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Schließlich ging die Vermieterin, die den Mietvertrag zunächst geräuschlos auflösen wollte, mit einer Räumungsklage vor Gericht - und bekam Recht. Das sichtbare Ziehen von Cannabis auf dem Balkon, sei nicht zumutbar, so die Richterin am Dienstag (21.02.2017). Jetzt muss die Ärztin bis Ende April die Wohnung verlassen."
http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinlan ... e-100.html
Da fand scheinbar noch nicht mal eine Hausdurchsuchung statt bzw. waren staatliche Stellen involviert. Hätte die Mieterin es bloss nicht zugegeben. Klasse Aussichten für Vermieter, die ihre Mieter loswerden wollen.