Welche Altersgrenze sollte für den legalen Erwerb von Hanf gelten?

Entkriminalisierung und gemeinschaftlicher Anbau sind nur ein Zwischenschritt: aber wohin?

Welche Altersgrenze sollte für den legalen Erwerb von Hanf gelten?

Ohne Altersgrenze
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anderes, siehe mein Kommentar
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Insgesamt abgegebene Stimmen: 193

awesome
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Re: Ab 18?

Beitrag von awesome »

Ich habe für ein Mindestalter von 16 Jahren abgestimmt, allerdings bin ich der Meinung dass das nicht so wie beim Alkohol aufgestellt werden sollte. Die 15-jährigen trinken auch schon Alkohol, teilweise auch schon "hartes"...
Das ganze Modell sollte dann gut überlegt sein. Eigtl würde man ja sagen "ja es gibt ja dann die Coffeeshops o.ä. und da kommt man nur als Mitglied mit einer Karte rein" Problem: Der Jugendliche kennt jemanden der 18 ist und fragt denjenigen ob er was mitholt...
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Gerd50
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Re: Ab 18?

Beitrag von Gerd50 »

Junge Erwachsene fühlen sich benachteiligt wird in den USA diskutiert. Man darf mit
18 Waffen kaufen, zum Militär und Leute erschießen. Doch für einen Joint muss man
21 sein (Washington State u. Colorado)

http://cannabisnews.com/news/27/thread27290.shtml

In der Nähe meiner Hütte ist an Sommerabenden ein Treffpunkt der Dorfjugend. Jugendliche
älter als 18 versorgen jüngere mit harten Spirituosen. Alterskontrolle funktioniert nicht,
wird nur etwas sein, was auf einem Blatt Papier existiert. Im Grunde ist es egal, ob da 16, 18,
oder 21 steht.
Ich glaube an alles. Außer an Menschen.
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His Master's Voice
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Re: Ab 18?

Beitrag von His Master's Voice »

Gerd50 hat geschrieben:Jugendliche älter als 18 versorgen jüngere mit harten Spirituosen. Alterskontrolle funktioniert nicht, wird nur etwas sein, was auf einem Blatt Papier existiert. Im Grunde ist es egal, ob da 16, 18,
oder 21 steht.
Na das glaube ich nicht, die Jugendlichen unter 18 müssen sich das ja dann irgendwie über Connections organisieren (die nicht jeder hat), das ist schon eine höhere Hürde, als wenn sie einfach in einen x-beliebigen Laden gehen könnten und sich dort frei mit hartem Alkohol eindecken könnten.

Ich finde die Diskussion über Altersbeschränkungen an sich auch nicht egal, weil die Jugendfreigabe gerade bei Cannabis schon Relevanz hat. Schließlich ist es ziemlich unbestritten, dass zu früher Cannabis-Konsum aufs JUGENDLICHE Gehirn, dass sich noch in der Entwicklungsphase befindet, negative Wirkungen haben kann.

So eine Zahl gibt da halt auch einfach Orientierung. Mir hat das in meiner Jugend schon geholfen. Ich war da damals schon bemüht, gerade auch aus Gründen der Gesundheit, es mit dem Unterschreiten der Altersbeschränkungen bei Alkohol und Zigaretten nicht zu sehr zu übertreiben.

Das dass nicht jeder so macht ist mir auch klar, aber für viele Leute funktionieren solche "weichen" Grenzen. Ich sehe das so ähnlich wie mit nem Tempolimit. Da steht auch nur ein Schild am Straßenrand, angepasst fahren muss jeder selbst.
Wir sind Millionen...
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Gerd50
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Re: Ab 18?

Beitrag von Gerd50 »

HMV, das soziale Umfeld wo etwas funktioniert und wo etwas nicht funktioniert spielt eine große
Rolle. Ich lebe in einer Hafen- und Arbeiterkleinstadt. Die Verhältnisse hier sind schon wesentlich
anders, als in der 25km entfernten Kreisstadt. Soziale Verhältnisse finden m.M.n. viel zu wenig
Beachtung in der gesamten Drogendebatte. Was für die Mittelschicht funktioniert, funktioniert
für die Unterschicht bei weitem nicht.
Ich glaube an alles. Außer an Menschen.
thatssoooweird
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Re: Ab 18?

Beitrag von thatssoooweird »

Wenn man sich mal das Jugendschutzgesetz anschaut:
In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt:
Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden. Zigarettenautomaten müssen technisch so ausgestattet sein, dass eine Entnahme von Zigaretten durch unter 18-Jährige nicht möglich ist.
Die Abgabe von branntweinhaltigen Produkten (Spirituosen, auch: branntweinhaltige Mischgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Auch deren Verzehr darf unter 18-Jährigen nicht erlaubt werden. Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt, auch: Mischgetränke) darf an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden beziehungsweise deren Verzehr durch unter 16-Jährige nicht gestattet werden.
Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.
...sieht man, dass es hier immer nur um Konsum und Abgabe in der Öffentlichkeit geht. Es ist also nicht verboten zu Hause Alkohol zu konsumieren, und ein solches Konsumverbot wäre auch ohne Totalüberwachung schlicht nicht durchsetzbar. Insofern sehe ich das bei Cannabis genauso: Den Konsum kann man nicht verbieten.

Was den Verkauf und Konsum in der Öffentlichkeit betrifft, erscheint mir persönlich eine Grenze von 16 Jahren sinnvoll, letzlich kann ichs aber nicht wirklich aus eigener Erfahrung beurteilen, da ich erste Konsumerfahrungen erst deutlich später gemacht habe. Der Nachteil, wenn sich 16-Jährige des Gras von Älteren kaufen lassen müssen oder auf dem Schwarzmarkt beziehen, ist halt, dass man dann schlechter an sie rankommt, was Beratung u.ä. betrifft.
Dopeworld
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Re: Ab 18?

Beitrag von Dopeworld »

ich bin für 21.
mindestens aber 18.
gemacht wirds ja ehy früher.
ich würde auch alkohol erst ab 21 erlauben ...
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Aleã
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Re: Ab 18?

Beitrag von Aleã »

thatssoooweird hat geschrieben:Wenn man sich mal das Jugendschutzgesetz anschaut:
Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt, auch: Mischgetränke) darf an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden beziehungsweise deren Verzehr durch unter 16-Jährige nicht gestattet werden.
Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.
Ich dachte in Begleitung der Eltern darf es auch ab14?
Und wenn es als Arzneimittel im kaum genießbarer Melissengeist-Form verkauft wird zur innerlichen und äußerlichen Anwendung sogar ab12 (oder früher).

Das ist jetzt auch so eine Sache, bei der ich Cannabis oder Alkohol irgendwie fairerweise die Altersfreigabe nach oben oder unten "vereinheitlichen" würde.
Wenn wir uns eine Total-Legalisierte Hanfwelt vorstellen würden, gäbe es mit Sicherheit auch eines als traditionelles Arzneimittel, welches dann auch unter 16 verkauft werden dürfte.
DreiElf
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Re: Ab 18?

Beitrag von DreiElf »

Freigabe: Wie kann die aussehen

Vollständige Legalisierung von Hanf, dazu gehört auch der Eigenanbau von bis zu 5 Pflanzen ausschließlich zum Zweck der Abdeckung des Eigenbedarfes...der Verkauf und das Verschenken!!! ist strengstens verboten/untersagt. Ein kommerzieller Verkauf ist usschließlich!!! in speziellen Hanfaphoteken an Personen über 18 (21?...gibt jedoch Gründe gegen 21J) erlaubt. Die Menge an thc-haltigem Hanf, die man in der Öffentlichkeit transportieren darf, sollte einen Grenzwert nicht überschreiten ... z.B. 10...30g Eine größere Menge würde die Frage aufwerfen, ob die jeweilige Person mit mehr als 30g "illegalen" d.h. nicht beaufsichtigten Handel betreibt...

Obige Vorschläge sind "UND" verknüpft! ... nur dann macht in meinen Augen alles Sinn

Achso...der Besitz von thc-haltigem Hanfprodukten (Grenzwert definieren z.B. 1 gramm...ein 8jähriger mit 8kg Hasch würde mich stuzig machen :-) ) ist für Personen unter 18 strafrechtlich analog zu Alkohol gleichzustellen ... eine anschließend angeordnete Beratung im Sinne einer vorausgegangenen gescheiterten Drogenprävention (da fällt auch Alkohol mit rein) wäre in wdh-fällen sinnvoll
Zuletzt geändert von DreiElf am Mo 21. Jan 2013, 19:56, insgesamt 2-mal geändert.
DreiElf
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Re: Ab 18?

Beitrag von DreiElf »

_Jan_ hat geschrieben:Hallo,

die Frage der Altersgrenze für den Konsum schwingt in der Legalisierungsdiskussion immer mit, wird aber selten abschließend geklärt.
Haltet ihr eine Altersgrenze für sinnvoll? Wo sollte sie liegen?

Ich persönlich glaube, dass 18 sinnvoll ist. Ich selbst habe sogar noch später angefangen und glaube, dass mir das sehr geholfen hat, einen verantwortungsbewussten Konsum zu entwickeln.

Grüße!

Bei der Altersgrenze (18-Konsum) gehe ich zu 100% mit. An dieser Stelle könnte man noch die Frage stellen, ob auch der Besitz (und in welchen Menge?) mit einbezogen wird. Würde ich begrüßen...obiges Argumen spricht für einen legalen Besitz von thc-haltigen Hanfprodukten ab 21! Jahren
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Re: Ab 18?

Beitrag von thatssoooweird »

.obiges Argumen spricht für einen legalen Besitz von thc-haltigen Hanfprodukten ab 21! Jahren
Und was passiert, wenn jemand mit 20 oder - horribile dictu - 19 Jahren Cannabis besitzt? Soll es dann dafür auch wieder Strafen geben?

Unser Argument ist doch: Strafe hält die Menschen nicht vom Konsum (und auch nicht vom Besitz) ab. Wieso sollte das bei unter 21-Jährigen anders sein? (zudem gerade diese Altersgrenze IMO ziemlich an unserer Lebensrealität vorbeigeht ;)). Insofern, wie gesagt: Altersbeschränkung, was den Verkauf betrifft (wenn überhaupt), und diese so niedrig wie möglich, aber keine Strafen für Besitz, Anbau und Konsum.
Eine größere Menge würde die Frage aufwerfen, ob die jeweilige Person mit mehr als 30g "illegalen" d.h. nicht beaufsichtigten Handel betreibt...
Die Frage ist immer, ob sich unerlaubter Handel überhaupt noch in dem Ausmaße lohnen würde (wir hatten das Thema hier glaub ich schon mal). Der Staat würde zwar Steuern kassieren, gleichzeitig ist eine Großproduktion aber billig und der "Risikoaufschlag" entfällt durch die Legalität.
Dopeworld
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Re: Ab 18?

Beitrag von Dopeworld »

thatssoooweird hat geschrieben:Insofern, wie gesagt: Altersbeschränkung, was den Verkauf betrifft
ich dachte es geht sowieso nur darum. irgendwelche strafen für 16-jährige weils sie cannabis besitzen, konsumieren wäre selbstverständlich schwachsinn.
aber jugendschutz ist trotzdem wichtig.
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bushdoctor
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Re: Ab 18?

Beitrag von bushdoctor »

Wenn Cannabis weiterhin unter dem BtmG bliebe und Volljährige durch eine Ausnahmegenehmigung legal anbauen und erwerben könnten, dann würde der Jugendschutz vom BtmG - wie bisher - geregelt!

Das heißt ein 16-jähriger, der sich eine Strafanzeige wegen Cannabis-Besitzes eingefangen hat, wird vom Jugendrichter halt zu 30 oder 60 Sozialstunden verdonnert... das kann auch mal eine "heilsame" Erfahrung sein. ;-)

Was halt nicht sein darf ist, dass man Jugendliche, die nur besitzen und konsumieren im Wiederholungsfalle zu "echten" Straftätern macht und in den Jugendknast sperrt.

Für Jugendliche, die sich beim "dealen" erwischen lassen und auch größere Mengen Cannabis gebunkert haben, gibts dann natürlich aber im Wiederholungsfall auch härtere Strafen, wie z.B. Jugendgefängnis. DAS soll dann aber bitte ein Richter im Einzelfall entscheiden.

Falls den Jugendlichen keine "Führerscheinkonsequenzen" drohen, dann ist das doch aus meiner Sicht ein "vernünftiger" Jugendschutz. Klar ist das Repression, aber schließlich sind Drogen halt nunmal für Kinder und Jugendliche staatlich verboten!

Sonst sehe ich da nur noch die eine Möglichkeit, dass die ERWACHSENEN, die Kindern und Jugendlichen Drogen (auch Alkohol!) verfügbar machen, dann strafrechtlich sanktioniert werden.

Wie sollte man denn sonst "Jugendschutz" betreiben...?
thatssoooweird
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Re: Ab 18?

Beitrag von thatssoooweird »

Wie sollte man denn sonst "Jugendschutz" betreiben...?
Wie gesagt: Nur den Verkauf regulieren.

Ich glaube einfach nicht an Strafen für Drogenbesitz und -konsum, egal, ob es um Menschen < oder > Altersgrenze x geht. Auch für einen 17-Jährigen wird es kaum einsichtig sein, warum er für etwas bestraft wird, womit er niemandem schadet.
das kann auch mal eine "heilsame" Erfahrung sein.
Oder man beginnt den Staat nachhaltig zu hassen...

(Mal davon abgesehen verstehe ich jetzt als Nicht-Jurist nicht, wie man das nachweisen will. Klar, wenn der 17-Jährige was in der Tasche trägt. Aber alles, was zu Hause rumliegt, kann ja auch den Eltern oder anderen über 18 im Haushalt gehören. )
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bushdoctor
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Re: Ab 18?

Beitrag von bushdoctor »

thatssoooweird hat geschrieben: Wie gesagt: Nur den Verkauf regulieren.
Regeln beinhalten automatisch "Sanktionen" für die Nichtbeachtung der Regeln.
Gemäß dieser Logik, würde dann nur "bestraft" werden, wer Cannabis an Minderjährige abgibt... Dann bleibt nur noch zu regeln, ob dies jegliche Abgabe betrifft oder nur den Verkauf an Jugendliche.

Klingt für mich voll okay! Anders läuft´s ja bei Alkohol auch nicht! Abgabe an Minderjährige ist bei Alkohol eine Ordnungswidrigkeit. Sollte sich der Jugendliche damit totsaufen, kommt so etwas wie "fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge" hinzu.
DreiElf
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Re: Ab 18?

Beitrag von DreiElf »

bushdoctor hat geschrieben:Wenn Cannabis weiterhin unter dem BtmG bliebe und Volljährige durch eine Ausnahmegenehmigung legal anbauen und erwerben könnten, dann würde der Jugendschutz vom BtmG - wie bisher - geregelt!

Das heißt ein 16-jähriger, der sich eine Strafanzeige wegen Cannabis-Besitzes eingefangen hat, wird vom Jugendrichter halt zu 30 oder 60 Sozialstunden verdonnert... das kann auch mal eine "heilsame" Erfahrung sein. ;-)

Was halt nicht sein darf ist, dass man Jugendliche, die nur besitzen und konsumieren im Wiederholungsfalle zu "echten" Straftätern macht und in den Jugendknast sperrt.

Für Jugendliche, die sich beim "dealen" erwischen lassen und auch größere Mengen Cannabis gebunkert haben, gibts dann natürlich aber im Wiederholungsfall auch härtere Strafen, wie z.B. Jugendgefängnis. DAS soll dann aber bitte ein Richter im Einzelfall entscheiden.

Falls den Jugendlichen keine "Führerscheinkonsequenzen" drohen, dann ist das doch aus meiner Sicht ein "vernünftiger" Jugendschutz. Klar ist das Repression, aber schließlich sind Drogen halt nunmal für Kinder und Jugendliche staatlich verboten!

Sonst sehe ich da nur noch die eine Möglichkeit, dass die ERWACHSENEN, die Kindern und Jugendlichen Drogen (auch Alkohol!) verfügbar machen, dann strafrechtlich sanktioniert werden.

Wie sollte man denn sonst "Jugendschutz" betreiben...?

Da stimme ich 110% zu. Ich finde das Bushdoctos BtmG-Vorschlag sehr gut mit meinen "Freigabevorstellungen" harmoniert.
_Jan_
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Re: Ab 18?

Beitrag von _Jan_ »

thatssoooweird hat geschrieben:
.
Unser Argument ist doch: Strafe hält die Menschen nicht vom Konsum (und auch nicht vom Besitz) ab. Wieso sollte das bei unter 21-Jährigen anders sein? (zudem gerade diese Altersgrenze IMO ziemlich an unserer Lebensrealität vorbeigeht ;)).
Das halte ich für den wichtigsten Knackpunkt. Die Grenze bzw. Regulierung soll für Jugendliche möglichst hoch sein, um Jugendschutz zu gewährleisten.
Andererseits darf sie grade für erwachsene nicht zu hoch sein, um den Schwarzmarkt soweit wie möglich zu dezimieren.

Wie wäre es denn statt das Strafrecht für jugendliche anzuwenden, nach dem portugiesischem Modell vorzugehen?

Sprich: wenn ein Minderjährige mit Gras erwischt wird, gibts ein Gespräch mit Vertretern der Staatsmacht, eine Drogenberater und dem Eltern. Wenn sich dann zeigt, dass Dinge im Argen liegen, kann reagiert werden.

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DreiElf
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Re: Ab 18?

Beitrag von DreiElf »

Zitat: @Jan : Sprich: wenn ein Minderjährige mit Gras erwischt wird, gibts ein Gespräch mit Vertretern der Staatsmacht, eine Drogenberater und dem Eltern. Wenn sich dann zeigt, dass Dinge im Argen liegen, kann reagiert werden.

==
DreiElf hat geschrieben:Freigabe: Wie kann die aussehen

Vollständige Legalisierung von Hanf, dazu gehört auch der Eigenanbau von bis zu 5 Pflanzen ausschließlich zum Zweck der Abdeckung des Eigenbedarfes...der Verkauf und das Verschenken!!! ist strengstens verboten/untersagt. Ein kommerzieller Verkauf ist usschließlich!!! in speziellen Hanfaphoteken an Personen über 18 (21?...gibt jedoch Gründe gegen 21J) erlaubt. Die Menge an thc-haltigem Hanf, die man in der Öffentlichkeit transportieren darf, sollte einen Grenzwert nicht überschreiten ... z.B. 10...30g Eine größere Menge würde die Frage aufwerfen, ob die jeweilige Person mit mehr als 30g "illegalen" d.h. nicht beaufsichtigten Handel betreibt...

Obige Vorschläge sind "UND" verknüpft! ... nur dann macht in meinen Augen alles Sinn

Achso...der Besitz von thc-haltigem Hanfprodukten (Grenzwert definieren z.B. 1 gramm...ein 8jähriger mit 8kg Hasch würde mich stuzig machen :-) ) ist für Personen unter 18 strafrechtlich analog zu Alkohol gleichzustellen ... eine anschließend angeordnete Beratung im Sinne einer vorausgegangenen gescheiterten Drogenprävention (da fällt auch Alkohol mit rein) wäre in wdh-fällen sinnvoll
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Re: Ab 18?

Beitrag von cheech300 »

HI

ziel sollte es doch sein, wie von max angesprochen, dass wir einen mündigen umgang mit allen substanzen pflegen.

es sollte meiner meinung nach eine empfehlung geben, erst ab 18 zu konsumieren. wollen wir ansonsten einen 16 jährigen mit repressionen belegen? denke nein, straffreiheit für alle konsumenten. aussnahmen würde ich natürlich in allen bereichen des handelns oder verkaufes oder weitergabe an unter 18 jährige machen.

habe auch für eine freigabe ab 18 gestimmt, da davon auszugehen ist das eine bestimmte altersfreigabe gesetzt werden muss!
timo
thank you for smoking
three right middle
Mr. Nice/Howard Marks
DreiElf
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Re: Ab 18?

Beitrag von DreiElf »

mündiger Bürger (Jugentlicher) vs. Vormundschaft?
phil87
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Re: Ab 18?

Beitrag von phil87 »

Hallo,


also folgendes schwebt mir vor:

Verkauf nur an über 21-jährige. Abgabe an 18-jährige durch Eltern oder Vormundschaftspersonen wird nicht strafrechtlich verfolgt. Wenn Eltern entscheiden, ihren Kindern die Verantwortung schon ab 18 Jahren zuzugestehen, dann ist das okay. Ich sehe nur so einen sinnvollen gesellschaftlichen Umgang mit Genußmitteln. Wenn ich daran denke, wie ich zu meinem ersten Bier kam, dann war das auch in der Famillie mit 15 Jahren. Ich hätte es mir aber nicht kaufen können und hab es auch nie versucht. Meine Eltern waren sozusgaen meistens zugegen, wenn ich Alkohol zu mir genommen habe und so konnte einem Mißbrauch sinnvoll vorgebeugt werden.

Ich wäre allerdings gleichermaßen dafür auch Nikotin und Alkohol erst ab 21 Jahren zu verkaufen. Selbst im Alter von 18-21 Jahren stehen da noch so einige wichtige Entwicklungsschritte an. Studium, Ausbildung, etc. Wer dann einmal seinen Weg gefunden hat, kann hingehen wo er will.
Herb smoke keep i sane, take my pain
Stop migraine, so much i gain, so why blame?

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thatssoooweird
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Re: Ab 18?

Beitrag von thatssoooweird »

Mit 21? Müssen sich dann die Bachelorstudenten - die ja heutzutage oft schon mit 18 zu studieren anfangen - von ihren Kommilitonen im Master das Bier besorgen lassen? Was ist mit Clubs, die man ja mit 18 betreten darf, wird der Zutritt erst ab 21 erlaubt oder muss bei jedem Drink zusätzlich der Ausweis kontrolliert werden?
Obwohl ich normalerweise nicht so gerne mit Tradition argumentiere: Ich behaupte das wird nicht funktionieren, weil der Konsum von Alkohol und Nikotin viel zu sehr verbreitet ist in dieser Altersgruppe. (allein schon die Mediziner mit ihren Saufpartys würden sich das nicht gefallen lassen :mrgreen: )
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oldolsen
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Re: Ab 18?

Beitrag von oldolsen »

21 Jahre wäre aus medizinischer Sicht definitiv am sinnvollsten. Mit 18 hat man schon annähernd die volle geistige Reife erreicht, so dass einem Entscheidungen wie zB das Wahlrecht durchaus auferlegt werden können, auch das Autofahren ab diesem Alter ist in Ordnung, da die hierfür benötigten Fähigkeiten bereits ausgebildet sind. Allerdings ist der körperliche Prozess des Wachstums noch nicht vollkommen beendet. Theoretisch ist er das auch erst Mitte 30, aber die wirklich wichtigen Aspekte, insbesondere in Sachen Hirnchemie, entwickeln sich bis ca zum 20. Lebensjahr (21 um sicherzugehen und weil es ein international gebräuchliches Alter für das Erreichen bestimmter Privilegien ist). Zugegebenermaßen wären die Schäden bzw Veränderungen durch den Cannabiskonsum ab 18 wohl nicht allzu gravierend, allerdings bin ich ein klarer Vertreter der generellen Prohibitionskritik und dementsprechend Befürworter der Freigabe aller Drogen und denke, dass alle Drogen gleich behandelt werden sollten und manche Drogen auf keinen Fall durch Ausnahmeregelungen den Anschein erwecken sollten weniger gefährlich zu sein. Das selbe sollte demnach logischerweise auch für alle Arten von Alkohol und Tabak gelten.
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thatssoooweird
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Re: Ab 18?

Beitrag von thatssoooweird »

21 Jahre wäre aus medizinischer Sicht definitiv am sinnvollsten
Bringt aber IMO nichts, wenn es an der gesellschaftlichen Realität (Wiesn, Grillfeste, Clubs, Partys, Kneipen, Biergarten) vollkommen vorbeigeht. Die Leute zwischen 18 und 21 werden so oder so Alkohol und Cannabis konsumieren, das drogenfreie Studium sowie vermutlich auch die drogenfreie Berufsausbildung sind eine Illusion ebenso wie die drogenfreie Gesellschaft ansich.
weil es ein international gebräuchliches Alter für das Erreichen bestimmter Privilegien ist
Ich sehe jetzt keinen Grund, auch in dieser Hinsicht den Amis nachzueifern.. ;)
phil87
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Re: Ab 18?

Beitrag von phil87 »

thatssoooweird hat geschrieben:
21 Jahre wäre aus medizinischer Sicht definitiv am sinnvollsten
Bringt aber IMO nichts, wenn es an der gesellschaftlichen Realität (Wiesn, Grillfeste, Clubs, Partys, Kneipen, Biergarten) vollkommen vorbeigeht. Die Leute zwischen 18 und 21 werden so oder so Alkohol und Cannabis konsumieren, das drogenfreie Studium sowie vermutlich auch die drogenfreie Berufsausbildung sind eine Illusion ebenso wie die drogenfreie Gesellschaft ansich.
ja, da hast du recht. aber die seite, die hier reguliert wird, ist die vertreibende. deswegen verkauf ab 21 jahren. keine strafrechtlichen konsequenzen bei besitz und konsum. der vertrieb von alkohol- und tabakwaren sollte genauso nur an über 21-jährige erlaubt sein.

was danach passiert, also was der 21-jährige käufer mit seinem bier oder weed tut und ob er es an unter 21-jährige abgibt, kann der staat sowieso nicht regulieren. aber mit der gesetztesauflage setzt man ein wichtiges zeichen und agiert da, wo agitation sinnvoll ist. ein profitstreben von seiten der verkaufsstellen (egal, ob alk, tabak oder gras), die an unter 21-jährige verkaufen ist jedenfalls nicht moralisch haltbar.

verstehst du worauf ich hinaus will?

wenn du ein junger mensch bist und du kennst andere junge menschen, die dir zutrauen, dass du einigermaßen verantwortungsvoll mit alkohol tabak, whatever umgehst und es eventuell dann auch gemeinsam mit dir konsumieren, entsteht eine gemeinschaftliche verantwortung in bezug auf dein konsumverhalten. wenn du im suff oder bekiffst scheiße baust (und damit mißbrauch der jeweiligen substanzen betreibst), ist automatisch derjenige, der dir zugang dazu verschafft hat mit in der verantwortung. diese verantwortung kann aber niemand tragen, der einen gewinn daraus zieht, dass er dir die substanz verkauft.
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bushdoctor
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Re: Ab 18?

Beitrag von bushdoctor »

Ab 21... gut und recht, nur WIE soll das rechtlich ausgestaltet werden, wenn man 18 nunmal VOLL geschäftsfähig und "volljährig" ist?

Was ich mir vorstellen könnte, wären "Ausnahmegenehmigungen nach §3 BtmG" die eben nur ab 21 ausgestellt werden würden (ohne medizinische Indikation).

Für "ab 21" bräuchte man irgendwo ein entsprechendes Gesetz oder eine Verwaltungsvorschrift (analog Omnibus-Führerschein), das dies regelt... machbar ist aber - wie immer - alles, wenn man nur WILL!
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