Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?
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PatientZero
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?
@cookie: Super sinnvoller Hinweis, war mir gar nicht klar. (Ironie)
Die gehen davon aus dass jede GF jederzeit mit der Begründung widerrufen werden kann das es keinen materiell-rechtlichen Anspruch gibt. Und da das auf jeden zutrifft (bevor die Genehmigung da ist) bringt die Fiktion nicht mehr viel, es sei denn der Antrag wird genehmigt.
Ich erfahre es doch am eigenen Leibe dass die Lage so ist wie ich es beschreibe. Die Klage läuft bereits und dann muss man weitersehen.
Die gehen davon aus dass jede GF jederzeit mit der Begründung widerrufen werden kann das es keinen materiell-rechtlichen Anspruch gibt. Und da das auf jeden zutrifft (bevor die Genehmigung da ist) bringt die Fiktion nicht mehr viel, es sei denn der Antrag wird genehmigt.
Ich erfahre es doch am eigenen Leibe dass die Lage so ist wie ich es beschreibe. Die Klage läuft bereits und dann muss man weitersehen.
Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?
Du widersprichst Dir selbst. Aber wenn Du meinst das wäre nötig (Einspruch/Klage), dann will ich Dir das nicht nehmen...
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PatientZero
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?
Es kann sein dass ich es jetzt nicht 100% richtig wiedergebe.
Es gab kein Gerede am Telefon, ich habe das alles schriftlich von der Krankenkasse (Und seit kurzem auch von der BVA). Inklusive Eingeständnis dass die Genehmigunsfiktion eingetroffen ist und Sie die widerrufen. Das BVA findet es aufgrund der aktuellen Lage (1. Senat/3. Senat) in Ordnung und es deckt sich auch mit dem was in dem BVA Report steht.
Zitat: "Die entstandene Genehmigung (Durch die Genehmigungsfiktion) bleibt danach wirksam, solange und soweit sie nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder andere Weise erledigt ist."
...
"Eine Rücknahme der Genehmigungsfiktion, weil sie von vorne herein mit den entsprechenden leistungsrechtlichen Grundlagen nicht in Einklang gestanden hat, dürfte danach nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen." <-- Leider bin ich so ein Fall, zumindest sagen sie das. Begründung gab es keine genauere.
"Urteil vom 11. Mai 2017, Az. B 3 KR 30/15 R). In dieser Entscheidung hat der 3. Senat zum Ausdruck gebracht, er neige – im Un-
terschied zur Auffassung des 1. Senats – dazu, dass die gesetzlich fingierte Genehmigung grundsätzlich nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften aufgehoben werden könne, wobei deren Voraussetzungen an dem materiell-rechtlich genehmigten Leistungsanspruch
zu bemessen seien. Das Bundesversicherungsamt wird die weitere Entwicklung der Thematik beobachten und ggf. mit den
Krankenkassen die aufsichtsrechtlichen Folgerungen erörtern"
Das haben sie mir dann auch noch mal in anderen Worten geschrieben, also genau das was bereits im Report steht...
@Cookie:
Ich verstehe nicht was du meinst. Die Fiktion ist eingetreten und wurde von der KK sofort widerrufen. Was ist jetzt so falsch, was sollte ich denn sonst machen? Mein Arzt wird mir ohne Genehmigung kein (Kassen)Rezept ausstellen, bzw. spätestens die Apotheke würde das nicht ohne Genehmigung akzeptieren das habe ich schon vorher nachgefragt. Was habe ich denn jetzt bitte so falsch gemacht? Bitte kläre mich auf, aber einfach etwas sagen ohne es genauer zu erklären ist nicht so nett...
Es gab kein Gerede am Telefon, ich habe das alles schriftlich von der Krankenkasse (Und seit kurzem auch von der BVA). Inklusive Eingeständnis dass die Genehmigunsfiktion eingetroffen ist und Sie die widerrufen. Das BVA findet es aufgrund der aktuellen Lage (1. Senat/3. Senat) in Ordnung und es deckt sich auch mit dem was in dem BVA Report steht.
Zitat: "Die entstandene Genehmigung (Durch die Genehmigungsfiktion) bleibt danach wirksam, solange und soweit sie nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder andere Weise erledigt ist."
...
"Eine Rücknahme der Genehmigungsfiktion, weil sie von vorne herein mit den entsprechenden leistungsrechtlichen Grundlagen nicht in Einklang gestanden hat, dürfte danach nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen." <-- Leider bin ich so ein Fall, zumindest sagen sie das. Begründung gab es keine genauere.
"Urteil vom 11. Mai 2017, Az. B 3 KR 30/15 R). In dieser Entscheidung hat der 3. Senat zum Ausdruck gebracht, er neige – im Un-
terschied zur Auffassung des 1. Senats – dazu, dass die gesetzlich fingierte Genehmigung grundsätzlich nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften aufgehoben werden könne, wobei deren Voraussetzungen an dem materiell-rechtlich genehmigten Leistungsanspruch
zu bemessen seien. Das Bundesversicherungsamt wird die weitere Entwicklung der Thematik beobachten und ggf. mit den
Krankenkassen die aufsichtsrechtlichen Folgerungen erörtern"
Das haben sie mir dann auch noch mal in anderen Worten geschrieben, also genau das was bereits im Report steht...
@Cookie:
Ich verstehe nicht was du meinst. Die Fiktion ist eingetreten und wurde von der KK sofort widerrufen. Was ist jetzt so falsch, was sollte ich denn sonst machen? Mein Arzt wird mir ohne Genehmigung kein (Kassen)Rezept ausstellen, bzw. spätestens die Apotheke würde das nicht ohne Genehmigung akzeptieren das habe ich schon vorher nachgefragt. Was habe ich denn jetzt bitte so falsch gemacht? Bitte kläre mich auf, aber einfach etwas sagen ohne es genauer zu erklären ist nicht so nett...
Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?
Nun, der Widerruf der Fiktion ist schon ein Rechtsbruch (der KK) gewesen und muss daher auch nicht beachtet werden. Was willst Du noch? Freu Dich doch.PatientZero hat geschrieben: Mo 15. Okt 2018, 16:49 @Cookie:
Ich verstehe nicht was du meinst. Die Fiktion ist eingetreten und wurde von der KK sofort widerrufen. Was ist jetzt so falsch, was sollte ich denn sonst machen? Mein Arzt wird mir ohne Genehmigung kein (Kassen)Rezept ausstellen, bzw. spätestens die Apotheke würde das nicht ohne Genehmigung akzeptieren das habe ich schon vorher nachgefragt. Was habe ich denn jetzt bitte so falsch gemacht? Bitte kläre mich auf, aber einfach etwas sagen ohne es genauer zu erklären ist nicht so nett...![]()
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PatientZero
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?
Ich kann mir nur vorstellen dass du mich falsch verstehst.
Die Krankenkasse akzeptiert die Fiktion nicht. Korrektur: Akzeptieren Sie schon, aber haben die sofort widerrufen wie beschrieben. Das BVA hat den Fall geprüft, und sagt der Widerruf ist in Ordnung und kein Rechtsbruch. (Zu dem Zeitpunkt lief die Klage schon.)
Das BVA ist unter anderem dafür da um solche Fälle zu prüfen.
Du beschwerst dich dass ich überhaupt Klage einreiche und jetzt sagst du ich soll mich freuen? Ich weiss nicht was dir nicht passt aber du kannst es doch mal wenigstens aussprechen statt sinnfreie kurze Sätze einzustreuen?
Nimm das nicht persönlich, aber ich verstehe so ein Verhalten wirklich nicht.
Edit: Sorry, dass ich so reagiere, meine Nerven sind zu schwach. Jedenfalls glaube ich jetzt zu wissen was du sagen wolltest. Ich warte auf die Verhandlung/Urteil und dann werde ich hier erneut berichten. Ich hoffe natürlich dass du Recht hast, aber irgendwie sieht es bisher düster aus.
Die Krankenkasse akzeptiert die Fiktion nicht. Korrektur: Akzeptieren Sie schon, aber haben die sofort widerrufen wie beschrieben. Das BVA hat den Fall geprüft, und sagt der Widerruf ist in Ordnung und kein Rechtsbruch. (Zu dem Zeitpunkt lief die Klage schon.)
Das BVA ist unter anderem dafür da um solche Fälle zu prüfen.
Du beschwerst dich dass ich überhaupt Klage einreiche und jetzt sagst du ich soll mich freuen? Ich weiss nicht was dir nicht passt aber du kannst es doch mal wenigstens aussprechen statt sinnfreie kurze Sätze einzustreuen?
Nimm das nicht persönlich, aber ich verstehe so ein Verhalten wirklich nicht.
Edit: Sorry, dass ich so reagiere, meine Nerven sind zu schwach. Jedenfalls glaube ich jetzt zu wissen was du sagen wolltest. Ich warte auf die Verhandlung/Urteil und dann werde ich hier erneut berichten. Ich hoffe natürlich dass du Recht hast, aber irgendwie sieht es bisher düster aus.
Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?
Lass gut sein PatientZero, ich glaub cookie hat nur die hälfte gelesen...
ausserdem tut man sich selbst ein gefallen, wenn man auf 1-Zeilen Posts zu einem solch komplexen thema gar nicht erst eingeht.
aber um mal aufs scannen zurückzukommen: "Inklusive Eingeständnis dass die Genehmigunsfiktion eingetroffen ist und Sie die widerrufen."
Diesen Brief der Krankenkasse, wo das drinsteht, den würde ich wirklich gern zu Gesicht bekommen.
und kannst du das vllt zeitlich einordnen, weisst du ob die KK den Widerruf vor oder nach der Beratung durch das BVA geschrieben hat? vllt steht ja ein Datum im Schreiben des BVA wann sie die Sache mit der KK "geklärt" hatten.
ausserdem tut man sich selbst ein gefallen, wenn man auf 1-Zeilen Posts zu einem solch komplexen thema gar nicht erst eingeht.
aber um mal aufs scannen zurückzukommen: "Inklusive Eingeständnis dass die Genehmigunsfiktion eingetroffen ist und Sie die widerrufen."
Diesen Brief der Krankenkasse, wo das drinsteht, den würde ich wirklich gern zu Gesicht bekommen.
und kannst du das vllt zeitlich einordnen, weisst du ob die KK den Widerruf vor oder nach der Beratung durch das BVA geschrieben hat? vllt steht ja ein Datum im Schreiben des BVA wann sie die Sache mit der KK "geklärt" hatten.
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PatientZero
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?
Der Widerruf der Genehmigungsfiktion kam lange vor meiner Beschwerde.
Im Prinzip habe ich mich genau darüber beim BVA beschwert, beschrieben das die Krankenkasse die Fiktion bestätigt aber dann zurück nimmt nur mit der Begründung man hätte keinen Anspruch auf eine (nach der Fiktion ) durch MDK abgelehnte Leistung. Was die Genehmigungsfiktion ad absurdum führt?
Hier der Brief dazu:
https://ibb.co/dZAYVf
Im Prinzip habe ich mich genau darüber beim BVA beschwert, beschrieben das die Krankenkasse die Fiktion bestätigt aber dann zurück nimmt nur mit der Begründung man hätte keinen Anspruch auf eine (nach der Fiktion ) durch MDK abgelehnte Leistung. Was die Genehmigungsfiktion ad absurdum führt?
Hier der Brief dazu:
https://ibb.co/dZAYVf
Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?
Hier mal Low-Res zum direkt angucken.
Der Brief is klasse, merkt man sofort den hat jemand getippt der keine Ahnung davon hat, aber ein paar anwaltliche Satzbausteine verwursten musste. :lol:
1. KK gibt zu die Fristen versäumt zu haben, also die GF hat eintreten lassen.
2. Aber gleichzeitig wird die GF nach sgb x §45 aufgehoben
Total an den Haaren herbei gezogen aber ich frag trotzdem vorsichtshalber:
Du bist bei der Barmer versichert, bist ein echter Patient und hattest einen echten Arzt der den Antrag abgeschickt hatte? Falls die Antwort auf alles JA lautet, ist §45 nicht anwendbar.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html
3. der dritte Absatz ist so lächerlich, die behaupten also ernsthaft das dein Antrag grob Fahrlässig falsch ausgefüllt wurde, die KK arglistig getäuscht, bedroht oder bestochen wurde, aber die 5 wochen Frist nicht ausgereicht hätten, um den total abwegigen Antrag auch als solchen zu erkennen. Und dann reden sie vom öffentlichen Interesse an der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, dumm nur dass dieser/ihrer Verwaltungsakt keinerlei Gesetzmäßigkeit durchscheinen lässt ^^
4. Sie haben eine erneute Prüfung deines Antrags durchgeführt. Wieso? Wo waren die Ergebnisse der ersten Überprüfung. Die können nicht einfach so lange erneut prüfen bis sie zu dem ihnen passenden Ergebnis kommen.
5. "Wir helfen Ihnen gern." lol
6. Die trauen sich tatsächlich diesen Nonsense-stakkato Bescheid zu nennen. Ich bezweifle dass so etwas in einer gesetzmäßigen Verwaltung als Bescheid durchgeht.
7. die haben sogar BARMER falsch geschrieben -.- erBARME dich ihrer...
Der Brief is klasse, merkt man sofort den hat jemand getippt der keine Ahnung davon hat, aber ein paar anwaltliche Satzbausteine verwursten musste. :lol:
1. KK gibt zu die Fristen versäumt zu haben, also die GF hat eintreten lassen.
2. Aber gleichzeitig wird die GF nach sgb x §45 aufgehoben
Total an den Haaren herbei gezogen aber ich frag trotzdem vorsichtshalber:
Du bist bei der Barmer versichert, bist ein echter Patient und hattest einen echten Arzt der den Antrag abgeschickt hatte? Falls die Antwort auf alles JA lautet, ist §45 nicht anwendbar.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html
3. der dritte Absatz ist so lächerlich, die behaupten also ernsthaft das dein Antrag grob Fahrlässig falsch ausgefüllt wurde, die KK arglistig getäuscht, bedroht oder bestochen wurde, aber die 5 wochen Frist nicht ausgereicht hätten, um den total abwegigen Antrag auch als solchen zu erkennen. Und dann reden sie vom öffentlichen Interesse an der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, dumm nur dass dieser/ihrer Verwaltungsakt keinerlei Gesetzmäßigkeit durchscheinen lässt ^^
4. Sie haben eine erneute Prüfung deines Antrags durchgeführt. Wieso? Wo waren die Ergebnisse der ersten Überprüfung. Die können nicht einfach so lange erneut prüfen bis sie zu dem ihnen passenden Ergebnis kommen.
5. "Wir helfen Ihnen gern." lol
6. Die trauen sich tatsächlich diesen Nonsense-stakkato Bescheid zu nennen. Ich bezweifle dass so etwas in einer gesetzmäßigen Verwaltung als Bescheid durchgeht.
7. die haben sogar BARMER falsch geschrieben -.- erBARME dich ihrer...
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PatientZero
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?
Die Antwort auf alles ist Ja.
War ein normaler Antrag. Ich wurde sogar von zwei Ärzten unterstützt. Einer hat den Fragebogen gewissenhaft ausgefüllt
Der Brief war die Antwort darauf dass ich denen mitgeteilt habe dass die Genehmigungsfiktion eingetroffen ist. Deshalb erneute Prüfung. Bzw ist wohl gleichzeitig die Ablehnung des Widerspruchs mit Rechtshilfebelehrung.
Wir (Anwalt) haben jeden Brief der Krankenkasse widersprochen und die Fiktion eingefordert. Danach dann die Klage, eingereicht.
War ein normaler Antrag. Ich wurde sogar von zwei Ärzten unterstützt. Einer hat den Fragebogen gewissenhaft ausgefüllt
Der Brief war die Antwort darauf dass ich denen mitgeteilt habe dass die Genehmigungsfiktion eingetroffen ist. Deshalb erneute Prüfung. Bzw ist wohl gleichzeitig die Ablehnung des Widerspruchs mit Rechtshilfebelehrung.
Wir (Anwalt) haben jeden Brief der Krankenkasse widersprochen und die Fiktion eingefordert. Danach dann die Klage, eingereicht.
Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?
@PatientZero
Denke; Dein Anwalt wird genug Kreativität haben, um die Argumentation der B zu zerpflücken.
Außerdem:
Wenn man in die Entscheidung des 3 Senates reinschaut sieht man – wie schon vermutet - es handelt sich um einen „Sonderfall“. Der für das C-Thema nicht anwendbar ist. Hier wurde ein Hilfsmittel benötigt:
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verh ... _16_R.html
Therapiedreirad (Easy Raider)
„…Ergebnis, dass es sich um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens und um ein Trainingsgerät handele, das nicht von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umfasst sei.“
Schon von daher passt die Entscheidung des 3 Senates überhaupt nicht !
Die B. hatte in der Vergangenheit häufig Probleme mit der Einhaltung der Fristen. So mancher hier im Forum musste die Erfahrung machen: Ohne gerichtlicher Auseinandersetzung mit der B. geht hier nichts.
Viel Erfolg !!!
Denke; Dein Anwalt wird genug Kreativität haben, um die Argumentation der B zu zerpflücken.
Außerdem:
Wenn man in die Entscheidung des 3 Senates reinschaut sieht man – wie schon vermutet - es handelt sich um einen „Sonderfall“. Der für das C-Thema nicht anwendbar ist. Hier wurde ein Hilfsmittel benötigt:
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verh ... _16_R.html
Therapiedreirad (Easy Raider)
„…Ergebnis, dass es sich um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens und um ein Trainingsgerät handele, das nicht von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umfasst sei.“
Schon von daher passt die Entscheidung des 3 Senates überhaupt nicht !
Die B. hatte in der Vergangenheit häufig Probleme mit der Einhaltung der Fristen. So mancher hier im Forum musste die Erfahrung machen: Ohne gerichtlicher Auseinandersetzung mit der B. geht hier nichts.
Viel Erfolg !!!
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
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PatientZero
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?
Danke, das war die Information die mir fehlte. (Hilfsmittel...) Die Entscheidung des 3. Senats ist nicht auf die medizinische Versorgung mit Cannabis anwendbar.
Ich werde das ohne viel zu erwarten dem BVA mitteilen und darauf hinweisen dass deren Argumentation falsch ist. Wie verhält sich das beim Sozialgericht, muss ich jetzt extra darauf hinweisen oder ist das etwas übertrieben?
Das mit dem BVA hat vielleicht den Vorteil dass wenn die es einsehen auch andere Patienten davon profitieren. Zumindest ist das meine naive Vorstellung.
Ich werde das ohne viel zu erwarten dem BVA mitteilen und darauf hinweisen dass deren Argumentation falsch ist. Wie verhält sich das beim Sozialgericht, muss ich jetzt extra darauf hinweisen oder ist das etwas übertrieben?
Das mit dem BVA hat vielleicht den Vorteil dass wenn die es einsehen auch andere Patienten davon profitieren. Zumindest ist das meine naive Vorstellung.
Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?
Für deinen Fall beim Sozialgericht musst du natürlich alle Informationen beibringen die auch nur entfernt hilfreich sein könnten!
Das mit dem BVA kannst du natürlich machen, aber nur wenn du dazu Lust hast und sonst nix zu tun.
(Ausnahme wenn dein Fall für dich positiv vor Gericht endet, die infos an den BVA; da stellt sich dann vllt wirklich ein Lerneffekt ein)
Das is alles so absurd, wenn ich so einen Brief von meiner Kasse bekommen hätte, wäre mein erster Impuls gewesen die wegen galoppierender Inkompetenz zu verklagen, aber ich bin ja kein Anwalt und das is wahrscheinlich leider nicht möglich.
Das mit dem BVA kannst du natürlich machen, aber nur wenn du dazu Lust hast und sonst nix zu tun.
(Ausnahme wenn dein Fall für dich positiv vor Gericht endet, die infos an den BVA; da stellt sich dann vllt wirklich ein Lerneffekt ein)
Das is alles so absurd, wenn ich so einen Brief von meiner Kasse bekommen hätte, wäre mein erster Impuls gewesen die wegen galoppierender Inkompetenz zu verklagen, aber ich bin ja kein Anwalt und das is wahrscheinlich leider nicht möglich.
Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?
@PatientZero
Ich weiß es juckt in den Fingern, denn Du willst natürlich in Deiner Sache weiterkommen.
Wenn Die Sache bei Gericht ist, hat das Gericht zu entscheiden.
Das einzige was Du m.E. noch tun kannst, ist Dich mit Deinem Anwalt austauschen und Ihn zusätzlich ermuntern sich weiter in Sachen Genehmigungsfiktion auch in der Literatur r
schlau zu machen und ihn außerdem auf die vermutliche "Nicht Anwendbarkeit" der Entscheidung des 3 Senat aufmerksam zu machen. Aber das weiß Dein Anwalt sicher alles schon selbst...
(Man sollte nicht schlauer als der eigene Anwalt sein
)
Ob und was man bei Gericht dann noch was nachschieben will sollte Dein Anwalt zusammen mit Dir entscheiden.
So auf die Ferne kann man da leider keinen guten Rat geben, wenn man die Einzelheiten Deiner Klage nicht kennt.....
Die Arbeit mit dem BVA würde ich mir- wenn überhaupt - erst machen, wenn Du in Deiner Sache - vor Gericht - zu einem guten Ende gekommen bist.
Dafür drücke ich Dir die Daumen!
Übrigens auch ich bin der Meinung, das man von der BVA nicht zu viel erwarten sollte. Ja es ist ein zusätzliches Instrument um im gegebenen Fall
Druck auf die GKV auszuüben. Die BAV sehen sich aber mehr als "Ordnungsbehörde" gegen wirkliche Missstände bei GKV. Der Einzelfall steht dabei leider nicht im Mittelpunkt.
Ich weiß es juckt in den Fingern, denn Du willst natürlich in Deiner Sache weiterkommen.
Wenn Die Sache bei Gericht ist, hat das Gericht zu entscheiden.
Das einzige was Du m.E. noch tun kannst, ist Dich mit Deinem Anwalt austauschen und Ihn zusätzlich ermuntern sich weiter in Sachen Genehmigungsfiktion auch in der Literatur r
schlau zu machen und ihn außerdem auf die vermutliche "Nicht Anwendbarkeit" der Entscheidung des 3 Senat aufmerksam zu machen. Aber das weiß Dein Anwalt sicher alles schon selbst...
(Man sollte nicht schlauer als der eigene Anwalt sein
Ob und was man bei Gericht dann noch was nachschieben will sollte Dein Anwalt zusammen mit Dir entscheiden.
So auf die Ferne kann man da leider keinen guten Rat geben, wenn man die Einzelheiten Deiner Klage nicht kennt.....
Die Arbeit mit dem BVA würde ich mir- wenn überhaupt - erst machen, wenn Du in Deiner Sache - vor Gericht - zu einem guten Ende gekommen bist.
Dafür drücke ich Dir die Daumen!
Übrigens auch ich bin der Meinung, das man von der BVA nicht zu viel erwarten sollte. Ja es ist ein zusätzliches Instrument um im gegebenen Fall
Druck auf die GKV auszuüben. Die BAV sehen sich aber mehr als "Ordnungsbehörde" gegen wirkliche Missstände bei GKV. Der Einzelfall steht dabei leider nicht im Mittelpunkt.
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Kostenübernahme
Hallo,
Ich habe den Antrag von der TK bekommen und gebe diesem bei meinem Schmerztherapeuten ab. Laut meinem Doc bin ich schulmedizinisch austherapiert, ich habe Morbus Bechterew. Jetzt sagt der Gesetzgeber schwammig das man nicht austherapiert sein muss um eine Kostenübernahme durch die KK zu bekommen. Heißt das jetzt das die Einschätzung meines Arztes für die Entscheidung der KK keinen Einfluss darauf hat ob bewilligt oder abgelehnt wird.
Gruß
O.
Ich habe den Antrag von der TK bekommen und gebe diesem bei meinem Schmerztherapeuten ab. Laut meinem Doc bin ich schulmedizinisch austherapiert, ich habe Morbus Bechterew. Jetzt sagt der Gesetzgeber schwammig das man nicht austherapiert sein muss um eine Kostenübernahme durch die KK zu bekommen. Heißt das jetzt das die Einschätzung meines Arztes für die Entscheidung der KK keinen Einfluss darauf hat ob bewilligt oder abgelehnt wird.
Gruß
O.
- Martin Mainz
- Board-Administration
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- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?
Hallo Oliko.
Die KK behaupten gerne mal, man müsse austherapiert sein. Das Statement Deines Arztes kann also nicht schaden
Die Einschätzung Deines Arztes hat auf jeden Fall Einfluss auf die Entscheidung der KK, sollte sie jedenfalls.
Die KK behaupten gerne mal, man müsse austherapiert sein. Das Statement Deines Arztes kann also nicht schaden
Die Einschätzung Deines Arztes hat auf jeden Fall Einfluss auf die Entscheidung der KK, sollte sie jedenfalls.
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Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?
Hallo Martin,
vielen Dank für die Info. Bin ja schon gespannt ob alles klappen wird. Ich habe auch den Eindruck gewonnen das man
mit Rheuma die Kostenübernahme genehmigt wird als welche mit Psychischen Erkrankungen oder Migräne. Mein Schmerzarzt
hat Erfahrung mit Cannabis obwohl einer aus meiner Bechterew-Gruppe seinen Hausarzt aufgeklärt hat und der Doc will sich da schlau machen. Finde ich super das auch ein Arzt mal was Neues probieren will und wer will schon etliche Monate auf einen Facharzttermin warten.
Gruß
Oliver
vielen Dank für die Info. Bin ja schon gespannt ob alles klappen wird. Ich habe auch den Eindruck gewonnen das man
mit Rheuma die Kostenübernahme genehmigt wird als welche mit Psychischen Erkrankungen oder Migräne. Mein Schmerzarzt
hat Erfahrung mit Cannabis obwohl einer aus meiner Bechterew-Gruppe seinen Hausarzt aufgeklärt hat und der Doc will sich da schlau machen. Finde ich super das auch ein Arzt mal was Neues probieren will und wer will schon etliche Monate auf einen Facharzttermin warten.
Gruß
Oliver