Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

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HabAuchNeMeinung
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Mit wie viel THC im Blut kann man noch sicher Auto fahren?
Fachleute diskutieren jetzt über einen neuen Grenzwert für den Cannabiswirkstoff THC am Steuer.
...
Denn eine kleine Gruppe von ihnen wird deutlich konkreter und hat unter der Leitung von Stefan Tönnes einen eigenen Vorschlag erarbeitet: In einer ergänzenden Stellungnahme schlagen die Autorinnen und Autoren einen THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut vor. Dieser Wert setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen. Er basiert zunächst auf der Erkenntnis, dass sich bei THC-Konzentrationen von bis zu zwei Nanogramm pro Milliliter in Experimenten noch keine Leistungseinbußen zeigten. Diese zwei Nanogramm dienen als Basis. Weitere 1,5 Nanogramm werden aufgeschlagen, um mögliche THC-Anreicherungen im Körper regelmäßiger Konsumenten zu berücksichtigen und um mögliche Messunsicherheiten einzukalkulieren.
...
https://www.zeit.de/gesundheit/2022-08/ ... ettansicht
Wäre zwar eine Verbesserung aber solange die 3,5 im Serum und nicht im Vollblut gemessen werden, wird das zumindest regelmäßigen Hanfkonsumenten nicht die Fahrerlaubnis retten. Glaube auch nicht dass der VGT den Vorschlag einfach so durchwinkt.....
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Südhesse
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Südhesse »

Nach dem Joint ins Auto? Experten uneins über Gleichbehandlung von Cannabis und Alkohol


... „Von uns aus soll es gern eine Gleichbehandlung geben – das heißt dann aber: Kein Alkohol mehr im Straßenverkehr.“ So eine Angleichung wäre aus rechtlicher Sicht denkbar, meint auch Krämer. Er hält es aber nicht für realistisch. „Das wird sich gesellschaftspolitisch nicht durchsetzen.“ Dafür sei das eine Glas Wein am Abend zu etabliert in der Gesellschaft.
Wow, wie verlogen

https://www.rnd.de/panorama/cannabis-im ... QOMYE.html
"Der Hauptgrund für das Verbot von Cannabis ist der Effekt auf degenerierte Rassen. Cannabis lässt nicht-Weiße glauben, sie seien gleichwertig wie Weiße"
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Hans Dampf
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Hans Dampf »

Dafür brauche es Fortbildungen, außerdem dürfe an den nötigen Tests nicht gespart werden. „Es wäre auch sinnvoll, die Kontrollen zu erhöhen“, sagt er, „das darf aber nicht zulasten der Alkoholkontrollen gehen.“
Das Ganze scheint mir auf einen Kuhhandel hinauszulaufen: Um den Polizisten weiterhin eine einfache Beschäftigung zu geben, wird halt zu z.B. 3 ng zugestimmt, dafür gibt es dann auch zusätzliche Gelder oder so ähnlich.
Es wollen ja alle was vom Kuchen abbekommen…
HabAuchNeMeinung
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Naja, das "Problem" ist ja eigentlich nicht die Rauschfahrt, sondern die Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde.
Wenn die in Zukunft erst bei 10ng/ml gemacht werden kann, wäre das glaube ich, das Optimum was man rausholen kann, aus diesem Kompromiss.
Machen die unionsgeführten Länder aber im Leben nicht mit.

HabAuchNeMeinung
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Martin Mainz
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Martin Mainz »

Und weiter gehts

Sind Cannabis-Konsumenten grundsätzlich fahruntüchtig?
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... ag282.html

Die schwierige Suche nach dem THC-Grenzwert
https://www.deutschlandfunkkultur.de/ca ... t-100.html
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
pepre
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

Problematisch sei allerdings, dass THC anders als Alkohol bei verschiedenen Menschen ganz unterschiedliche Reaktionen auslöst, erklärte der Leiter der Unfallforschung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, Siegfried Brockmann.
Ach?! Ach was?! 🧐

Von Abstinenzler bis Spiegeltrinker ist die Rauschbandbreite bei gleicher Konsummenge erheblichst. Wieso tut er so, als wüßte er das nicht? Lügt er absichtlich? 🤔 Cui bono?

Warum gehen die das nicht wissenschaftlich an?
  • Gemäßigter Durchschnitts-Trinker: ein Glas¹ pro Tag
  • Gemäßigter Durchschnitts-Kiffer: ein Joint² pro Tag
Bei welcher Dosis verdoppelt sich das Unfall-Risiko für diese Durchschnittsmenschen? (Bei Alk wohl 0,5‰ aka "gesellschaftlicher Konsens"). Also bitte (Meta-)Studie mit Durchschnittskiffern durchführen und schon haben wir die Dosis.

Bei Medizinal-Cannabis muss man dann (je nach verschriebener Dosis) noch das entsprechende "Grundrauschen" draufrechnen.

Und fertig ist die Laube!³

---
¹ Zur Erklärung: 0,5l Bier = 0,25l Wein = 4cl Destillat = ungefähr gleiche Alkoholmenge. Ja, ich weiß: π mal Daumen.
² Der gemütliche Abendjoint, der einen nicht wegballert, sondern sanft ins Sofa drückt. Ok?
³ Bei Polytoxern: 2 Wirkstoffe je halber Grenzwert, 3 Wirkstoffe je Drittel Grenzwert, usw. Das Polytoxer-Problem wurde noch gar nicht thematisiert, oder? Jedenfalls hätte dieses Vorgehen die deutliche Signalwirkung: kein Mischkonsum! Im Straßenverkehr höchst sinnig, mMn.
HabAuchNeMeinung
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Cannabislegalisierung
:
Volker Wissing warnt Autofahrer vor Cannabiskonsum
Nur weil Cannabis legalisiert werde, dürfe nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden, sagt der Bundesverkehrsminister. Hier habe sich ein Missverständnis verbreitet.....
https://www.zeit.de/politik/deutschland ... ssing-auto

Das mag für den gemeinen Bildleser zutreffen, jeder Mensch mit einem IQ über einem Stück Brot würde diesem Missverständnis nicht aufsitzen.
pepre
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Do 18. Aug 2022, 15:10 Das mag für den gemeinen Bildleser zutreffen, jeder Mensch mit einem IQ über einem Stück Brot würde diesem Missverständnis nicht aufsitzen.
Dennoch erhellt es sehr schön, welche Meinung Volker Wissing über seine Untertanen hat. ;)
moepens
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von moepens »

Verkehrsgerichtstag empfiehlt höheren THC-Grenzwert im Verkehr
...
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat der Politik eine Erhöhung des THC-Grenzwerts im Straßenverkehr empfohlen. Der derzeit angewandte Grenzwert solle "angemessen" heraufgesetzt werden, teilte das Gremium in Goslar mit. Eine konkrete Zahl wurde nicht genannt.


https://www.zeit.de/wissen/2022-08/cann ... -grenzwert
HabAuchNeMeinung
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

pepre hat geschrieben: Do 18. Aug 2022, 15:18 Dennoch erhellt es sehr schön, welche Meinung Volker Wissing über seine Untertanen hat. ;)
Na wenn er meint da Wählerstimmen einsammeln zu können nur zu :D
freifahrt
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Volker Wissing warnt Autofahrer vor Cannabiskonsum

Beitrag von freifahrt »

Mal sehen ob der Mann auch was zu sagen hat

Sehr geehrter Herr Bundesverkehrsminister Wissing,

aufgrund eines Artikels vom 18.08.2022 in der Zeit (https://www.zeit.de/politik/deutschland ... orum.de%2F) möchte ich Sie bitten mich doch näher über das von Ihnen angedeutete Missverständnis:

„Die Legalisierung des Konsums bedeutet nicht die Legalisierung des Fahrens unter Cannabis“

zu informieren. Von wem und wo bitte wurde denn die Forderung, „Fahren unter Cannabis“, überhaupt ernsthaft gestellt?

Weiter im Artikel verweisen Sie dann auf ein „Expertengremium“ das Sie in dieser Angelegenheit beraten würde, aber noch wüssten die „Experten“ nicht was sie raten sollen, teilen Sie mit. Dann werden Sie weiter zitiert:

„Nach Cannabiskonsum setzt man sich nicht ans Steuer.“

So Pauschal lässt sich das aber gar nicht ausdrücken, wie Sie wissen sollten Herr Bundesverkehrsminister, denn schon wer Hanföl oder Hanfsamen zum Kochen benutzt wird bei den gängigen Kontrollen auffällig, als Drogennutzer beschuldigt und selbstverständlich wegen „Fahrens unter berauschenden Mitteln“ verurteilt und bestraft.

Man muss Ihrer Meinung nach wohl keinerlei Bedenken haben wenn Leute im Drogenrausch bei 0,499 ‰ der Droge Alkohol im Blut ganz legal durch die Gegend fahren können während Cannabis-Konsumenten noch Tage oder sogar Wochen nach dem letzten Konsum von Cannabis generell eine Fahruntüchtigkeit unterstellt wird, weil eben noch Abbauprodukte von Cannabis nachweisbar sind. Ebensolche Untersuchungen nach Abbauprodukten sind/wären übrigens auch beim Alkohol möglich, Herr Wissing, nur warum fordern Sie/man dieses Vorgehen nicht ebenso bei der wesentlichen größeren Gefahr, dem Rauschgift, der Todesdroge Alkohol?

Der Konsum von Cannabis, Sie sollten es wissen aber ich erwähne das wegen Ihrem obigen Zitat, ist seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahre 1994 als nicht strafbar, also legal, eingestuft – der Konsum kann und muss also gar nicht legalisiert werden, weil er eben gar nicht illegal ist, Herr Wissing! Warum sind Sie aber offensichtlich der Überzeugung, dass es auch heute noch zeitgemäß wäre Cannabis-Konsumenten über das Fahrerlaubnisrecht verfolgen/bestrafen zu müssen anstatt die dort seit Jahrzehnten währende Ungerechtigkeit und Unverhältnismäßigkeit umgehend zu beenden?

Seit der neuen Regierungskoalition sind nun gut 9 Monate vergangen und Sie haben sich bezüglich Cannabis bis heute offensichtlich keinerlei Gedanken gemacht, sind vollkommen unvorbereitet bzw. offensichtlich schimm voreingenommen?

Abschließend Herr Bundesverkehrsminister bitte ich noch um Auskunft warum man im Verkehrsministerium, trotz der dargestellten, angeblich „großen Gefahr“ durch Cannabis, auch heute noch keinerlei Zahlen zu und über Cannabis sammelt/sammeln lässt, wie das bei der Droge Alkohol ja schon seit vielen Jahrzehnten üblich ist? Vor allem vor dem Hintergrund das Cannabis nun angeblich schon seit gut 2 Jahrzehnten als eine der Hauptunfallursachen in Deutschland dargestellt wird – konkrete Zahlen, Statistiken werden bei Cannabis jedoch nicht erfasst, nicht gesammelt und das im ordentlichen Deutschland, wo ansonsten alles gezählt, gewogen, gemessen wird! So lange kann man doch dieses simple Erfassen von aussagekräftigen Fakten nicht „vergessen“, worin liegt also das bisherige Versäumnis dieser Datenerfassung?

Mit freundlichem Gruß
privacc
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von privacc »

moepens hat geschrieben: Fr 19. Aug 2022, 16:05 Verkehrsgerichtstag empfiehlt höheren THC-Grenzwert im Verkehr
...
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat der Politik eine Erhöhung des THC-Grenzwerts im Straßenverkehr empfohlen. Der derzeit angewandte Grenzwert solle "angemessen" heraufgesetzt werden, teilte das Gremium in Goslar mit. Eine konkrete Zahl wurde nicht genannt.


https://www.zeit.de/wissen/2022-08/cann ... -grenzwert
Also konnte man sich nichtmal auf die 3,5 NG einigen, von der am Donnerstag noch die Rede war. Georg hatte ja leise Hoffnung geäußert, dass man das als Empfehlung abgibt. Das ist natürlich jetzt ein Rückschlag. Klar, es hätte schlimmer kommen können, aber hier steht und fällt die Legalisierung.
Komisch finde ich auch, dass das Ergebnis nicht vom Hanfverband kommuniziert wurde.
pepre
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

Ich glaube, man sollte das so betrachten: wenn sogar der stockkonservative "Law&Order"-Verkehrsgerichtstag eine "angemessene Erhöhung" empfiehlt, dann muss die Hütte so brennen, dass sogar die Pyromanen eine Löschung empfehlen.

Und natürlich können die sich nicht auf einen Grenzwert einigen: zum einen sind "die Kiffer" der lange tradierte natürliche Feind. Zum anderen ist sogar den dümmsten Gegnern klar, dass der bisherige Grenzwert (biotechnische Nachweisbarkeitsgrenze!) eine reine Schikane ist, die nur in der Weltsicht "Alkohol = gut, Hanf = böse" funktionieren kann. Diese Weltsicht kippt die Politik aber gerade. Summa summarum ergibt das eine Zwickmühle.

Zudem: für einen konkreten Grenzwert müsste man sich ja aus dem Fenster lehnen, und das tut - schon aus Prinzip - keiner von denen. Erschwerend kommt bei den Herren hinzu: lauter Juristen! Und wenn du drei Juristen fragst, bekommst du acht Antworten. - Nee... das "in die Nesseln setzen" überlassen die schön anderen Leuten...
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Cookie
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Cookie »

@pepre: Ganz genau!
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Südhesse
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Südhesse »

Die Luxemburger stehen gerade vor dem gleichen Problem. Da will auch keiner eine Entscheidung treffen.
Mit „null Toleranz“ bleibt die Legalisierung für viele Cannabis-Freunde in Luxemburg sinnfrei
https://www.volksfreund.de/region/luxem ... d-75537361

Sollte das bei uns auch so laufen, wäre die Legalisierung m.M.n. gescheitert.
Wenn sich von der Politik und den Experten keiner traut in der Verkehrsfrage Entscheidungen zu treffen, in einem Bereich der verglichen mit den anderen Hürden ja noch einfach ist, ja wer soll denn dann in den Bereichen nationaler und internationaler Verträge oder THC Begrenzung ja oder nein, Thema Fachgeschäfte, Anbau etc. Entscheidungen treffen?
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FraFraFrankenstein
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Dann sollte einfach der Wert aus Kanada übernommen werden. So schwer kann es doch nicht sein.

Auf ins Europaparlament und einen Europäischen Wert festlegen. Fertig ist die Laube.

FraFra
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von moepens »

pepre hat geschrieben: Di 23. Aug 2022, 08:22 Ich glaube, man sollte das so betrachten: wenn sogar der stockkonservative "Law&Order"-Verkehrsgerichtstag eine "angemessene Erhöhung" empfiehlt, dann muss die Hütte so brennen, dass sogar die Pyromanen eine Löschung empfehlen.
Die Empfehlung haben sie aber schon 2018 gegeben, damals mit dem Wert 3ng/ml
(https://deutscher-verkehrsgerichtstag.d ... 202018.pdf XIV). Die Grenzwertkommission hatte sich bereits 2015 für diesen Wert ausgesprochen (S. 199 ebd.).
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Südhesse »

FraFraFrankenstein hat geschrieben: Di 23. Aug 2022, 15:12 Dann sollte einfach der Wert aus Kanada übernommen werden. So schwer kann es doch nicht sein.

Auf ins Europaparlament und einen Europäischen Wert festlegen. Fertig ist die Laube.

FraFra
Ja, eine europaweite Lösung muss her.
Alles andere ist eh Quatsch. Ich muss ja vielleicht mal beruflich mit dem Auto nach Luxemburg, Österreich oder wo auch immer hin.

PS
Quatsch ist vielleicht etwas übertrieben. Aber darüber sollte unbedingt realitätsbezogen, frei von Ideologie, im EU Parlament diskutiert und auch entschieden werden.
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

moepens hat geschrieben: Di 23. Aug 2022, 16:34Die Empfehlung haben sie aber schon 2018 gegeben, damals mit dem Wert 3ng/ml
"Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern." :lol:

Jetzt legt sich niemand vom VGT fest. Könnte ja diesmal Konsequenzen haben... ;)

Aber selbst die 3ng/ml (Serum) würden ja de facto eine Beibehaltung des Verbots durch die Hintertür bedeuten. Da liegen ja nahezu 24/7 all jene drüber, die sich täglich eine gepflegte Dosis gönnen, analog zum abendlichen Glas Wein.
privacc
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von privacc »

In diesem Tweet ist eine Grafik verlinkt, die darstellt, dass auch Dauerkonsumenten nach 8 Stunden unter den 3ng sind:
https://twitter.com/Nuisgudd/status/1560493588332560384

Bild

Die Quelle ist mir allerdings nicht ganz klar.
pepre
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

privacc hat geschrieben: Di 23. Aug 2022, 22:05Die Quelle ist mir allerdings nicht ganz klar.
Exakt.
  • Was bedeutet "regelmäßiger Konsum"? (RK)
  • Die RK-Kurve liegt auf (oder knapp darüber?!) der 3ng-Linie und nicht darunter.
  • Wie hoch ist das "Grundrauschen" bei RK?
  • Irgendwo habe ich mal 3,5ng/ml als Grenze gelesen. Bei der Skala geht das leider völlig unter...
  • Der Graph bei RK kommt aus dem Nirvana?
  • Wie hoch war die Initialdosis EK und RK? Stoned, breit, platt?
Fragen über Fragen...
privacc
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von privacc »

Ich habe es gefunden.

http://fuehrerscheinkampagne.de/fakten/ ... schritten/

Also eine Kampagne des Hanfverbands!
pepre
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von pepre »

privacc hat geschrieben: Mi 24. Aug 2022, 08:26 Ich habe es gefunden.
Super, danke.

Hm, wenn ich mir das alles so ansehe, dann scheint wohl die Atemanalyse die einzig wirklich brauchbare Methode zur Messung zur sein. Hätte den großen Vorteil, dass sie auch andere Substanzen messen kann. Unbestritten geht ja die größte Gefährdung im Straßenverkehr von Betrunkenen und Polytoxern aus.

PS: wer jetzt schreit "in der Anschaffung zu teuer!": s. hier.
freifahrt
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von freifahrt »

Eine Antwort auf:

viewtopic.php?p=96513#p96513


Am 06.09.2022 lässt der Bundesverkehrsminister abwimmeln:


Sehr geehrter Herr,

bezüglich Ihrer Anfrage können wir Ihnen nach Abstimmung mit der Fachabteilung folgende Informationen geben:

Im Rahmen der geplanten kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Kontrollzwecken wird tatsächlich häufig die Frage gestellt, ob eine solche Regelung nicht auch eine Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen, speziell der Ordnungswidrigkeitenregelung des § 24a Abs. 2 StVG, erfordert. Hier ist klar zu stellen, dass sich die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen nicht daran zu orientieren haben, ob eine psychoaktive Substanz legal oder illegal erworben wird, sondern ob Risiken für die Verkehrssicherheit bestehen. In diesem Sinne ist auch die Aussage zu verstehen, dass die geplante kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Kontrollzwecken und die Frage der Zulässigkeit von Fahrten nach Cannabiskonsum strikt voneinander zu trennen sind.

Im Übrigen gilt, dass das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Grenzwertkommission bereits in der vergangenen Legislaturperiode aufgefordert hatte, zu prüfen, ob die geltenden Grenzwerte bzw. Grenzwertempfehlungen zu § 24a Abs. 2 StVG – auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung von Alkohol und Drogen – einer Aktualisierung bedürfen. Die Diskussion innerhalb der Grenzwertkommission gestaltete sich kontrovers. Eine Einigung konnte innerhalb der Grenzwertkommission nur dahingehend erzielt werden, dass es in der Gesamtschau der wissenschaftlichen Erkenntnisse für den Cannabiswirkstoff THC keine Möglichkeit gebe, „im Sinne der Forderung des BVerfG hinsichtlich einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille vergleichbaren THC-Konzentration zu einer eindeutigen Antwort zu kommen“. Ein Teil der Mitglieder der Grenzwertkommission hat einen Vorschlag für eine moderate Anhebung des THC-Grenzwerts vorgebracht. Auch der Arbeitskreis II des Verkehrsgerichtstags 2022 hat sich jüngst für eine moderate Anhebung des Grenzwerts ausgesprochen, ohne sich allerdings für einen bestimmten Grenzwert auszusprechen. Der Grenzwert im Rahmen des § 24a Abs. 2 StVG wird dabei von der Rechtsprechung festgelegt, die sich hierbei regelmäßig an den Empfehlungen der Grenzwertkommission orientiert. Es ist nun abzuwarten, wie die Rechtsprechung auf der Grundlage der veröffentlichten unterschiedlichen wissenschaftlichen Positionen der Grenzwertkommission entscheiden wird.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Referat Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: 030 – 2008 – 3060
Fax: 030 – 2008 – 1920
E-Mail: buergerinfo@bmdv.bund.de
Internet: www.bmdv.bund.de

Datenschutz:
Über den datenschutzkonformen Umgang mit den von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten finden Sie weitere Erläuterungen auf der Webseite des BMDV unter folgendem Link: http://www.bmdv.bund.de/DE/Meta/Datensc ... chutz.html
„Im Rahmen der geplanten kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Kontrollzwecke“

was das wohl bedeuten soll :shock: , erklären will man es bisher zumindest nicht :!:
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Martin Mainz
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Re: Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Martin Mainz »

Podcast zum Thema:

Cannabis im Straßenverkehr – Experten empfehlen neuen THC-Grenzwert

Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat im vergangenen Jahr jeder zweite junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren mindestens einmal Cannabis konsumiert. Die Tendenz ist steigend. Das führt zu immer mehr Problemen im Straßenverkehr. Wer kifft, anschließend Auto fährt und kontrolliert wird, gilt aufgrund des relativ niedrigen THC-Grenzwertes schnell als fahruntauglich - auch wenn der Konsum schon länger zurückliegt. Auf die Betroffenen kommen schnell Kosten von mehreren tausend Euro zu, samt Führerscheinentzug. Auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag haben Experten nun eine Erhöhung des THC-Grenzwertes empfohlen.

https://www.swr.de/swr1/cannabis-im-str ... t-100.html

Hier das Sanskript: https://www.swr.de/swr1/rrr-cannabis-im ... hr-100.pdf

PS: So gelesen, leider keine neuen Erkenntnisse, außer daß die "Experten" nicht mal Vollblut von Blutserum unterscheiden können.
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