Heutemorgen war mein Gerichtsverfahren gengen die AOK, hab mir extra Urlaub genommen.
Verfahren gewonnen. Kasse muss entstandene Kosten + dauerhafte Versorgung mit Cannabis bezahlen.
Jetzt werden wir noch die entstandenen Kosten zusammentragen (Anwaltskosten,Versicherungskosten,Privatrezepte) und diese mir noch von der Kasse erstatten lassen.
War ein sehr langer Weg, hat jetzt genau 1 Jahr gedauert (seit der ersten Genehmigung)
Viele Grüße
querk
querk72 hat geschrieben: So 9. Jun 2019, 07:20 Hallo zusammen,
Ist eine Weile her (Seite15/Beitrag 9)
vom 25.02.19.
Der Eilantrag ist nun durch. Sozialgericht hat entschieden:
Die Begründung vom Gericht ist 8 Seiten lang.
Klage ist eingereicht nun warte ich auf den Gerichtstermin.
Habe eine Frage: Ich habe mir mit Absprache (Arzt) andere Blüten in dem "offenen Verfahren" auf Privatrezept verschreiben lassen.
1. Da die Sorte "Penelope" nicht verfügbar war und
2. ich erstmal eh selbst zahlen musste, konnten wir (Arzt /Patient) andere Blüten testen, und sehen wie ich darauf reagiere.
Nun würde ich gerne meine Kosten erstatte bekommen. Jetzt weiss ich nicht ob das möglich ist, da es sich in der Zeit (selbstzahler) um andere Blüten handelte.
Warte natürlich erst das Gerichtsverfahren ab, und wenn ich gewinne, dann würde ich mir die entstanden Kosten wieder holen.
Ist das Möglich? Die AOK bezieht sich immer auf "Penelope"
Wenn ich das richtig lese, bei einem Wechsel des Arzneimittels (welche Sorte), der Dareichungsform (Blüte/Öl/Granulat, oral,rauchen oder verdampfen) reicht lediglich eine Mitteilung, mit genau diesen Angaben erfolgen muss, und das Rezept ist dadurch autom. genehmigt.
Nun hoffe ich natürlich, dass ich das auch bei meinen Erstattungskosten anweden darf, fals ich vor Gericht gewinne.
Viele Grüße

