Legaler Anbau mit dem CanG

Entkriminalisierung und gemeinschaftlicher Anbau sind nur ein Zwischenschritt: aber wohin?
pepre
Beiträge: 1543
Registriert: Di 19. Okt 2021, 11:31

Re: Legaler Anbau mit dem CanG

Beitrag von pepre »

Martin Mainz hat geschrieben: Mi 27. Mär 2024, 08:14 Anwalt sagt Nein.
Konkret: die eingefrorene Menge wird getrocknet und dann zum Besitz addiert werden.

Ich verweise nochmal auf diesen Beitrag. ;)
moepens
Beiträge: 1177
Registriert: Fr 16. Jun 2017, 07:45

Re: Legaler Anbau mit dem CanG

Beitrag von moepens »

Zur Idee den Ernteüberschuss zu Hasch zu verarbeiten:

Laut Anwalt gesetzeskonform, wenn man schrittweise erntet und dann Hasch macht, sodass man insgesamt immer unter 50g bleibt.
Benutzeravatar
bad guy
Beiträge: 389
Registriert: Di 21. Jul 2015, 10:27

Re: Legaler Anbau mit dem CanG

Beitrag von bad guy »

Ich frage mich wo die Grenze zwischen Hash und Konzentrate liegt.

Hash besteht aus den ganzen Trichomes und Konzentrate aus dessen Inhalt, bzw quasi nur die Cannabinoide und Terpene.
pepre
Beiträge: 1543
Registriert: Di 19. Okt 2021, 11:31

Re: Legaler Anbau mit dem CanG

Beitrag von pepre »

bad guy hat geschrieben: Do 28. Mär 2024, 20:56 Ich frage mich wo die Grenze zwischen Hash und Konzentrate liegt.

Hash besteht aus den ganzen Trichomes und Konzentrate aus dessen Inhalt, bzw quasi nur die Cannabinoide und Terpene.
Ich denke, dass die Grenze schlussendlich bei mechanischer vs. chemischer Extraktion liegen wird.
moepens
Beiträge: 1177
Registriert: Fr 16. Jun 2017, 07:45

Re: Legaler Anbau mit dem CanG

Beitrag von moepens »

3 Pflanzen in verschiedenen Wachstumsphasen halten, jeden Monat ernten und aus dem Überschuss schrittweise Hasch machen - effizient und legal. Da bin ich als Patient fast etwas neidisch!
Indi_cea01
Beiträge: 1
Registriert: Fr 29. Mär 2024, 12:38

Re: Legaler Anbau mit dem CanG

Beitrag von Indi_cea01 »

Hätte zur Pflanzenanzahl (3) eine Anmerkung oder Frage:

„Stecklinge oder Jungpflanzen fallen ja nicht unter die Cannabisdefinition…“
-
https://m.youtube.com/watch?v=vx1SwE9hgF8&t=3914s

Das heißt doch die grenze von 3 zählt nur für blühende Pflanzen?
Daher kann man alle 4 Wochen (zb. Falls danach erst bei seiner Autoflower Sorte ein Blütenstand entsteht) also alle 4 wochen 3 Autoflower Samen Keimen.

Die frage wär auch noch, ich hätte gerne frische Hanfblätter in meinem Salat (THC-frei) das heißt doch ich könnte auch 10 Kübel auf den Balkon dafür anbauen und müsste sie eben bevor sie nicht mehr als Jungpflanzen gelten eben abernten und vernichten.

Im günstigsten Fall könnte es bei Regulären Sorten von zb märz bis Juni legal in unbegrenzter Menge wachsen.

Vorausgesetzt ich ordne das korrekt ein…
pepre
Beiträge: 1543
Registriert: Di 19. Okt 2021, 11:31

Re: Legaler Anbau mit dem CanG

Beitrag von pepre »

Indi_cea01 hat geschrieben: Fr 29. Mär 2024, 12:55 Das heißt doch die grenze von 3 zählt nur für blühende Pflanzen?
Ich befürchte, dass dies Gerichte entscheiden werden müssen. - Aber ja, man könnte das durchaus so interpretieren, dass eine Jungpflanze/ein Steckling erst dann zur rechtlich relevanten "lebenden Pflanze" wird, wenn sich die ersten Blütenstände bilden. Ohne Gewähr! ;)
Hanfkraut
Beiträge: 864
Registriert: Mo 22. Dez 2014, 14:07

Re: Legaler Anbau mit dem CanG

Beitrag von Hanfkraut »

Wie gehe ich künftig mit der Bestellung von Samen um. Der Gesetzgeber erlaubt es 7 Samen pro Person im Monat kaufen zu dürfen.
Nun ist es so das ich Verheiratet bin und meine Frau ebenso Anrecht auf ihre Pflanzen und Samen hat.
Für uns würde das dann Bedeuten das wir bis zu 14 Samen im Monat kaufen Dürfen.
Nur würde ich dann gerne mit meiner Frau zusammen Samen Bestellen wollen 14 stk. Ist auch Günztiger.
Allerdings könnte es dann problematisch mit dem Zoll werden da dieser nicht weiß wieviele Erwachsene hier leben die dann anbauen wollen.

Desweiteren haben wir eine Solaranlage die im Sommer Überschuss an Strom Produziert.
Im anbetracht der Effizienz und im Aspekt das heute miemand etwas zu verschenken hat ist es sehr unpraktisch das Ganze Jahr lang dann Anbauen zu müssen um die gesetzlichen Bestimmungen nicht zu verletzen müsste ich das dann aber!
Um unser Bedarf zu Decken.
Auch hat der Gesetzgeber hier nicht Berücksichtigt das die Pflanzen von Samen bis zur ernte länger als einen Monat Brauchen!
Vereinmitglider bekommen Pro Monat 25 Gramm?
Die Hätten wir im Monat mit eigenanbau wohl nicht!

Rein Theoretisch könnte ich im Treppenflur unsere Pflanzen dann wachsen lassen da hier Reichlich Platz nach Oben Währe. Da hätte ich 5 Meter in der Höhe. Wahrscheinlich würden wir dann mit 1-2 Pflanzen dann unser Jahresbedarf decken können.
Nur wäre das dann wohl sehr Problematisch da die ernte dann zu groß wöhre.
Im Internet habe ich Rechaschiert das es Rekorde gibt an einer Pflanze dann bis zu 55 Kg Ernte gegeben haben sollte.
Ob man das glauben darf lass ich mal offen stehen.
Aber mit Sicherheit komm man dann Trocknen über die zulässige Menge hinaus. Und darum geht's.

Gerade in der heutigen Zeit wo wir Menschen auch Nachhaltig handeln müssen, hat der Gesetzgeber nicht mitgemacht.

Eine Limitierung ist absolut nicht angebracht. Hier müsste entsprechend seiner Bedürfnisse anbauen Dürfen.
Und wenn mann keine Lust hat das Ganze Jahr anzubauen und nur 1x im Jahr anbauen Möchte muss es auch klar sein das man dann mit seiner Ernte 1 Jahr Abdecken muss.

Es wird auch Leute geben die ihre eigene Genetik herstellen möchten und Selber Kreuzen und neue Sorten herstellen möchten.
Das stelle ich mir mit 3 Pflanzen etwas schwierig vor.

Auch hatte der Gesetzgeber versprochen Alkohol und Cannabis gleich zu Stellen!

Nur sehe ich nichts davon!
Ich darf meine Gerage bis zur Oberlippe mit Bier oder Schnaps füllen.
Mit cannabis darf ich das nicht.
Auch darf ich vor einen Kindergarten Bier trinken. Einen Joint rauchen darf ich nicht.
Also finde ich das diskriminierend da wir hier immer noch als menschen 2 Klasse Abgestempelt werden.
Das habe ich auch schon in der Öffentlichkeit festgestellt, da es genügend Leute gibt die keine Ahnung haben und Alkohol schön reden und die Kiffer als Menschen 2. Klasse betrachten.

Was mich betrifft würde ich niemals vor einen Kindergarten Kiffen oder Saufen.
Das habe ich noch nie gemacht und werde ich auch künftig nicht machen.

Allerdings würde ich auf der Kirmes oder auf ein Festival einen Joint Rauchen wollen. Weil hier ja auch Massig Alkohol im umlauf ist möchte ich hier nicht benachteiligt werden!

In ganzen bin ich erstmal Froh das der Gesetzgeber schon mal in der Richtigen Richtung gehandelt hat.

ich kann es nicht verstehen was gegen einen Legalen Coffeeshop spricht wo sich dann gleichgesinnte treffen können und Niemanden Stören werden.
Die Leute die ich kenne haben gar keine Lust in der Kneipe zu sitzen und den Ekelhaften Alkohol Geruch zu erdulden!

Klar dürfen wir mal Froh sein dass man uns nun etwas mehr Respektiert.

Wir werden sehen wo die Reise hingehen wird und wie die Gesellschaft mit uns künftig umgehen wird.

........................

Ich kann hier nur Jeden Anraten sich Vorbildlich in der Öffentlichkeit zu benehmen, damit der Staat sieht das wir ganz Normale Menschen sind die nur eine Andere Tradition gewählt haben.
Nur so werden wir Respekt ernten und auch nur So können wir vom Gesetzgeber erwarten das er künftig die Gesetze zu unseren Gunsten werbessert.
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
Benutzeravatar
Martin Mainz
Board-Administration
Beiträge: 4667
Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39

Re: Legaler Anbau mit dem CanG

Beitrag von Martin Mainz »

Schön alle Themen in einem Post.. soll ich das in die Laber Ecke stellen? :roll:

Bitte trennt die Posts etwas und postet jeweils zum Thema.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Benutzeravatar
M. Nice
Beiträge: 838
Registriert: Sa 31. Mär 2012, 14:28
Wohnort: FreiStatt Bayern

Re: Legaler Anbau mit dem CanG

Beitrag von M. Nice »

Hanfkraut hat geschrieben: Fr 29. Mär 2024, 13:20 Wie gehe ich künftig mit der Bestellung von Samen um. Der Gesetzgeber erlaubt es 7 Samen pro Person im Monat kaufen zu dürfen.
Nun ist es so das ich Verheiratet bin und meine Frau ebenso Anrecht auf ihre Pflanzen und Samen hat.
Für uns würde das dann Bedeuten das wir bis zu 14 Samen im Monat kaufen Dürfen.
Nur würde ich dann gerne mit meiner Frau zusammen Samen Bestellen wollen 14 stk. Ist auch Günztiger.
Allerdings könnte es dann problematisch mit dem Zoll werden da dieser nicht weiß wieviele Erwachsene hier leben die dann anbauen wollen.
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/109/VO.html

Das stimmt nicht. Aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union darf man so viele Hanfsamen bestellen, wie man sich leisten (sind ja nicht günstig) kann.
Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz — CanG)
§ 4
Umgang mit Cannabissamen
(1) Der Umgang mit Cannabissamen ist erlaubt, sofern die Cannabissamen nicht zum unerlaubten Anbau
bestimmt sind.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist die Einfuhr von Cannabissamen zum Zweck des privaten Eigenanbaus von
Cannabis nach § 9 oder des gemeinschaftlichen Eigenanbaus von Cannabis in Anbauvereinigungen nach Kapitel 4
nur aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlaubt.
(3) Die Bestimmungen zum Umgang mit Vermehrungsmaterial nach § 10 sowie Kapitel 4 bleiben von Absatz 1
unberührt.
(4) Cannabissamen, die entgegen Absatz 2 eingeführt worden sind oder eingeführt werden sollen, können
sichergestellt werden; § 2 Absatz 6 gilt entsprechend
Das mit den 7 Samen gilt nur für Anbauvereinigungen :!:
§ 20
Kontrollierte Weitergabe von Vermehrungsmaterial
(1) Anbauvereinigungen dürfen nur ...
...
(3) Anbauvereinigungen dürfen an eine in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 genannte Person pro Kalendermonat
höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge oder höchstens insgesamt fünf Samen und Stecklinge weitergeben.
(4) Eine Weitergabe von Vermehrungsmaterial nach Absatz 1 darf ausschließlich zu folgenden Zwecken
erfolgen:
1. zum privaten Eigenanbau ...
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Benutzeravatar
M. Nice
Beiträge: 838
Registriert: Sa 31. Mär 2012, 14:28
Wohnort: FreiStatt Bayern

Re: Legaler Anbau mit dem CanG

Beitrag von M. Nice »

Hier ist noch eine gute "Erklär - Seite" ;)

https://www.bundesgesundheitsministeriu ... ntrol-7593
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
pepre
Beiträge: 1543
Registriert: Di 19. Okt 2021, 11:31

Re: Legaler Anbau mit dem CanG

Beitrag von pepre »

https://www.br.de/nachrichten/bayern/ca ... ns,U8K03XN
Cannabis-Anbauvereine werden nicht zum 1. Juli 2024 starten können
...
In Bayern allerdings wird es jetzt doch noch länger dauern als erwartet, bis auch die Cannabis Clubs starten können. Den 1. Juli als Start für den Anbau werden sie voraussichtlich nicht einhalten können – aufgrund des Genehmigungsverfahrens in Bayern. Das hat die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach dem BR auf Anfrage mitgeteilt. Demzufolge werden in Bayern Anträge der Anbauvereine erst zum 1. Juli überhaupt geprüft. Für diesen Prozess kann sich die zuständige Behörde dann bis zu drei Monate Zeit lassen.
...
Wie trotzige Kinder! 🤪
.
Benutzeravatar
M. Nice
Beiträge: 838
Registriert: Sa 31. Mär 2012, 14:28
Wohnort: FreiStatt Bayern

Re: Legaler Anbau mit dem CanG

Beitrag von M. Nice »

Dann wird im FreiStatt Bayern eben weiterhin am Schwarzmarkt eingekauft :!:

EDIT
Ich glaub ja fast schon, die CDSU mischt selber mit, beim illegalen Cannabishandel und verdient sich dumm und dusselig.
Anders kann ich`s mir schon gar nicht mehr vorstellen. Wenn man sich so stringent gegen einen regulierten Cannabismarkt stellt, muß das schon einen (finanziellen)-Grund haben.
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Benutzeravatar
Hans Dampf
Beiträge: 1192
Registriert: Fr 29. Sep 2017, 12:31

Re: Legaler Anbau mit dem CanG

Beitrag von Hans Dampf »

Folge der Spur des Geldes…
danyf69
Beiträge: 1
Registriert: Mi 3. Apr 2024, 11:08

Re: Legaler Anbau mit dem CanG

Beitrag von danyf69 »

Sind nur Clubs eraubt Cannabissamen zu verkaufen? ich weiss, dass man von anderen EU-Länder bestellen kann aber von Deutsch-webseiten (Unternehmen-nichtClubs) nicht?
Partizana
Beiträge: 10
Registriert: Sa 30. Mär 2024, 21:50

Re: Legaler Anbau mit dem CanG

Beitrag von Partizana »

Ist Google gesperrt in BRD wie in China? Letztes Mal wie ich da war ging's noch einwandfrei.
Benutzeravatar
Martin Mainz
Board-Administration
Beiträge: 4667
Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39

Re: Legaler Anbau mit dem CanG

Beitrag von Martin Mainz »

Partizana hat geschrieben: Mi 3. Apr 2024, 15:22 Ist Google gesperrt in BRD wie in China? Letztes Mal wie ich da war ging's noch einwandfrei.
Wenn das eine Aufforderung sein soll doch bitte selbst zu suchen, kann ich den Impuls zwar gut nachvollziehen, würde aber darum bitten sich im Sinne der Nettikette hier im Forum dann einfach zu enthalten. Danke.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Partizana
Beiträge: 10
Registriert: Sa 30. Mär 2024, 21:50

Re: Legaler Anbau mit dem CanG

Beitrag von Partizana »

Werde ich stets so machen in Zukunft.
Danke für die Erklärung
Lg
P.S. I Had a Point, you know that :D
jaquez
Beiträge: 3
Registriert: Di 28. Nov 2023, 17:31

Re: Legaler Anbau mit dem CanG

Beitrag von jaquez »

M. Nice hat geschrieben: Fr 29. Mär 2024, 19:56Aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union darf man so viele Hanfsamen bestellen, wie man sich leisten (sind ja nicht günstig) kann.
Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz — CanG)
§ 4
Umgang mit Cannabissamen
(1) Der Umgang mit Cannabissamen ist erlaubt, sofern die Cannabissamen nicht zum unerlaubten Anbau
bestimmt sind.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist die Einfuhr von Cannabissamen zum Zweck des privaten Eigenanbaus von
Cannabis nach § 9 oder des gemeinschaftlichen Eigenanbaus von Cannabis in Anbauvereinigungen nach Kapitel 4
nur aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlaubt.
(3) Die Bestimmungen zum Umgang mit Vermehrungsmaterial nach § 10 sowie Kapitel 4 bleiben von Absatz 1
unberührt.
(4) Cannabissamen, die entgegen Absatz 2 eingeführt worden sind oder eingeführt werden sollen, können
sichergestellt werden; § 2 Absatz 6 gilt entsprechend
Das mit den 7 Samen gilt nur für Anbauvereinigungen :!:
§ 20
Kontrollierte Weitergabe von Vermehrungsmaterial
(1) Anbauvereinigungen dürfen nur ...
...
(3) Anbauvereinigungen dürfen an eine in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 genannte Person pro Kalendermonat
höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge oder höchstens insgesamt fünf Samen und Stecklinge weitergeben.
(4) Eine Weitergabe von Vermehrungsmaterial nach Absatz 1 darf ausschließlich zu folgenden Zwecken
erfolgen:
1. zum privaten Eigenanbau ...
Wie sieht es mit Stecklingen aus dem EU Ausland aus..?
Die Formulierung mit 'Cannabissamen' ist da ein wenig verwirrend finde ich.
Benutzeravatar
M. Nice
Beiträge: 838
Registriert: Sa 31. Mär 2012, 14:28
Wohnort: FreiStatt Bayern

Re: Legaler Anbau mit dem CanG

Beitrag von M. Nice »

Stecklinge (max. fünf), gibt es nur von den Anbauvereinigungen :!:
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Sameroney
Beiträge: 16
Registriert: Sa 2. Mai 2020, 12:05

Anbau für Einsteiger

Beitrag von Sameroney »

Hallo Leute,
Jetzt wo die Legalisierung mit Eigenanbau durch ist, wollte ich mal in die Runde fragen, ob ihr mir ein paar gute Einsteiger-Blogs, Youtube Kanäle / Webseiten empfehlen könnt, wo man sich richtig gut belesen, weil ich teilweise auch widersprüchige Informationen im Internet finde.
Also mein Traum wäre es, in meinem Garten anzubauen. 😄
Ist das erlaubt, oder muss das in den geschlossenen 4 Wänden geschehen?
Und dann ist es so, dass ich gerne ohne Equipment anbauen möchte.
Natürlich ist mir bewusst, dass der Ertrag viel höher ist, wenn man das professionell macht mit Beleuchtung, Zelt, Luftfilter, usw.
Aber ich würde gerne mal so ganz dreist aus einer jugendlichen Art heraus einfach mal eine Pflanze im Blumentopf ansetzen ohne viel zu investieren und einfach mal schauen, was dabei rauskommt. 🙂
Ich suche einfach nach guten Blogs, YouTube-Kanälen, Artikeln für Einsteiger.
Lieben Gruß
Benutzeravatar
Martin Mainz
Board-Administration
Beiträge: 4667
Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39

Re: Legaler Anbau mit dem CanG

Beitrag von Martin Mainz »

Meine Empfehlung für alles rund um den Anbau: https://forum.cannabisanbauen.net/

Rein rechtlich sollten Deine Frage hier im Thread bereits zu finden sein.
moepens
Beiträge: 1177
Registriert: Fr 16. Jun 2017, 07:45

Re: Legaler Anbau mit dem CanG

Beitrag von moepens »

Sameroney hat geschrieben: Do 4. Apr 2024, 10:32 Hallo Leute,
Jetzt wo die Legalisierung mit Eigenanbau durch ist, wollte ich mal in die Runde fragen, ob ihr mir ein paar gute Einsteiger-Blogs, Youtube Kanäle / Webseiten empfehlen könnt, wo man sich richtig gut belesen, weil ich teilweise auch widersprüchige Informationen im Internet finde.
Also mein Traum wäre es, in meinem Garten anzubauen. 😄
Ist das erlaubt, oder muss das in den geschlossenen 4 Wänden geschehen?
Herr Grubwinkler meinte in einem Video neulich, dass man nichtmal ein Gewächshaus (mit Schloss) o.ä. braucht, es genügt ein größerer Abstand zum Gartenzaun, sodass niemand über die Grundstücksgrenze aus Zugriff hat. Wobei das in einer Wohnsituation mit mehreren Parteien schwierig werden könnte, insbesondere dürfen Kinder keinen Zugriff haben. Außerdem dürfte man leichter Ärger mit Nachbarn bekommen, wenn es offen sichtbar ist. Es gibt allerdings einige wenige Sorten, die darauf gezüchtet wurden nicht wie Cannabis auszusehen.

An sich wächst Cannabis wie Unkraut, also keine Angst! Nimm am Besten für Outdoor Automatik-Samen und sorge beim Anziehen für einen kräftigen Stängel durch Ventilatoren bzw. verwende keine Stütze. Ein gutes Wurzelwachstum ist wünschenswert, das kann man mit Präparaten unterstützen. Auch Schädlinge solltest du im Blick haben und wenn du in der Nähe eines Waldes wohnst kann Wild zum Problem werden.
holzi224
Beiträge: 3
Registriert: Di 26. Mär 2024, 23:49

Re: Legaler Anbau mit dem CanG

Beitrag von holzi224 »

Um nochmal auf das Thema Weiterverarbeitung von frischem Pflanzenmaterial zurückzukommen:
Wenn ich jetzt 3 Pflänzchen erntereif habe, diese Stück für Stück ernte (also sagen wir mal bei 2 Personen immer in 100g Schritten) und dann diese zu z.B Bubble-Hash (ist die einzige mir bekannte Methode frisches Pflanzmaterial sofort weiter zu verarbeiten) weiter verarbeite, bewege ich mich im legalen Ramen?
Solange das endprodukt pro im Haushalt lebende Person die 50g nicht überschreitet?
Nun geht die Frage mit dem Trockengewicht auch hier weiter: Bubble Hash wird mithilfe von Wasser & Eis hergestellt, die Trocknung ohne Gefriertrockner dauert auch 1-2 Wochen. Wenn die Bayerische Polizei an meiner Tür klopft, wird diese kaum eine Ahnung davon haben, dass das Zeug, welches da im Kühlschrank etc vor sich hintrocknet noch nicht rauchbereit ist, geschweigedenn überhaupt kapieren was das ist (durfte damit leider schon auf andere Wege meine Erfahrungen machen).
Es wird echt interessant, bis es die ersten Gerichtsurteile zu allem gibt :roll:
moepens
Beiträge: 1177
Registriert: Fr 16. Jun 2017, 07:45

Re: Legaler Anbau mit dem CanG

Beitrag von moepens »

holzi224 hat geschrieben: Fr 5. Apr 2024, 01:18 Um nochmal auf das Thema Weiterverarbeitung von frischem Pflanzenmaterial zurückzukommen:
Wenn ich jetzt 3 Pflänzchen erntereif habe, diese Stück für Stück ernte (also sagen wir mal bei 2 Personen immer in 100g Schritten) und dann diese zu z.B Bubble-Hash (ist die einzige mir bekannte Methode frisches Pflanzmaterial sofort weiter zu verarbeiten) weiter verarbeite, bewege ich mich im legalen Ramen?
Wenn man auf Nummer sicher gehen möchte: Jede Person darf nur ihre Pflanze ernten und das Material sollte dabei getrennt bleiben. Dann darf jede Person im ersten Schritt 50g ernten, das auch weiterverarbeiten und die Reste der Verarbeitung direkt entsorgen. Im zweiten Schritt darf dann jede Person 50g MINUS dem bereits geernteten/verarbeiteten Cannabis ernten und weiterverarbeiten usw.

Im Endeffekt könnte es in der Praxis später aber so aussehen, dass man keine Probleme bekommt wenn man alles auf einmal erntet, solang es dann getrocknet und konsumfertig das Limit nicht überschreitet. Der Punkt ist dass nicht definiert ist was getrocknet genau bedeutet.
Antworten

Zurück zu „Fachgeschäfte & Legalisierungsmodelle“