Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
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DrGreenthumb
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
90-100 Ärzte?! Mein Beileid!
Meiner Erfahrung nach sind die Chancen beim Abklappern "fremder" Ärzte sehr gering.
Hat man keinen (Haus)Arzt der einen schon lange Zeit kennt, ist es schon deutlich schwerer.
Mal ehrlich, ich kann die Ärzte da teiweise auch verstehen, da sie ja schon ne gewisse Verantwortung übernehmen müssen. Gerade so mancher Schmerztherapeut bekommt täglich Anfragen neuer Patienten zu dem Thema. Es wird noch einge Zeit dauern, bis sie sich daran gewöhnt haben.
Wobei ich mir auch erst dachte, rein vom Gesetz her wäre es bei uns sogar einfacher, als Arzt für sich in bestimmten Zeitschriften als "Green Doktor" zu werben, wie man es aus den USA kennt z.b. Dort gibt es ja im Gegensatz zu DE eigentlich festgelegte Krankheitsbilder was die medical cards betrifft.
Meiner Erfahrung nach sind die Chancen beim Abklappern "fremder" Ärzte sehr gering.
Hat man keinen (Haus)Arzt der einen schon lange Zeit kennt, ist es schon deutlich schwerer.
Mal ehrlich, ich kann die Ärzte da teiweise auch verstehen, da sie ja schon ne gewisse Verantwortung übernehmen müssen. Gerade so mancher Schmerztherapeut bekommt täglich Anfragen neuer Patienten zu dem Thema. Es wird noch einge Zeit dauern, bis sie sich daran gewöhnt haben.
Wobei ich mir auch erst dachte, rein vom Gesetz her wäre es bei uns sogar einfacher, als Arzt für sich in bestimmten Zeitschriften als "Green Doktor" zu werben, wie man es aus den USA kennt z.b. Dort gibt es ja im Gegensatz zu DE eigentlich festgelegte Krankheitsbilder was die medical cards betrifft.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Auch mein Beileid ...
Denke die Chance ist am größten, wenn man einen vorhandenen Arzt dazu bekommt, den Antrag auszufüllen.
Was ich jedoch auch schon mitbekommen habe, das leider ettliche "Kiffer" das auch auszu nutzen, gratis an Ihren Stoff zu kommen.
Da verstehe ich auch das die Ärzte vorsichtig sind, was wir als Patienten dafür leider büssen müssen....
Drücke allen Patienten trotzdem die Daumen, das Sie Ihre Genehmigung bekommen
Denke die Chance ist am größten, wenn man einen vorhandenen Arzt dazu bekommt, den Antrag auszufüllen.
Was ich jedoch auch schon mitbekommen habe, das leider ettliche "Kiffer" das auch auszu nutzen, gratis an Ihren Stoff zu kommen.
Da verstehe ich auch das die Ärzte vorsichtig sind, was wir als Patienten dafür leider büssen müssen....
Drücke allen Patienten trotzdem die Daumen, das Sie Ihre Genehmigung bekommen
Ich bin ich und das ist gut so 
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DrGreenthumb
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Und genau deswegen sollte man mMn auch den "Freizeitkonsum" reguliert legalisieren! Dann rennt keiner, der sich nur wegballern will mehr zum Arzt, was den Patienten zu Gute kommen würde.
Und wenn man die Entwicklung in anderen Ländern anschaut, wird das früher oder später auch hierzulande passieren.
Und wenn man die Entwicklung in anderen Ländern anschaut, wird das früher oder später auch hierzulande passieren.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Speedy-BW hat geschrieben:
Was ich jedoch auch schon mitbekommen habe, das leider ettliche "Kiffer" das auch auszu nutzen, gratis an Ihren Stoff zu kommen.
Kennst Du die Diagnosen von den "Gratis-Kiffern"? Bist Du Arzt ???
siehe auch:
viewtopic.php?f=22&t=7453#p43347
MfG
M. Nice
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Warum? Er hat doch Recht. Er sagt auch nicht das er Arzt ist. Aber es gibt genug Meenschen bei denen es offensichtlich ist, das sie umsonst kiffen wollen. Dazu muss man aber auch kein Arzt seinM. Nice hat geschrieben:Speedy-BW hat geschrieben:
Was ich jedoch auch schon mitbekommen habe, das leider ettliche "Kiffer" das auch auszu nutzen, gratis an Ihren Stoff zu kommen.
Kennst Du die Diagnosen von den "Gratis-Kiffern"? Bist Du Arzt ???
siehe auch:
viewtopic.php?f=22&t=7453#p43347
MfG
M. Nice
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
in meinem fall hat das aber nix mit gratiskiff zu tun.
a. kann ich es mir ja jetzt auch schon leisten, bei 0,3-0,5 gramm am tag (abends) ist das überschaubar
b. würde ich ein privatrezept mit handkuss annehmen (wenn die kasse zahlt ist es natürlich noch besser)
c. würde ich am liebsten eine thc arme + cbd reiche sorte wie zb bedrolite bevorzugen, wegballern ist da nicht...da diese sorten aber momentan nicht verfügbar sind, währe ich eh auf stärkere strains angewiesen...
d. fresse schon nachweislich seit über 3 jahren chemiecoctails, würde dies gerne gegen was pflanzlichen tauschen.
wenn hier also ein arzt aus der ecke hannover mitlesen tut, bitte helfen sie mir, ich zahle die medizin zur not auch selber!
wenn ich im vorfeld eine sichere zusage für ein (privat)rezept bekomme, würde ich auch eine etwas weitere anfahrt auf mich nehmen.
a. kann ich es mir ja jetzt auch schon leisten, bei 0,3-0,5 gramm am tag (abends) ist das überschaubar
b. würde ich ein privatrezept mit handkuss annehmen (wenn die kasse zahlt ist es natürlich noch besser)
c. würde ich am liebsten eine thc arme + cbd reiche sorte wie zb bedrolite bevorzugen, wegballern ist da nicht...da diese sorten aber momentan nicht verfügbar sind, währe ich eh auf stärkere strains angewiesen...
d. fresse schon nachweislich seit über 3 jahren chemiecoctails, würde dies gerne gegen was pflanzlichen tauschen.
wenn hier also ein arzt aus der ecke hannover mitlesen tut, bitte helfen sie mir, ich zahle die medizin zur not auch selber!
wenn ich im vorfeld eine sichere zusage für ein (privat)rezept bekomme, würde ich auch eine etwas weitere anfahrt auf mich nehmen.
- Martin Mainz
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Hallo Maniak,
hoffentlich findest du bald einen Arzt.
Nimmst du einen Termin in der MHH wahr?
Vier Monate sind hart, aber es lohnt sich.
In der MHH kannst du dir sicher sein, dass sie sich ausreichend Zeit für dich nehmen.
hoffentlich findest du bald einen Arzt.
Nimmst du einen Termin in der MHH wahr?
Vier Monate sind hart, aber es lohnt sich.
In der MHH kannst du dir sicher sein, dass sie sich ausreichend Zeit für dich nehmen.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Tschuldigung habe ich zu spät gelesen Martin
Habe aber auch noch etwas zum Thema.
Es gibt auch ganz tolle Apotheken und ein Umfüllen muss nicht immer schlecht sein.
Ich bekomme das Cannabis korrekt abgewogen in dunkelbraunen Rundhalsgläsern.
Bei Bedrocan mit Chargennummer.
Meine Apotheke überprüft das Cannabis unter einem Stereomikroskop und behält sogar eine kleine Probe, für eventuelle spätere Beanstandungen.
Und die gab es schon. 40g schlechte Ware aus Canada.
Wenn das vorkommt, schickt meine Apotheke das Cannabis sofort zurück.
Die Möglichkeit es zurück zu schicken, habe ich als Patient nicht. Darum bin ich froh, dass die Apotheke diesen Aufwand betreibt.
Die Gläser finde ich viel angenehmer als Plastik.
Habe lieber ein Glas anstatt 10 Dosen.
Ich bezahle trotzdem sehr wenig und bin mit der Arbeit der Apotheke sehr zufrieden.
Habe aber auch noch etwas zum Thema.
Es gibt auch ganz tolle Apotheken und ein Umfüllen muss nicht immer schlecht sein.
Ich bekomme das Cannabis korrekt abgewogen in dunkelbraunen Rundhalsgläsern.
Bei Bedrocan mit Chargennummer.
Meine Apotheke überprüft das Cannabis unter einem Stereomikroskop und behält sogar eine kleine Probe, für eventuelle spätere Beanstandungen.
Und die gab es schon. 40g schlechte Ware aus Canada.
Wenn das vorkommt, schickt meine Apotheke das Cannabis sofort zurück.
Die Möglichkeit es zurück zu schicken, habe ich als Patient nicht. Darum bin ich froh, dass die Apotheke diesen Aufwand betreibt.
Die Gläser finde ich viel angenehmer als Plastik.
Habe lieber ein Glas anstatt 10 Dosen.
Ich bezahle trotzdem sehr wenig und bin mit der Arbeit der Apotheke sehr zufrieden.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
"Der Preis hat sich nach der Gesetzesänderung als medizinische Anwendung verdoppelt: Er ist aber kein Allheilmittel
Cannabisblüten haben sich als medizinisches Schmerzmittel mittlerweile in deutschen Apotheken etabliert. So wurden seit den entsprechenden Gesetzesänderungen zur Abgabe im März 2017 rund 500 Mal Rezepturarzneimittel durch Apotheken abgegeben. "Das Cannabis-Gesetz zeigt im Versorgungsalltag Wirkung", sagt Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e.V. (DAPI) und Präsident der Bundesapothekerkammer.Laut der DAPI-Auswertung verordneten Ärzte im März auf 488 Rezeptformularen insgesamt 564 Cannabis-haltige Zubereitungen oder Cannabis-Blüten. "Cannabis ist kein Allheilmittel", stellt Kiefer klar.
...
Ein noch größeres Problem sieht Wurth im Preissprung für medizinische Hanfblüten. Der Preis pro Gramm habe sich seit der Gesetzesänderung nahezu verdoppelt. Wörtlich sagte Wurth: "Das größte unvorhersehbare Problem für Patienten und Krankenkassen ist ein erheblicher Preisanstieg für Hanfblüten in den Apotheken." Der Preisanstieg resultiere aus einer Definition im neuen Gesetz. "Es geht darum, dass die Hanfblüten jetzt als Arzneistoff und nicht als Fertigarzneimittel definiert sind. Deshalb können die Apotheker die Dosen nicht einfach wie geliefert weitergeben, sondern müssen sie öffnen, den Inhalt prüfen und umpacken. Je nach Angaben auf dem Rezept müssen sie die Blüten sogar mahlen und portionieren. Dafür sind feste Preise/Aufschläge vorgesehen, so dass die Apotheker auch nicht mehr wie vor der Gesetzesänderung Spielraum beim Preis haben", erklärte Wurth. "Konkret lag der geringste Preis, den ich vor der Änderung gehört hatte, bei 12,50 Euro pro Gramm. Jetzt geht nichts mehr unter 21 Euro pro Gramm."
...
Der Deutsche Hanfverband ist die größte Lobbyorganisation der Hanfbewegung in Deutschland. Das Hauptziel des DHV ist die Legalisierung von Hanfprodukten als Genussmittel unter verbraucherfreundlichen Bedingungen."
http://www.meinanzeiger.de/erfurt/polit ... 71035.html
Von der "Wirkung" bei der Mehrheit der abgelehnten und selbstzahlenden Patienten schweigt sich Herr Kiefer dagegen elegant aus.
Cannabisblüten haben sich als medizinisches Schmerzmittel mittlerweile in deutschen Apotheken etabliert. So wurden seit den entsprechenden Gesetzesänderungen zur Abgabe im März 2017 rund 500 Mal Rezepturarzneimittel durch Apotheken abgegeben. "Das Cannabis-Gesetz zeigt im Versorgungsalltag Wirkung", sagt Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e.V. (DAPI) und Präsident der Bundesapothekerkammer.Laut der DAPI-Auswertung verordneten Ärzte im März auf 488 Rezeptformularen insgesamt 564 Cannabis-haltige Zubereitungen oder Cannabis-Blüten. "Cannabis ist kein Allheilmittel", stellt Kiefer klar.
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Ein noch größeres Problem sieht Wurth im Preissprung für medizinische Hanfblüten. Der Preis pro Gramm habe sich seit der Gesetzesänderung nahezu verdoppelt. Wörtlich sagte Wurth: "Das größte unvorhersehbare Problem für Patienten und Krankenkassen ist ein erheblicher Preisanstieg für Hanfblüten in den Apotheken." Der Preisanstieg resultiere aus einer Definition im neuen Gesetz. "Es geht darum, dass die Hanfblüten jetzt als Arzneistoff und nicht als Fertigarzneimittel definiert sind. Deshalb können die Apotheker die Dosen nicht einfach wie geliefert weitergeben, sondern müssen sie öffnen, den Inhalt prüfen und umpacken. Je nach Angaben auf dem Rezept müssen sie die Blüten sogar mahlen und portionieren. Dafür sind feste Preise/Aufschläge vorgesehen, so dass die Apotheker auch nicht mehr wie vor der Gesetzesänderung Spielraum beim Preis haben", erklärte Wurth. "Konkret lag der geringste Preis, den ich vor der Änderung gehört hatte, bei 12,50 Euro pro Gramm. Jetzt geht nichts mehr unter 21 Euro pro Gramm."
...
Der Deutsche Hanfverband ist die größte Lobbyorganisation der Hanfbewegung in Deutschland. Das Hauptziel des DHV ist die Legalisierung von Hanfprodukten als Genussmittel unter verbraucherfreundlichen Bedingungen."
http://www.meinanzeiger.de/erfurt/polit ... 71035.html
Von der "Wirkung" bei der Mehrheit der abgelehnten und selbstzahlenden Patienten schweigt sich Herr Kiefer dagegen elegant aus.
- Martin Mainz
- Board-Administration
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- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Da hör ich im Hintergrund Joes Zähne knirschen. Stimmt das denn nun? Steht es wirklich im Gesetz?Sabine hat geschrieben:Der Preisanstieg resultiere aus einer Definition im neuen Gesetz. "Es geht darum, dass die Hanfblüten jetzt als Arzneistoff und nicht als Fertigarzneimittel definiert sind. Deshalb können die Apotheker die Dosen nicht einfach wie geliefert weitergeben, sondern müssen sie öffnen, den Inhalt prüfen und umpacken. Je nach Angaben auf dem Rezept müssen sie die Blüten sogar mahlen und portionieren. Dafür sind feste Preise/Aufschläge vorgesehen, so dass die Apotheker auch nicht mehr wie vor der Gesetzesänderung Spielraum beim Preis haben", erklärte Wurth.
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Moin zusammen,
kann mir jemand sagen, wie die "Gebrauchsanweisung" vom Arzt auszusehen hat, welche der
Apotheke ja vorzulegen ist bei "unzerkleinerter Abgabe". Da muss wohl mehr drinne stehen als nur die Dosierung oder?
Würde meinen Arzt gerne etwas beraten
Das Rezept müsste dann ca so ausschauen, richtig?:
-------
Cannabis Flos Variante Bedrocan 22% THC
x Gr. (bitte unzerkleinert weitergeben)
verdampfen und inhalieren
Dosierung lt. schriftlicher Anweisung
-------
Grüße
Cube
kann mir jemand sagen, wie die "Gebrauchsanweisung" vom Arzt auszusehen hat, welche der
Apotheke ja vorzulegen ist bei "unzerkleinerter Abgabe". Da muss wohl mehr drinne stehen als nur die Dosierung oder?
Würde meinen Arzt gerne etwas beraten
Das Rezept müsste dann ca so ausschauen, richtig?:
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x Gr. (bitte unzerkleinert weitergeben)
verdampfen und inhalieren
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Cube
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
lecube hat geschrieben:Moin zusammen,
kann mir jemand sagen, wie die "Gebrauchsanweisung" vom Arzt auszusehen hat, welche der
Apotheke ja vorzulegen ist bei "unzerkleinerter Abgabe". Da muss wohl mehr drinne stehen als nur die Dosierung oder?
Würde meinen Arzt gerne etwas beraten
Das Rezept müsste dann ca so ausschauen, richtig?:
-------
Cannabis Flos Variante Bedrocan 22% THC
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verdampfen und inhalieren
Dosierung lt. schriftlicher Anweisung
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Grüße
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Bei mir steht immer auf dem Rezept 5x 0.2 Gr verteilt über den Tag
Ich bin ich und das ist gut so 
- Martin Mainz
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Siehe hier: viewtopic.php?f=22&t=6868&p=40933&#p40933lecube hat geschrieben:...kann mir jemand sagen, wie die "Gebrauchsanweisung" vom Arzt auszusehen hat, welche der
Apotheke ja vorzulegen ist bei "unzerkleinerter Abgabe"...
in Formulierungsbeispiel bei 15g Princeton und 15g Houndstooth, ob die Bezeichnung in der Klammer wichtig ist k.A.:
Code: Alles auswählen
Cannabis Flos
3x5g Princeton (MCTK007) - unzerkleinert, unbehandelt, orginalverpackt
3x5g Houndstooth (MCTK001) - unzerkleiner, unbehandelt, orginalverpackt
Einzeldosis: 0,25g
maximale Tagesdosis: 1,0g
Inhalation
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Re: Arztsuche Frankfurt/Rhein-Main-Gebiet
Hallo nochmal
Ich bekomme wohl heute, von meinem Hausarzt, zunächst ein Privatrezept ausgestellt.
Ich weiß hier im Forum wurden schon viele Formulierungen für Rezepte genannt, es sind nur leider so viele widersprüchliche, dass ich nicht wirklich durchblicke.
Da mein Arzt nicht wirklich Erfahrung in dem Gebiet hat, möchte ich es ihm so einfach wie möglich machen. Und mir einen zusätzlichen Weg zur Apotheke sparen.
Wäre super wenn der ein oder andere mal drüberschauen könnte was ich mir gedacht habe was auf das Rezept muss.
Cannabisblüten Sorte Bedrocan 5g
unzerkleinert und unverarbeitet abgeben
1 x tägl. abends 0,2g mittels Verdampfer inhalieren
Passt das so? Oder muss in der Anweisung auch das zerkleinern der Blüten beschrieben werden?
Vielen Dank im Voraus!
PS: Mir ist bewusst, dass Bedrocan nicht die erste Wahl bei Schlafproblemen ist, bei uns ist aktuell leider keine indica Sorte vorrätig, denke aber zum “testen“ und für meine anderen “Probleme“ wird es nicht verkehrt sein.
Ich bekomme wohl heute, von meinem Hausarzt, zunächst ein Privatrezept ausgestellt.
Ich weiß hier im Forum wurden schon viele Formulierungen für Rezepte genannt, es sind nur leider so viele widersprüchliche, dass ich nicht wirklich durchblicke.
Da mein Arzt nicht wirklich Erfahrung in dem Gebiet hat, möchte ich es ihm so einfach wie möglich machen. Und mir einen zusätzlichen Weg zur Apotheke sparen.
Wäre super wenn der ein oder andere mal drüberschauen könnte was ich mir gedacht habe was auf das Rezept muss.
Cannabisblüten Sorte Bedrocan 5g
unzerkleinert und unverarbeitet abgeben
1 x tägl. abends 0,2g mittels Verdampfer inhalieren
Passt das so? Oder muss in der Anweisung auch das zerkleinern der Blüten beschrieben werden?
Vielen Dank im Voraus!
PS: Mir ist bewusst, dass Bedrocan nicht die erste Wahl bei Schlafproblemen ist, bei uns ist aktuell leider keine indica Sorte vorrätig, denke aber zum “testen“ und für meine anderen “Probleme“ wird es nicht verkehrt sein.
-
PacoEscobar
- Beiträge: 59
- Registriert: Mi 4. Okt 2017, 17:54
Re: Arztsuche Frankfurt/Rhein-Main-Gebiet
Jup, sollte so passen denke ich.
Momentan sind wohl ausschließlich nur Holländer zu haben und hier und da Reste argyle...die ein oder andere (nichtversand-) Apo hat vll auch noch was anderes da...k.p.
Soll wohl Mitte/Ende Februar (angeblich) wieder besser werden.
Gruß Paco
Momentan sind wohl ausschließlich nur Holländer zu haben und hier und da Reste argyle...die ein oder andere (nichtversand-) Apo hat vll auch noch was anderes da...k.p.
Soll wohl Mitte/Ende Februar (angeblich) wieder besser werden.
Gruß Paco
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Der Hinweis bzgl. Unzerkleinert ist bei manchen Apotheken sehr wichtig. Ich musste deswegen sogar schon mal ein neues Rezept vom Arzt holen, weil die es klein machen wollten … Die haben einen ganzen Vormittag gebraucht, damit ich es unzerkleinert bekommen. Daher: ja, sollte drauf stehen. Ansonsten ist diese Beschreibung sehr vorbildlich. Der Prozess des Zerkleinerns muss nicht beschrieben werden.
Bedrocan hilft bei mir in größerer Menge auch fürs Einschlafen, allerdings muss ich innerhalb von 30 Minuten nach der Einnahme im Bett sein. Wenn ich es nicht schaffe, muss ich eine weitere Dosis nehmen. Sollte Bedrocan bei Dir schon wirken, kannst Du dich auf die anderen Sorten freuen, die spielen noch mal in auf einem ganz anderen Niveau
.
Bedrocan hilft bei mir in größerer Menge auch fürs Einschlafen, allerdings muss ich innerhalb von 30 Minuten nach der Einnahme im Bett sein. Wenn ich es nicht schaffe, muss ich eine weitere Dosis nehmen. Sollte Bedrocan bei Dir schon wirken, kannst Du dich auf die anderen Sorten freuen, die spielen noch mal in auf einem ganz anderen Niveau
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Ich muss euch nochmal um Hilfe bitten.
Mit meinem alten Rezept:
Cannabisblüten Sorte Bedrocan 5g
unzerkleinert und unverarbeitet abgeben
1 x tägl. abends 0,2g mittels Verdampfer inhalieren
Lief damals alles glatt.
Mein “Problem“ ist aber, das bei weitem keine 0,2g täglich benötige (an manchen Tagen komme ich ganz ohne Inhalation aus) und dementsprechend habe ich noch immer Reste von meinem Rezept.
Wenn wir es ganz eng nehmen würde ich mich damit ja außerhalb der ärztlichen Anweisung bewegen und demnach mehr oder weniger aktuell illegal konsumieren, oder sehe ich das falsch?
Meine eigentlich Frage wäre, ob ich das “täglich“ durch ein “bei Bedarf“ tauschen kann, oder ob mein Arzt mir dann eine genaue Gebrauchsanweisung schreiben muss, wann dieser Bedarf nötig wird!?
Ich dachte es so zu formulieren:
Cannabisblüten Sorte Bedrocan 5g
unzerkleinert und unverarbeitet abgeben
Bei Bedarf 0,2g mittels Verdampfer inhalieren
Wie bereits geschrieben hat mein Arzt keine wirkliche Erfahrung was die Verschreibung von medizinischem Cannabis angeht.
Wäre super wenn ihr mir diesbezüglich weiterhelfen könntet.
Gruß
Peter
Mit meinem alten Rezept:
Cannabisblüten Sorte Bedrocan 5g
unzerkleinert und unverarbeitet abgeben
1 x tägl. abends 0,2g mittels Verdampfer inhalieren
Lief damals alles glatt.
Mein “Problem“ ist aber, das bei weitem keine 0,2g täglich benötige (an manchen Tagen komme ich ganz ohne Inhalation aus) und dementsprechend habe ich noch immer Reste von meinem Rezept.
Wenn wir es ganz eng nehmen würde ich mich damit ja außerhalb der ärztlichen Anweisung bewegen und demnach mehr oder weniger aktuell illegal konsumieren, oder sehe ich das falsch?
Meine eigentlich Frage wäre, ob ich das “täglich“ durch ein “bei Bedarf“ tauschen kann, oder ob mein Arzt mir dann eine genaue Gebrauchsanweisung schreiben muss, wann dieser Bedarf nötig wird!?
Ich dachte es so zu formulieren:
Cannabisblüten Sorte Bedrocan 5g
unzerkleinert und unverarbeitet abgeben
Bei Bedarf 0,2g mittels Verdampfer inhalieren
Wie bereits geschrieben hat mein Arzt keine wirkliche Erfahrung was die Verschreibung von medizinischem Cannabis angeht.
Wäre super wenn ihr mir diesbezüglich weiterhelfen könntet.
Gruß
Peter
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Bei Bedarf ist möglich, hierbei kann die maximale Tagesdosis angegeben werden. Eine schriftliche Anleitung soll (streng nach Vorschrift) vorhanden sein und das wird auf dem Rezept vermerkt. Mustervorlagen: http://www.cannabis-med.org/german/dosi ... eitung.rtf
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Danke für die schnelle und sehr informative Antwort.
Ich tue mich irgendwie nicht so leicht. Muss mein Arzt mir dann noch eine extra schriftliche Anleitung schreiben? Dem würde ich gern aus dem Weg gehen.
Wäre es so möglich?
Cannabisblüten Sorte Bedrocan 5g
unzerkleinert und unverarbeitet abgeben
Nach Bedarf abends maximal 0,2g mittels Verdampfer inhalieren
Dann wäre doch die maximale Dosis angegeben, Tage an denen ich ohne Inhalation auskomme wären abgedeckt und auch wenn ich mit dem einen Rezept 3 Monate auskomme, könnte mir kein Strick daraus gedreht werden, oder?
Gruß
Peter
Ich tue mich irgendwie nicht so leicht. Muss mein Arzt mir dann noch eine extra schriftliche Anleitung schreiben? Dem würde ich gern aus dem Weg gehen.
Wäre es so möglich?
Cannabisblüten Sorte Bedrocan 5g
unzerkleinert und unverarbeitet abgeben
Nach Bedarf abends maximal 0,2g mittels Verdampfer inhalieren
Dann wäre doch die maximale Dosis angegeben, Tage an denen ich ohne Inhalation auskomme wären abgedeckt und auch wenn ich mit dem einen Rezept 3 Monate auskomme, könnte mir kein Strick daraus gedreht werden, oder?
Gruß
Peter
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Jetzt mach dich erst mal los von der "Panik". Verschrieben wird ohnehin immer die "max. Dosis", und die ist obendrein nicht zu hoch... aber auch die darf über- / unterschritten werden.
Ist ja schlimm, wenn man als Patient immer noch der "Verfolgung" unterliegt...
Ist ja schlimm, wenn man als Patient immer noch der "Verfolgung" unterliegt...
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
- Martin Mainz
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- Beiträge: 4667
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Ich glaub auch nicht, daß das irgendwie illegal ist. Geh einfach nach Bedarf zum Arzt, er kann das ja beim nächsten Mal ändern, muss er aber eigentlich nicht.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer
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Cannabis auf Rezept
Hiho
Ich habe eine Neurologin die mir Cannabis gerne verordnen würde zur Behandlung meines Schädel-Hirn-Traumas!
Nun hat sie mich drum gebeten rauszufinden was genau auf dem Rezept stehen muss damit ich die Blüten bekomme?
Ich bitte um Hilfe!
Felix
Ich habe eine Neurologin die mir Cannabis gerne verordnen würde zur Behandlung meines Schädel-Hirn-Traumas!
Nun hat sie mich drum gebeten rauszufinden was genau auf dem Rezept stehen muss damit ich die Blüten bekomme?
Ich bitte um Hilfe!
Felix
- Hans Dampf
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- Registriert: Fr 29. Sep 2017, 12:31
Re: Cannabis auf Rezept
https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=22&t=15574Flixho hat geschrieben: Mi 6. Nov 2019, 06:42 Hiho
Ich habe eine Neurologin die mir Cannabis gerne verordnen würde zur Behandlung meines Schädel-Hirn-Traumas!
Nun hat sie mich drum gebeten rauszufinden was genau auf dem Rezept stehen muss damit ich die Blüten bekomme?
Ich bitte um Hilfe!
Felix
Ich habe da im vorletzten Beitrag eine pdf verlinkt, da steht alles drin
Unterlagen für Privatrezept
Hallo Zusammen,
ich habe da mal eine Frage, die mich sehr beschäftigt, da ich vor meinem ersten Arzttermin in zwei Wochen stehe und entsprechend gut vorbereitet sein möchte.
Ich benötige Cannabisblüten auf Privatrezept und keine Kostenübernahme durch meine GKV. Ich habe meine gesamte Krankengeschichte der letzten 10 Jahre aufgeschrieben inkl. Adressen und Maßnahmen von allen Ärzten bei denen ich war. Dann habe ich eigentherapeutische Maßnahmen aufgeschrieben und genannt, warum Cannabisblüten helfen. Ebenfalls habe ich meine Patientenakte bei der GKV angefordert und vorliegen. Hier taucht meine Diagnose mehrfach von verschiedenen Fachärzten innerhalb der letzten Jahre genannt auf. Und ich habe ein ärztliches Attest meines Hausarztes dabei, das die Diagnose als gesicherte Dauerdiagnose ausweist.
Die Mappe umfasst etwa 20 Seiten. Reicht das in der Regel aus oder muss ein detaillierter Befund eines Facharztes vorliegen?
Viele Grüße,
der Sack
ich habe da mal eine Frage, die mich sehr beschäftigt, da ich vor meinem ersten Arzttermin in zwei Wochen stehe und entsprechend gut vorbereitet sein möchte.
Ich benötige Cannabisblüten auf Privatrezept und keine Kostenübernahme durch meine GKV. Ich habe meine gesamte Krankengeschichte der letzten 10 Jahre aufgeschrieben inkl. Adressen und Maßnahmen von allen Ärzten bei denen ich war. Dann habe ich eigentherapeutische Maßnahmen aufgeschrieben und genannt, warum Cannabisblüten helfen. Ebenfalls habe ich meine Patientenakte bei der GKV angefordert und vorliegen. Hier taucht meine Diagnose mehrfach von verschiedenen Fachärzten innerhalb der letzten Jahre genannt auf. Und ich habe ein ärztliches Attest meines Hausarztes dabei, das die Diagnose als gesicherte Dauerdiagnose ausweist.
Die Mappe umfasst etwa 20 Seiten. Reicht das in der Regel aus oder muss ein detaillierter Befund eines Facharztes vorliegen?
Viele Grüße,
der Sack