GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Schwierig, aber nicht unmöglich: Kostenübernahme durch Krankenkassen.
Patient_H
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Patient_H »

Hallo,

am 25.10. habe ich Antwort von der KK bekommen, dass sie es wohl in der gesetzlichen Frist nicht schaffen werden zu antworten, weil sie noch Unterlagen einholen müssen. Das ist mir doch egal, oder? Sonst könnte die Kasse ja schreiben, dass sie gerade Celebrale Diarrhoe haben und deshalb diese Jahr nicht mehr antworten können. Wann wäre denn der Termin für die Fiktion, wenn ich am 26.10. das Schreiben erhalten habe?

Danke euch :)
Umbrella-Man
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Umbrella-Man »

Ich glaube, da sie dich in Kenntnis gesetzt haben könnte es schlecht aussehen. Aber ich hab da wenig Ahnung, erinnere mich das mal gelesen zu haben. Aber da sollten andere mehr dazu sagen die Ahnung haben.

Was ich auch gelesen habe ist, dass wenn sie es verpeilen und sich nicht melden, du nachfragen musst innerhalb der Frist. Tust du das nicht, kann dir das so ausgelegt werden, dass du ja nicht wolltest o.ä.
Patient_H
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Patient_H »

Umbrella-Man hat geschrieben: Di 27. Nov 2018, 16:50 Was ich auch gelesen habe ist, dass wenn sie es verpeilen und sich nicht melden, du nachfragen musst innerhalb der Frist. Tust du das nicht, kann dir das so ausgelegt werden, dass du ja nicht wolltest o.ä.
Ja, natürlich. Das kann ja nur der totale Quatsch sein. Warum soll ich da hinterher laufen? Die schreiben, dass sie sich melden - leider wohl aber nicht in der Frist. Die Frist ist doch gesetzlich vorgeschrieben! Daher auch meine Frage, ob die das einfach so sagen können, dass sie die Frist nicht einhalten werden.
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Martin Mainz
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Martin Mainz »

Wann wurde der Antrag gestellt und liegt ein Nachweis für das Datum vor?

Nachfragen muss man nicht. Wenn die KK verlängern will, muss sie das aus "gutem Grund" machen. Unterlagen einholen ist da nur bei Versäumnis seitens des Arztes ein guter Grund. Genaueres musst Du aber mit Deinem Anwalt besprechen.
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Patient_H
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Patient_H »

Hallo,

der Antrag ist am 24.10. eingegangen, es liegt ein Rückschein vor (Einschreiben mit Rückschein) und die Antwort bekam ich schon einen Tag später - den 25.10.! Wann tritt denn da die Fiktion ein? 29.11. müsste das sein?

Danke Dir.
Patient_H
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Patient_H »

Na, toll! Dronabinol abgelehnt! Ich soll zum Psychologen? Was soll der machen? Mir Beine wachsen lassen? Ich habe Schmerzen! Ok, jetzt Antrag (ausführlich) auf Cannabis Blüten und wenn das abgelehnt wird - Sozialgericht. Vollgas jetzt!
dronabinol.JPG
Umbrella-Man
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Umbrella-Man »

Martin Mainz hat geschrieben: Mi 28. Nov 2018, 06:46

Nachfragen muss man nicht. Wenn die KK verlängern will, muss sie das aus "gutem Grund" machen.
Hey Martin, bist du sicher?

Ich erinnere mich hier im Forum in einem Thread gelesen zu haben, dass es schon einen Fall (oder Fälle) vor Gericht gab, wo dem Patienten die Genehmigungsfiktion nicht anerkannt wurde, weil er sich nicht gekümmert und nachgefragt hatte gegen Ende der Frist!

Aber vielleicht lieg ich grad total daneben...
Vapelife13
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Vapelife13 »

Nein bloß nicht nachfragen! Im Gegenteil, noch 2 - 3 Tage zur Sicherheit länger als den Stichtag warten und dann die Genehmigungsfiktion einfordern.
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Gunter_H
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Gunter_H »

Ja, unbedingt dranbleiben !
Vorab - auf jeden Fall - das MDK Gutachten anfordern...
Ggf. sind dort Punkte enthalten, bei denen Du bzw. Dein Arzt und/ oder Anwalt ansetzen können.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
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Gunter_H
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Gunter_H »

Ja!
Auf keine Fall schlafende Hunde wecken !
Lieber noch etwas länger warten.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Patient_H
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Patient_H »

Das war das Erste was ich getan habe. Außerdem habe ich in einer Woche einen Termin in der MHHannover im Schmerztherapiezentrum bei einem Arzt der den Antrag gerne unterstützt und selber Studien gemacht hat. Außerdem habe ich schon einen Anwalt an der Hand der auch voll im Thema ist. Also, sollte der Blütenantrag nicht genehmigt werden fahre ich das komplette Programm auf! Mir reicht es. Jeder ADHS raucht sich einen und bei mir und meiner Diagnose muss ich kämpfen. Und das mache ich jetzt!
Erster Schritt: ein bis ins Detail angefertigter Antrag. Die ganzen Medikamente und Therapien die ich dich habe werden ein paar Seiten füllen. Attacke!
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Hans Dampf
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Hans Dampf »

Patient_H hat geschrieben: Mi 28. Nov 2018, 20:20 (...)
Jeder ADHS raucht sich einen und bei mir und meiner Diagnose muss ich kämpfen. Und das mache ich jetzt!
(...)
Echt jetzt? Hilft es uns weiter wenn wir mit dem Finger auf andere Krankheiten zeigen? :evil:
Roter96
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Roter96 »

War nicht so cool. Stimmt.
Patient_H
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Patient_H »

Das war auch nicht so gemeint. Sorry. Mich nervt es, diese Willkür des MDK. Egal. Ich gebe jetzt alles. Sorry.
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Martin Mainz
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Martin Mainz »

Ohne Einschaltung des MDK, worüber sie Dich hätten informieren müssen, ist die Frist drei Wochen und sollte somit am 14.11 bereits abgelaufen sein. Mit MDK wäre es heute (28.11.)

Also, KK informieren, daß die Fiktion eingetreten ist, das sollen sie Dir bitte bestätigen, ansonsten ab zum Anwalt.

Lies dazu auch mal hier: viewtopic.php?f=22&t=8247
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Patient_H
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Patient_H »

Mein Arzt hat mich gerade angerufen. In dem Gutachten steht angeblich, dass ich in meinem Alter kein Cannabis in Blütenform konsumieren soll. Ich sei zu jung! Gelächter auf beiden Seiten! Er hat sowas noch nie gehört. Übrigens, ich bin 45! :D Wenn ich das Gutachten habe werde ich hier mehr berichten. :D
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bad guy
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von bad guy »

:lol:
Cannabis gibts wohl erst im Sterbebett, aber nur wenn das Morphium nicht wirkt.
Patient_H
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Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Beitrag von Patient_H »

Mein Arzt hat gefragt ob ich Widersprechen möchte. Ne, jetzt geht es direkt an Blüten. Es wirkt einfach sofort. Ich bin gespannt auf das Gutachten. Der Altersansatz ist ein Scherz. Habe ich noch nie gehört :D
marcelll
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verständnis frage zur ablehnung durch den mdk

Beitrag von marcelll »

Hallo liebe Leute,

ich leide seit 25 jahren an Morbus Crohn, habe diverse OP´s hinter mir, bin 6 jahre mit Stoma rumgelaufen und wurde 3 jahre über Katheter ernährt. Das liegt jetzt alles etwas zurück, aber die Schmerzen, neben anderen Problemen, sind immer noch da.

Jetzt habe ich mit meinem Arzt einen Antrag auf Kostenübernahme für Bedrocan Blüten gestellt.
Das ganze zieht sich mittlerweile seit Mitte Juli, ständig wurden neue Unterlagen gefordert und Fristen aufgeschoben. Jetzt kam dann letzte Woche die Ablehnung und nach etwas Recherche bin ich auf dieses Forum gestossen.

Laut meinem Antrag möchten wir es zur Entzündungshemmung, Schmerzlinderung und Appetitsteigerung (BMI >18) nutzen. An "standard" Medikation spritze ich seit 8 Jahren 2-4 x im Monat Humira . Gegen die Schmerzen momentan Tilidin (wenn ich mich nicht irgendwie selber versorge), wovon ich aber starke Schlafstörungen (neben anderen Problemen) bekomme und wieder Zopiclon nehmen muß.

Im Ablehnungs Schreiben, wird klar geschrieben "Es handelt sich um eine Schwerwiegende Erkrankung"

Dann empiehlt der Gutachter, es doch mit Cortison zu probieren und die Schmerztherpaie könne man nach WHO-Stufenschema eskalieren. Ich frage mich nur wohin ? Fentanyl oder Morphin ? Ausserdem möchte ich nicht mein Leben lang Cortison naschen, habe ich schon mehr als genug von gehabt in 25 Jahren.

Dann schreibt, dass er Bedrocan zur Inhalation bei meinen Beschwerden nicht befürworten kann.
Sondern dass stattdessen ggf. die Verodnung von Dronabinol zu erwägen wäre. HÄH?
Also, heisst das, THC ist nicht ok in ihrem Fall, aber versuchen sie mal THC ?

Ich werde selbstverständlich Widerspruch einlegen und bin dann nächste Woche auch bei meinem Arzt, um einen Antrag auf das empfohlene, wesentlich teurere Dronabinol zu stellen.

Meine Frage ist eigentlich, ob eine Ablehnung in dieser Art und Weise überhaupt rechtens ist ?
bzw. Warum diese Gutachter meint das Dronabinol hilft, Bedrocan aber nicht ?
Sollte ich mir direkt einen Anwalt suchen, oder erstmal alleine/mit meinem Arzt Widerspruch einlegen?

Grüße aus dem Norden
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BUMMBUMM
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Re: verständnis frage zur ablehnung durch den mdk

Beitrag von BUMMBUMM »

also erst mal juli bis dezember, soviele fristverlängerungen sind nicht zu haltbar zu argumentieren, ausser dein arzt hat richtig sch***e beim antrag gebaut und danach die mitarbeit eingestellt.

zu dem mdk heini, wenn du keine lungenprobleme hast, gibts keinen nicht pharma-lobby grund warum dronabinol>bedrocan...
der mdk hat ausserdem nicht zu spekulieren was denn ne tolle therapie bei dir wäre, die sollen nur überprüfen ob die von deinem arzt vorgeschlagene cannabis therapierung vertretbar is. Sowas kommt wohl dabei raus wenn man denen soviel zeit fürs gutachten lässt ^^

widerspruch ohne zustäzliche fakten bringt eher nix, anderen antrag stellen immer gut, alles mit anwalt kost geld und nerven aber ich sach mal zustandegekommene genehmigungsfiktion ist nicht sonderlich abwegig bei dir(geht aber nur ohne widerspruch, weil der den verwaltungsakt als fristkonform abgeschlossen tituliert oder irgendwie sowas)
marcelll
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Re: verständnis frage zur ablehnung durch den mdk

Beitrag von marcelll »

Hi, danke erstmal für die Antwort.

Ja, tatsächlich wurde der Antrag in Arzt üblicher "Handschrift" ausgefüllt.
Wurde dann, sage und schreibe, auch ca. 4 Wochen (ok, es waren nur 2 :D)später erkannt und Bemängelt. Ausserdem wurden diverse andere Angaben angefordert.
Da ich auch grad im Widerspruch mit der Rentenkasse war (bekomme seit 7 Jahren eine EU-Rente und habe einen GDB von 50, nur so nebenbei),
rief ich bei der Kasse an und fragte ob es OK ist wenn ich ein Schreiben meines Arztes (was ursprünglich für die Rentenkasse war, aber alles angeforderte beinhaltet), mit dem neuen leserlichem (war genauso unleserlich) Antrag einschicken kann.
Aussage war, ja, das ist doch super wenn es aktuell ist, dann reicht das so.Bild

Gesagt, getan, dann ging das Drama richtig los.
Auf einmal wird dann gefragt, was gegen meine Stuhlgänge etc unternommen wurde, was nie als Behandlungsziel angegeben war.
Ausserdem, was noch keinem vorher (nichtmal mir) auffiel, fehlt in der Kopfzeile des Schreibens die komplette Jahreszahl (04.07.201?), was ich als Mangel natürlich irgendwie nachvollziehen kann, allerdings wird in dem Schreiben auf durchgeführte Untersuchungen im Dezember 2017 verwiesen. Aber evtl mutet man dem Gutachter damit auch Zuviel zu, ich weiss es nicht.
Wieder wurden neue Unterlagen angefordert, ich fühle mich natürlich so langsam verscheissert und fordere bei der Kasse eine Schweigepflichtsentbindung an, damit die sich die benötigten Unterlagen doch selber anfordern können. Soweit so gut.

Am 21.9 habe ich die Schweigepflichtsentbindung direkt in der Filiale unterschrieben. Am 30.10 hat der Mdk dann angeblich alle benötigten Unterlagen erhalten und am 16.11 kam dann die Ablehnung, mit Begründungen, bei denen ich mir nur an den Kopf klatschen kann (dem Schreiben sei keine Empfehlung für Cannabis zu entnehmen.....aber der Antrag ist ja unmissverständlich für Cannabis) und obendrein haben scheinbar immer noch Unterlagen gefehlt, trotz Schweigepflichtentbindung. Denn der Gutachter schreibt am Ende, dass im Falle eines Widerspruchs, weitere Unterlagen benötigt werden.

Da fragt man sich echt was da für Leute beim MDK sitzen...naja, eigentlich kann ich sie mir schon ganz gut vorstellen ;)


Grüße

ps.: Würde ja ein paar Bilder anhängen, aber keine Ahnung wie das geht
Zuletzt geändert von marcelll am So 2. Dez 2018, 17:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Martin Mainz
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Re: verständnis frage zur ablehnung durch den mdk

Beitrag von Martin Mainz »

In einem neuen Beitrag kann man unter auf den Reiter "Dateianhänge" klicken und dann beliebig viele Dateien von der Festplatte hochladen. Bitte achte darauf, daß alle persönlichen Daten zuvor unkenntlich gemacht wurden. Zur Not Zettel drüberlegen und abfotografieren.

Ich werden diesen Thread später in den Ablehnungs-Thread integrieren:
https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... &start=120
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marcelll
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Re: verständnis frage zur ablehnung durch den mdk

Beitrag von marcelll »

Super

Habe mal alles dem Datum nach angehängt
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MDK Schrieb.jpg (6.43 MiB) 18786 mal betrachtet
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BUMMBUMM
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Re: verständnis frage zur ablehnung durch den mdk

Beitrag von BUMMBUMM »

nicht chronologisch geordnet und briefe ohne datum, nicht hilfreich aber der rote faden aus den schriftstücken und deinen aussagen ist zu erkennen.
Meiner meinung handelt es sich hier um einen fail-antrag, erst mal sollte man das selber machen und nicht den arzt machen lassen, dann ist das professioneller, und wenn der arzt auf mitarbeit besteht ihn dann zumindest nicht das ding handschriftlich ausfüllen lassen -.-

bevor ich nen anwalt sich die finger an so einem verkorksten fall verbrennen lasse, würde ich erst versuchen nen vernüftigen antrag zu stellen, das ist auch mit weniger nerven- und kostenaufwand verbunden.
marcelll
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Re: verständnis frage zur ablehnung durch den mdk

Beitrag von marcelll »

Tja, hätte ich das Forum hier früher gefunden, wäre ich schlauer gewesen.
Fotos sind genau verkehrt rum angekommen.
Werde dann einfach nen neuen Antrag auf Dronabinol selber stellen bzw. schreiben und trotzdem pauschal nen Widerspruch einlegen.
Denn egal wie hart der Antrag ansich evtl gefailed hat, sind die Aussagen des Gutachters auch nicht höchster Güte, wie du selber sagst, gibt es keinen wirklichen Grund wieso Dronabinol > Bedrocan.
Bin mal gespannt wie sie den Antrag auf Dronabinol dann ablehnen wollen.
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