Mit 3 Joints erwischt

Sabine
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Re: Mit 3 Joints erwischt

Beitrag von Sabine »

GrüneHilfe@BW hat geschrieben: Das kann man pauschal so nicht sagen. In manchen Sachen darf der Zoll mehr. Sind eben andere Gesetzesgrundlagen.
Z.B. im "Zollgrenzgebiet"

".... Die Zollgrenzbezirke erstrecken sich über ein Gebiet von 30 Kilometern von der Zollgrenze bis in das Inland hinein, dieser Bereich kann im Bedarfsfall durch die Bundesfinanzdirektionen erweitert werden. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ZollVG beträgt der grenznahe Raum 30 Kilometer, von der seewärtigen Begrenzung des Zollgebietes an bis zu 50 Kilometer. In diesem Gebiet haben die Beamten der Bundeszollverwaltung Befugnisse, die über diejenigen der Polizei deutlich hinausgehen, wie beispielsweise die Durchführung von verdachtsunabhängigen Personenkontrollen und Durchsuchungen von Personen und Sachen."

http://de.wikipedia.org/wiki/Zollgrenzbezirk
4Auge
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Re: Mit 3 Joints erwischt

Beitrag von 4Auge »

VorSpiel hat geschrieben:Ist es eigentlich korrekt , das der Zoll einen durchsuchen darf und die "normale" Polizei nicht ?
Bis jetzt Is bei mir noch kein Brief angekommen.
An der Grenze ist das korrekt. Dort bist Du verpflichtet, dem Zoll (bzw. auch der Bundespolizei wenn ich nicht irre) die Kontrolle Deines Fahrzeuges und Dir selbst zu ermöglichen. Da gibt es keine Einschränkung dahingehend dass zunächst ein begründeter Anfangsverdacht gegen Dich vorliegen muss.
VorSpiel
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Re: Mit 3 Joints erwischt

Beitrag von VorSpiel »

Ist halt gerade sehr unpassend das die Post gerade jetzt am streiken sind ... Meine Eltern waren jetzt für 2 Wochen im Urlaub , vielleicht wäre der Brief ja genau in der Zeit angekommen , schätze das ich es denen jetzt doch sagen muss :/
Das ich einen drogen Test abgeben muss is aber unwahrscheinlich oder ?
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