Dazu kann man nur ein sagen:
ABSOLUT DUMM
Wenn ich Alkohol trinke, muss ich immer mit einen Test rechnen. Auch wenn man nur 1 Bier getrunken hat und danach Auto fährt riecht die ganze Fahrerkabine nach Alkohol. Das riechen bei einer Kontrolle auch die Polizisten...
Das ist natürlich ein begründeter Verdacht. Sollte ich jetzt den Alkohol-Test vor Ort nicht zustimmen, ist es nur logisch, dass ich auf die Wache zum Blutabnehmen muss... Wenn dann nicht sofort ein Richter zur Verfügung steht, handelt es sich natürlich um "Gefahr in Verzug".... Somit ist eine Blutabnahme rechtens!
Wo ist da der Unterschied ob der Richter das angeordnet hat oder nicht?
Was anderes wäre es gewesen, wenn die Blutuntersuchung 0,0 ergeben hätte. Dann hätten sich die Beamten dazu äußern müssen...
Somit könnte man dann einen Strafantrag und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen wg. folgender Verstöße:
- § 239 StGB Freiheitsberaubung
– § 240 StGB Nötigung, Absatz 4 Besonders schwerer Fall da die Amtsinhaber ihre Befugnisse missbraucht haben
– § 340 StGB Körperverletzung im Amt
– § 343 StGB Aussageerpressung – § 344 StGB Verfolgung Unschuldiger
Aber so kann man nur sagen:
Don`t drink and drive!!! Und das kann ich nur jeden Empfehlen! Ich fahre selbst nach einem einzigen Bier für die nächste Stunde nicht mehr... und sobald ich mehr als ein Bier trinke, lasse ich mich fahren!
Ich (nd ihr wahrscheinlich auch) könntet es euch nie Verzeihen, wenn bei einer Rausch-Fahrt jemand verletzt oder gar ums Leben kommt....