Es ist nun soweit , ich wurde am 22.05 mit 54 g Marihurenanna auf dem Fahrrad angehalten . Aussage verweigert lediglich angegeben es sein zum Eigengebrauch und das ich kein Dealer sei .
Am 28.05. habe ich FE Klasse B erhalten ( vorläufiger lappen ) und am 19.06. Prüfung der Klasse A bestanden.
Nachdem ich das Mopped zurück zur Fahrschule gebracht habe bin ich dierekt zur FsSt geradelt um mir die Karte abzuholen. Dort ist etwas sehr seltsames geschehen wer es gerne nachlesen möchte ich machmal Copy und Past anonsten einfach den Absatz einfach überspringen das es eigentlich nicht zu meiner Fragestelltung gehört aber evt. Interessant ist. Mir wurde nun schon öfters gesagt das Verhalten der FsSt soll angeblich nicht rechtens gewesen sein !
Vollgendes hat sich abgespielt: Person X hat am 28.05.15 die Fahrerlaubnis Klasse B erhalten und heute am 19.05.15 die Fahrerlaubnis Klasse A.
Person X ist nach der Prüfung zur FssT gegangen um sich dort den Führerschein abzuholen. Er zog eine Nummer , wurde aufgerufen und erhielt seine Karte mit Klasse A und B darauf vermerkt. X hatte seid dem 28.05.15 nur einen vorläuffigen Führerschein erhalten da die beiden Klassen zusammen angemeldet worden waren und die Karte erst bestellt wurde nach bestandener Prüfung für Klasse B .
Person X verlies nun das Gebäude mit seinem Führerschein im Portmone , schloß sein Fahrrad auf und wollte grade los fahren als die Mitarbeiterrin aus dem Büro plötzlich hinter ihm stand und sagte : ,,Können Sie bitte nochmal rein kommen meine Kollegin möchte gerne nochmal mit ihnen Sprechen´´. X verschloß wieder sein Rad und folgte der Dame wieder in die FsSt. Dort forderte die Dame X auf ihr noch einmal den Führerschein zu geben , welche dann in einem anderem Büro als zuvor verschwand. Kurz darauf wurde X ebenfalls in das Büro gebeten und tratt ein. Dort saß dann eine andere Mitarbeiterin die wie anscheinend sehr verwundert war X dort zu sehen und sagte : Herr X sie sind am 22.05.15 in einer Verkehrskontrolle mit 54g Marihuana angetroffen worden. X antwortete : Das ist richtig . Die Mitarbeiterin daraufhin : Und ich habe hier angaben der Polizei das sie gesagt haben sie seien regelmäßiger Cannabis Konsument . Dies verneinte X da er niemals dies der Polizei gegenüber erwähnt hat und er bezüglich der Aussage zum Tatvorwurf keine angaben gemacht hat. X sagte bei der feststellung der Tat lediglich das diese 54g zum Eigengebrauch gedacht waren und er kein Drogendealer sei ...
X würde der Führerschein nun nicht wieder gegeben und ihm wurde gesagt es könnte ihn auch 150 Euro kosten diesen einzubeziehen obwohl der Vorwurf des Konsumes noch im Raum Steht. X sollte am 17. - 18.06.15 Posterhalten haben in der er aufgefordert wird ein äG abzugeben binnen der nächsten 8 Tage . Post ist noch nicht eingetroffen , doch X wurde das schreiben dann vor Ort ausgedruckt und übergeben frist beginn jedoch der 16.06.15 .
Wie ist nun die rechtmäßigkeit in dem Fall des Entzuges wenn man es so nennen kann ?
X hatte ja zum Tatzeitpunkt noch gar kein Führerschein und ist auch kein regelmäßiger Konsument dennoch wiederhollungstäter mit Cannabis jedoch nie mit Bezug zum Straßenverkehr.
So , mir geht es nun darum wie eure einschätzung bezüglich des äG ist ? Natürlich werde ich das übermich ergehen lassen und bin der Meinung das mir kein regelmäßiger Konsum nachgewiesen werden kann da ich nun mehr als 5 Wochen abstinenz lebe , viel Tee trinke und allemöglichen Mittel zum Entwässern einwerfe ...
Dennoch wird der Cooh gehalt wahrscheinloch nicht nuter 5ng/ml sein und ich befürchte aufgrund der nicht geringe Menge eine MPU anordung , wäre das so rechtens oder könnte ich dann mit einem Anwalt da gegen angehen ?
Danke für eure Hilfe