Konkret: die eingefrorene Menge wird getrocknet und dann zum Besitz addiert werden.
Ich verweise nochmal auf diesen Beitrag.
Konkret: die eingefrorene Menge wird getrocknet und dann zum Besitz addiert werden.
Ich denke, dass die Grenze schlussendlich bei mechanischer vs. chemischer Extraktion liegen wird.bad guy hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 20:56 Ich frage mich wo die Grenze zwischen Hash und Konzentrate liegt.
Hash besteht aus den ganzen Trichomes und Konzentrate aus dessen Inhalt, bzw quasi nur die Cannabinoide und Terpene.
Ich befürchte, dass dies Gerichte entscheiden werden müssen. - Aber ja, man könnte das durchaus so interpretieren, dass eine Jungpflanze/ein Steckling erst dann zur rechtlich relevanten "lebenden Pflanze" wird, wenn sich die ersten Blütenstände bilden. Ohne Gewähr!Indi_cea01 hat geschrieben: Fr 29. Mär 2024, 12:55 Das heißt doch die grenze von 3 zählt nur für blühende Pflanzen?
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/109/VO.htmlHanfkraut hat geschrieben: Fr 29. Mär 2024, 13:20 Wie gehe ich künftig mit der Bestellung von Samen um. Der Gesetzgeber erlaubt es 7 Samen pro Person im Monat kaufen zu dürfen.
Nun ist es so das ich Verheiratet bin und meine Frau ebenso Anrecht auf ihre Pflanzen und Samen hat.
Für uns würde das dann Bedeuten das wir bis zu 14 Samen im Monat kaufen Dürfen.
Nur würde ich dann gerne mit meiner Frau zusammen Samen Bestellen wollen 14 stk. Ist auch Günztiger.
Allerdings könnte es dann problematisch mit dem Zoll werden da dieser nicht weiß wieviele Erwachsene hier leben die dann anbauen wollen.
Das mit den 7 Samen gilt nur für AnbauvereinigungenGesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz — CanG)
§ 4
Umgang mit Cannabissamen
(1) Der Umgang mit Cannabissamen ist erlaubt, sofern die Cannabissamen nicht zum unerlaubten Anbau
bestimmt sind.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist die Einfuhr von Cannabissamen zum Zweck des privaten Eigenanbaus von
Cannabis nach § 9 oder des gemeinschaftlichen Eigenanbaus von Cannabis in Anbauvereinigungen nach Kapitel 4
nur aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlaubt.
(3) Die Bestimmungen zum Umgang mit Vermehrungsmaterial nach § 10 sowie Kapitel 4 bleiben von Absatz 1
unberührt.
(4) Cannabissamen, die entgegen Absatz 2 eingeführt worden sind oder eingeführt werden sollen, können
sichergestellt werden; § 2 Absatz 6 gilt entsprechend
§ 20
Kontrollierte Weitergabe von Vermehrungsmaterial
(1) Anbauvereinigungen dürfen nur ...
...
(3) Anbauvereinigungen dürfen an eine in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 genannte Person pro Kalendermonat
höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge oder höchstens insgesamt fünf Samen und Stecklinge weitergeben.
(4) Eine Weitergabe von Vermehrungsmaterial nach Absatz 1 darf ausschließlich zu folgenden Zwecken
erfolgen:
1. zum privaten Eigenanbau ...
Wie trotzige Kinder!Cannabis-Anbauvereine werden nicht zum 1. Juli 2024 starten können
...
In Bayern allerdings wird es jetzt doch noch länger dauern als erwartet, bis auch die Cannabis Clubs starten können. Den 1. Juli als Start für den Anbau werden sie voraussichtlich nicht einhalten können – aufgrund des Genehmigungsverfahrens in Bayern. Das hat die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach dem BR auf Anfrage mitgeteilt. Demzufolge werden in Bayern Anträge der Anbauvereine erst zum 1. Juli überhaupt geprüft. Für diesen Prozess kann sich die zuständige Behörde dann bis zu drei Monate Zeit lassen.
...
Wenn das eine Aufforderung sein soll doch bitte selbst zu suchen, kann ich den Impuls zwar gut nachvollziehen, würde aber darum bitten sich im Sinne der Nettikette hier im Forum dann einfach zu enthalten. Danke.Partizana hat geschrieben: Mi 3. Apr 2024, 15:22 Ist Google gesperrt in BRD wie in China? Letztes Mal wie ich da war ging's noch einwandfrei.
Wie sieht es mit Stecklingen aus dem EU Ausland aus..?M. Nice hat geschrieben: Fr 29. Mär 2024, 19:56Aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union darf man so viele Hanfsamen bestellen, wie man sich leisten (sind ja nicht günstig) kann.Das mit den 7 Samen gilt nur für AnbauvereinigungenGesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz — CanG)
§ 4
Umgang mit Cannabissamen
(1) Der Umgang mit Cannabissamen ist erlaubt, sofern die Cannabissamen nicht zum unerlaubten Anbau
bestimmt sind.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist die Einfuhr von Cannabissamen zum Zweck des privaten Eigenanbaus von
Cannabis nach § 9 oder des gemeinschaftlichen Eigenanbaus von Cannabis in Anbauvereinigungen nach Kapitel 4
nur aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlaubt.
(3) Die Bestimmungen zum Umgang mit Vermehrungsmaterial nach § 10 sowie Kapitel 4 bleiben von Absatz 1
unberührt.
(4) Cannabissamen, die entgegen Absatz 2 eingeführt worden sind oder eingeführt werden sollen, können
sichergestellt werden; § 2 Absatz 6 gilt entsprechend
§ 20
Kontrollierte Weitergabe von Vermehrungsmaterial
(1) Anbauvereinigungen dürfen nur ...
...
(3) Anbauvereinigungen dürfen an eine in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 genannte Person pro Kalendermonat
höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge oder höchstens insgesamt fünf Samen und Stecklinge weitergeben.
(4) Eine Weitergabe von Vermehrungsmaterial nach Absatz 1 darf ausschließlich zu folgenden Zwecken
erfolgen:
1. zum privaten Eigenanbau ...
Herr Grubwinkler meinte in einem Video neulich, dass man nichtmal ein Gewächshaus (mit Schloss) o.ä. braucht, es genügt ein größerer Abstand zum Gartenzaun, sodass niemand über die Grundstücksgrenze aus Zugriff hat. Wobei das in einer Wohnsituation mit mehreren Parteien schwierig werden könnte, insbesondere dürfen Kinder keinen Zugriff haben. Außerdem dürfte man leichter Ärger mit Nachbarn bekommen, wenn es offen sichtbar ist. Es gibt allerdings einige wenige Sorten, die darauf gezüchtet wurden nicht wie Cannabis auszusehen.Sameroney hat geschrieben: Do 4. Apr 2024, 10:32 Hallo Leute,
Jetzt wo die Legalisierung mit Eigenanbau durch ist, wollte ich mal in die Runde fragen, ob ihr mir ein paar gute Einsteiger-Blogs, Youtube Kanäle / Webseiten empfehlen könnt, wo man sich richtig gut belesen, weil ich teilweise auch widersprüchige Informationen im Internet finde.
Also mein Traum wäre es, in meinem Garten anzubauen.
Ist das erlaubt, oder muss das in den geschlossenen 4 Wänden geschehen?
Wenn man auf Nummer sicher gehen möchte: Jede Person darf nur ihre Pflanze ernten und das Material sollte dabei getrennt bleiben. Dann darf jede Person im ersten Schritt 50g ernten, das auch weiterverarbeiten und die Reste der Verarbeitung direkt entsorgen. Im zweiten Schritt darf dann jede Person 50g MINUS dem bereits geernteten/verarbeiteten Cannabis ernten und weiterverarbeiten usw.holzi224 hat geschrieben: Fr 5. Apr 2024, 01:18 Um nochmal auf das Thema Weiterverarbeitung von frischem Pflanzenmaterial zurückzukommen:
Wenn ich jetzt 3 Pflänzchen erntereif habe, diese Stück für Stück ernte (also sagen wir mal bei 2 Personen immer in 100g Schritten) und dann diese zu z.B Bubble-Hash (ist die einzige mir bekannte Methode frisches Pflanzmaterial sofort weiter zu verarbeiten) weiter verarbeite, bewege ich mich im legalen Ramen?