Für mich sieht das wie von der Krankenkasse aus???
Die definition der schwere Erkrankung ist meiner Meinung nach auch falsch.
erstmal danke @littleganja, dein input ist immer sehr hilfreich !
meine behandlungsbedürftigen krankheiten sind zum teil auf seite 12 deines posts als amtsärztliches gutachten einzusehen. dazu kommt noch eine PTSD aufgrund 40 jahre verfolgung als cannabis konsument einschließlich 5jahre4monate16tage folterhaft in japan.
ich stimme natürlich mit dir überein was die auslegung "scherwiegend" betrifft, wie auch der amtsarzt! allein schon meine orthopädischen Einschränkungen und das asthma/COPD qualifizieren , selbst wenn beides kurzfristig nicht lebenbedrohlich ist.haha, mein hausarzt ist liebenswert, aber wie die meisten ärzte völlig überfordert.er versteht grundsätzlich was für ein potentes heilmittel cannabis und lernt , ich mail ihm regelmässig forschungsergebnisse etc.
ich werde meine antworten mit ihm koordinieren wobei es so sein wird das er von mir abschreibt

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@ Gunter_H
danke auch dir für deinen input+links
ja, eigentlich sind diese fragen schon von mir in meiner klage beantwortet worden ,ich habe der klage das gutachten des MDK beigefügt , indem auf den fragebogen und die relevanten diagnosen eingegangen wurde.
leider ist das zuständige SG 60+ km entfernt, und ich gehe jetzt mal davon aus , dass die "beweisfragen" eine persöhnliche vernehmung ersetzen.
letztendlich wird es nicht um die definition "scherwiegend" gehen, sondern um den nicht erforderlichen nachweis der "austherapiertheit"! sogenannte dem medizinischen standart entsprechende alternativen.meine erfahrungen mit den vorgenannten liegen , dem himmel sei dank, 20 jahre plus zurück , und sind daher schwer bis unmöglich nachzuweisen.
ich bin, nach gut 25 jahren asien, erst seit 2015 wieder in deutschland und daher eine eher kleine krankenakte.
entscheidend , meiner ansicht nach, ist das ODER im gesetz ! nähmlich oder wenn eine nicht zu entferntliegende ausicht auf besserung besteht.
auch denke ich das die formulierung " nur in begründeten ausnahmefällen darf Kü. abgelehnt werden" juristisch näher betrachtet werden muss.
die kks missachten die verabschiedete fassung des gesetzes und halten sich lieber an den entwurf.meine meinung.
gruss!