Vorladung im Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts folgender Straftat
Besitz, Erwerb von Betäubungsmitteln gemäß § 29 BtMG
Tatzeit 2015 bis 2016 (zml genau 1 Jahr - möchte genauen Daten lieber weglassen)
Man möchte mich jetzt also als Beschuldigten vernehmen.
Gut. Also mit Cannabis hatte ich früher viel zu tun. Seit 2012 oder so nicht mehr. Allerdings habe ich Frühling 2017 vielleicht mal was im darknet bestellt....
Auch wenn ich mir nicht wirklich was vorzuwerfen habe macht mich das Schreiben gerade extrem nervös.
Was jetzt?
- Anwalt anrufen und Gebrauch vom Aussageverweigerungsrecht machen + Akteneinsicht fordern?
- Ohne Anwalt Gebrauch vom Aussageverweigerungsrecht machen
- Hingehen
- Alternative?