An alle mit einer Ausnahmegenehmigung !!
An alle mit einer Ausnahmegenehmigung !!
Hallo,
ich habe seit kurzem eine Ausnahmegenehmigung für medizinische Cannabisblüten. Da ich aus dem repressivem Bayern komme hätte ich dazu mal eine Frage: Hat irgend jemand von euch mit Ausnahmegenehmigung schon mal Probleme im Bezug auf die Fahrerlaubnis von Familienmitgliedern ( Ehepartner, Kinder) gehabt? Meine Frau hat jetzt Angst das die Polizei statt mich auch sie zu einer Blutprobe mitnehmen könnte und sie ja nur durch Passiv- Konsum schon mehr als die 1ng THC in ihrem Blut hat. Um ihr daraufhin die Fahrerlaubnis zu entziehen. Falls ihr mir dazu Auskunft geben könntet wäre ich euch sehr dankbar !!!
ich habe seit kurzem eine Ausnahmegenehmigung für medizinische Cannabisblüten. Da ich aus dem repressivem Bayern komme hätte ich dazu mal eine Frage: Hat irgend jemand von euch mit Ausnahmegenehmigung schon mal Probleme im Bezug auf die Fahrerlaubnis von Familienmitgliedern ( Ehepartner, Kinder) gehabt? Meine Frau hat jetzt Angst das die Polizei statt mich auch sie zu einer Blutprobe mitnehmen könnte und sie ja nur durch Passiv- Konsum schon mehr als die 1ng THC in ihrem Blut hat. Um ihr daraufhin die Fahrerlaubnis zu entziehen. Falls ihr mir dazu Auskunft geben könntet wäre ich euch sehr dankbar !!!
An alle mit einer Ausnahmegenehmigung !!
Hallo,
ich habe seit kurzem eine Ausnahmegenehmigung für medizinische Cannabisblüten. Da ich aus dem repressivem Bayern komme hätte ich dazu mal eine Frage: Hat irgend jemand von euch mit Ausnahmegenehmigung schon mal Probleme im Bezug auf die Fahrerlaubnis von Familienmitgliedern ( Ehepartner, Kinder) gehabt? Meine Frau hat jetzt Angst das die Polizei statt mich auch sie zu einer Blutprobe mitnehmen könnte und sie ja nur durch Passiv- Konsum schon mehr als die 1ng THC in ihrem Blut hat. Um ihr daraufhin die Fahrerlaubnis zu entziehen. Falls ihr mir dazu Auskunft geben könntet wäre ich euch sehr dankbar !!!
ich habe seit kurzem eine Ausnahmegenehmigung für medizinische Cannabisblüten. Da ich aus dem repressivem Bayern komme hätte ich dazu mal eine Frage: Hat irgend jemand von euch mit Ausnahmegenehmigung schon mal Probleme im Bezug auf die Fahrerlaubnis von Familienmitgliedern ( Ehepartner, Kinder) gehabt? Meine Frau hat jetzt Angst das die Polizei statt mich auch sie zu einer Blutprobe mitnehmen könnte und sie ja nur durch Passiv- Konsum schon mehr als die 1ng THC in ihrem Blut hat. Um ihr daraufhin die Fahrerlaubnis zu entziehen. Falls ihr mir dazu Auskunft geben könntet wäre ich euch sehr dankbar !!!
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Unbegreiflich
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Re: An alle mit einer Ausnahmegenehmigung !!
Hallo.
Das ist wie immer eine heikle Sache.
Allgemeinverbindlich, kann man das auch sicherlich nicht beantworten.
Ich kann mich an Gerichtsurteile erinnern, in denen Leute wegen passiven Cannabiskonsums verurteilt wurden.
Soll bedeuten.
Auf einer Party oder so, wurde Cannabis geraucht. Der beklagte saß in dem Raum und wurde eingenebelt. Er rauchte aber selber nicht. Auf dem Heimweg, kam er mit dem Fahrzeug in eine Kontrolle.
Er musste sich vor Gericht verantworten. Er erklärte dort, er habe nix geraucht. Höchstens passiv etwas inhaliert.
Der Richter urteilte, der Beklagte hätte anders handeln müssen und Verurteilte ihn.
Nach dem Motto ... Halte dich fern von solchen Leuten, sonst kann man auch dich Maßregeln.
Also wenn Leute Cannabis rauchen, soll man den Raum verlassen.
Oder man bleibt in dem Raum und lässt das Auto stehen.
Man solle sich aber entscheiden und das eine vom anderen trennen.
So die Begründung.
Hier ein Link zu einem Urteil ...
http://www.focus.de/finanzen/recht/neue ... 58939.html
Rechtsprechung ist halt sehr individuell.
Kommt auf den Richter an, den man abbekommt und so weiter.
Auch das Bundesland spielt sicherlich oft eine Rolle.
Wie das mit Ausnahmegenehmigungen in deinem (eurem) Fall ist, kann ich nicht sagen.
Ist schonmal gut das du eine Genehmigung hast, falls deine Frau in Schwierigkeiten kommen sollte. So eine Genehmigung sollte immer Berücksichtigt werden.
Würde mich aber auch interessieren, wie das ist.
Ob es da überhaupt schon Urteile zu gibt?
Ich werde auch mal im Netz schauen.
Gruß
Das ist wie immer eine heikle Sache.
Allgemeinverbindlich, kann man das auch sicherlich nicht beantworten.
Ich kann mich an Gerichtsurteile erinnern, in denen Leute wegen passiven Cannabiskonsums verurteilt wurden.
Soll bedeuten.
Auf einer Party oder so, wurde Cannabis geraucht. Der beklagte saß in dem Raum und wurde eingenebelt. Er rauchte aber selber nicht. Auf dem Heimweg, kam er mit dem Fahrzeug in eine Kontrolle.
Er musste sich vor Gericht verantworten. Er erklärte dort, er habe nix geraucht. Höchstens passiv etwas inhaliert.
Der Richter urteilte, der Beklagte hätte anders handeln müssen und Verurteilte ihn.
Nach dem Motto ... Halte dich fern von solchen Leuten, sonst kann man auch dich Maßregeln.
Also wenn Leute Cannabis rauchen, soll man den Raum verlassen.
Oder man bleibt in dem Raum und lässt das Auto stehen.
Man solle sich aber entscheiden und das eine vom anderen trennen.
So die Begründung.
Hier ein Link zu einem Urteil ...
http://www.focus.de/finanzen/recht/neue ... 58939.html
Rechtsprechung ist halt sehr individuell.
Kommt auf den Richter an, den man abbekommt und so weiter.
Auch das Bundesland spielt sicherlich oft eine Rolle.
Wie das mit Ausnahmegenehmigungen in deinem (eurem) Fall ist, kann ich nicht sagen.
Ist schonmal gut das du eine Genehmigung hast, falls deine Frau in Schwierigkeiten kommen sollte. So eine Genehmigung sollte immer Berücksichtigt werden.
Würde mich aber auch interessieren, wie das ist.
Ob es da überhaupt schon Urteile zu gibt?
Ich werde auch mal im Netz schauen.
Gruß
Re: An alle mit einer Ausnahmegenehmigung !!
Danke für deine Antwort.
Mir ist auch klar das die Rechtssprechung eine Auslegungssache ist. Deshalb würde mich ja interesieren ob jemand schon mal einen ähnlichen Fall hatte.
Gruß zurück
Mir ist auch klar das die Rechtssprechung eine Auslegungssache ist. Deshalb würde mich ja interesieren ob jemand schon mal einen ähnlichen Fall hatte.
Gruß zurück
Re: An alle mit einer Ausnahmegenehmigung !!
Zuletzt geändert von Ruby am So 7. Feb 2016, 13:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Unbegreiflich
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Re: An alle mit einer Ausnahmegenehmigung !!
Habe mal ein bisschen im Netz geschaut und nix finden können.
Vielleicht hat jemand anderes mehr Erfolg.
Wahrscheinlich gab es so einen Fall noch nicht. Scheint noch niemand so einen Prozess geführt zu haben.
»Cannabis auf Rezept« gibt es ja auch noch nicht so lange.
Im März 2015, hatten wohl nur 370 Leute eine solche Ausnahmegenehmigung. Also doch überschaubar.
Eine Minderheit, selbst im Vergleich zu der Anzahl von Lottomillionären. Naja, Lotto gibts ja auch schon länger.
Irgendwann wird es sicherlich mal so einen Prozess geben.
Man darf gespannt sein.
Mit einem Rezept, sollte man aber eine gute Ausgangsposition haben.
Zu den Werten die man durch passives Rauchen erlangen kann, gibt es sehr unterschiedliche Befunde.
»Wehner/Wildemann/Köhling« von der Universität Tübingen haben herausgefunden das selbst Werte von 2mg/l THC durch passiv Rauchen nicht ausgeschlossen werden können.
Es gab auch schon Fälle, wo viel höhere Konzentrationen erreicht wurden.
Ich denke, das hat auch viel mit der zu testenden Person zu tun.
THC lagert sich ja zuerst im Fettgewebe ab und wird dann an das Blut weitergegeben.
Habe schon THC Konzentrationen gesehen, die mich total verwundert haben (also bei Messungen).
Leute mit einen doch beachtlichen Tageskonsum, konnten bei dem Test mit sehr niedrigen Werten glänzen. Die betreffenden Personen, waren immer schlank (kaum Fettgewebe).
Habe bei etwas übergewichtigen Personen, THC Konzentrationen gesehen die 3 oder 4 mal so hoch waren. Obwohl die Personen viel weniger rauchten.
Eine plötzliche Gewichtsabnahme, kann deine THC Konzentration sogar ansteigen lassen.
Die Fettzellen in denen das THC gespeichert wurde, verbrennen. Das THC wird frei und wandert in die Blutbahn. Wenn du also schnell Gewicht verlierst (nach einem Unfall). Kann dein THC Spiegel schnell und heftig Anwachsen.
Ich bin kein Arzt. Hoffe das ist halbwegs verständlich. Auch wenn mir jegliches Fachvokabular fehlt.
Schon deshalb ist es beinahe ausgeschlossen, von der THC Konzentration im Blut auf deinen Konsum zu schließen.
Das selbe sollte für den passiven Konsum gelten.
Aber die Richter in diesem Land haben sicherlich fundiertes medizinische Wissen und werden das bei ihrer Urteilsfindung alles berücksichtigen. HAHA.
Gruß
Vielleicht hat jemand anderes mehr Erfolg.
Wahrscheinlich gab es so einen Fall noch nicht. Scheint noch niemand so einen Prozess geführt zu haben.
»Cannabis auf Rezept« gibt es ja auch noch nicht so lange.
Im März 2015, hatten wohl nur 370 Leute eine solche Ausnahmegenehmigung. Also doch überschaubar.
Eine Minderheit, selbst im Vergleich zu der Anzahl von Lottomillionären. Naja, Lotto gibts ja auch schon länger.
Irgendwann wird es sicherlich mal so einen Prozess geben.
Man darf gespannt sein.
Mit einem Rezept, sollte man aber eine gute Ausgangsposition haben.
Zu den Werten die man durch passives Rauchen erlangen kann, gibt es sehr unterschiedliche Befunde.
»Wehner/Wildemann/Köhling« von der Universität Tübingen haben herausgefunden das selbst Werte von 2mg/l THC durch passiv Rauchen nicht ausgeschlossen werden können.
Es gab auch schon Fälle, wo viel höhere Konzentrationen erreicht wurden.
Ich denke, das hat auch viel mit der zu testenden Person zu tun.
THC lagert sich ja zuerst im Fettgewebe ab und wird dann an das Blut weitergegeben.
Habe schon THC Konzentrationen gesehen, die mich total verwundert haben (also bei Messungen).
Leute mit einen doch beachtlichen Tageskonsum, konnten bei dem Test mit sehr niedrigen Werten glänzen. Die betreffenden Personen, waren immer schlank (kaum Fettgewebe).
Habe bei etwas übergewichtigen Personen, THC Konzentrationen gesehen die 3 oder 4 mal so hoch waren. Obwohl die Personen viel weniger rauchten.
Eine plötzliche Gewichtsabnahme, kann deine THC Konzentration sogar ansteigen lassen.
Die Fettzellen in denen das THC gespeichert wurde, verbrennen. Das THC wird frei und wandert in die Blutbahn. Wenn du also schnell Gewicht verlierst (nach einem Unfall). Kann dein THC Spiegel schnell und heftig Anwachsen.
Ich bin kein Arzt. Hoffe das ist halbwegs verständlich. Auch wenn mir jegliches Fachvokabular fehlt.
Schon deshalb ist es beinahe ausgeschlossen, von der THC Konzentration im Blut auf deinen Konsum zu schließen.
Das selbe sollte für den passiven Konsum gelten.
Aber die Richter in diesem Land haben sicherlich fundiertes medizinische Wissen und werden das bei ihrer Urteilsfindung alles berücksichtigen. HAHA.
Gruß
Re: An alle mit einer Ausnahmegenehmigung !!
Danke für eure Antwort! In Bayern ticken die Uhren bekanntlich ein bisschen anders. Ich habe schon von Fällen gehört, wo die Führerscheinstelle von Leuten die unter 1ng/THC im Blut lagen, den MPU verlangten. Da kann man nur hoffen das sie uns einfach mal in Ruhe lassen. Ich kann mir schon vorstellen, dass die Behörden mich über den Umweg meiner Frau bestrafen wollen. Hier versteht keiner das Cannabis auch Medizin sein kann, die mir sehr gut bei meiner Krankheit hilft.
Gruß an Euch
Gruß an Euch
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Unbegreiflich
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Re: An alle mit einer Ausnahmegenehmigung !!
@Kiowa ...
Ich kann deine Bedenken sehr gut nachvollziehen.
Das man überhaupt auf solchen Umwegen versuchen kann, Menschen zu Maßregeln ist unterstes Niveau.
Aber Bayern ist speziell, das ist unbestritten.
Gedanken habe ich mir nochmal gemacht.
Es gibt vieles, auf das man sich in so einem Fall berufen könnte.
In Deutschland, kannst du dich vor Gericht austoben.
Ich gehe mal davon aus, das dein behandelnder Arzt eine »Behandlungsbedürftigkeit« mit Cannabis bei dir für angebracht hält. Das mal generell.
Der Arzt hat dir nun Cannabis verschrieben. Cannabis ist mittlerweile wieder als Medikament anerkannt (mit Ausnahmegenehmigung).
Medikament oder Droge?
Ich denke der Gesetzgeber betrachtet es vielmehr als "Betäubungsmittel mit eingeschränktem medizinischem Potenzial".
Warum ich darauf komme ...
Ich habe nix finden können, an Veränderungen beim Arzneimittelgesetz.
Aber eine »Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften«.
(Wenn jemand etwas dazu sagen kann, immer gerne)
Hier ein Link zu der Änderung von 2011 ...
(Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften)
http://www.buzer.de/gesetz/9721/
Wenn deine Frau, positiv auf »medizinisches Cannabis« getestet wird. Könnte sie eine Anzeige, wegen Verstoßes gegen das »AMG« Arzneimittelgesetz bekommen.
Eigentlich gilt das aber nur für Medikamentenmissbrauch. Wenn ich bewusst Medikamente konsumiere die verschreibungspflichtig sind. Deine Frau missbraucht aber selber keine Medikamente.
Oder der Richter beruft sich direkt auf das Betäubungsmittelgesetz. Weil ja auch dieses Gesetz geändert wurde.
Das ganze ist einfach absurd. Auf der einen Seite ist die Pflanze ein Betäubungsmittel, auf der anderen ein Medikament.
Es gibt nichts vergleichbares. Vor allem weil man das Medikament unteranderem rauchen kann (Das Rauchen von Cannabis, ist wohl bei einigen Krankheiten auch die beste Form der Verwendung).
Mit modernen Methoden, kann man selbst passiven Konsum nachweisen.
In der Zukunft, wird alleine dieser Fakt ein riesiges Problem darstellen.
Welches andere Medikament, könnte dich wohl in so eine Situation bringen?
Auf welches Gesetz sich nachher ein Richter beruft, wage ich nicht einmal zu vermuten.
Mich würde interessieren, was dein Arzt oder Apotheker dazu sagt. Klar sind das keine Juristen, aber die müssen ja eine Einschätzung abgeben können (unverbindlich).
Ich hoffe, das man euch in Ruhe lässt. Wenigstens einen erkrankten könnte man doch respektieren. Selbst in Bayern.
Gruß
Ich kann deine Bedenken sehr gut nachvollziehen.
Das man überhaupt auf solchen Umwegen versuchen kann, Menschen zu Maßregeln ist unterstes Niveau.
Aber Bayern ist speziell, das ist unbestritten.
Gedanken habe ich mir nochmal gemacht.
Es gibt vieles, auf das man sich in so einem Fall berufen könnte.
In Deutschland, kannst du dich vor Gericht austoben.
Ich gehe mal davon aus, das dein behandelnder Arzt eine »Behandlungsbedürftigkeit« mit Cannabis bei dir für angebracht hält. Das mal generell.
Der Arzt hat dir nun Cannabis verschrieben. Cannabis ist mittlerweile wieder als Medikament anerkannt (mit Ausnahmegenehmigung).
Medikament oder Droge?
Ich denke der Gesetzgeber betrachtet es vielmehr als "Betäubungsmittel mit eingeschränktem medizinischem Potenzial".
Warum ich darauf komme ...
Ich habe nix finden können, an Veränderungen beim Arzneimittelgesetz.
Aber eine »Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften«.
(Wenn jemand etwas dazu sagen kann, immer gerne)
Hier ein Link zu der Änderung von 2011 ...
(Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften)
http://www.buzer.de/gesetz/9721/
Wenn deine Frau, positiv auf »medizinisches Cannabis« getestet wird. Könnte sie eine Anzeige, wegen Verstoßes gegen das »AMG« Arzneimittelgesetz bekommen.
Eigentlich gilt das aber nur für Medikamentenmissbrauch. Wenn ich bewusst Medikamente konsumiere die verschreibungspflichtig sind. Deine Frau missbraucht aber selber keine Medikamente.
Oder der Richter beruft sich direkt auf das Betäubungsmittelgesetz. Weil ja auch dieses Gesetz geändert wurde.
Das ganze ist einfach absurd. Auf der einen Seite ist die Pflanze ein Betäubungsmittel, auf der anderen ein Medikament.
Es gibt nichts vergleichbares. Vor allem weil man das Medikament unteranderem rauchen kann (Das Rauchen von Cannabis, ist wohl bei einigen Krankheiten auch die beste Form der Verwendung).
Mit modernen Methoden, kann man selbst passiven Konsum nachweisen.
In der Zukunft, wird alleine dieser Fakt ein riesiges Problem darstellen.
Welches andere Medikament, könnte dich wohl in so eine Situation bringen?
Auf welches Gesetz sich nachher ein Richter beruft, wage ich nicht einmal zu vermuten.
Mich würde interessieren, was dein Arzt oder Apotheker dazu sagt. Klar sind das keine Juristen, aber die müssen ja eine Einschätzung abgeben können (unverbindlich).
Ich hoffe, das man euch in Ruhe lässt. Wenigstens einen erkrankten könnte man doch respektieren. Selbst in Bayern.
Gruß
Re: An alle mit einer Ausnahmegenehmigung !!
Ich habe zwar keine Erfahrung mit Ausnahmegenehmigungen aber zumindest kann ich Deiner Frau die Angst nehmen, weil durch Passivrauchen niemand auf Werte von bis zu 1ng/ml kommt.
Fakt ist, um solche Mengen durch Passivrauchen zu kommen, müsstest Du in einem Kamin eingesperrt sein, in dem hochdosiertes Marihuana stundenlang verbrannt wird und du quasi nur geringe Mengen Sauerstoff und sonst nur den Rauch einatmest. Die Konzentration in einem mittelgroßen Raum mit durch die Verbrennung enstandenem und durch nur ausgeatmetem Rauch ist soooo gering, das Sie auch nichts spüren wird oder nachweisbar ist wenn Sie stundenlang neben dir sitzt.
Ansonsten würde ich halt öfter lüften oder gleich in anderen Räumen rauchen, damit Sie sich sicherer fühlt.
Ansonsten kann Sie auch jedwede Untersuchungen verweigern und darauf pochen, das es gerichtlich angeordnet werden soll, wenn die Polizei das unbedingt machen will und dann mit dem negativen Bescheid danach auf Schmerzensgeld verklagen!
Fakt ist, um solche Mengen durch Passivrauchen zu kommen, müsstest Du in einem Kamin eingesperrt sein, in dem hochdosiertes Marihuana stundenlang verbrannt wird und du quasi nur geringe Mengen Sauerstoff und sonst nur den Rauch einatmest. Die Konzentration in einem mittelgroßen Raum mit durch die Verbrennung enstandenem und durch nur ausgeatmetem Rauch ist soooo gering, das Sie auch nichts spüren wird oder nachweisbar ist wenn Sie stundenlang neben dir sitzt.
Ansonsten würde ich halt öfter lüften oder gleich in anderen Räumen rauchen, damit Sie sich sicherer fühlt.
Ansonsten kann Sie auch jedwede Untersuchungen verweigern und darauf pochen, das es gerichtlich angeordnet werden soll, wenn die Polizei das unbedingt machen will und dann mit dem negativen Bescheid danach auf Schmerzensgeld verklagen!
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