strafloses Handeln im Notsta

Beitrag von crappy »

An welcher Stelle machst du denn weiter? Und womit?
Hanfkraut
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Re: Freispruch bei Eigenanbau - Strafloses Handeln im Notsta

Beitrag von Hanfkraut »

Mit meiner Aktivitäten Gruppe aus meiner Stadt haben wir einiges zu erledigen wie:

Info stand auf dem Marktplatz in den stoßzeiten. Mit Infos Cannabis als Medizin, Cannabis als rohkost, Cannabis als Genussmittel, diverse Statistiken.

Termine mit den ansässigen Patein und dem Bürgermeister zwecks modellprojekt

Jagt auf nutzbare Paragrafen um die Legalisierung vorzubereiten!
Jagd nach Paragrafen für die Verteidigung in Sachen Strafverfolgung.

Uns fällt grundsätzlich immer etwas ein ;)
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mad
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Eigenanbau für Patienten

Beitrag von mad »

Hallo zusammen,

aufgrund der aktuellen Lieferengpässe, beschwere ich mich bei allen möglichen Verantwortlichen. So auch das BfArM. Ich bin der Meinung, dass man die Behörden mit Anfragen zumüllen müsste, damit sich da was bewegt. Daher mein Weg zum Antrag auf Eigenanbau. Aktuell bin ich mir aber nicht sicher, ob ich wirklich den Weg vor Gericht gehen soll. Hier fehlt mir einfach das Geld bzw. die Rechtschutzversicherung. Aber vielleicht traut sich das ja jemand anderes ;-).

1. Mail ans BfArM, 22. Januar:
> Guten Tag,
>
> ich bin seit letztem Sommer Cannabispatient – mit außergewöhnlichem Erfolg. Sie werden es hoffentlich mitbekommen, dass aktuell so gut wie keine Sorten lieferbar sind. Mir helfen 5 verschiedenen Sorten – alle seit Dezember nicht mehr lieferbar. Seitdem muss ich die Sorte Bedrocan nutzen, die mir fast gar nicht hilft und manche Beschwerden sogar verschlechtert! Mir geht es seit dieser Umstellung täglich schlechter, wenn auch besser als ohne Bedrocan – es hilft also minimal für einzelne Beschwerden, aber eben nicht gut und nicht für alles.
>
> Bevor ich berufsunfähig werde, meinen Körper mit Antidepressiva bzw. Opium zerstöre oder Sie mich in die Illegalität drängen, möchte ich gerne Cannabis selbst anbauen.
>
> Bitte senden Sie mir das Antragsformular per Mail an xxxxxx@xxxx.de zu. Ich werde es dann zusammen mit meinem Arzt ausfüllen und einreichen. Ich habe es leider nicht auf Ihrer Seite gefunden. Oder erfolgt der Antrag formlos? Wenn ja, welche Informationen muss er enthalten?
>
> Vielen Dank
> xxxxx
>
> P.S.: Wie kann es eigentlich sein, dass ein Land wie Deutschland es nach fast zwei Jahren nicht hinbekommt, seine Patienten zu versorgen? Und warum ist Cannabis überhaupt verboten? Es ist nachweislich weniger gefährlich als Tabak und Alkohol (wenn man sich alleine die Todeszahlen anguckt), man schädigt durch den Konsum niemanden und das aktuelle Verbot schädigt den Staat jährlich in Milliardenhöhe. Einfach unbegreiflich! Aber vermutlich sind die Lobbyisten der Pharmaindustrie sowie der Alkohol- und Tabakbranche zu stark. Dabei raus kommen praktisch kein Jugendschutz und viele hilflose Patienten!
Antwort des BfArM am 24. Januar 2019:
Ihre E-Mail v. 22.01.2019 ist zur Beantwortung bei uns eingegangen. Demnach fragen Sie nach der Möglichkeit beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zum Eigenanbau von Cannabis zum Zweck Ihrer persönlichen medizinischen Behandlung zu stellen.

Wir bedauern sehr, dass Ihnen die ärztlich verordneten Medizinal-Cannabisblüten in Ihrer Apotheke bislang nicht durchgängig zur Verfügung gestellt werden konnten.

Die derzeit in Deutschland verfügbaren Medizinal-Cannabisblüten werden in Arzneimittel-Qualität in den Niederlanden und in Kanada produziert und nach Deutschland importiert. Ein Anbau von Medizinal-Cannabis findet in Deutschland bislang nicht statt, ist jedoch durch die gesetzlichen Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes am 10.03.2017 für die Zukunft beabsichtigt. Mit einer Ernte und einem Vertrieb des in Deutschland produzierten Cannabis ist ab 2020 zu rechnen. Bis dahin muss der Bedarf der Bevölkerung über die oben genannten Importe abgedeckt werden.

Lieferengpässe einzelner Sorten können unserer Erfahrung nach auftreten, wenn nicht genügend Medizinal-Cannabisblüten der Sorte in der notwendigen pharmazeutischen Qualität zur Verfügung stehen oder in der Lieferkette Probleme auftreten. Die Bundesopiumstelle des BfArM kann die Abläufe nur insofern beeinflussen, als Sie die benötigten Erlaubnisse und Genehmigungen – beim Vorliegen aller Voraussetzungen – umgehend erteilt. Wir können Ihnen versichern, dass die Mitarbeitenden der Bundesopiumstelle dieser Anforderung jederzeit gerecht werden, da für uns die Patientenversorgung höchste Priorität besitzt.

Mittlerweile verfügt das BfArM über deutliche Hinweise, die für einen erheblichen Rückgang der Lieferengpässe von Medizinal-Cannabisblüten sprechen. Denn innerhalb der letzten Monate wurden umfangreiche Mengen unterschiedlicher Sorten Medizinal-Cannabisblüten zur Versorgung von Patientinnen und Patienten durch verschiedene Importeure nach Deutschland eingeführt. Apotheken werden entsprechend mit Cannabisblüten einzelner Sorten beliefert. Zu entsprechenden Lieferfähigkeiten kann Sie Ihre Apotheke informieren.

Bitte erlauben Sie uns den Hinweis, dass die neue gesetzliche Lage seit dem 10.03.2017 hinsichtlich einer Verschreibungs- und Erstattungsfähigkeit nicht nur Cannabis in Form von getrockneten Blüten sondern auch andere Cannabisarzneimittel umfasst. So können neben den Blüten auch Extrakte aus Cannabis, Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis sowie die Einzelsubstanzen Dronabinol und Nabilon von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt verordnet werden. Daneben steigt stetig die Anzahl berechtigter Importeure, Händler und Lieferanten verschiedener Cannabisarzneimittel an. Hinsichtlich gegebenenfalls vorhandener, ausreichend wirksamer und sicherer Therapieoptionen nehmen Sie bitte unbedingt Kontakt mit Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt auf.

Ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG zum Eigenanbau von Cannabis zum Zweck Ihrer persönlichen medizinischen Behandlung hat nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften am 10.03.2017 keine Aussicht auf Erfolg. Die aktuelle Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Köln mit den Aktenzeichen VG 7L 3672/17; VG 7K 7275/14; VG 7K 2118/15 sowie VG 7K 3308/15 unterstreichen diese Position. Deshalb müsste das BfArM den Antrag gebührenpflichtig ablehnen. Die Gebühren richten sich nach den Vorschriften der Betäubungsmittel-Kostenverordnung (BtMKostV).

Sofern Sie sich entschließen sollten trotz der aktuellen Rechtslage einen Antrag auf Erteilung einer betäubungsmittelrechtlichen Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis beim BfArM zu stellen, kann dies formlos schriftlich erfolgen. Der Antrag muss von Ihnen persönlich unterschrieben sein und alle Angaben und Dokumente gemäß den Vorgaben des § 7 (Antrag) BtMG enthalten.

Weitere Informationen zu dem neuen Gesetz und der Verschreibungsmöglichkeit von Medizinal-Cannabis und anderen Cannabisarzneimitteln finden Sie auf der Homepage des BfArM und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG):
www.bfarm.de
www.bundesgesundheitsministerium.de

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

xxxxx
Betäubungsmittelverkehr II und internationale Angelegenheiten

Bundesopiumstelle
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
Tel.: +49(0)228 99 307-5157
Fax.: +49(0)228 99 307-5210
Meine Antwort am 19. Februar 2019:
Guten Tag x,

könnten Sie mich bitte über die „deutlichen Hinweise“ aufklären; sind diese weiterhin „deutlich“? Ich habe darauf vertraut und wurde leider bitterlich enttäuscht. Seit Ihrer Mail vor fast einem Monat ist nichts(!) passiert. Ich war zwischenzeitlich aufgrund der Lieferengpässe krank geschrieben und werde jetzt in den Zwangsurlaub gehen.

Bitte senden Sie mir sämtliche Unterlagen zu, die Sie zu der Aussage „deutliche Hinweise […] erheblichen Rückgang“ bewogen haben; diese stehen mir gemäß Informationsfreiheitsgesetz zu. Es interessieren mich auch die Verträge mit Lieferanten und alle Angaben über verfügbare Sorten und Liefertermine. Sollten Sie Kosten für diese Anfrage erheben wollen, melden Sie sich bitte vorher nochmal, damit ich die Anfrage über ein Online-Portal einreichen kann.

Das Bfarm kündigt bereits seit Ende 2017 an, dass es zeitnah keine Lieferengpässe geben soll. Bisher ist aber nicht viel passiert. Ich möchte diese Hinweise überprüfen, damit ich meinen Antrag und die wahrscheinlich notwendige Klage vorbereiten kann.

Interessant ist übrigens Ihr angegebenes Urteil des Verwaltungsgericht Köln, 7 K 7275/14:
„Auf der Grundlage der vom BfArM angegebenen Daten und der o. g. Presseberichte ist die Einschätzung gerechtfertigt, dass es gelingen wird, im Verlauf des Jahres 2018, spätestens 2019 durch Importe und mit den ersten Ernten aus deutschem Anbau, den Bedarf an Medizinalcannabis zu decken.“

Das Bfarm hat also angegeben, dass spätestens 2019 keine Engpässe mehr auftreten sollen. Und? War wohl eine falsche Angabe …

… und weiter in der Urteilsbegründung …

„Es kann im vorliegenden Verfahren offen bleiben, ob in einem extremen Ausnahmefall gleichwohl eine befristete Anbauerlaubnis zu erteilen ist, wenn ein nicht nur kurzfristiger Lieferausfall bei Cannabisblüten trotz aller zumutbarer Bemühungen des Patienten nachgewiesen ist und durch ein aussagekräftiges ärztliches Attest und einen ärztlich begleiteten Therapieversuch glaubhaft gemacht ist, dass bei einem Patienten andere cannabishaltige Arzneimittel oder zugelassene Arzneimittel nicht hinreichend wirksam oder verträglich sind. Diese Voraussetzungen liegen aber hier nicht vor.

Der Kläger hat sich nicht auf einen aktuellen Lieferausfall berufen und diesen nachgewiesen.“

Sie geben hier also komplett unpassende Gerichtsurteile an, denn ich beziehe mich ja ausdrücklich darauf, dass ich meine Medizin aufgrund von Nichtverfügbarkeit nicht erhalte. Das Gericht hat für diesen Fall sogar extra einen Ausnahmefall beschrieben. Im Übrigen habe ich auch schon – ohne Erfolg – Sativex getestet. Fertigarzneimittel haben alleine schon aufgrund des Entourage-Effekts einen großen Nachteil gegenüber Blüten.

Viele Grüße
Und ich habe am 30. Januar noch eine Anfrage gestellt:
https://fragdenstaat.de/anfrage/umgang- ... elgesetzt/
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) Richtlinien und Arbeitsanweisungen zum Umgang mit Anfragen zur Erteilung einer Außnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu medizinischen Selbstversorgung / Behandlung.
2) „andere Vorschriften“, die in der folgenden Antwort des BfArM gemeint waren.

Auf eine andere Frage hat das BfAaM geantwortet, „Ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG zum Eigenanbau von Cannabis zum Zweck Ihrer persönlichen medizinischen Behandlung hat nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften am 10.03.2017 keine Aussicht auf Erfolg. Die aktuelle Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Köln mit den Aktenzeichen VG 7L 3672/17; VG 7K 7275/14; VG 7K 2118/15 sowie VG 7K 3308/15 unterstreichen diese Position. Deshalb müsste das BfArM den Antrag gebührenpflichtig ablehnen. Die Gebühren richten sich nach den Vorschriften der Betäubungsmittel-Kostenverordnung (BtMKostV).“.


Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichenen Grüßen
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Re: Eigenanbau für Patienten

Beitrag von BUMMBUMM »

ja patient in notlage ist und bleibt einer der guten gründe, wenn nicht sogar der beste grund für einen antrag bei der bfarm.

wurde auch hier im hungerstreik-thread thematisiert:
https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... 356#p68356 und folgende

Diese deine Situation rechtfertigt auf jeden fall einen antrag zu stellen. Ich sach zwar nicht das der stattgegeben wird, aber zumindest erhälst du eine nicht gerichtsfeste ablehnung. Die wär mir die 40-75euro wert.

In dem von dir recherchierten urteil haste ja gesehn das grundsätzlich von der rechtslage nach wie vor die möglichkeit auf ausnahmegenehmigung besteht, man brauch halt nur die entsprechenden argumente.

Und das die Kristallkugel des Bfarm eine verbesserung in der Versorgungslage von med. cannabis vorhersagt ist immer wieder herrlich zu lesen ^^
aber is natürlich nur für nicht-patienten lustig, sorry
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Re: Eigenanbau für Patienten

Beitrag von BUMMBUMM »

Eigenanbau wegen Lieferengpass: Bayreuther Patient kommt straffrei davon
https://hanfverband.de/nachrichten/news ... frei-davon

und hier ein weiterer beleg dafür, dass eine Ablehnung der BfArM von Eigenanbau nicht gerichtsfest wäre.
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