"Ampel 2021" will Cannabis legalisieren - was bedeutet das juristisch?

Der lange Weg von der Prohibitions bis zur Entkriminalisierung - und wie geht es weiter?
Freno
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"Ampel 2021" will Cannabis legalisieren - was bedeutet das juristisch?

Beitrag von Freno »

So stand es heute morgen bei Wiki-News zu lesen. Zwar muß man erstmal abwarten - es wäre nicht die erste "Ente" der Medien und die "Ampel" kann auch noch platzen. Aber selbst wenn man annehmen will, daß in 2022 Cannabis "legalisiert" wird - niemand kann heute sagen, wie das aussehen wird, selbst diejenigen nicht, die gerade darüber verhandeln.

Aus meiner Sicht des "Juristen a.D." heißt das:

1) Der Verfolgungsdruck wird wahrscheinlich abnehmen - auch Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte arbeiten nur ungerne für den Papierkorb. Man kann auch - vorsichtig ! - damit rechnen, daß es eine gewisse Tendenz "staatlicherseits" gibt, laufende Verfahren va im geringfügigen Bereich auf die lange Bank zu schieben. Auch wenn das irgendwann mal fertige "Legalisierungs-Gesetz" sicherlich nicht alle Strafbarkeiten aus der Vergangenheit beseitigen wird - auch eine "Teil-Legalisierung" ermuntert aber auf jeden Fall zu Verfahrenseinstellungen ohne oder mit geringfügigen Auflagen bzw entsprechenden Strafbefehlen. In vielen anderen Fällen könnte die Legalisierung zu einfachen Freisprüchen führen, va wenn kein "in Verkehr bringen" oder "Handel treiben" oder sonstigen erschwerenden Umstände (Straßenverkehr, "Rauschtaten" usw) im Raum steht. Auch ein Handel-treiben mit Cannabis wird von den Gerichten mit Sicherheit in vielen Fällen ganz anders beurteilt werden, wenn zur Zeit der Hauptverhandlung das "Handel-treiben" - wie auch immer - legal geworden ist, was zu beträchtlichen Strafminderungen führen kann. Die können va bedeutsam sein, wenn es darum geht, ob man "einbuchten muß" oder "auf Bewährung" davonkommt.

Wer also aktuell "Verfahren am Hals hat", könnte unter Umständen (!) seine Chancen verbessern, wenn er ebenfalls "auf die lange Bank" spielt - aber sollte das auf jeden Fall mit seinem Verteidiger besprechen. Wenn er keinen Verteidiger hat, sollte er sich "aufgrund der aktuellen Situation" schleunigst einen beschaffen. Denn das "Spiel auf die lange Bank" funzt nur, wenn es von einem insider gespielt wird. Und nur ein insider kann beurteilen, ob im jeweiligen Einzelfall ein solches Spiel "auf die lange Bank" wirklich Erfolg versprechen kann.

2) Daß es in den Medien heißt, die "Ampel" hätte bei den Koalitionsverhandlungen beschlossen, Cannabis zu legalisieren, heißt

1) nicht, daß das letztlich auch umgesetzt wird und

2) weiß niemand, wie es hinterher aussieht mit dem "Legalisierungs-Gesetz". Auf jeden Fall wird Cannabis mit einer hohen Steuer belegt werden und die Sanktionen wegen Steuerhinterziehung können weitaus schmerzhafter werden, als ein paar gemeinnützige Arbeitsstunden und Geldbußen im 3-stelligen Bereich.

3) heißt die Ankündigung "der Medien", daß Cannabis legalisiert werden soll, durchaus nicht, daß es bereits legalisiert wäre. Es wäre ein fataler Irrtum, zu meinen, man könne sich jetzt provokative Aktionen erlauben, weil es sicher wäre, daß eine noch gegebene Strafbarkeit rückwirkend entfallen würde.

Zum einen kann die Legalisierung durchaus so aussehen, daß nur der Besitz/Konsum von Cannabis, daß nach den Regeln des "Legalisierungs-Gesetzes" erworben wurde, straffrei ist, der Besitz/Konsum von zuvor bzw. "schwarz" erworbenem oder aufgezogenem Cannabis strafbar bleibt. Zum anderen könnten provokative Aktionen die Staatsgewalt dazu "provozieren", zu zeigen, wo der Hammer hängt - und das ist auch aus höherer Perspektive durchaus nicht unberechtigt: "das Gesetz ist das Gesetz" auch dann, wenn seine Aufhebung im Raum steht.

Vor ein paar Jahren war mal in der Leipziger Volkszeitung zu lesen, daß eine junge Frau sich während einer Polizeikontrolle demonstrativ 1 joint angesteckt hatte. Sofort klickten die Handschellen und zuhause fand man auch noch einiges und am Ende kam 1 Jahr auf Bewährung heraus.

Das steht nicht nur im Bundeszentralregister, sondern auch im Führungszeugnis und das für viele Jahre und überall dort, wo man bei einer Bewerbung ein Führungszeugnis vorlegen muß, geht das Gatter runter wg "Drogie" oder "dealer", weil bei 1 Jahr Freiheitstrafe denkt jeder an Säcke voller Heroinpilze, Drogenmafia oder so ... daß es nur um so 1 saublöde Provo-Aktion mit 1 joint ging, steht natürlich nicht im Führungszeugnis. Und es steht auch nicht im Führungszeugnis, daß es die Polizisten wahrscheinlich 1 Scheiss interessiert hätte, wenn sich diese Tusse ihren joint nur 10 m weiter angesteckt hätte.

Es empfiehlt sich daher gerade jetzt sehr dringend, die aktuellen Regelungen zu respektieren - auch wenn sie vielleicht in ein paar Monaten nicht mehr gelten sollten !
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Re: "Ampel 2021" will Cannabis legalisieren - was bedeutet das "hier und jetzt?"

Beitrag von Südhesse »

Freno hat geschrieben: Mo 22. Nov 2021, 20:38 Es empfiehlt sich daher gerade jetzt sehr dringend, die aktuellen Regelungen zu respektieren - auch wenn sie vielleicht in ein paar Monaten nicht mehr gelten sollten !
So sehe ich das auch. Meiner Meinung nach wird es jetzt beispielsweise als Auto(viel)fahrer schlimmer als jemals zuvor. Man sollte sich nun kein bisschen in Sicherheit wiegen.
Ich bin ja nun sehr oft mit dem Auto unterwegs. Anfang der Woche war ich für ein paar Tage knapp an der Schweizer Grenze. Auf der Hinfahrt war wohl mal wieder so eine Aktion um nach dem Zufallsprinzip Leute anzuhalten. Ich hatte auf der A8 und auf der A81 das Gefühl, dass auf fünf Autos ein Polizeiwagen kommt. Gerade die letzten Wochen habe ich das Gefühl, dass sich das Polizeiaufgebot auf der Straße sowieso ziemlich erhöht hat. Vielleicht ist das Einbildung, aber wundern würde es mich nicht. Ein paar zusätzliche MPUs vor der Legalisierung würden noch mal ordentlich Geld in die Kassen von Tüv und Dekra spülen.
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Re: Sammlung Superwahljahr 2021

Beitrag von Südhesse »

Wurlitzer1920 hat geschrieben: Di 23. Nov 2021, 19:03 hab`s noch nicht gelesen
Mir gefällt nicht ganz was ich da lese. Hier mal ein Auszug:
Was bedeutet dies für die Legalisierung von Cannabis in Deutschland? Nichts Gutes, steht zu befürchten, solange die internationalen Verträge sind, wie sie sind. Die große Koalition kann nicht einfach Cannabis aus dem Strafrecht streichen und damit Produktion, Verkauf und Konsum entkriminalisieren. Alles außerhalb der medizinischen und wissenschaftlichen Nutzung und kleiner Mengen zum Eigenbedarf würden schlicht und ergreifend gegen europäisches und internationales Recht verstoßen. Andererseits steht Deutschland auch nicht der Weg einer Tolerierung über das Opportunitätsprinzip offen, wie es bei den Niederländern praktiziert wird. Wie soll der großangelegte und lizenzierte Anbau toleriert werden, wenn nicht einmal die rechts-pragmatischen Niederländer dies geschafft haben?

Diesen Widerspruch aufzulösen, wird juristisch schwierig. Diese Erfahrung hat Luxemburg gerade erst machen müssen. Das kleine Nachbarland war 2018 mit dem Versprechen angetreten, eine konsequente Cannabislegalisierung durchzusetzen. Heute, drei Jahre später, ist von diesem großen Wurf nicht mehr viel übrig: Der Konsum im privaten Bereich wird erlaubt. Ein paar Pflänzchen darf man sich im heimischen Wohnzimmer ziehen. Alles andere bleibt illegal. Ob die großen Ambitionen der deutschen Regierungskoalition einen ähnlichen Realitätscheck erfahren werden, bleibt abzuwarten. Eine Legalisierung light wie in Luxemburg dürfte dabei wohl schon rauskommen. Für eine saubere Lösung des Cannabis-Dilemmas kommen wir um eine Änderung europäischen und internationalen Rechts nicht herum. Dass dies innerhalb der Legislaturperiode zu bewerkstelligen ist, scheint wenig realistisch. Allerdings: Realismus war noch nie prägendes Element der Cannabispolitik. Man sollte die Hoffnung also nicht aufgeben.
Entweder setzt sich Deutschland über Gesetze hinweg oder das zieht sich ewig hin und wird dann so etwas halbgares wie in Luxemburg.
Gegen internationale Vertäge hat ja nun schon Kanada, etliche US-Bundestaaten und Uruguay verstoßen. Da sehe ich weniger ein großes Problem. Aber die EU macht uns da vielleicht noch Probleme. Besonders weil unsere Uschi v.d.L da mit drinsitzt. Das wird noch spannend Leute.
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Re: Sammlung Superwahljahr 2021

Beitrag von pepre »

Wurlitzer1920 hat geschrieben: Di 23. Nov 2021, 19:03 Das Cannabis-Dilemma
Rechtliche Hürden der Cannabis-Legalisierung in Deutschland und Europa

https://verfassungsblog.de/das-cannabis-dilemma/

hab`s noch nicht gelesen
Kurz: in internationalen Verträgen steht drin, dass Cannabis zu den illegalen Drogen gehört, deren Handel unterbunden werden soll. Die BRD hat das unterschrieben und kann das nicht einfach ignorieren, weil sonst Vertragsbruch. Er findet das hoffnungslos. - Ich habe mehr Hoffnung: fragst du drei Juristen, kriegst du 8 Antworten. Wahrscheinlich geht's eh nur darum, dass Heerscharen von Juristen über Jahrzehnte hinweg satt Lohn und Brot zur Klärung dieser Frage haben. Läuft ja immer so, denn mehr als ein Drittel der Parlamentarier sind Juristen, das ist schlicht eine ABM! ;)

Auf der anderen Seite kann natürlich die Ampel behaupten: wir sind nicht schuld! Die EU erlaubt es nicht! Diese Karte würde ja nicht zum ersten Mal gezogen werden.

Es ist eine politische Entscheidung, keine juristische! Juristen finden immer Schlupflöcher und Konstrukte, wenn der politische Wille da ist. Das ist ihr Beruf!
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Re: "Ampel 2021" will Cannabis legalisieren - was bedeutet das juristisch?

Beitrag von Martin Mainz »

So hoffnungslos findet er das gar nicht:
Für eine saubere Lösung des Cannabis-Dilemmas kommen wir um eine Änderung europäischen und internationalen Rechts nicht herum. Dass dies innerhalb der Legislaturperiode zu bewerkstelligen ist, scheint wenig realistisch. Allerdings: Realismus war noch nie prägendes Element der Cannabispolitik. Man sollte die Hoffnung also nicht aufgeben.
Ist halt eine Frage der Zeit, klar. Aber ohne diese Änderung kann man schlecht Steuern drauf erheben. Von daher glaube ich auch eher, daß das Modell Luxemburg kommen wird Wenigstens der Eigenanbau ist so möglich. Wenn das alle Länder so machen, wird man sich auch auf EU-Ebene einig werden.
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Re: Sammlung Superwahljahr 2021

Beitrag von Parade »

Südhesse hat geschrieben: Di 23. Nov 2021, 19:19Entweder setzt sich Deutschland über Gesetze hinweg oder das zieht sich ewig hin und wird dann so etwas halbgares wie in Luxemburg.
Wenn man wie bisher sagt zB bis 5 Gramm ist etwas was wir nicht verfolgen dann wäre das auch schon "über Gesetze hinwegsetzen". Wieso muß das Legalisierung heißen, wieso nicht Duldung? Wird eben mehr geduldet wie bisher. Mit den vorgesehenen Steuereinnahmen per Gramm wird das dann aber schwieriger.
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Re: "Ampel 2021" will Cannabis legalisieren - was bedeutet das juristisch?

Beitrag von Parade »

Wurlitzer1920 hat geschrieben: Di 23. Nov 2021, 20:26 Bundesweiten Modellversuch machen und den dann einfach immer wieder
verlängern, ...wir müssen noch weiter forschen.
Oder so ;)

Eben so dass das UN-Einheitsabkommen gehalten wird.

Für medizinischen Gebrauch würde das gehen, so ging das früher auch in Californien. Eine Krankheit angeben beim Kauf für die das bestimmt sein soll ... ? Dann würde das auch mit den gewollten Steuern gehen.
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Re: "Ampel 2021" will Cannabis legalisieren - was bedeutet das juristisch?

Beitrag von Parade »

Wurlitzer1920 hat geschrieben: Di 23. Nov 2021, 20:43 Der Autor sieht die Schwierigkeiten beim EU - Recht und hier sind Ausnahmen
aus medizinischen und wissenschaftlichen Gründen möglich.
Also Verkauf in Apotheke für medizinische Zwecke wären ok ... ?!
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Re: "Ampel 2021" will Cannabis legalisieren - was bedeutet das juristisch?

Beitrag von pepre »

Parade hat geschrieben: Di 23. Nov 2021, 20:57 Also Verkauf in Apotheke für medizinische Zwecke wären ok ... ?!
Medizinischer Zweck wäre zB "leichtes Schlafmittel", wie Baldrian-Tee. Das wäre sicher eine Möglichkeit. Wobei Hanf sicher noch für viele weitere Indikationen gut ist. Vllt hat der Lindner ja doch schon ein wenig vorgearbeitet, und hat sich den Apotheken-Vertrieb nicht gänzlich aus der Hüfte gezogen... ;)
Zuletzt geändert von pepre am Di 23. Nov 2021, 21:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: "Ampel 2021" will Cannabis legalisieren - was bedeutet das juristisch?

Beitrag von pepre »

Wurlitzer1920 hat geschrieben: Di 23. Nov 2021, 21:24 :) Für med. Zwecke wird es doch schon in Apotheken verkauft.
Das ist aber medizinisches Cannabis. Da hast du Vorgaben bezüglich THC/CBD-Gehalt und sterile Nährlösungs-Aufzucht wegen Schimmel und dergleichen. - Damit wird es nichts mit Sortenvielfalt und Geschmacksrichtungen, so wie sich der Genießer das wünscht. Arschteuer wird's noch dazu.
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Re: "Ampel 2021" will Cannabis legalisieren - was bedeutet das juristisch?

Beitrag von Parade »

pepre hat geschrieben: Di 23. Nov 2021, 21:23 Vllt hat der Lindner ja doch schon ein wenig vorgearbeitet, und hat sich den Apotheken-Vertrieb nicht gänzlich aus der Hüfte gezogen... ;)
;)

Es sei denn das EU-Recht hat für eine medizinische Anwendung keine weiteren Vorgaben welche einen freien rezeptfreien Verkauf erschweren würden.
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Martin Mainz
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Re: "Ampel 2021" will Cannabis legalisieren - was bedeutet das juristisch?

Beitrag von Martin Mainz »

Gesundheitsministerium geht wohl an die FDP
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Re: "Ampel 2021" will Cannabis legalisieren - was bedeutet das juristisch?

Beitrag von pepre »

Martin Mainz hat geschrieben: Di 23. Nov 2021, 22:50 Gesundheitsministerium geht wohl an die FDP
Gesamtgesellschaftlich wohl eine Katastrophe (Abbau der Solidargemeinschaft, Privatisierungen). Für Cannabis jedoch könnte der zu erwartende Privatisierungs-Hype tatsächlich einen breit aufgestellten Markt bedeuten. Vielleicht aber auch das Gegenteil: große Kapitalgesellschaften produzieren, und der Vertrieb bedient die eigene Klientel (Apotheken). Denn gerade bei den selbständigen ApothekerInnen hat die FDP massiv an Gunst verloren. - Wir werden sehen, wohin die Reise geht... :roll:
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Re: "Ampel 2021" will Cannabis legalisieren - was bedeutet das juristisch?

Beitrag von Freno »

Der Koalitionsvertrag der "Ampel" ist unterschrieben und das Vorhaben der Abgabe von "Genuß-Cannabis" in "lizensierten Geschäften" ist darin enthalten, aber nicht näher beschrieben. Man wird also weiter abwarten müssen.

Daß diese Legalisierung nach 4 Jahren "evaluiert" werden soll, halte ich für eine Leerformel - "hüh und hott" hat es schon immer und in allen Bereichen staatlichen Handelns gegeben, siehe nur den Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg aus der Kernernergie. Auch ohne so ein Vorhaben der Evaluation kann die Legalisierung in Zukunft stets wieder rückgängig gemacht werden. Rücknahme von bestimmten Gesetzesänderungen ist ja auch oftmals erklärtes Ziel von oppositionellen Parteien im Wahlkampf. Auch ein Gesetz schafft eben nur Rechtssicherheit, solange es in Kraft ist.

Immerhin ist der Koalitionsvertrag nunmehr ein Argument für diejenigen geworden, die aktuell mit BtMG-Verfahren wegen Cannabis zu kämpfen haben. In vielen Fällen muß man es vielleicht gar nicht aktiv einsetzen, sondern es wirkt von alleine. Ein Koalitionsvertrag ist, soweit ich in Erinnerung habe, staatsrechtlich zwar ein "nullum", eine reine Absichtserklärung und kann nicht "eingeklagt" werden. Auch "der Bürger" kann hieraus keine konkreten Rechte für sich herleiten - aber eine deutliche Absichtserklärung der Mehrheit des "Gesetzgebers" hat schon ein gewisses Gewicht, was sich mit Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens in seinen einzelnen Schritten von der Vorstellung eines Entwurfs über die "Lesungen" und Abstimmungen bis zur Ausfertigung durch den Bundespräsidenten (wodurch das Gesetz - die Legalisierung - erst förmlich in Kraft tritt) natürlich jeweils beträchtlich erhöht.

Wie schon gesagt: auch Strafverfolgungsbehörden und Gerichte arbeiten ungerne für den Papierkorb. Als Strafrichter oder Staatsanwalt würde ich zB alle Cannabis-Verfahren erst mal stillschweigend "liegen lassen", eventuell sogar förmlich "aussetzen", sofern keine Verjährungsproblematik ersichtlich ist. Als Verteidiger würde ich eine Aussetzung bzw die Aufhebung von entsprechenden Verhandlungsterminen in den nächsten Monaten eventuell auch förmlich beantragen. Jeder Strafrichter oder Staatsanwalt weiß: wer nach jetzt noch geltender Rechtslage in den nächsten Monaten wegen Cannabis verurteilt (oder sonst wie sanktioniert) wird, legt mit Sicherheit Rechtsmittel ein in der Erwartung, daß bis zur erneuten Verhandlung die Gesetzeslage sich zugunsten des Angeklagten verändert haben wird, auch wenn man nicht genau weiß, wie stark und in welchen Fällen.

Das sollten die Betroffenen jedoch mit ihrem Verteidiger beraten - jeder Fall ist individuell. Wer Cannabis illegal in großem Stil "zentnerweise" angebaut, eingeführt oder gehandelt hat, dürfte von der zu erwartenden Legalisierung weitaus weniger profitieren, als der "kleine Normalkiffer" mit seinen "paar Grämmchen".
Auch die Verhältnisse bei Gerichten und Behörden sind individuell - es gibt "milde" und "wilde" Staatsanwälte und Richter. Strafverteidiger haben oft die Möglichkeit, den zuständigen Staatsanwalt oder Richter in so einer Situation einfach mal anzurufen, wenn man miteinander bekannt ist und es einen "guten Draht" zueinander gibt. Das ist aber auch nicht immer der Fall.
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Re: "Ampel 2021" will Cannabis legalisieren - was bedeutet das juristisch?

Beitrag von insomnia »

deswegen wäre es sehr begrüßenswert wenn das bundesverfassungsgericht zeitnah entscheidet !!! wäre ein booster !!
lg
Religion beruht auf Autorität, Wissenschaft auf Beobachtung und Vernunft." Stephen Hawking, Physiker, Astrophysiker 8-)
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Re: "Ampel 2021" will Cannabis legalisieren - was bedeutet das juristisch?

Beitrag von Freno »

Naja - salopp formuliert: auch Verfassungsrichter mühen sich ungerne an Gesetzen ab, die demnächst aufgehoben werden sollen. Zudem glaube ich nicht, daß man dort großes Interesse hat, die "Ampel" zu etwas zu zwingen, was sie ohnehin tun will. Das würde seitens der "Ampelmännchen" zurecht als Affront gewertet und das Klima von vorne herein unnötig belasten. Nur dann, wenn die Ampel die Legalisierung aus irgendwelchen Gründen vor sich her schiebt, könnte ich mir vorstellen, daß die Verfassungsrichter einen "booster" zünden. Aber das ist eh alles Spekulazius.
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Re: "Ampel 2021" will Cannabis legalisieren - was bedeutet das juristisch?

Beitrag von Cookie »

Oder wenn die Rastafari-Koalition zu lange braucht...
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Re: "Ampel 2021" will Cannabis legalisieren - was bedeutet das juristisch?

Beitrag von Freno »

Cookie hat geschrieben: Do 9. Dez 2021, 12:04 Oder wenn die Rastafari-Koalition zu lange braucht...
Das ist gut möglich, daß es dann doch 1 Fußtritt aus Karlsruhe gibt. Es sind, wie ich dieser Tage via Wiki erfahren habe, 3 Vorlagebeschlüsse von Amtsgerichten anhängig. Die verhältnismässig seltenen Vorlagebeschlüsse von Gerichten werden vom BVerfG weitaus ernster genommen, als die Unmengen von Verfassungsbeschwerden, die Jahr für Jahr eingehen. Sie können auch nicht - wie die Verfassungsbeschwerden - "mit dem Gummistempel" mangels grundsätzlicher Bedeutung abgewiesen werden, sondern müssen in einer ausführlich begründeten Entscheidung beschieden werden. Vorlagebeschlüsse fahren also sozusagen mit dem Blaulicht am Stau der Verfassungsbeschwerden von "Bürgern" vorbei. Auch der "Spruchkörper" - ein Einzelrichter oder ein Kollegialgericht, der einen Vorlagebeschluß verfasst, ist gehalten, diesen Beschluß sehr ausführlich zu begründen. Auch diese Pflicht wird als "nobile officium" der Richterschaft sehr ernst genommen - da haben sich ein paar Richter "richtig ne Platte gemacht".

Es ist mE auch gut möglich, daß es noch weitere Vorlagebeschlüsse, uU auch von höherrangigen Gerichten - Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof (oder Bundesverwaltungsgericht zB in Führerscheinsachen) geben könnte, wenn die Ampel sich zu viel Zeit lässt. Meiner Einschätzung nach wird sich aber insofern kaum etwas vor Sommer 2022 tun. Es gibt die "100 Tage", die man der neuen Regierung allgemein zugesteht, um sich einzurichten und auch vorrangige Probleme, vor allem die wirtschaftlichen Folgen der "Corona-Maßnahmen". Auch das Gesetzgebungsverfahren selbst braucht wegen der vorgeschriebenen 2-3 "Lesungen", und evtl. erforderlicher Zustimmung des Bundesrates einige Monate, denen zuvor selbst im günstigsten Falle einige Monate an öffentlicher und nicht öffentlicher Debatte über ein entsprechendes Gesetz vorangehen.

Ich habe es schon mehrfach kundgetan: die Justiz, die Strafverfolgungsbehörden haben schon seit über 10 Jahren keinen Bock mehr, Cannabis-Konsumenten hinterherzujagen, weil sie durch unmittelbares Erleben der Verfolgten "evident" erlebt haben, daß "Kiffer" in ihrer ganz überwiegenden Mehrheit keine Randgruppen, Assozialen, oder Kriminellen sind, sondern durch das Verbot unnötig kriminalisierte "ganz normale Menschen". Die Justiz und die Strafverfolgungsbehörden haben auch mitbekommen, daß Cannabis-Konsum inzwischen sehr weit verbreitet ist und darüber hinaus noch weitergehende gesellschaftliche Akzeptanz der "Nicht-Kiffer" genießt. Dementsprechend empfinden es die Juristen und Polizisten als "vasting time, brain and money", ihrem diesbezüglichen Verfolgungsauftrag des Gesetzes weiter nachgehen zu müssen, während "time, brain and money" an anderen "Brennpunkten" dringend gebraucht würden.

In einem "Simplizissimus" aus der Zeit um 1900 gab es mal eine schöne Karikatur über eine Dienstbesprechung bei der Münchener Polizei und als Unterschrift ein fiktives Zitat des Vorgesetzten: "Das G'spasserl mit der Mördersucherei hört mir jetzt aber auf ! Ab morgen werden wieder die Schaufenster nach nackerte Bilder abgesucht !"
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Re: "Ampel 2021" will Cannabis legalisieren - was bedeutet das juristisch?

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Ich möchte gern anmerken, dass der Wille zur Legalisierung in der Ampel wirklich da ist. Es gibt jede Menge Personal, dass sich damit beschäftigen wird, aber leider ist noch nicht viel Substanz da. Die kommenden Monate werden spannend werden.

FraFra

EDIT: Der Gesundheitsminister hat den Prozess angestossen. Es gab sogar schon eine Ankündigung, dass ab 2023 der erste "Joint" verkauft werden würde. :lol:
Diese Einschätzung halte ich für mehr als sportlich, um nicht zu sagen, unrealistisch.

Die Gesetze sind bisher immer maximal Cannabisfeindlich erstellt worden. Maximalrestriktiv kann man auch sagen. Da muss erst viel Gesetzestext umgebaut werden, um es möglich zu machen.

Rein Rechtlich ist es kein Problem, solange der Staat der Dealer ist. Das bedeutet, dass die Gewinne nicht unkontrolliert abfließen, sondern dem Staat zugutefließen. Die Läden bekommen natürlich eine gewisse Verkaufsprovision. Da wird sich aber keiner eine Goldene Nase verdienen. Es geht nicht darum Cannabis zur allgemeinen Handelsware zu machen. Nein, denn die Intention dahinter ist nur den privaten Eigengebrauch zu ermöglichen, um den Schwarzmarkt auszutrocknen. So einfach ist das.

Wer selbst mal auf der Seite vom Bundesverfassungsgerichts schauen möchte:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... _node.html

Zweiter Senat Nummer 40:
Es sind mehrere Verfahrensnummern: 2 BvL 3/20, 2 BvL 14/20, 2 BvL 5/21, 2 BvL 7/21
Rauch gehört nicht in die Lunge. Rauchen ist die schlechteste Art Cannabis zu konsumieren. Vapen ist da wesentlich besser geeignet. Maximal 200°C
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Re: "Ampel 2021" will Cannabis legalisieren - was bedeutet das juristisch?

Beitrag von Freno »

Inzwischen liegt ein "Eckpunkte-Papier" der Bundesregierung zur Legalisierung vor, wie ich einer hiesigen Mitteilung entnehmen konnte. Auf der HP des Gesundheitsministeriums liest es sich so:

https://www.bundesgesundheitsministeriu ... t-vor.html

Ich habe mich auf diese Seite beschränkt, mir das komplette Gesülze erspart - was für die von Repressionen aktuell Betroffenen wichtig ist, steht auch in der Übersicht, nämlich:

"Laufende Ermittlungs- und Strafverfahren sollen zu dann nicht mehr strafbaren Handlungen beendet werden." (6. Punkt von oben)

Der straffreie Besitz von Cannabis soll auf 20-30 g beschränkt werden heißt es dort weiter. Das heißt: wer ein Verfahren am Hals hat, in dem es um weniger als 20 g Cannabis geht, sollte auf jeden Fall "auf Zeit spielen". Wie das geht, habe ich oben schon beschrieben: es geht nur mit einem anwaltlichen Verteidiger, siehe oben !

Auch wer mit mehr als 20 g erwischt worden ist, hat gute Chancen, mit einem "Spiel auf Zeit" entweder straffrei herauszukommen - wenn man doch höher als 20 g geht bei der Legalisierung - oder aber glimpflicher davon zu kommen.

Auch bei höheren Mengen als 30 g und "Qualifikationen", insbesondere Handeltreiben, wird sich das "Spiel auf Zeit" wahrscheinlich lohnen: Cannabis und THC sollen nämlich generell nicht mehr unter das BtMG fallen, die zT empfindlichen Strafandrohungen des BtMG also entfallen. Es wird voraussichtlich neue Strafandrohungen in dem künftigen "Cannabis-Kontroll-Gesetz" (oder wie es auch immer heißen wird) geben, die aber wahrscheinlich glimpflicher ausfallen, als die bisherigen BtMG-Sanktionen. Daß es solche neuen Sanktionen geben wird, ergibt sich schon aus der o.g. Obergrenze für den legalen Besitz. Wer mit mehr erwischt wird, wird entsprechend bestraft werden, aber möglicherweise - bis zu einer noch unbekannten Grenze - nur mit einem Bußgeld, das nicht in Führungszeugnis kommt. Auch wenn irgendwelchen Grenzen überschritten werden, in denen der Besitz zu einer Straftat wird - die Sanktion wird wahrscheinlich deutlich geringer sein, als die des BtMG.

Das kann eine enorme Bedeutung haben: wer ein Verfahren am Hals hat, bei dem der Knast droht, kann mit dem "Spiel auf Zeit" - also der Hinausschiebung der rechtskräftigen Entscheidung bis nach der Legalisierung - mit einiger Wahrscheinlichkeit noch mal "mit dem blauen Auge davonkommen" , eine Bewährungs- oder Geldstrafe ist allemal besser als Knast ! Ausserdem macht sich eine Vorstrafe wegen Verstoßes gegen ein "Cannabis-Kontroll-Gesetz" immer noch besser im Führungszeugnis, als eine Vorstrafe wegen BtMG, wo immer noch sehr viele gerne gleich an Koks, Heroin, Cristal Meth, Drogen-Mafia, Camora, Finanzierung von islamischem Terrorismus usw denken. Selbst wenn man doch einbuchten muß: für einen "Kiffer" oder "Dope-Dealer" haben weitaus mehr Leute Verständnis, als für einen "Junkie" oder "Heroin-Dealer". Ob das moralisch korrekt ist, darüber kann man streiten, aber es ist "Fakt", wie wir Zonendödel immer noch gerne sagen.

Also Leute, die Ihr von Repressionsfällen aktuell betroffen seid:

Sprecht mit Euren Anwälten darüber - und wenn Ihr noch keinen Anwalt habt, solltet Ihr euch gerade jetzt einen besorgen, auch wenn es schweinzisch teuer wird: nie war ein Anwalt für Betroffene von BtMG-Verfahren so wertvoll, wie heute !

Denn das "Spiel auf Zeit", das einem heute "den Hals retten kann", kann mit einigen Erfolgsaussichten wirklich nur von einem Anwalt als "insider" gespielt werden, der eine effektive Chance hat, mit Staatsanwaltschaft und Gericht am Telefon, oder wenn man sich in anderen Verfahren im Gerichtssaal, zufällig auf dem Flur oder in der Gerichtskantine, manchmal auch bei "Juristenstammtischen" usw mal trifft, zu einem "informellen deal" zu kommen. Auch wenn das informelle Spiel nicht funzt, weil der Anwalt nicht so gut vernetzt ist oder Richter bzw Staatsanwälte "hardliner" sind, hat der anwaltliche Verteidiger auch "streng formelle" Möglichkeiten, ein Verfahren zu verzögern, in dem er alle möglichen "Anträge" stellt: noch ein Gutachten, noch ein Zeuge, Terminsverlegung usw ...

Jeder Fall ist auch anders gelagert und die konkreten Erfolgsaussichten des "Spiels auf Zeit" hängen ganz von den konkreten Umständen ab und die kann nur der Anwalt beurteilen, der die Akte kennt und weiß "was Sache ist". Hier ausdiskutieren können wir die einzelnen Fälle eh nicht - "Feind liest mit !"
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Re: "Ampel 2021" will Cannabis legalisieren - was bedeutet das juristisch?

Beitrag von Freno »

Inzwischen gibt es einen Gesetzesentwurf, der sich in der "Ressortabstimmung" der Regierung befindet - dieses Stadium hieß früher mal "Referentenentwurf":

https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... igenanbau/

Der Text dieses ersten konkreten Entwurfes ist mir immer noch nicht bekannt, aber auch das regierungsamtliche "Eckpunktepapier" vom April sieht eine Straffreiheit des Besitzes von Cannabis bis maximal 25 g vor. Das ist recht viel, mehr als in den meisten Repressionsfällen, von denen hier in diesem Unterforum erichtet wurde, verfolgt wird. In Kraft treten soll dieses 1. Legalisierungs-Gesetz zum Jahreswechsel. Laufend Verfahren sollen dann "ohne weiteres eingestellt" werden.

Auch wenn es stets auf die Umstände des Einzelfalls ankommt und man sich nicht auf Presseartikel verlassen kann, sondern nur auf das Gesetz, daß noch lange nicht in der Welt ist:

Die Chancen sind recht gut, daß in laufenden Repressionsfällen, die unterhalb dieser 25g-Grenze bleiben, strafrechtliche Sanktionen alleine dadurch vermieden werden können, daß das Verfahren so lange am Laufen gehalten wird, bis das Gesetz in Kraft tritt. Wenn es nämlich dann in Kraft tritt, solange ein eventuelles Urteil (oder Strafbefehl nach Einspruch) noch nicht "rechtskräftig" ist, also ein Rechtsmittel - Berufung, Revision - eingelegt ist und dieses auch noch nicht entschieden ist, fällt die Strafbarkeit durch das Inkrafttreten des Gesetzes weg, sofern nicht mehr als der Besitz von 25 g Cannabis zum Eigenverbrauch vorgeworfen wird.

Das heißt aber auch, daß die Strafbarkeit von "Qualifikationen" wie "Inverkehrbringen" oder "Handeltreiben" auch unterhalb der 25 g - Grenze höchstwahrscheinlich erhalten bleibt, ebenso wie "Rauschtaten", va die "Rauschfahrt" mit Kraftfahrzeugen mit den entsprechenden "Nebenwirkungen" auf den Führerschein.

Alldies ist bei Gerichten und Behörden auch bekannt - wie schon öfters gesagt: auch Gerichte und Behörden arbeiten nur sehr ungerne für den Papierkorb. Ein Vorstoß zum "Spiel auf Zeit" durch den Beschuldigten oder seinen Verteidiger dürfte also inzwischen auf sehr offene Ohren treffen, vor allem dann, wenn dieser Vorstoß durch einen anwaltlichen Verteidiger unternommen wird, der eben dieselbe Sprache spricht, wie die Gerichte und Behörden.

Es ist eigentlich allgemein bekannt: im öffentlichen Dienst kann man seinen Stundenlohn nicht dadurch erhöhen, daß man schneller oder besser arbeitet, sondern nur dadurch, daß man Arbeit vermeidet. Richter und Staatsanwälte, die freie Dienstzeiteinteilung haben, können dann früher Feierabend machen, Rechtspfleger und Polizisten müssen zwar auf der Dienststelle bleiben, aber können dienstlich Kaffee trinken, Zeitung lesen oder Skatspielen.

Eine Einstellung des Verfahrens "von wegen Amnestiegesetz" und mit "Textbaustein" (der auch von jedem Richter oder Staatsanwalt für hunderte von gleichgelagerten Fällen verwandt wird) braucht bei der elektronischen Akte nur ein paar Mausklicks. Das Verfahren gleichwohl "durchzuzerren" bedeutet: Papierkram hin und her, Hauptverhandlung, Anträge, Beweisaufnahme ... den ganzen bürokratischen Zirkus halt bis hin zu den Entscheidungen über die Kosten und die Asservate.
Freno
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Re: "Ampel 2021" will Cannabis legalisieren - was bedeutet das juristisch?

Beitrag von Freno »

Inzwischen ist der Entwurf in den Medien herumgereicht worden: https://www.docdroid.net/VAulz8h/gesetz ... df#page=33

Ich habe hier direkt den § 52 des Entwurfs verlinkt, der mit "Rehabilitierungsmaßnahmen" überschrieben ist. Tatsächlich handelt es sich nur um eine einzige dieser Maßnahmen, nämlich die Löschung von Einträgen im Bundeszentralregister, die auf Verurteilungen von - früheren - Straftaten beruhen, die nach dem Entwurf nicht mehr strafbar oder nur noch mit Geldbuße bewehrt sein soll.

Eine Regelung zur noch laufenden Vollstreckung von Geld- oder Freiheitsstrafen für frühere Delikte, die nach dem Entwurf nicht mehr strafbewehrt wären, fehlt indessen. Beispiel: Karl Kiffer ist wegen Besitzes von 20 g Cannabis zu einer Geldstrafe von € 1.200 rechtskräftig verurteilt worden, die Karl Kiffer in monatlichen Raten von € 100 "abstottern" darf. 6 Monate nach der Verurteilung tritt der oben verlinkte Entwurf als Gesetz in Kraft - was nun ?! Ich weiß es nicht. Nach dem Entwurf müsste Karl Kiffer weiter 100 € jeden Monat abdrücken, aber könnte die Löschung seiner entsprechenden Vorstrafe beim Bundeszentralregister beantragen - eine ziemlich absurde Situation und nicht die einzige absurde Regelung, die dieser Entwurf enthält - siehe den thread dazu: viewtopic.php?t=20115

Sehr vorteilhaft für Betroffene von laufenden Verfahren ist allerdings, daß der Entwurf den Besitz, den Erwerb, ja sogar die Einfuhr von bis zu 25 g Cannabis explizit für straffrei erklärt, ebenso die Aufzucht von 3 Cannabis-Pflanzen als "home-growing", was wahrscheinlich einen Ertrag von mehr als 25 g erwarten lässt. Den "growern" werden also noch weitaus größere Mengen - die der Entwurf jedoch nicht quantifiziert - zugestanden.

Weiterhin strafbewehrt sollen allerdings die Weitergabe, auch unentgeltliche Weitergabe bleiben.

Jedenfalls diejenigen Betroffenen, denen

a) nur der Besitz von weniger als 25 g Cannabis oder
b) der Besitz von 3 Cannabis-Pflanzen bzw. deren Ernte

vorgeworfen wird, können diesen Entwurf in ihr Ermittlungs- oder Hauptverfahren "einbringen". Wie sie das am sinnvollsten tun, hängt vom Einzelfall ab - auf jeden Fall sollte es durch einen anwaltlichen Verteidiger erfolgen. Ein guter Strafverteidiger kann dieses "Einbringen" auch häufig am Telefon mit dem zuständigen Staatsanwalt oder Richter erledigen - schließlich verfolgen auch die Richter und Staatsanwälte, die mit BtMG zu tun haben, den Legalisierungsprozeß mit eben so großem Eigeninteresse, wie die Betroffenen !

Wie ich schon öfters geschrieben habe: in solchen Fällen ist das "Spiel auf Zeit" sehr erfolgversprechend und die Erfolgsaussichten sind noch besser geworden. Das gilt auch dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden oder das Gericht der 1. Instanz "hartleibig" sind und das Verfahren weiter betreiben und verurteilen wollen. Dann legt man eben Berufung und Revision ein, schlimmstenfalls Verfassungsbeschwerde - die Chance, daß während des regelmässig mehrere Jahre dauernden Instanzenzuges ein Legalisierungsgesetz in Kraft treten wird und in diesen Fällen dann zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden und zum Freispruch führen muß, ist sehr groß.

Ein solcher Freispruch durch "Aussitzen" kann für die Betroffenen auch deswegen günstiger sein, weil bei einem Freispruch regelmässig eine Erstattung der "notwendigen Auslagen" des Angeklagten - va die gesetzlichen Anwaltsgebühren - durch die Staatskasse angeordnet wird. Bei einer Verfahrenseinstellung dagegen bleibt man oftmals auf den Anwaltskosten sitzen.

Wie auch schon öfters gesagt: hier kann man nur eine grobe Richtung aufzeigen, die zu einem glimpflichen Ausgang der Verfahren führen können - die Umstände der Einzelfälle kann man hier nicht erörtern, das muß der Beratung mit dem anwaltlichen Verteidiger vorbehalten bleiben.
Freno
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Re: "Ampel 2021" will Cannabis legalisieren - was bedeutet das juristisch?

Beitrag von Freno »

Wir haben September 2023 und einen Regierungs-Entwurf für ein "CanG" - näheres hier:

viewtopic.php?t=20322

In diesem thread ist auch ein youtube-Video einer SPD-MdB verlinkt, die sehr optimistisch ein Inkrafttreten um den 1.1.24 herum in Aussicht stellt.

Dies verändert die Lage der von Repressionen Betroffenen dramatisch zu deren Gunsten ! Weil, wie schon öfters ausgeführt, Gerichte und Behörden nur ungerne für den Papierkorb arbeiten, wird der Verfolgungsdruck nun generell stark abnehmen - soweit es um Delikte geht, die nach noch geltendem Recht strafbar sind, aber höchstwahrscheinlich in einigen Monaten "entkriminalisiert" werden.

Dies sind va die Fälle, in denen nur der Besitz oder der Erwerb (egal ob gegen Bezahlung oder "für lau") von weniger als 25 g Cannabis im Inland vorgeworfen wird.

Die Weitergabe, insbesondere der Verkauf bleibt weiter strafbar, ebenso die Ein-, Aus- und Durchfuhr. Ebenso bleiben die negativen "Kollateralschäden" va im Bereich des Straßenverkehrs - "Führerschein" - unberührt. Über die gesetzliche Festsetzung von Grenzwerten im Straßenverkehr wird nach wie vor heftig gestritten, einen Gesetzentwurf gibt es dazu derzeit nicht.

Wer also aktuell von Ermittlungsverfahren nur (!) wegen Besitzes oder Erwerbs von bis zu 25 g Cannabis im Inland betroffen wird, könnte gut damit fahren, die Aussage zu verweigern und explizit Bezug zu nehmen auf den Regierungsentwurf, für den man eine Fundstelle bzw link bei der HP der Bundesregierung parat haben sollte.

In der Beantwortung eines "Anhörungsbogens", der Betroffenen oftmals zugeschickt wird, könnte man etwa folgende Formulierung gebrauchen:

"Ich mache von meinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Ich tue dies insbesondere vor dem Hintergrund, daß die Bundesregierung vor kurzem eine Gesetzesvorlage zum Bundestag beschlossen hat, wonach die mir vorgeworfene Straftat in absehbarer Zeit entkriminalisiert werden soll. [Angabe einer Fundstelle / alternativ: "Dies ist allgemein bekannt."]

Bei gewöhnlichem Verlauf der Dinge ist mit einem Inkrafttreten dieser Vorlage der Bundesregierung als vom Bundespräsidenten verkündeten Gesetzes zu rechnen, bevor das gegen mich geführte Verfahren zu einem rechtskräftigen Abschluß kommen kann. Ich gehe davon aus, daß diese absehbare Gesetzesänderung in jedem Stadium des Verfahren zu meinen Gunsten berücksichtigt werden wird."

Hämischer Kommentare sollte man sich dabei tunlichst enthalten, um keine "Beißlust" zu provozieren !

Wenn man bei einer "Kontrolle erwischt wird" kann man das auch mündlich "rüberbringen". Auch in diesem Falle sollte man sich hüten, übertrieben selbstbewußt aufzutreten - siehe oben ! Durchsuchungen und Beschlagnahmen sollte man widersprechen, dazu habe ich mich schon geäussert:

viewtopic.php?t=168

(Ziemlich am Ende !)

Das "Spiel auf Zeit", das über längere Zeiträume nur mit einem anwaltlichen Verteidiger mit Erfolgsaussicht gespielt werden kann, könnte jetzt und in Anbetracht des in Gang gebrachten Gesetzgebungsverfahrens, und da es möglicherweise nur noch um einige Monate geht, auch ohne den - leider sehr teuren - anwaltlichen Verteidiger zu spielen sein.

100% sicher ist man damit aber nicht. Die Legalisierung kann noch "platzen", genauso wie die Ampel-Koalition als Solche, deren Rückhalt in der Bevölkerung meiner Wahrnehmung nach im Schwinden begriffen ist.

Es ist auch häufig gerade für den Laien nicht einfach, festzustellen, was ihm eigentlich zur Last gelegt wird. Insbesondere in "Führerscheinsachen" wird man auch weiterhin um den Anwalt nicht herumkommen.

Immerhin kann man aber in einfach gelagerten Fällen die Inanspruchnahme des teuren Anwalts für einige Monate nach hinten verschieben und hat eine realistische Chance, daß sich der Anwalt durch ein in Kraft getretenes "Legalisierungsgesetz" dann erübrigt.
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Re: "Ampel 2021" will Cannabis legalisieren - was bedeutet das juristisch?

Beitrag von Freno »

Inzwischen haben wir Dezember und die für diesen Monat geplante 2. Lesung, in welcher der Entwurf zum Gesetz werden sollte, wurde auf Betreiben der SPD-Fraktion(-spitze) abgesetzt, der Entwurf an die Innenministerkonferenz verwiesen.

Ich selbst bin pessimistisch, glaube nicht, daß der Entwurf noch Gesetz werden wird, sondern daß er noch eine Zeit lang in Gremien von "Bedenkenträgern" zum zerreden herumgereicht und dann mehr oder weniger stillschweigend beerdigt wird. Ausserdem halte ich es für recht wahrscheinlich, daß die Ampel-Koalition u.U. schon bald auseinanderbricht.

Man kann aber auch anderer Meinung sein - es sind letztendlich politische Spekulationen und die sind auch von politischen Grundhaltungen und -einstellungen geprägt. Offiziell befindet sich der Entwurf immer noch "im Gesetzgebungsverfahren".

Die hohe Wahrscheinlichkeit jedoch, daß die Teil-Legalisierung alsbald "kommt" hat sich jedoch deutlich erniedrigt.

Meinen im September gegebenen Rat, auch ohne anwaltliche Vertretung "auf Zeit zu spielen", kann ich unter diesen Umständen nicht mehr aufrecht erhalten.

Die nunmehr eingetretene Unsicherheit erreicht nämlich auch die Staatsanwaltschaften und Gerichte, wo man - meiner Überzeugung nach - in etlichen Fällen ebenfalls auf Zeit gespielt hat, dh "Cannabis-Fälle" liegen gelassen hat, um sich unnötige Arbeit und auch den Betroffenen unnötige Belastungen zu ersparen in den Fällen, in den die heutigen Straftaten nach dem Entwurf "entkriminalisiert" worden wären.

Optimisten und Faulpelze (von denen es eine Menge gibt) in der Justiz werden diese Cannabis-Fälle vielleicht weiter liegen lassen, Pessimisten und hardliner jedoch werden auch diese Fälle wieder vorantreiben wollen.

Wer also in diesen Tagen von Repressionsfällen betroffen ist, muß ich leider wieder den unbeliebten, weil teuren Rat geben, sich anwaltlichen Beistands zu bedienen.

Warum der Anwalt so wichtig ist, habe ich hier einmal versucht, allgemein zu beschreiben:

viewtopic.php?t=19192
Freno
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Re: "Ampel 2021" will Cannabis legalisieren - was bedeutet das juristisch?

Beitrag von Freno »

Die Lage hat sich wiederrum verändert: am heutigen Tage hat der Bundestag den Entwurf des CanG beschlossen und bei gewöhnlichem Verlauf der Dinge wird es am 1.4. d.J. in Kraft treten.

Das bedeutet eine große Erleichterung für all diejenigen, die aktuell "ein Verfahren am Hals haben", sofern das nach noch geltender Rechtslage strafbare Verhalten ab dem 1.4. legalisiert werden wird. Wie schon öfters betont: Gesetzesänderungen zu Gunsten des Angeklagten/Beschuldigten sind in jeder Lage eines laufenden Verfahrens - vom Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft bis zum Instanzenweg der Gerichte "von Amts wegen" zu berücksichtigen.

Das betrifft aber nur diejenigen Fälle, in denen ein Besitz von weniger als 25 g Cannabis im öffentlichen Raum bzw. 50 g Cannabis in der eigenen Wohnung vorgeworfen wird - und sonst nichts. "In Verkehr bringen", insbesondere Handeltreiben bleiben weiter strafbar - aber auch hier können sich hinsichtlich des Strafmaßes günstigere Konstellationen einstellen. Weiter strafbar bleibt insbesondere die "Rauschfahrt", das Führen von Kraftfahrzeugen unter Cannabis-Einfluß. Hierzu sollen in den nächsten Monaten Grenzwerte "regierungsamtlich" festgesetzt werden - das bleibt abzuwarten.

Die Richter und Staatsanwälte, die dienstlich mit "BtM-Sachen" zu tun haben, verfolgen den Legalisierungsprozeß sehr aufmerksam. Die allermeisten davon werden die entsprechenden Akten "auf Wiedervorlage" zu einem Datum nach dem 1.4. "abverfügen", dh nichts mehr tun, bis man entgültige Sicherheit über die geänderte Rechtslage hat. In den "legalisierten" Fällen werden sehr viele Anklagen zurückgenommen, Ermitttlungsverfahren eingestellt werden "mangels Nachweises einer Straftat" gem. § 170 II StPO, weil die Strafbarkeit rückwirkend entfallen ist. In den Fällen, in denen es zu einer Hauptverhandlung kommt, muß sie - wohlgemerkt: nur in den o.g. Fällen ! - zwingend mit Freispruch enden.

Deswegen sollte man es sich sehr gut überlegen, ob man sich jetzt noch auf Verfahrenseinstellungen gegen Auflagen oder sonstige "deals" einlassen sollte - das kann man aber nie im Allgemeinen sagen und die Umstände des Einzelfalls kann man nur mit einem anwaltlichen Verteidiger "ausdiskutieren".
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