Ein selten blöder Satz.
FraFra
Der erste Halbsatz ist ja noch zu verstehen, aber danach fängt der Wahnsinn an zu wüten.Die Abgabe an Heranwachsende unter 21 Jahren ist begrenzt auf eine
Menge von 30g pro Monat, zusätzlich mit einer Begrenzung des zulässigen THC-Gehalts (Grenze
noch zu klären). Dies sollte sich in der Sortenauswahl widerspiegeln.
Verstehe. In einem Anbauverein hat nicht jeder seine 3 Pflanzen für sich selbst. Es muss der Vorstand grob vorberechnen, wie der mögliche Bedarf sein könnte und dann werden 135 Pflanzen angebaut. Plus 20 Pflanzen als Sicherheit, falls der Bedarf nicht gedeckt ist.Anbau- und Erntemengen sind auf Bedarfsdeckung ausgerichtet. Es gibt Berichts- und Doku-
mentationspflichten zu erzeugten und abgegebenen Mengen. Es gilt ein Verbot des Im- oder
Exports von Genusscannabis.
Ja, prima. Dampfen im Garten oder vor der Türe. Kaffee ist verboten.Konsum in den Räumlichkeiten der Vereinigung ist ebenso verboten wie der öffentliche Kon-
sum nahe Schulen, Kitas o.ä. sowie in Fußgängerzonen bis 20 Uhr.
Es gilt gleichzeitig ein Verbot der Ausgabe von Alkohol, Tabak oder anderen Genuss- und
Rauschmitteln.
Das heißt doch erstmal (man prüft es halt noch), dass ohne Mitgliedschaft (und somit Registrierung) daran käme. Das angestrebte Ziel scheint es zu sein, dass man die Teile die eben keine Rauschwirkung erzielen können auch lockerer handhaben will."Es wird geprüft, ob und wie Saatgut und/oder Stecklinge für den privaten Eigenanbau zu Selbstkosten über die Vereinigungen bezogen werden dürfen, ohne dass die Mitgliedschaft in einer Vereinigung dafür Voraussetzung ist."
Jedenfalls ist es straffrei. Wenn ich mich nicht mit Anbau auskenne, habe ich automatisch versamtes Gras und somit Samen für den nächsten Grow. Oder ich mache es geschützt vor Kindern und Jugendlichen auf meinen Balkon - aber Pollen fliegen halt rum. Damit habe ich samen. Das kann man gar nicht regeln."Der straffreie private Eigenanbau umfasst max. 3 weibliche blühende Pflanzen und ist vor dem
Zugriff durch Kinder und Jugendliche zu schützen."
usw. usf Rübenacker usw. Man muss dann noch in die anderen Anlagen gucken usw.Cannabis
(Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) -
- ausgenommen
a) deren Samen, sofern er nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt ist,
b) wenn sie aus dem Anbau in
Naja - er muss ja gar sich irgendwo registrieren. Das erscheint mir schon sehr viel Theorie. Und für eine Wohnungsdurchsuchung gibt es schon auch Hürden. Das die in Praxis leider oft mit Füßen getreten werden ist ein anderer Punkt. Aber sobald man straffrei anbauen darf, ändert sich da schon was. Weil Samen können ja auch einfach "entstehen". Einfach paar Samen in die Erde drücken und auf dem Balkon gießen. Aktuell kommt man da nur illegal dran. Aber das wäre ja mit dem Entwurf gerade nicht so.Wenn Max Mustermann also auf legalem Wege Cannabis-Samen erworben hat, ist es durchaus möglich, daß die "Landesbehörde", für welche die Polizeibehörden uU in Amtshilfe treten, durch Kontrolle "vor Ort" überprüft, ob Max Mustermann tatsächlich nur die erlaubte Anzahl von "(blühenden)" Pflanzen anbaut. Natürlich kann Max Mustermann die Aussage verweigern und die Durchsuchung seiner Wohnung verweigern - und damit ein förmliches staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren auslösen.
Wo ist der Like-Button? Willkommen im Forum und danke für deinen fachlich auf hohem Niveau angesiedelten Beitrag! Ich habe das Zitat nur aus Längengründen etwas gekürzt, nicht weil irgenwas falsch war.RaStar hat geschrieben: Fr 21. Apr 2023, 07:19 Hallo Zusammen.
Ich glaube, dass ein Teil der irrsinnigen Vorstellungen wirklich nur daher kommt, dass die Leute die die Gesetze zusammen basteln, sich mit der Materie und den Zusammenhängen des Cannabis Anbaus nicht auskennen. Im Bezug auf Samen zum Beispiel, haben die vermutlich keine Ahnung, dass es legale Samenbanken in anderen europäischen Ländern wie Spanien oder Niederlande gibt und man den Bezug und Import auch einfach legalisieren könnte. Da man immer nur max. drei weibliche blühende Pflanzen besitzen darf, ist es völlig egal, wie viele Samen man hortet. Darüber hinaus könnten dann die CSC´s außerdem vor Ort Samen und Stecklingen an regionale Homegrower abgeben, was für Neulinge ja eine gute Lösung sein kann. Wer aber weiß welche Sorte er haben möchte, der wird vermutlich eher ein Interesse haben, aus einer umfangreichen Samenbank seine Sorte aussuchen zu dürfen. Mir persönlich wäre das wichtig.
Vielleicht steckt in den unausgereiften Gedanken gar nicht so viel Unterdrückungswunsch, wie hier einige befürchtet, sondern pure Unwissenheit mit welchen Fragen sich ein Homegrower auseinander setzt. Mir wäre deshalb wichtig, dass sich der Hanfverband mal für die Unklarheiten in Punkto Samenbeschaffung für den Homegrow einsetzt, weil das in der Umsetzung ja der Punkt ist, womit wir wohl anfangen werden uns legales Gras zu beschaffen. Für den Tag X der Entkriminalisierung brauchen wir eine legale und sortenreichen Bezugsquelle für Samen unterschiedlichster Arten.
...
Einer der wichtigsten Vorteile von CSCs ist, dass sie einen sicheren Raum für den Konsum von Cannabis bieten, der von der öffentlichen Wahrnehmung abgeschirmt ist. Das Konsumieren im Club für Erwachsene kann insbesondere für Jugendliche von Vorteil sein, da sie dadurch vor möglicherweise gefährlichen Situationen wie dem Kauf oder dem Beiwohnen von Konsum von Cannabis auf der Straße geschützt werden.
Danke an euch.
Was soll denn am "Beiwohnen von Konsum von Cannabis auf der Straße" gefährlich sein, oder gefährlicher als der Konsum von Cannabis in so einem CSC ?RaStar hat geschrieben: Fr 21. Apr 2023, 07:19 Hallo Zusammen.
(...)
Einer der wichtigsten Vorteile von CSCs ist, dass sie einen sicheren Raum für den Konsum von Cannabis bieten, der von der öffentlichen Wahrnehmung abgeschirmt ist. Das Konsumieren im Club für Erwachsene kann insbesondere für Jugendliche von Vorteil sein, da sie dadurch vor möglicherweise gefährlichen Situationen wie dem Kauf oder dem Beiwohnen von Konsum von Cannabis auf der Straße geschützt werden.
Danke an euch.
Nichts wäre einfacher für die Behörden, bei jedem der sich im CSC Registriert, eine Hausdurchsuchung anzuordnen und schon wären Hunderttausende Kiffer weniger. Könnte man halt nur einmal machen, aber für die Statistik im Kampf gegen die Drogen, würden sich die Zahlen sicher gut machen. Dann sind die Leute Registriert und man könnte Ihnen weiters den Führerschein abnehmen usw.Freno hat geschrieben: Di 25. Apr 2023, 23:21 Meint Ihr im Ernst, daß die Leute, die in der Realität leben und nicht in den schizophrenen "sozialen Medien", irgendeinen Grund sehen würden, sich "als Kiffer amtlich registrieren" zu lassen ? Wenn es diesen Irren dann in ihren Kram passt, wird man dann nach der "wissenschaftlichen Evaluation" noch härter verfolgt, als ehedem !
1.nein bis Ende April kommt nixprivacc hat geschrieben: Do 27. Apr 2023, 09:45 Lauterbach hat doch den Entwurf bis Ende April versprochen.
Wenn er jetzt wieder nicht hält, was er am 12.April gesagt hat, dann glaube ich an gar nichts mehr!!!!
Vielleicht ist das in diesem Fall sogar gut, denn diese Totalüberwachung des Konsums der Endverbraucher stellt eine völlig neue Dimension im Orwellschen Maßstab dar.insomnia hat geschrieben: Do 27. Apr 2023, 10:11 2.aus GESETZ Entwurf ist ein ARBEITSpapier geworden
Ich vermute, genau das wird passierenParade hat geschrieben: Mo 8. Mai 2023, 23:49 Also ich finde diesen Satz ohne weitere Erklärung merkwürdig: "Die Länder können Mindestabstände der Clubs zu Schulen, Spielplätzen, Sportstätten, Kitas und anderen Einrichtungen festlegen."
Könnte da Bayern nicht kommen und einen so hohen Mindestabstand fordern das CSC in Bayern kaum möglich wären? Fehlt da nicht ein Maximalabstand um sowas auszuschliessen?
Bzw nur genau unter Windrädern...