Kann mir jemand bitte helfen, und mir die genauen (falls Möglich) Folgen erklären. Das erdte Mal wurde ich als Fußgänger im Mai diesen Jahres mit ca. 1g Cannabis erwischt, die Anklage wurde fallen gelassen. Gestern jedoch wurde ich in meinem Auto kontrolliert, in dem wir aus kältegründen mit Freunden drinnen saßen. Polizei kam zu uns an den Wagen und hat die Papiere kontrolliert. Da ich bereits auffällig war wurde ich zum freiwilligen urinieren eingeladen, jedoch habe ich abgelehnt. Danach musste ich zur Blutabmahme, habe die letzten 3 Monate doch einiges geraucht, und den letzten leider 1h vor der Polizeikontrolle, in meinem Auto wurde ebenfalls ein kleiner Ast gefunden, den die Polizisten beschlagnahmten. Gilt mein Vorfall bereits als FAHREN unter Betäubungsmittel, und was sind nun die genauen Konsequenzen.
Bereits im Vornerein, danke für jede helfende Antwort!
Im stehenden Auto kontrolliert
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Latinoheatx
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- bushdoctor
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Re: Im stehenden Auto kontrolliert
Schwierig zu beantworten... sollte der Zündschlüssel gesteckt haben und dies von einem Polizisten bemerkt worden sein, dann könnte es u.U. schon als "potentielle Fahrt" eingestuft werden.
...abwarten, was (schriftlich) kommt und: KEINE PANIK!
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Latinoheatx
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Re: Im stehenden Auto kontrolliert
Anzeige wurde wegen "Fahren unter BTM" gestellt, da mir das zum unterzeichnen hingelegt wurde, ich jedoch nicht unterschrieben habe. Schlüssel war in meiner Jackentasche.bushdoctor hat geschrieben:Schwierig zu beantworten... sollte der Zündschlüssel gesteckt haben und dies von einem Polizisten bemerkt worden sein, dann könnte es u.U. schon als "potentielle Fahrt" eingestuft werden.
...abwarten, was (schriftlich) kommt und: KEINE PANIK!
- bushdoctor
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Re: Im stehenden Auto kontrolliert
Gut so!Latinoheatx hat geschrieben:bushdoctor hat geschrieben: Anzeige wurde wegen "Fahren unter BTM" gestellt, da mir das zum unterzeichnen hingelegt wurde, ich jedoch nicht unterschrieben habe. Schlüssel war in meiner Jackentasche.
Am besten zum Anwalt! Der kann das "staatsmachtsgerecht" formulieren...
Falls die Polizei nicht dokumentiert hat, dass die Schlüssel (nicht) steckten, dann könnte das auf "im Zweifel für den Angeklagten" hinauslaufen.