Hallo, kenne sich mal einer aus.
Vor 4 Wochen habe ich telefonisch meinen Antrag auf Kostenübernahme bei der TK gestellt.
Danach dann Termingerecht die Formulare ausgefüllt, aber der MDK rührt sich nicht wegen Überlastung.
So klärt man mich bei der TK darüber auf, daß die 3 Wochenfrist bei Einschaltung des MDK auf 5 Wochen verlängert wird. Steht da irgendwo geschrieben das der MDK eingeschaltet werden muß?: wenn ja, wieso wird dann die 3 Wochenfrist kommuniziert? Wenn nein, ist es Willkür?
Gibt es noch andere Erfahrungen dieser Art? Würde mich freuen etwas dazu zu hören.
Danke Theo
Antrag auf Kostenübernahme
Antrag auf Kostenübernahme
- Martin Mainz
- Board-Administration
- Beiträge: 4667
- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Antrag auf Kostenübernahme
Halo Theo und willkommen im Forum!
Die KK hat das Recht, den MDK zur Prüfung einzuschalten (eigentlich nur in Ausnahmefällen) und tatsächlich verlängert sich dann die Frist auf 5 Wochen. Wenn dann keine Antwort vom MDK kommt, muss die KK zahlen oder begründet ablehnen (was sie zur Zeit leder sehr gerne tun, siehe auch hier viewtopic.php?f=22&t=7111&p=40691).
Gruß, Martin
Die KK hat das Recht, den MDK zur Prüfung einzuschalten (eigentlich nur in Ausnahmefällen) und tatsächlich verlängert sich dann die Frist auf 5 Wochen. Wenn dann keine Antwort vom MDK kommt, muss die KK zahlen oder begründet ablehnen (was sie zur Zeit leder sehr gerne tun, siehe auch hier viewtopic.php?f=22&t=7111&p=40691).
Gruß, Martin
Ehrenamtlicher Foren-Putzer
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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illumination-kafkas
- Beiträge: 71
- Registriert: Mi 12. Apr 2017, 16:48
Re: Antrag auf Kostenübernahme
Hey Leute,
ich habe den Antrag vor 2 Wochen gestellt. Nach einer Woche kam ein Schreiben mit dem Arztfragebogen. Diesen konnte ich erst gestern meinem Arzt bringen, da er letzte Woche im Urlaub war.
Was passiert, wenn meine KK das nicht mehr innerhalb der vorgegebenen fünfwöchigen Frist schafft? Bleibt das komplett folgenlos?
LG
kafka
ich habe den Antrag vor 2 Wochen gestellt. Nach einer Woche kam ein Schreiben mit dem Arztfragebogen. Diesen konnte ich erst gestern meinem Arzt bringen, da er letzte Woche im Urlaub war.
Was passiert, wenn meine KK das nicht mehr innerhalb der vorgegebenen fünfwöchigen Frist schafft? Bleibt das komplett folgenlos?
LG
kafka
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Christiane B.
Re: Antrag auf Kostenübernahme
Informiere dein KK über die Verzögerung, da die innerhalb 3 (bis 5 Wochen bei MDK einschalten) entscheiden müssen und so in jedem Fall ablehnen. D.h. die Folge für dich wäre du musst den Antrag noch mal stellen. Sonst hat es keine Folgen.illumination-kafkas hat geschrieben:Hey Leute,
ich habe den Antrag vor 2 Wochen gestellt. Nach einer Woche kam ein Schreiben mit dem Arztfragebogen. Diesen konnte ich erst gestern meinem Arzt bringen, da er letzte Woche im Urlaub war.
Was passiert, wenn meine KK das nicht mehr innerhalb der vorgegebenen fünfwöchigen Frist schafft? Bleibt das komplett folgenlos?
LG
kafka
Stell dich aber drauf ein, dass deine KK so oder so ablehnt (außer ggf. bei der Krankheit MS) das wurde vom Dachverband der GKV schon vor über 1 Jahr, also vor erstellen der Gesetzvorlage, entschieden, dass alle Anträge für Can., mit der Begründung das es keinen Nachweis über die Wirkung gibt, abgelehnt werden sollen.
Re: Antrag auf Kostenübernahme
Ja so ist das mit dem Warten, Formulare, Formulare, Ablehnung, Beschwerde, Klagen, Klagen: alle Berufsstände profitieren und am Ende bist du ne arme Socke mit dem A.... voller Schulden
Mein Mitgefühl für alle die sich geA... fühlen.
Theo
Mein Mitgefühl für alle die sich geA... fühlen.
Theo