Erstmalig Rezept - Grundlegende (Spezielle?) Fragen

Wo kann Cannabis als Medizin helfen, welche Erfahrungen wurde mit spezifischen Medikamenten gemacht?
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Love The Plant
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Erstmalig Rezept - Grundlegende (Spezielle?) Fragen

Beitrag von Love The Plant »

Hallo,

ich bin seit einigen Tagen endlich in Besitz eines Privatrezepts und würde gerne ein paar Fragen rund ums Thema stellen, da ich in meinem Bekanntenkreis kaum Personen kenne, die Patienten und gleichzeitig kompetent sind (...).
Sollte es hier obwohl ich mich schon einige Zeit "erfolglos" mit dem Forum befasst habe Antworten auf meine Fragen geben, bitte entsprechend hinweisen.

Wie wohl die meisten hier habe ich schon vor dem Rezept privat konsumiert, weswegen sich mir folgende Frage stellt:
Wie sieht es aus, wenn ich in meiner Apothekendose (Inkl. Rezept + Beleg) "normales" Gras mit mir herumtrage? Was für Konsequenzen drohen da im schlimmsten Fall (etwa Sicherung durch Beamte, die hinterher herausfinden, dass es sich nicht um das Medikament handelt)?

Ganz allgemein und platt, darf ich mit meinem Rezept sozusagen immer, auch Schwarzmarkt Cannabis, rauchen? Wenn dann wohl in der entsprechenden Menge oder?

Kann ich mir das Rezept auch von einem anderen Arzt ausstellen lassen?

Darf ich einen fertig gerollten Joint mit meiner Medizin mit mir führen, oder muss diese sozusagen "ersichtlich" in der dazugehörigen Verpackung sein?

Kann ich wenn die bunte Partytruppe an der Tür steht ihnen wegen des Rezepts den Zutritt verweigern? Ich habe mal gelesen, dass durch das Rezept kein Gefahr im Verzug oder unter welchem Vorwand auch immer die sich Zutritt verschaffen wollen mehr besteht?


...Wer nach diesen Fragen immer noch nicht dran gedacht hat, ob ich aus Bayern komme :lol: Bitte kein Halbwissen, da solches zu Hauf wegen dieser Grauzone Cannabis eh schon genug zu finden ist.
Vielen Dank schon mal!

Jah bless
mad
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Re: Erstmalig Rezept - Grundlegende (Spezielle?) Fragen

Beitrag von mad »

Wie sieht es aus, wenn ich in meiner Apothekendose (Inkl. Rezept + Beleg) "normales" Gras mit mir herumtrage? Was für Konsequenzen drohen da im schlimmsten Fall (etwa Sicherung durch Beamte, die hinterher herausfinden, dass es sich nicht um das Medikament handelt)?
Wenn Du Nicht-Legals-Gras dabei hast, ist es ein Btm-Verstoß, denke ich. Allerdings sind die Chancen hoch, dass sie Dich einfach gehen lassen. Allerdings stellt sich mir die Frage, weshalb man normales Gras mit dabei haben möchte?! Man bekommt es doch legal und in guter Qualität.
Ganz allgemein und platt, darf ich mit meinem Rezept sozusagen immer, auch Schwarzmarkt Cannabis, rauchen? Wenn dann wohl in der entsprechenden Menge oder?
Du darfst entsprechend der Vereinbarung mit Deinem Arzt Dein Cannabis zu Dir nehmen. Das bedeutet: Zeitpunkt und Konsumform sind vorgeschrieben. Nach Absprache sind unterschiedliche Konsumformen möglich. Schwarzmarktcannabis ist Tabu!
Kann ich mir das Rezept auch von einem anderen Arzt ausstellen lassen?
Bis auf Tier- und Zahnärtze dürfen alle Ärzte Cannabis verschreiben. Also: na klar ;-).
Darf ich einen fertig gerollten Joint mit meiner Medizin mit mir führen, oder muss diese sozusagen "ersichtlich" in der dazugehörigen Verpackung sein?
Du darfst Deine Medizin so zu Dir nehmen, wie mit Deinem Arzt vereinbart. Wenn in Ausnahmesituationen ein Verdampfen nicht sinnvoll ist (z. B. wenn Du unterwegs bist und der Vaporizer zu groß ist / Akku leer), kannst Du natürlich auch in Form von Essen, Joints oder mit einer Bong konsumieren. Glücklicherweise gilt man in Deutschland so lange als unschuldig, bis Dir das Gegenteil bewiesen wird – Du selbst musst also keine Beweise für Deine Unschuld vorlegen. Heißt: wenn Du Deine Medizin dabei hast und mit einem Rezept belegen kannst, dass Du legal Cannabis konsumieren darfst, dann musst Du nicht zusätzlich die Apothekendose dabei haben. Auch vorgerollte Joints oder fertige Kekse sind kein Problem. Ich verdampfe beispielsweise normalerweise. Wenn ich unterwegs meine Dosis brauche, hole ich eine entsprechende Anzahl vordrehter Joints mit. Allerdings könnte es sicherlich unerfahrene Polizisten geben, die das ganze Zeugs einfach mitnehmen werden; das kann Dir aber auch mit der Apothekendose passieren. Die Beamten sollte man dann auf alle Fälle anzeigen und das auch vor der Beschlagnahmung ankündigen. Aber: es ist legal und somit musst Du keine Strafe erwarten. Allerdings könntest Du Probleme mit der Führerscheinstelle bekommen; die man aber mit Aufwand auch lösen kann.
Kann ich wenn die bunte Partytruppe an der Tür steht ihnen wegen des Rezepts den Zutritt verweigern? Ich habe mal gelesen, dass durch das Rezept kein Gefahr im Verzug oder unter welchem Vorwand auch immer die sich Zutritt verschaffen wollen mehr besteht?
Solange die Deinen Durchsuchungsbefehl haben, sollte man denen grundsätzlich immer den Zutritt verweigern. Das Rezept ist ein sehr gutes Argument dafür. Und auch hier wieder: direkt mit einer Anzeige drohen. Der Trick dabei: solange eine Anzeige gegen einen Beamten läuft, erhält er keinerlei Beförderungen bzw. Gehaltserhöhungen; man kann die damit sehr sensibel treffen.
Bitte kein Halbwissen
Das hättest Du am Anfang schreiben sollen :-). Allerdings ist es hier so, dass Gesetze Auslegungssache sind und das Medizincannabisgesetz viel zu frisch ist und somit kaum jemand Erfahrung damit hat – insbesondere die Behörden.
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Hans Dampf
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Re: Erstmalig Rezept - Grundlegende (Spezielle?) Fragen

Beitrag von Hans Dampf »

Alle Cannabis-Sorten, die nicht medizinisch oder als Nutzhanfsorten zugelassen sind, kannst du als illegal ansehen. D.h. dass selbst wenn du bei einer Kontrolle 99g medizinisches Gras und nur ein Gramm illegales Gras dabei hast, die Polizisten eigentlich den Fall bearbeiten müssten. Das kann dann von Bundesland zu Bundesland, von Polizisten zu Polizisten und von der Tageszeit abhängig sein. Reines Glücksspiel würde ich sagen.

Zum Anderen gibt es auch die Ansicht, dass Patienten, die nur geringe Mengen verschrieben bekommen und noch dazu kaufen, als Freizeitkonsumenten angesehen werden könnten und sich die Verschreibungen nur erschlichen haben. Dann wird es auch ungemütlich.

In der Summe glaube ich schadet der zusätzliche Kauf illegalen Cannabis dem Ansehen von Cannabis eher als das es ihm nützt. Und ja, ich weiß, dass viele sich das viel, viel, viel zu teure Apothekencannabis kaum leisten können.
Love The Plant
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Re: Erstmalig Rezept - Grundlegende (Spezielle?) Fragen

Beitrag von Love The Plant »

mad hat geschrieben: So 28. Okt 2018, 11:42
Wie sieht es aus, wenn ich in meiner Apothekendose (Inkl. Rezept + Beleg) "normales" Gras mit mir herumtrage? Was für Konsequenzen drohen da im schlimmsten Fall (etwa Sicherung durch Beamte, die hinterher herausfinden, dass es sich nicht um das Medikament handelt)?
Wenn Du Nicht-Legals-Gras dabei hast, ist es ein Btm-Verstoß, denke ich. Allerdings sind die Chancen hoch, dass sie Dich einfach gehen lassen. Allerdings stellt sich mir die Frage, weshalb man normales Gras mit dabei haben möchte?! Man bekommt es doch legal und in guter Qualität.
Darf ich einen fertig gerollten Joint mit meiner Medizin mit mir führen, oder muss diese sozusagen "ersichtlich" in der dazugehörigen Verpackung sein?
Du darfst Deine Medizin so zu Dir nehmen, wie mit Deinem Arzt vereinbart. Wenn in Ausnahmesituationen ein Verdampfen nicht sinnvoll ist (z. B. wenn Du unterwegs bist und der Vaporizer zu groß ist / Akku leer), kannst Du natürlich auch in Form von Essen, Joints oder mit einer Bong konsumieren. Glücklicherweise gilt man in Deutschland so lange als unschuldig, bis Dir das Gegenteil bewiesen wird – Du selbst musst also keine Beweise für Deine Unschuld vorlegen. Heißt: wenn Du Deine Medizin dabei hast und mit einem Rezept belegen kannst, dass Du legal Cannabis konsumieren darfst, dann musst Du nicht zusätzlich die Apothekendose dabei haben. Auch vorgerollte Joints oder fertige Kekse sind kein Problem. Ich verdampfe beispielsweise normalerweise. Wenn ich unterwegs meine Dosis brauche, hole ich eine entsprechende Anzahl vordrehter Joints mit. Allerdings könnte es sicherlich unerfahrene Polizisten geben, die das ganze Zeugs einfach mitnehmen werden; das kann Dir aber auch mit der Apothekendose passieren. Die Beamten sollte man dann auf alle Fälle anzeigen und das auch vor der Beschlagnahmung ankündigen. Aber: es ist legal und somit musst Du keine Strafe erwarten. Allerdings könntest Du Probleme mit der Führerscheinstelle bekommen; die man aber mit Aufwand auch lösen kann.
Kann ich wenn die bunte Partytruppe an der Tür steht ihnen wegen des Rezepts den Zutritt verweigern? Ich habe mal gelesen, dass durch das Rezept kein Gefahr im Verzug oder unter welchem Vorwand auch immer die sich Zutritt verschaffen wollen mehr besteht?
Solange die Deinen Durchsuchungsbefehl haben, sollte man denen grundsätzlich immer den Zutritt verweigern. Das Rezept ist ein sehr gutes Argument dafür. Und auch hier wieder: direkt mit einer Anzeige drohen. Der Trick dabei: solange eine Anzeige gegen einen Beamten läuft, erhält er keinerlei Beförderungen bzw. Gehaltserhöhungen; man kann die damit sehr sensibel treffen.
Bitte kein Halbwissen
Das hättest Du am Anfang schreiben sollen :-). Allerdings ist es hier so, dass Gesetze Auslegungssache sind und das Medizincannabisgesetz viel zu frisch ist und somit kaum jemand Erfahrung damit hat – insbesondere die Behörden.
Erstmal danke für die schnelle Antwort.
Dass die rechtliche Lage schwierig ist, weiß ich. Deine Antworten genügen mir aber :)
Also, die Info mit der Beförderung und Co. bei Anzeige finde ich sehr hilfreich, danke dafür.
Grundsätzlich bin ich schon immer sehr sehr vorsichtig, fast schon paranoid, was die Lage mit der Polizei angeht. Längerer Aufenthalt in Jamaika hat mir nur bestätigt, dass das mit der Repression einhergehende Lebensgefühl NICHT normal und nicht notwendig ist.
Um so mehr bin ich froh, endlich legal ein paar Gramm zu haben um meine Beschwerden zu lindern. Ich wollte nur den neu gewonnenen Rahmen abstecken, in dem ich mich bewegen kann.
Ein bekannter von mir, Patient, meint nämlich er rennt mit seiner Dose voller Schwarzmarktgras durch die Gegend. Daher auch mein Interesse daran.

Deswegen zu Hans Dampf:
Hans Dampf hat geschrieben: So 28. Okt 2018, 13:06 Alle Cannabis-Sorten, die nicht medizinisch oder als Nutzhanfsorten zugelassen sind, kannst du als illegal ansehen. D.h. dass selbst wenn du bei einer Kontrolle 99g medizinisches Gras und nur ein Gramm illegales Gras dabei hast, die Polizisten eigentlich den Fall bearbeiten müssten. Das kann dann von Bundesland zu Bundesland, von Polizisten zu Polizisten und von der Tageszeit abhängig sein. Reines Glücksspiel würde ich sagen.

Zum Anderen gibt es auch die Ansicht, dass Patienten, die nur geringe Mengen verschrieben bekommen und noch dazu kaufen, als Freizeitkonsumenten angesehen werden könnten und sich die Verschreibungen nur erschlichen haben. Dann wird es auch ungemütlich.

In der Summe glaube ich schadet der zusätzliche Kauf illegalen Cannabis dem Ansehen von Cannabis eher als das es ihm nützt. Und ja, ich weiß, dass viele sich das viel, viel, viel zu teure Apothekencannabis kaum leisten können.
Ich muss ja sagen ich war baff, als ich dann gesehen habe, was das kostet. Dahingehend naheliegend also, dass man weiter anderweitig kauft. Dass das eine gute Lösung ist sage ich natürlich nicht...
Hab hier im Forum aber entdeckt, dass es manche Apotheken gibt, die billig verkaufen und auch versenden, ich denke das wird der nächste Schritt für mich werden.
Hanfige Grüße
mad
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Re: Erstmalig Rezept - Grundlegende (Spezielle?) Fragen

Beitrag von mad »

Du könntest auch eine Kostenübernahme anstreben. Sollte ja immer das Ziel sein. Dann wäre es auch egal, wo Du das Cannabis kaufst (teure oder günstige Apotheke) und wärst nicht auf den Schwarzmarkt angewiesen.
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Re: Erstmalig Rezept - Grundlegende (Spezielle?) Fragen

Beitrag von Love The Plant »

mad hat geschrieben: So 28. Okt 2018, 13:56 Du könntest auch eine Kostenübernahme anstreben. Sollte ja immer das Ziel sein. Dann wäre es auch egal, wo Du das Cannabis kaufst (teure oder günstige Apotheke) und wärst nicht auf den Schwarzmarkt angewiesen.
Klar, bin auch derzeit darum bemüht :)
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BUMMBUMM
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Re: Erstmalig Rezept - Grundlegende (Spezielle?) Fragen

Beitrag von BUMMBUMM »

die polizei sitzt immer noch am längeren hebel.
der grundsätzliche tipp an alle patienten ist, nur mit so wenig konsumeinheiten wie möglich rumzurennen und die versiegelten Apotheken-packungen erst zuhause zu öffnen.
Zum zwecke der aufklärung kann nämlich alles eingesackt werden wenn auch nur im entferntesten der Verdacht besteht, dass es sich um ein btm vergehen handelt. und dafür kann man die polizei nicht anzeigen, das ist unter diesen rahmenbedingungen nunmal ihr job.
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Re: Erstmalig Rezept - Grundlegende (Spezielle?) Fragen

Beitrag von mad »

Wenn ich mein Cannabis in der Apotheke abhole, ist es nicht mehr versiegelt. Die machen ja eine Laborprobe und müssen es dafür öffnen. Aber da ich aktuell in werl bestelle, ist es auch egal.
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Hans Dampf
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Re: Erstmalig Rezept - Grundlegende (Spezielle?) Fragen

Beitrag von Hans Dampf »

Ich packe nichts um und wenn ich auf Reisen gehe (und wenn es nur für zwei Tage ist) nehme ich halt die zwei Dosen mit meinen Sorten mit, Egal wie voll oder leer die befüllt sind.
Zum einen habe ich im Falle der Konfiszierung noch weitere, ungeöffnete Dosen daheim, zum anderen gibt es keinen gesetzlichen Grund dafür, so was zu machen.
Patienten mit Herztropfen füllen ja auch nicht die halbe Flasche um wenn sie auf Reisen sind.

Hört endlich auf euch kleiner zu machen als für das Befolgen der Gesetze nötig ist. Cannabis als Medizin ist nicht illegal!
Die Polizei muss dazu lernen und in der Zeit wo sie mit dir beschäftigt sind können sie nicht Verbrechen bekämpfen, also auch keine Erfolge vorweisen.
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Re: Erstmalig Rezept - Grundlegende (Spezielle?) Fragen

Beitrag von Cookie »

Hans Dampf hat geschrieben: Mo 5. Nov 2018, 16:41 Cannabis als Medizin ist nicht illegal!
Die Polizei muss dazu lernen und in der Zeit wo sie mit dir beschäftigt sind können sie nicht Verbrechen bekämpfen, also auch keine Erfolge vorweisen.
Sehr gut!
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
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Re: Erstmalig Rezept - Grundlegende (Spezielle?) Fragen

Beitrag von mad »

Da es nicht illegal ist, konsumiere ich es durchaus in der Öffentlichkeit. Und wenn mich jemand anspricht, kläre ich ihn über den Medizinischen Nutzen auf – und dass es völlig legal ist. Allerdings kann man sich schon etwas zurückhalten und Problemen aus dem Weg gehen. Es muss sich jetzt langsam in der Bevölkerung verbreiten. Und da hilft nur Aufklärung und Reden, Reden, Reden.
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BUMMBUMM
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Beitrag von BUMMBUMM »

"Ich könnte sogar zum Präsidenten gehen und ihm Qualm in sein dummes Affengesicht pusten..."
https://www.reddit.com/r/TheSimpsons/co ... low_smoke/

vllt habe ich mich nicht genau genug ausgedrückt für die barrikadenkletterer, ich sage nicht dass es illegal ist und ich sage auch nicht das patienten irgend einen Aufwand zu vertuschung, verschleierung oder sonst wat machen müssen.

Ich sage, solange die Möglichkeit besteht, mit Cannabis Straftaten nach dem BTMG zu begehen, solange besteht für Cannabis Patienten das Risiko, das ihre Medizin beschlagnahmt wird zur Aufklärung etwaiger Straftaten.
Meine Tipps zielen darauf ab, das risiko bzw den verlust bei beschlagnahmung zu minimieren.
Das ist das einzige Nachhaltige was man machen kann, alles andere wie zb den Polizisten mit anzeigen drohen die im Sande verlaufen, führt höchstens dazu, dass man sein Gras garnicht oder mit Spucke drauf nach Wochen/Monaten wiederkriegt ^^

fyi Apos dürfen meines Erachtens betäubungsmittel nur in eindeutig gekennzeichneten(sorte,menge,dosis) und versiegelten Behältern abgeben(idr verblistert), und nicht lose. hier haste handvoll pillen oder was ~~
Auf nachfrage versiegelt dir das jede apo garantiert. Klebebanderole mit stempel/unterschrift haste nich gesehn. und wenn man dieses versiegelte behältnis nach hause transportiert, läuft man nicht gefahr das das komplett eingesackt wird von der Polizei. Falls doch kann man die dann zu recht und mit Folgen anzeigen.
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Re: Erstmalig Rezept - Grundlegende (Spezielle?) Fragen

Beitrag von Cookie »

BUMMBUMM hat geschrieben: Di 6. Nov 2018, 16:29 Meine Tipps zielen darauf ab, das risiko bzw den verlust bei beschlagnahmung zu minimieren.
Schön, aber es hilft nur demjenigen, der das tut, nicht der Allgemeinheit. Ich kann verstehen, wieso Du so denkst, aber vernünftig ist es nicht - oder nur dann, wenn man "bloß nicht auffallen" möchte. Wir müssen aufhören, uns zu verstecken, wenn wir schon als Patienten herum laufen.
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Hans Dampf
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Re: Erstmalig Rezept - Grundlegende (Spezielle?) Fragen

Beitrag von Hans Dampf »

Cookie hat geschrieben: Di 6. Nov 2018, 16:59
BUMMBUMM hat geschrieben: Di 6. Nov 2018, 16:29 Meine Tipps zielen darauf ab, das risiko bzw den verlust bei beschlagnahmung zu minimieren.
Schön, aber es hilft nur demjenigen, der das tut, nicht der Allgemeinheit. Ich kann verstehen, wieso Du so denkst, aber vernünftig ist es nicht - oder nur dann, wenn man "bloß nicht auffallen" möchte. Wir müssen aufhören, uns zu verstecken, wenn wir schon als Patienten herum laufen.
Naja, zu offensiv gehe ich damit auch nicht um, macht ja schließlich kein Patient mit seinem Medikament um den Hals hängend durch die Gegend zu laufen. Erweckt dann auch ein bisschen Missionierungscharakter à la Zeugen Jehovas.
Aber genauso möchte ich mich auch nicht kleiner machen, man hat als Patient das Recht sein Medikament mit sich herum zu tragen, ohne Begrenzung der Menge. Könnte ja auch sein dass dein kleiner Bruder daheim gerade Junkie-Freunde zu Besuch hat und du dein Medikament sicherheitshalber mit nimmst. Der Punkt ist, du musst der Polizei gegenüber gar nichts begründen. Im Gegenteil, sie müssen dir begründen warum sie dich jetzt durchsuchen etc.
Klar kann das mal schief gehen, aber wenn da was mit dem Cannabis (nicht: "Gras"!) bei der Rückgabe nicht stimmen sollte gibt es halt noch eine Anzeige hinterher.

Das hat nichts und Null mit mit auf die Barrikaden gehen zu tun, sondern nur seine Rechte einfordern.
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Re:

Beitrag von Love The Plant »

BUMMBUMM hat geschrieben: Di 6. Nov 2018, 16:29
Ich sage, solange die Möglichkeit besteht, mit Cannabis Straftaten nach dem BTMG zu begehen, solange besteht für Cannabis Patienten das Risiko, das ihre Medizin beschlagnahmt wird zur Aufklärung etwaiger Straftaten.
Meine Tipps zielen darauf ab, das risiko bzw den verlust bei beschlagnahmung zu minimieren.
Das ist das einzige Nachhaltige was man machen kann, alles andere wie zb den Polizisten mit anzeigen drohen die im Sande verlaufen, führt höchstens dazu, dass man sein Gras garnicht oder mit Spucke drauf nach Wochen/Monaten wiederkriegt ^^
Was genau macht die Polizei eigentlich mit dem Beschlagnahmten Cannabis?
Ich trage z.B. Dreadlocks, muss ich also immer fürchten die Polizei hält mich für einen "Klischeekiffer" und nimmt mir meine Medizin weg?
Und ist es sicher so, dass ich die Polizei dafür nicht anzeigen kann?

Hanfige Grüße
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BUMMBUMM
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Re: Erstmalig Rezept - Grundlegende (Spezielle?) Fragen

Beitrag von BUMMBUMM »

"Was genau macht die Polizei eigentlich mit dem Beschlagnahmten Cannabis?"
Ein Teil wandert zum Labor, der rest wird eingelagert bis zum Abschluss des Strafverfahrens.
Worst Case: es steht offen in einem feucht/schimmeligen Keller rum.
Best Case: es wird cryostatisch hibernisiert und im Originalzustand zurückgegeben. ;)
Manchmal wandert auch nochn Teil in die ein oder andere Polizistentasche. Ohne durch Zeugen beglaubigtes, direkt vor der Beschlagnahmung durchgeführtes Wiegeprotokoll kann man dagegen auch garnichts machen.

"Ich trage z.B. Dreadlocks, muss ich also immer fürchten die Polizei hält mich für einen "Klischeekiffer" und nimmt mir meine Medizin weg?"
Ob du es fürchten musst is mehr eine persönliche Betrachtungsweise, jedenfalls besteht das Risiko einer Beschlagnahmung. Und ja, durch Klischeehaftes Aussehen, Geruch nach, Kontakt mit personen, aufenthalt an orten; mit bezug zu BTM steigert sich das risiko einer Beschlagnahmung weil es alles verdachtsmomente für Straftaten nach dem BTMG sind.
Fun Fakt, wenn man sich auf einem der vielen "Gefahrengebieten" aufhält, die die hiesige Polizei definiert, kann man auch ohne einen Verdachtsmoment durchsucht werden, schön gell ^^

"Und ist es sicher so, dass ich die Polizei dafür nicht anzeigen kann?"
Du kannst jeden, jederzeit wegen allem anzeigen. Probleme kriegt man nur wenn man grob fahrlässig oder wissentlich falsche Anzeigen aufgibt. aber das ding is, wenn dir die Polizei deine medizinischen BTM wegnimmt, um ein möglichen Verstoß gegen das BTMG zu untersuchen, dann brauchen sie dafür nur einen Grund und der kann auch aus den Fingern gesogen sein, damit die ganze Sache des "wir nehmen Patienten die Medizin weg" rechtens und berechtigt wird (aus sicht des gesetzgebers). Dafür kannste die anzeigen aber das bringt letztlich nichts, weil sie unter dem geltendem Recht und Gesetz lediglich ihrem Job nachgegangen sind und kein Fehlverhalten vorliegt.
Standard unwiederlegbare Gründe sind so: Hat dumm aus der Wäsche geguckt oder Fluchtversuch weil man sich zufällig grad umgedreht hat.


Klar das is alles Mist und wüscht man keinem, aber Aufklärung der Polizei hilft da nur bedingt(können es durchgehen lassen, müssen aber nicht[ähnlich der kann verfolgt werden regelung bei dem Besitz von geringen Mengen zum Eigenkonsum]) und Aufklärung der Bevölkerung hilft null.
Andere Gesetze würden helfen, der rest ist wunschdenken.
Love The Plant
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Re: Erstmalig Rezept - Grundlegende (Spezielle?) Fragen

Beitrag von Love The Plant »

BUMMBUMM hat geschrieben: Di 6. Nov 2018, 19:10 "Was genau macht die Polizei eigentlich mit dem Beschlagnahmten Cannabis?"
Ein Teil wandert zum Labor, der rest wird eingelagert bis zum Abschluss des Strafverfahrens.
...
Klar das is alles Mist und wüscht man keinem, aber Aufklärung der Polizei hilft da nur bedingt(können es durchgehen lassen, müssen aber nicht[ähnlich der kann verfolgt werden regelung bei dem Besitz von geringen Mengen zum Eigenkonsum]) und Aufklärung der Bevölkerung hilft null.
Andere Gesetze würden helfen, der rest ist wunschdenken.
Mensch danke für den Input.
Interessant. Da hab ich was zum Nachdenken. Hoffe die Diskussion hier bringt dem ein oder anderen auch etwas.
Die Sache mit den Gefahrengebieten kenne ich schon länger...

Jah bless
Zuletzt geändert von Martin Mainz am Fr 9. Nov 2018, 09:05, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat gekürzt
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